Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
23.06.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
16.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussentwurf:
Der lokale Gleichstellungsaktionsplan
nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung
und Männern auf lokaler Ebene wird in der überarbeiteten
Ergänzungen des Frauenbeirates
von Frauen
Fassung mit den Aktualisierungen
und
und der Fachämter beschlossen.
Begründung:
Nachdem der Hauptausschuss am 23.09.2014 die Beratung des lokalen Gleichstellungsaktionsplans
nach der Europäischen Charta erneut in den Fachausschüssen verwiesen hat, hat der
Verwaltungsvorstand
insbesondere
die betroffenen
hinsichtlich
Die eingegangenen
grundsätzliche
Dezernate und Fachämter um eine weitere kritische Prüfung
möglicher problematischer
Stellungsnahmen
Zustimmung
Gleichstellungsaktionsplan
gewertet
der Fachämter
den Aktionsplan
gebeten.
in den Dezernaten 1 und 4 können als
werden. Das Dezernat 6 hatte bereits zuvor bekundet, dass der
mitgetragen
dass bereits viele Ziele und Maßnahmen
Verwaltungshandeln
Handlungszwänge
wird. Die Ausführungen
des vorliegenden
gefunden haben. Die Anmerkungen
der Fachämter machen deutlich,
Gleichstellungsaktionsplans
Eingang in das
und Vorschläge der Fachämter werden in
aufgenommen.
Zudem hat der Frauenbeirat
Gleichstellungsaktionsplan)
(in neuer Zusammensetzung
nach den Kommunalwahlen
den
auf seiner Sitzung am 5.11.2014 erneut beraten. Auf der Grundlage der
Beratung wurde der Plan aktualisiert
und einige Alternativformulierungen
der neuen Fassung des lokalen Gleichstellungsaktionsplans
Einleitung zur Bedeutung und zum Verbindlichkeitsgrad
integriert.
kursiv hervorgehoben.
des kommunalen
Diese sind in
Zudem wurde eine
Gleichstellungsaktionsplans
nach der EU-Charta erarbeitet.
Ergänzt wird außerdem in Punkt 2.2.3, dass in allen weiterführenden
Berufsorientierung
durchgeführt
Bürgermeister
in bisher geschlechteruntypischen
Schulformen
Berufsbereichen
werden. (Genannt waren nur die Real- und Hauptschulen).
Maßnahmen
für Schülerinnen
zur
und Schüler
1
Gleichstellungs-Aktionsplan Brftstadt nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und
Männern auf lokaler Ebene
Ziele und Maßnahmen
1.
Politische
zu folgenden
Partizipation
2. Beruf und Erwerbsarbeit
Handlungsfeldern
und bürgerschaftllches
(Übersicht)
Engagement
/Wirtschaft
In der Kommune
(5.4-10)
3. Vereinbarkeit
von Beruf und Familie auf lokaler Ebene
(5.11-15)
4. Vereinbarkelt
von Beruf und Pflege
(5.16-18)
5. Sicherheit und Gewaltfreiheit
6. Internationale
Zusammenarbeit
(5.19 -21)
- Städtepartnerschaften
(5.22)
(5. 2 - 3)
2
Handlungsfeld
1: Politische
Partizipation
und bOrgersc:haftliches
Frauen sind auf vielen kommunal(politisch)en
In EntscheidungsGestaltung
und leitungspositionen
des kommunalen
Handlungsfeldern
sind sie mit
des Nord-Süd-Forums
gebraucht
zum ehrenamtlichen
von bürgerschaftlichen
Aufgaben
Erfahrungen
der Stadt Erftstadt vertreten.
des Frauenförderplan
Engagement nicht notwendige
2014 lag der Frauenanteil
von drei Beigeordneten
Es bleibt jedoch weiterhin
von Ehrenamtlichen
professionelle
Basisarbeit.
Aufgabe, dass der
dass neue Impulse und neue
geleistet werden. Wichtig hierbei ist
Arbeit von Beschäftigten
(z.B. in der Pflege) ersetzt und
ersetzen kann.
