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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Beschluss des lokalen Gleichstellungsaktionsplanes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.05.15, 18:42
Aktualisiert
17.06.15, 18:42
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 116/2014 Az.: Amt: - 105 BeschlAusf.: - 105 Datum: 06.03.2014 08.05.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Abel-Huhn Amtsleiter RPA Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 08.04.2014 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 03.09.2014 vorberatend Jugendhilfeausschuss 04.09.2014 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 11.09.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 23.09.2014 vorberatend Rat 30.09.2014 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 13.11.2014 vorberatend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 23.04.2015 vorberatend Jugendhilfeausschuss 06.05.2015 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 12.05.2015 vorberatend Schulausschuss 03.06.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 16.06.2015 beschließend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Beschluss des lokalen Gleichstellungsaktionsplanes Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat den Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (B 310/2009) beschlossen. Mit diesem Beitritt verpflichtet sich die Kommune, einen lokalen Gleichstellungsaktionsplan aufzustellen. Im Aktionsplan sind Ziele, Maßnahmen und Ressourcen für die Kommune festzuhalten. Der Frauenbeirat hat zu sechs Handlungsfeldern Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erarbeitet. Der Aktionsplan dient dazu, die Gleichstellungsziele für die Einwohnerinnen und Einwohner Erftstadts weiter zu entwickeln und schrittweise zu verwirklichen. Zwei Jahre nach Verabschiedung soll über die Zielerreichung und weitere Entwicklung in den Handlungsfeldern berichtet werden, um auf dieser Grundlage den Gleichstellungsaktionsplan fortzuschreiben. Die Anregung des Frauenbeirates wird zur Vorberatung in die zu beteiligenden Fachausschüsse verwiesen und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung zugeleitet. In Vertretung (Erner) -2-