Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Christian Kirchharz
Zülpicher Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Sport
Holzdamm 10
0 22 35 / 409-318
Kämmerer
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Frau Gerlach
11.05.2015
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
22.05.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Weber
Amtsleiter
RPA
Ihre Anfrage vom 04.05.2015
Rat
Betrifft:
F 229/2015
23.06.2015
Anfrage bzgl. der Don-Bosco Schule in E.- Friesheim
zu 1.
Ja, es ist zutreffend, dass die zum 01.08.2015 beabsichtigte Kündigung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung der Gemeinde Nörvenich mit der Stadt Kerpen über die
Beschulung von Schülerinnen und Schülern am Teilstandort der Martinusschule in
Erftstadt aktuell Gegenstand der Beratungen in den politischen Gremien der Gemeinde
Nörvenich ist.
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass für die Beschulung der bisherigen
Nörvenicher Schülerinnen und Schüler Bestandsschutz gilt; allerdings zukünftig keine
weiteren Nörvenicher Kinder am Standort Erftstadt-Friesheim mehr beschult werden.
zu 2. und 3.
Die Fragen beziehen sich auf das Rechtsverhältnis der Gemeinde Nörvenich mit der Stadt
Kerpen, welches seit dem Zusammenschluss der bisherigen Förderschulen in Kerpen und
Erftstadt ab dem Schuljahr 2014/15 Gültigkeit hat.
Die Stadt Kerpen hat danach als Rechtsnachfolgerin der Stadt Erftstadt für den
Teilstandort Erftstadt und Schulträgerin der Martinusschule die Rechte und Pflichten aus
der am 26.06.1998 zwischen der Stadt Erftstadt und der Gemeinde Nörvenich
geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernommen. Dieses fortgeführte
Vertragswerk beinhaltet folgende Aussagen zur Laufzeit und Kündigung:
„Die Vereinbarung gilt ab dem Schuljahr 1998/99 und verlängert sich jeweils um ein Jahr,
wenn sie nicht sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird.“
Weitere Regularien, die einen Rückzug der Gemeinde Nörvenich verhindern oder
verzögern können, sind nicht definiert.
zu 4.
Nein; die Stadt Erftstadt ist von der Gemeinde Nörvenich im Vorfeld nicht informiert
worden. Eine entsprechende Informationsverpflichtung kann nicht abgeleitet werden, da
zwischen der Gemeinde Nörvenich und der Stadt Erftstadt kein Rechtsverhältnis mehr
besteht
Nach meiner Kenntnis war die Stadt Kerpen im Vorfeld nicht über das konkrete
Kündigungsvorhaben der Gemeinde Nörvenich informiert. Wegen dieser Angelegenheit
steht die Stadt Erftstadt aktuell in Kontakt mit der Stadt Kerpen; eine förmliche Beteiligung
der Stadt Erftstadt soll in Kürze erfolgen.
zu 5.
Falls zukünftig mit keinen weiteren Nörvenicher Schülerinnen und Schülern mehr
gerechnet werden kann, wird dies voraussichtlich zu einem rückläufigen
Schüleraufkommen beitragen.
Zum kommenden Schuljahr 2015/16 werden voraussichtlich insgesamt 78 Schülerinnen
und Schüler den Standort Erftstadt besuchen; davon kommen 10 Schülerinnen und
Schüler aus Nörvenich.
zu 6.
Nach derzeitiger Kenntnis ist die Existenz des Teilstandortes der Martinusschule in
Erftstadt für das kommende Schuljahr 2015/16 gesichert. Eine weitere Prognose ist
schwierig, da die Aufrechterhaltung dieses Schulangebots vom Elternwillen und der
kreisweiten Schulentwicklungsplanung abhängt.
-2-
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
(Lüngen)
-3-