Bezug zur Europäischen
Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene
Artikel 2 - Politische Vertretung
Artikel 3 - Mitwirkung
Ziel 1.1.
am politischen
Gleichberechtigte
und zivilgesellschaftlichen
Beteiligung
Zuständlgkeltenl
kommunalpolitisch
Ressourcen
Frauenbüro/Gleichstellungsstelie
Indikatoren
-
In allen kommunalen
in Rat und Ausschüssen,
Frauenanteil
in leitungspositionen
und Initiativen
Entscheidungsfeldern,
Ratsgremien
und Verwaltung
Engagements
aktive Parteien in Erftstadt, Frauenbeirat,
Frauenanteil
Fortbildung
leben
von Frauen und Männern
und auf dem Gebiet des bürgersc:haftlichen
der Stadtverwaltung
andere Beiräte, Verwaltung
/ Anzahl der Dezernentinnen
zur Stärkung der gleichberechtigten
bei
ist seit
der Stadt Er!tstadt).
Engagement machte deutlich,
nur mit Unterstützung
vielfältige
und Potenziale zur
bei 30 Prozent (vor der Kommunalwahl
und bürgerschaftlichem
können
aktiv und leisten unverzichtbare,
Damit werden wichtige
gering vertreten. Mit der Neubesetzung
wöchst (5. auch Zielvorgaben
werden. Viele kommunale
allerdings, dass die Aktivierung
s zu 10 ebenfalls
in der Verwaltungsspitze
im höheren Dienst und Leitungsfunktionen
Die Bestandsaufnahme
unterrepräsentiert.
lebens nicht genutzt. Im Rat liegt derzeit der Frauenanteil
2014 erstmals eine Frau als technische Beigeordnete
Mitstreiter/innen
in der Kommune
in Parteien, Vereinen und initiativen
sind Sie aber weitestgehend
lediglich 14 Prozent). Auf der Ebene der Amtsleitungen
Frauenanteil
Engagement
(Querschnittsaufgabe),
und Dezernenten
Repräsentanz von Frauen und Männern
in Entscheidungsgremien
3
Maßnahmenübersicht
Ifd. Nr.
1.1.1
zu Gleichberechtigte
von Frauen und Männern
In allen kommunalen
Entscheidungsfeldern
Umsetzungszeitraum
Neuauflage
der Fortbildung
kommunal(politisch)es
Evaluation
1.1.2
Beteiligung
Maßnahmen
"Mehr
Frauen für unsere Stadt" - Quallfizierungs-
und bürgerschaftliches
für
Lau/end - in regelmäßigen
Zeitabständen
sowie
der Fortbildung
SelbstverpflIchtung
der Parteien, den Frauenanteil
(Ziel: 50 Prozent, zwischenzeitlich
Frauenanteils
in Rat und Entscheidungsgremien
bis zur Zielerreichung
bis zur ausgewogene
Vertretung
Stärkung des bürgerschaftlichen
Ziel 1.2.
und Motivationsprogramm
Engagement von Frauen (Glelchstellungsstelle/VHS)
erforderlichen
zu erhöhen
Falls ouch stufenweise
laufend
Erhöhung des
der Geschlechter)
Engagements,
gleichberechtigte
Beteiligung
von Frauen in der Basisarbeit
und in
Leitungspositionen
Zuständigkeiten!
Nord-Süd-Forum,
Frauenbeirat,
Seniorenbeirat,
-
der Engagierten in Initiativen
Behindertenbeirat,
Verbände, Vereine und Initiativen,
VHS, Stabsstelle BM
Ressourcen
Indikatoren
Zahl und Qualität von Aktivitäten
Zufriedenheit
im Rahmen des bürgerschaftllchen
Engagements
und Vereinen
Maßnahmenübersicht
Ifd. Nr.
