Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
20.11.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 04.03.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 25. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 20.11.2007
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1132 Z-2
Instandsetzung der Flutlichtanlage am Sportplatz Arloff
Der Stadtverordnete Reiner Jansen stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Sitzungsunterbrechung, um dem anwesenden Vorstandsmitglied, Herrn Palmersheim, die Möglichkeit zur
Stellungnahme zu geben. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Herr Palmersheim erklärt,
dass der geschäftsführende Vereinsvorstand dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt
hat. Sodann erfolgte die Wiederaufnahme der Sitzung.
Der Stadtverordnete Wilfried Roggendorf beantragt getrennte Abstimmung für die Punkte des
Beschlussvorschlages und beantragt weiter, in dem Beschluss die Laufzeit der Vereinbarung zur
Reduzierung des Pflegezuschusses aufzunehmen. Darüber hinaus bittet er um die Bezifferung der
zu erwartenden jährlichen Betriebskosten.
Die FDP-Fraktion schlägt vor, für künftige Fälle rechtzeitig auf die zinngünstigen Darlehen für
Sportverein durch den Landessportbund hinzuweisen, auch wenn dies hier wegen des zeitlichen
Vorlaufes nicht mehr realisierbar sein wird.
In der Zusammenfassung der Beratung schlägt die Verwaltung vor, Regelungen über die Laufzeit
(zw. 20 und 25 Jahren) und eine Nachverhandlungsklausel in der noch zu treffenden vertraglichen
Regelung mit dem RSV zu treffen.
Beschluss:
Beschluss bei 1 Enthaltung:
1.
Die Instandsetzung der Flutlichtanlage am Sportplatz Arloff ist mit Priorität gegenüber den
anderen aufgeführten Vorhaben zu behandeln.
Beschluss bei 1 Enthaltung:
2.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht ist das Vorhaben in 2007 zu beginnen
und 2008 abzuschließen. Der 2007 nicht gedeckte Finanzbedarf von bis zu 20.000,00 € ist
2008 zuvorderst bereitzustellen.
Beschluss bei 2 Enthaltungen:
3.
Die mit dem Verein abgeschlossene Pflege- und Überlassungsregelung ist dahingehend zu
überarbeiten, als der jährliche Pflegezuschuss von bisher 1.943,00 € auf 1.000,00 €
reduziert wird und der Verein zudem alle künftigen Kosten des Betriebs der Flutlichtanlage
trägt.
Ebenso sind Regelungen über die Laufzeit (zw. 20 und 25 Jahren) und eine
Nachverhandlungsklausel zu vereinbaren.
Beratungsergebnis:
17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)