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Anfrage (Anfrage bzgl. der Don-Bosco Schule in E.- Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Christian Kirchharz Zülpicher Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport Holzdamm 10 0 22 35 / 409-318 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Frau Gerlach 11.05.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 22.05.2015 Datum Freigabe -100- gez. Weber Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 04.05.2015 Rat Betrifft: F 229/2015 23.06.2015 Anfrage bzgl. der Don-Bosco Schule in E.- Friesheim zu 1. Ja, es ist zutreffend, dass die zum 01.08.2015 beabsichtigte Kündigung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung der Gemeinde Nörvenich mit der Stadt Kerpen über die Beschulung von Schülerinnen und Schülern am Teilstandort der Martinusschule in Erftstadt aktuell Gegenstand der Beratungen in den politischen Gremien der Gemeinde Nörvenich ist. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass für die Beschulung der bisherigen Nörvenicher Schülerinnen und Schüler Bestandsschutz gilt; allerdings zukünftig keine weiteren Nörvenicher Kinder am Standort Erftstadt-Friesheim mehr beschult werden. zu 2. und 3. Die Fragen beziehen sich auf das Rechtsverhältnis der Gemeinde Nörvenich mit der Stadt Kerpen, welches seit dem Zusammenschluss der bisherigen Förderschulen in Kerpen und Erftstadt ab dem Schuljahr 2014/15 Gültigkeit hat. Die Stadt Kerpen hat danach als Rechtsnachfolgerin der Stadt Erftstadt für den Teilstandort Erftstadt und Schulträgerin der Martinusschule die Rechte und Pflichten aus der am 26.06.1998 zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinde Nörvenich geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernommen. Dieses fortgeführte Vertragswerk beinhaltet folgende Aussagen zur Laufzeit und Kündigung: „Die Vereinbarung gilt ab dem Schuljahr 1998/99 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird.“ Weitere Regularien, die einen Rückzug der Gemeinde Nörvenich verhindern oder verzögern können, sind nicht definiert. zu 4. Nein; die Stadt Erftstadt ist von der Gemeinde Nörvenich im Vorfeld nicht informiert worden. Eine entsprechende Informationsverpflichtung kann nicht abgeleitet werden, da zwischen der Gemeinde Nörvenich und der Stadt Erftstadt kein Rechtsverhältnis mehr besteht Nach meiner Kenntnis war die Stadt Kerpen im Vorfeld nicht über das konkrete Kündigungsvorhaben der Gemeinde Nörvenich informiert. Wegen dieser Angelegenheit steht die Stadt Erftstadt aktuell in Kontakt mit der Stadt Kerpen; eine förmliche Beteiligung der Stadt Erftstadt soll in Kürze erfolgen. zu 5. Falls zukünftig mit keinen weiteren Nörvenicher Schülerinnen und Schülern mehr gerechnet werden kann, wird dies voraussichtlich zu einem rückläufigen Schüleraufkommen beitragen. Zum kommenden Schuljahr 2015/16 werden voraussichtlich insgesamt 78 Schülerinnen und Schüler den Standort Erftstadt besuchen; davon kommen 10 Schülerinnen und Schüler aus Nörvenich. zu 6. Nach derzeitiger Kenntnis ist die Existenz des Teilstandortes der Martinusschule in Erftstadt für das kommende Schuljahr 2015/16 gesichert. Eine weitere Prognose ist schwierig, da die Aufrechterhaltung dieses Schulangebots vom Elternwillen und der kreisweiten Schulentwicklungsplanung abhängt. -2- Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Lüngen) -3-