1.2.1
FortblldungsFormen
1.2.2
Umsetzungszeitraum
Maßnahmen
Koordinierungsprüfen
und Informationsveranstaltungen
bürgerschaftlichen
und Vermittlungsangebot
und ggf. geeignete Angebots/armen
oder ggf. Freiwilligenagentur;
der VHS zum Thema Ehrenamtliches
Engagement,
neue
Februar 2014, laufend
Engagements(VHS)
einrichten
für bürgerschaftllches
und ehrenamtliches
(z.8. Ehrenamtsbörse,
Vermittlungs-
Engagement
und Koordinationsstelle
2014/2015,
laufend
4
Handlungsfeld
I Wirtschaft
2: Beruf und Erwerbsarbeit
Die Erwerbssituation
in Erftstadt
Berufspendlerinnenn
und -pendler.
Erwerbsarbeitsplätze
für Frauen schaffen, große Bedeutung zu. Vor allem Frauen und auch zunehmend
Arbeitswegen
ist durch einen relativ geringen Anteil ortsansässiger
Daher kommt der Ansiedlung
zwecks besserer Vereinbarkeit
abhängigen
Beschäftigung
Frauenbüro
und Volkshochschule
von Beruf und Familie interessiert.
sein. Das Unternehmerinnen-Netzwerk
sowie die Arbeitsagentur
Betriebe charakterisiert
bzw. der Bestandssicherung
und einem hohen Anteil an
vorhandener
Existenzgründung
Betriebe, die insbesondere
Männer mit Familienpflichten
kann insbesondere
uTe leistet auf diesem Gebiet wertvolle
Brühl machen zudem seit Jahren Orientierungs-
auch
sind an kurzen
auch für Frauen eine Alternative
Unterstützungs-
zur
und Vernetzungsarbeit.
und Qualifizierungsangebote
für
Berufsrückkehrende.
In Erftstadt arbeiten 33 Prozent der Insgesamt 23.860 Erwerbstätigen
vor Ort in der Gemeinde, aber 67 Prozent sind Auspendlerjinnen.
macht 46 % der Erwerbspersonen
aus. Hierbei gilt es für die Zukunft, den Anteil der in sozialversicherungspflichtiger
Frauen und Männer zu ermitteln.
Außerdem
Arbeitsort
in der Gemeinde
beträgt der Frauenanteil40,5
Nordrhein-Westfalen,
ist das Ausmaß der geringfügig
Prozent (6.470 Frauen) und der Männeranteil49,5
Flexible Arbeitszeitmodelle,
Fachrichtungen
wohnortnahe
Von denen, die ihren
Bei den Auspendlerjinnen
Prozent (9.500 Männer) (Stand laut Zensus 2011, Information
und Technik
im Arbeitsleben
und in der Wirtschaft
sind folgende Kernaussagen leitend für die nachstehend
bzw. gut erreichbare
Arbeitsorte
und ggf. (Tele)Heimarbeit
sich bei der Berufswahl
erleichtern
und bei der Wahl des Studienfaches
die Vereinbarkeit
oft für schlechter
von Familie und Beruf.
bezahlte Berufe und
und nutzen nicht das breite Angebot zur Berufs- und Studienfachwahl.
Frauen sind auf der Führungsebene
Die wirtschaftliche
Unabhängigkeit
in Betrieben und auch bei den Existenzgründungen
durch existenzsichernde
unterrepräsentiert.
Arbeit hilft Frauen, ein selbstbestimmtes
Leben führen zu können und verhindert
das
im Alter.
Aus den Grundaussagen
existenzsichernde
Vereinbarkeit
darzustellen.
(3.560 Männer).
Ziele und Maßnahmen:
Junge Frauen haben gute Abschlüsse. Sie entscheiden
Armutsrisiko
geschlechtsspezifisch
Geschäftsbericht].
Anhand vieler Studien zum Thema Gleichberechtigung
formulierten
Beschäftigten
haben, sind 55 Prozent Frauen (4.330 Frauen) gegenüber 45 Prozent Männern
Der Frauenanteil
Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten
ergeben sich dann Ziele und Maßnahmen
Erwerbstätigkeit;
zur Unterstützung
zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote
einer vielfältigen,
und zur Integration
auch für das Geschlecht untypischen
Berufswahl
von Frauen in
und zur Unterstützung
der
von Beruf und Familie.
