Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 04.03.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 27.11.2007
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1118
Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk-Süd"
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnete Jenny Köhring betritt den Sitzungssaal um 18.15 Uhr.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Rechtsprechung die
Abwägungsbeschlüsse einzeln gefasst werden müssen. Da keine Wortmeldungen vorliegen,
beginnt er sodann mit dem Aufrufen der einzelnen Abwägungsbeschlussvorschläge.
Beschluss:
Zunächst erfolgt die Einzelabstimmung zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und die Einzelabstimmung zu den während der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Beschluss bei 35 Ja- zu 1 Neinstimme:
Abwägung zu 03 der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (B.) der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, vom 16.10.2007 zur Beseitigung von Niederschlagswasser.
Alle übrigen Abwägungsbeschlüsse erfolgten einstimmig.
Einstimmiger Gesamtbeschluss:
1. Aufgrund der §§ 2 und 10 des BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBL I.S.2415) i.V.m. dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk-Süd“ in der
vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung (s. Anlage 1 zur
Originalniederschrift!) beschlossen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbei zu führen.
Beratungsergebnis:
35 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)