Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.05.15, 18:42
Aktualisiert
17.06.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 116/2014
Az.:
Amt: - 105 BeschlAusf.: - 105 Datum: 06.03.2014
08.05.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Abel-Huhn
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
08.04.2014
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
03.09.2014
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
04.09.2014
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
11.09.2014
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
23.09.2014
vorberatend
Rat
30.09.2014
beschließend
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
13.11.2014
vorberatend
Ausschuss für Soziales und
Gesundheit
23.04.2015
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
06.05.2015
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
12.05.2015
vorberatend
Schulausschuss
03.06.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
16.06.2015
beschließend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung bzgl. Beschluss des lokalen Gleichstellungsaktionsplanes
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat den Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene (B 310/2009) beschlossen. Mit diesem Beitritt verpflichtet
sich die Kommune, einen lokalen Gleichstellungsaktionsplan aufzustellen. Im Aktionsplan sind
Ziele, Maßnahmen und Ressourcen für die Kommune festzuhalten.
Der Frauenbeirat hat zu sechs Handlungsfeldern Ziele und Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erarbeitet.
Der Aktionsplan dient dazu, die Gleichstellungsziele für die Einwohnerinnen und Einwohner
Erftstadts weiter zu entwickeln und schrittweise zu verwirklichen.
Zwei Jahre nach Verabschiedung soll über die Zielerreichung und weitere Entwicklung in den
Handlungsfeldern berichtet werden, um auf dieser Grundlage den Gleichstellungsaktionsplan
fortzuschreiben.
Die Anregung des Frauenbeirates wird zur Vorberatung in die zu beteiligenden Fachausschüsse
verwiesen und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung zugeleitet.
In Vertretung
(Erner)
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