Das Thema Entgeltgleichheit
(in Deutschland
beträgt der Lohnunterschied
wird Im Rahmen des Equal Pay Days durch den Frauenbeirat
aufgegriffen.
zwischen Frauen und Männern 23 %) wurde in die Diskussion einbezogen und
5
Bezug zur Europäischen
Charta für Gleichstellung
auf lokaler Ebene:
- Artikel 6 Kampf gegen Stereotype
- Artikel 16 Kinderbetreuung
- Artikel 27 wirtschaftliche
und Artikel 17 Betreuung anderer Familienmitglieder
Entwicklung
Rolle der Kommune als Dienstleisterin,
- Artikel 13 Bildungswesen
Teil 111, Abschnitte
als Arbeitgeberin,
und lebenslanges
der EU-Charta
Lernen
Ziel 2.1.
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
Zuständigkeitenl
Wirtschaftsförderung
Ressourcen
Planungsamt
von Frauen
Stadt Erftstadt
(Demografie)
Jobcenter/Agentur
für Arbeit
Frauenbüro/Gleichstellungsstelle
Unternehmerinnennetzwerk
Netzwerkpartner
Chancengleichheit
-
Indikatoren
in der Arbeitswelt
Arbeitsmarktdaten
Dokumentation
des Beschäftigtenanteils
Köln/Rhein-Erft,
Erwerbsquote
von Frauen, Volizeit!Teilzeit,
Frauennetzwerk
für
WFG des Rhein-Erft-Kreises
Erwerbsbeteiligung
von Frauen durch
von Frauen in Unternehmen
bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken
in
(Antrag Frauenbeirat)
Quote der EXistenzgründerinnen
/ Daten zu Existenzgründungen/Unternehmen
Zahl der Beratungs- und Qualifizierungsangebote
beruflichen
Competenzia
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Erwerbsarbeit
Verwaitungsvorlagen
-
Netzwerk W(iedereinstieg),
des Rhein-Erft-Kreises,
von Frauen und Männern:
existenzsichernde
-
uTe
im Rhein-Erft-Kreis:
für Frauen und Mädchen
von Frauen
(u.a. zum beruflichen
Wiedereinstieg
und zur
Orientierung)
Maßnahmenübersicht
Ud. Nr.
Maßnahmen
2.1.1.
Unternehmensakquise
Umsetzung
und -bestandssicherung
laufend
6
•
Aufbau/Fortsetzung
eines regelmäßigen
Dialogs mit Erftstädter
Unternehmen,
z.B. durch Beratungen,
Einzelgespräche
und
laufend
Unternehmensforen
-
zur Bestandssicherung
-
Neuansiedlung
von Gewerbe
und
(gezielte Akquise)
und Dienstleistungsunternehmen
mit der Wirkung, insbesondere auch dazu die die Erwerbsbeteifigung von
Frauen zu erhöhen.
•
Vergabe von Gewerbegrundstücken an Betriebe mit dem zentralen Ziel und Anliegen, so viele existenzsichernde
Arbeitsplätze (in VO/l-/Teilzelt) wie mägllch in Erftstadt zu schaffen und Unternehmen zu einer gleichste/lungsorientierten
und [amifien[reundlichen Personalentwicklung aufzufordern
(obige Neufassung ersetzt die Formulierung:
.Bevorzugte
Vergabe von Gewerbegrundstücken
an Betriebe, die
insbesondere auch existenzsichernde Arbeitsplätze (in Voll- und Teilzeit) für Frauen schaffen".
