Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
15.05.15, 09:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 170/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2015
gez. Knips
Kämmerer
08.04.2015
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
28.05.2015
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Sachdarstellung über die Entwicklung der Kosten und Einnahmen des
Winterdienstes in den Jahren 2010 - 2015.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anfrage zur Entwicklung und zur Finanzierung des Winterdienstes beantwortet der
Eigenbetrieb Straßen wie folgt:
Stand 31.12.2011 schloss der seinerzeitige Gebührenhaushalt Winterdienst summarisch mit einer
Kostenunterdeckung i.H.v. – 128.544,27 Euro, im Wesentlichen verursacht und entstanden im
Winter 2010/2011, ab.
Gemäß § 6, Absatz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sollen Kostenunterdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden.
Entsprechend wurde ein Verlustvortrag i.H.v. 128.544,27 Euro in das Wirtschaftsjahr 2012
vorgetragen.
Im Wirtschaftsjahr 2012 hat der Gebührenhaushalt Winterdienst zum 31.12.2012 gemäß
geprüftem Bilanzbericht 2012 einen Überschuss i.H.v. + 172.721,47 Euro erzielt.
Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 wird die Winterdienstleistung aus Grundsteuermitteln finanziert. Im
Wirtschaftsjahr 2013 hat der Eigenbetrieb Straßen aus den ihm hierfür durch den Kernhaushalt
zugeleiteten Grundsteuermitteln gemäß geprüftem Bilanzbericht 2013 einen Überschuss i.H.v.
+ 54.766,83 Euro erzielt.
Auf politischen Beschluss hin werden die für den Winterdienst dem Eigenbetrieb Straßen über den
Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zugeleiteten, anteiligen Grundsteuermittel (20 %-Punkte) auf
Basis der tatsächlichen Kosten zwischen dem Eigenbetrieb Straßen und dem Kernhaushalt der
Stadt Erftstadt „spitz“ abgerechnet. Unter Verrechnung der Gebührenunterdeckung i.H.v.
– 128.544,27 Euro aus Vorjahren (bis 31.12.2011) mit den erzielten und somit gegenüber zu
stellenden Einnahmeüberschüssen aus 2012 und 2013 hat der Eigenbetrieb Straßen dem
Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zum 31.12.2013 den summarischen Überschuss i.H.v.
ca. 99.000,00 Euro zurück erstattet. Somit sind bis zum 31.12.2013 keine dem Winterdienst
zuzurechnenden Einnahmeüberschüsse beim Eigenbetrieb Straßen verblieben (vgl.
Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Straßen, Bilanzbericht, Seite 9).
Für das Wirtschaftsjahr 2014 lassen sich zuverlässige und belastbare Zahlenwerte frühestens erst
nach Erstellung des Jahresabschlusses 2014 vorlegen, voraussichtlich Mitte 2015. Allerdings wird
auch hier zu gegebener Zeit wieder eine „Spitzabrechnung“ zwischen dem Kernhaushalt der Stadt
und dem Eigenbetrieb Straßen erfolgen.
Die im Entwurf der Haushaltssatzung 2015 auf Seite 24 getätigte Aussage, wonach die zum
01.01.2013 erfolgte Erhöhung der Grundsteuern nur knapp die Aufwandspositionen deckt, bezieht
sich nicht nur ausschließlich auf den Winterdienst, sondern auch auf die dem Eigenbetrieb
Straßen für Zwecke der Gewässerunterhaltung anfallenden Umlagekosten gegenüber den
Gewässerunterhaltungsverbänden (Erftverband und Palmersdorfer Bachverband). Seit dem
01.01.2013
sollen
nämlich
die
beiden
Aufwandspositionen
„Winterdienst“
und
„Gewässerunterhaltung“ aus der Grundsteuer refinanziert werden (vgl. hierzu die seinerzeitige
Beschlussvorlage V 487/2012). Da sich allerdings die anteiligen Grundsteuereinnahmen zur
Refinanzierung der Gewässerunterhaltung in 2013 und 2014 jeweils auf lediglich 556.500,00 Euro
beliefen, tatsächlich aber ein Umlageaufwand i.H.v. ca TEUR 722 für 2013 bzw. i.H.v.
ca. TEUR 725 für 2014 eingetreten ist, waren die anteiligen Grundsteuereinnahmen für die
Gewässerunterhaltung in beiden Jahren nicht auskömmlich. Insofern ist der sich aus der
Haushaltssatzung 2015 ergebende Hinweis, dass die zum 01.01.2013 bewirkte Erhöhung der
Grundsteuer die korrespondierenden Aufwandspositionen nur knapp deckt - bezogen auf beide
Aufwandspositionen – zutreffend.
In Vertretung
(Hallstein)
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