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Antrag (Antrag bzgl. Sachdarstellung über die Entwicklung der Kosten und Einnahmen des Winterdienstes in den Jahren 2010 - 2015.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
15.05.15, 09:54
Antrag (Antrag bzgl. Sachdarstellung über die Entwicklung der Kosten und  Einnahmen des Winterdienstes in den Jahren 2010 - 2015.) Antrag (Antrag bzgl. Sachdarstellung über die Entwicklung der Kosten und  Einnahmen des Winterdienstes in den Jahren 2010 - 2015.)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 170/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.03.2015 gez. Knips Kämmerer 08.04.2015 Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 28.05.2015 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Sachdarstellung über die Entwicklung der Kosten und Einnahmen des Winterdienstes in den Jahren 2010 - 2015. Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Anfrage zur Entwicklung und zur Finanzierung des Winterdienstes beantwortet der Eigenbetrieb Straßen wie folgt: Stand 31.12.2011 schloss der seinerzeitige Gebührenhaushalt Winterdienst summarisch mit einer Kostenunterdeckung i.H.v. – 128.544,27 Euro, im Wesentlichen verursacht und entstanden im Winter 2010/2011, ab. Gemäß § 6, Absatz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sollen Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Entsprechend wurde ein Verlustvortrag i.H.v. 128.544,27 Euro in das Wirtschaftsjahr 2012 vorgetragen. Im Wirtschaftsjahr 2012 hat der Gebührenhaushalt Winterdienst zum 31.12.2012 gemäß geprüftem Bilanzbericht 2012 einen Überschuss i.H.v. + 172.721,47 Euro erzielt. Seit dem Wirtschaftsjahr 2013 wird die Winterdienstleistung aus Grundsteuermitteln finanziert. Im Wirtschaftsjahr 2013 hat der Eigenbetrieb Straßen aus den ihm hierfür durch den Kernhaushalt zugeleiteten Grundsteuermitteln gemäß geprüftem Bilanzbericht 2013 einen Überschuss i.H.v. + 54.766,83 Euro erzielt. Auf politischen Beschluss hin werden die für den Winterdienst dem Eigenbetrieb Straßen über den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zugeleiteten, anteiligen Grundsteuermittel (20 %-Punkte) auf Basis der tatsächlichen Kosten zwischen dem Eigenbetrieb Straßen und dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt „spitz“ abgerechnet. Unter Verrechnung der Gebührenunterdeckung i.H.v. – 128.544,27 Euro aus Vorjahren (bis 31.12.2011) mit den erzielten und somit gegenüber zu stellenden Einnahmeüberschüssen aus 2012 und 2013 hat der Eigenbetrieb Straßen dem Kernhaushalt der Stadt Erftstadt zum 31.12.2013 den summarischen Überschuss i.H.v. ca. 99.000,00 Euro zurück erstattet. Somit sind bis zum 31.12.2013 keine dem Winterdienst zuzurechnenden Einnahmeüberschüsse beim Eigenbetrieb Straßen verblieben (vgl. Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes Straßen, Bilanzbericht, Seite 9). Für das Wirtschaftsjahr 2014 lassen sich zuverlässige und belastbare Zahlenwerte frühestens erst nach Erstellung des Jahresabschlusses 2014 vorlegen, voraussichtlich Mitte 2015. Allerdings wird auch hier zu gegebener Zeit wieder eine „Spitzabrechnung“ zwischen dem Kernhaushalt der Stadt und dem Eigenbetrieb Straßen erfolgen. Die im Entwurf der Haushaltssatzung 2015 auf Seite 24 getätigte Aussage, wonach die zum 01.01.2013 erfolgte Erhöhung der Grundsteuern nur knapp die Aufwandspositionen deckt, bezieht sich nicht nur ausschließlich auf den Winterdienst, sondern auch auf die dem Eigenbetrieb Straßen für Zwecke der Gewässerunterhaltung anfallenden Umlagekosten gegenüber den Gewässerunterhaltungsverbänden (Erftverband und Palmersdorfer Bachverband). Seit dem 01.01.2013 sollen nämlich die beiden Aufwandspositionen „Winterdienst“ und „Gewässerunterhaltung“ aus der Grundsteuer refinanziert werden (vgl. hierzu die seinerzeitige Beschlussvorlage V 487/2012). Da sich allerdings die anteiligen Grundsteuereinnahmen zur Refinanzierung der Gewässerunterhaltung in 2013 und 2014 jeweils auf lediglich 556.500,00 Euro beliefen, tatsächlich aber ein Umlageaufwand i.H.v. ca TEUR 722 für 2013 bzw. i.H.v. ca. TEUR 725 für 2014 eingetreten ist, waren die anteiligen Grundsteuereinnahmen für die Gewässerunterhaltung in beiden Jahren nicht auskömmlich. Insofern ist der sich aus der Haushaltssatzung 2015 ergebende Hinweis, dass die zum 01.01.2013 bewirkte Erhöhung der Grundsteuer die korrespondierenden Aufwandspositionen nur knapp deckt - bezogen auf beide Aufwandspositionen – zutreffend. In Vertretung (Hallstein) -2-