Der Unterpunkt: "Geschlechterdifferenzierende
Darstellung der voraussichtlichen Anzahl von Arbeitsplätzen
(Vollzeit/Teilzeit/Minijobs)
•
der ansiedlungsinteressierten
Geschlechterdifferenzierende
Datenermittlung
Betriebe in den Verwaltungsvorlagen"
zur Erwerbssituation
von Frauen und Männern
wurde gestrichen.
in Erftstadt,
u.a. im Rahmen
der Demografieberichte
2.1.2.
Den beruflichen
WIedereinstieg
Beratungs-, Orientierungsdurch Frauenbüro/VHS,
Informationen
fördern
und erleichtern
laufend
und Qualifizierungsangebote
Beauftragte
für Berufsrückkehrende
für Chancengleichheit
zu Teilzeitberufsausbildung
Arbeitsagentur/Jobcenter
für Berufsrückkehrende
(ins besondere für Alleinerziehende)
ohne Berufsausbildung
oder mit veralteter
laufend
Berufsausbildung
Kreisweite
Vernetzung
im Netzwerk W zum beruflichen
und Beruf (Köln / Rhein-Erft-Kreis),
2.1.3
Förderung
Zielgruppe:
der ExlstenzgrOndung
Unternehmerinnen
unternehmerischem
Potenzial
Wiedereinstieg
Netzwerk für Chancengleichheit
und beruflichen
aus Erftstadt/aus
Selbständigkeit
Netzwerk W, Competenzia
-Kompetenzzentrum
in der Arbeitswelt
von Frauen
der Region und erwerbstätige
bzw. Arbeit suchende Frauen mit
Frau
7
-
Informationen
und Netzwerkbildung
öffentlichkeitswirksamen
Aktivitäten
Unternehmerinnenmessen,
-
Beteiligung
durch uTe - UnternehmerinnenTreff
und Veranstaltungen
Erfahrungsaustausch
an der Unternehmerinnen-Ausstellung
Unternehmerinnenporträts
Wirtschaftsförderung
sowie Präsentation
im Erftstädter
Frauen (Vorbildwirkung)
Erftstadt mit vielfältigen
(u.a. Informatlons-
mit Unternehmerinnen
und Netzwerkabende,
der Partnerstadt
der Gleichstellungsbeauftragten
Salon,
Jelenia G6ra etc.)
des Rhein-Erft-Kreises
der Unternehmerinnen-Ausstellung
Rathaus als Bestandteil
laufend
Erftstädter
in Kooperation
der Förderung und Ermutigung
mit Erftstädter
Im Mai 2014
erfolgt
mit der
zu Existenzgründungen
von
laufend
(Gleichstellungsstelle/Wirtschaftsförderung)
in April 2014,
-
Des Weiteren:
werden
-
Ziel 2.2
Zielgruppe
EXistenzgründungsberatung
kann, durch Wirtschaftsförderung
Informationsveranstaltungen
die insbesondere
auch von Frauen in Anspruch genommen
und WFG Rhein-Erft
zu Teilzeitexistenzgründungen
Abständen
(VHS)
Gleiche Zugangschancen
fOr Frauen und Männer zu allen Berufen, Ausbildungen
Berufswahl
Unternehmen/Schulen/Schülerinnen
Gleichstellungsbeauftragte
Ressourcen
AK Mädchenarbeit/
Beschäftigten-
und Ausbildungsstruktur
Anzahl der InformationsWahl der Ausbildungen
und Studiengängen,
um der traditionellen
entgegen zu wirken
und Schüler, Jugendliche/Eitern/Pädagogisches
Personal
der SChulen/ Lehrer/innen
Jugendberatung
Mobile/Frauenbüro/Gleichstellungsstelle
der Erftstädter
Erwerbstätigen
und Orientierungsveranstaltungen,
und Studiengänge
von Schüler/innen
laufend in
regelmäßigen
geschlechterstereotypen
Zuständigkeiten
Indikatoren
und -qualifizierung,
und Auszubildenden
u.a. im Rahmen des Girls' Day und Boys' Day
8
MaßnahmenüberschIcht
Ifd. Nr.
Maßnahmen
2.2.1
Aktivitäten
Umsetzung
zum "Girls'
Orientierungsangebote
Day" und - ••Boys' Day" für SchUler/innen
für Mädchen
im gewerblich-technischen
der weiterführenden
Schulen
Bereich, in Ingenieursberufen
Laufend im
/
April eines
für Jungen In den Erziehungs- und Pflegeberufen
2.2.2
Entwicklung
Jahres
eines spezifisches Orientierungsangebot
Day / mit Unterstützung
der Gleichstellungsstelle
in technischen
und Umweltberufen
und Mobile in Zusammenarbeit
in der Stadtverwaltung
für den Girls'
mit technischen
Ab 2015
laufend
Ämtern/Abteilungen/Feuerwehr/Umweltzentrum
2.2.3.
Berufsorientierungsmaßnahmen
geschlechtersensiblen
2.2.4.
Entwicklung
und Umsetzung eines Konzeptes mit Maßnahmen
und Tagespflege
Ziel 2.4.
für Mädchen und Jungen in Erftstädter
von Existenz sichernder
Zielgruppe
Ortsansässige
Zuständigkeiten
Ämter mit Auftragsvergaben,
Ressourcen
Personalräte
Indikatoren
Beschäftigtenstruktur/Tarifstruktur
Maßnahmen
Ilfd.
Nr.
zur Gewinnung von männlichen
auf Grundlage der Erkenntnisse aus Modellprojekten
Förderung
Realschulen und in der Hauptschule
mit
laufend
Konzepten mit dem Ziel des Abbaus von Geschlechtsstereotypien
Erwerbsarbeit
Unternehmen/erwerbstätige
Fachkräften
in Kindertagesstätten
laufend
(Jugendamt)
für Frauen - Entgeltgleichheit
(gleicher Lohn für gleichwertige
Arbeit)
Frauen, Frauen auf Jobsuche
Rechnungsprüfungsamt,
Wirtschaftsförderung
/ GleichstellungssteIle
Frauenbeirat
/ Betriebs- und
/ Betriebe /
überschicht
I Maßnahmen
I Umsetzungszeitraum
9
3.3.1
Auftragsvergaben
der Stadt Erftstadt
Laufend
Einhaltung von Mindestlohnregelungen
und sozialen Standards bei der kommunalen Auftragsvergabe,
insbesondere auch bei Vergabe an private Reinigungsfirmen (laut Vergabe- und Tariftreuegesetz NRW)
Einhaltung
und tragfähige
Bauleistungen
Umsetzung des Tariftreue-
und Vergabegesetzes
und in der Beschaffung, Beachtung von Maßnahmen
Familie und Beruf in den beauftragten
landesgesetzlicher
Unternehmen
ab einem Auftragswert
Vorgaben durch das Vergabe- und Tariftreuegesetz
Ämter mit Auftragsvergabe,
RPA, Mitwirkung
NRW bel externen
zur Frauenförderung
Dlenst- und
und Vereinbarkeit
von
von SO 000 € gemäß
(Kontinuierliche
Überprüfung
durch
der Gleichstellungsstelle)
Regelmäßige Berichterstattung
3.3.2
Bewusstseinsbildung
-
förderlichen
stationären
durch Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsbedingungen
im Gesundheits-,
und ambulanten Einrichtungen
Arbeitsbedingungen
Einzelhandel,
zu
Ab 2014 laufend
Sozial-, Erziehungs- und Betreuungswesen,
und Bezahlung in frauendominierten
Berufen in weiteren
in
Bereichen wie im
Reinigungsgewerbe
-
Minijobs,
-
Prüfung der Möglichkeiten
prekärer Teilzeit, Auswirkungen
auf die eigenständige
der Vernetzung
innerhalb
Existenzsicherung
und Altersvorsorge
der Branchen (z.B. im Gesundheitsbereich)
Internationaler
Frauentag 8./9. 3. 2014
Laufend im März eines
Jahres
Öffentlichkeitswirksame
Day
Aktion des Frauenbeirates
Ziel 2.4
Vereinbarkeit
Zielgruppe
Unternehmen,
Zuständigkeiten
Lokales Bündnis für Familie {Wirtschaftsförderung
und der Gleichstellungsstelle
im Rahmen des Equal Pay
von Familie und Beruf in Unternehmen
Beschäftigte
(Frauen und Männer)
{Jugendamt/Senioren-
und Pflegeberatung{
Ressourcen
Indikatoren
Konkrete Aktivitäten
und Maßnahmen
von Erftstädter
Unternehmen
zur Verelnbarkeit
Frauenbüro/Gleichsteliungsstelie
10
MaßnahmenOberschicht
Umsetzungszeitraum
Ifd. Nr.
Maßnahmen
2.4.1
Prüfung der Fortführung
der Arbeitsgruppen
und Weiterentwicklung
unter dem Aspekt besserer Verelnbarkeit
Ansprache von ortsansässigen
Randzeitenbetreuung,
Maßnahmen
des lokalen Bündnisses für Familie, insbesondere
Unternehmen
arbeitsplatznahe
zur Vereinbarkeit
s. auch Antrag Frauenbeirat
Krankenhaus
2.4.2
Informationen
und weiteren
laufend ab 2014
von Beruf und Familie
zu Betreuungsmodellen
und -projekten
Belegplätze in Einrichtungen
Gleichstellungsstelle)
B 477/2011, U.a. zu arbeitsplatznaher
für Kinder (z.B.
o.ä.) sowie bedarfsgerechten
von Beruf und Pflege und deren Zusammenarbeit
(Bündnis Familie, Jugendamt, Wirtschaftsförderung,
auch
und Vernetzung
sowie Beratung bei Bedarf
Kinderbetreuung
(Erftstadt-Center,
Frauenthai, APZ)
zu flexiblen
Arbeitszeitmodellen
einschließlich
Themen zwecks besserer Vereinbarkeit
Unternehmensforen
organisiert
(Tele-)Heimarbeit
für Frauen und Männer
laufend
von Familie und Beruf (u.a. durch die
von Netzwerk W in Zusammenarbeit
mit WFG Rhein-Erft und
Innovabest)
2.4.3
Nutzung der Ergebnisse der kreisweiten
Fachkräftesicherung
2.4.4
Verankerung
und -gewinnung
des Vereinbarkeitsthemas
Handlungsleitlinien
Untersuchung
zu FamilIenfreundlIchkeit
durch das geografische
und des Mottos Familienfreundlichkeit
der Stadt und entsprechende
in Unternehmen
Institut der Universität
/ zur
2015 laufend
Köln
im Leitbild/in
den
Öffentlichkeitsarbeit
Maßnahmen zur Verembarkett von Familie und Beruf finden sich auch Im Handlun&sfeld Beruf/Kommune!Glelchstellun8sorlentierte
Erftstadt. Dort werden auch Maßnahmen beschrieben, die sich aufden Arbeitgeber Stadt Erftstadt beziehen.
Personalentwicklung Im Rahmen des Frauenförderplans der Stadtverwaltung
Weitere allgemeine Maßnahmen zu Kinderbetreuuns und -bildung sowie Pflege sind Im Hindlungsfetd Vereinbarkeit Familie und Beruf genannt.
Zie12.S
Gleichstellungsorientierte
Zielgruppe
Beschäftigte
Personalentwicklung
Zuständigkeiten
Haupt- und Personalamt,
Indikatoren
Ziele siehe Frauenförderplan
Maßnahmenübersicht
I 3.5.1
in der Stadtverwaltung
(Frauen und Männer) der Stadtverwaltung
I alle Maßnahmen
Gleichstellungsstelle
2014 . 2016
siehe Frauenförderplan
2015 - 2016
/ siehe 4. Fortschreibung
Frauenförderplan
2014 -1016
11
Handlungsfeld
Förderung
3
der Vereinbarkeit
Bezug zur Europäischen
von Familie und Beruf auf lokaler Ebene
Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene
- Artikel 16 Kinderbetreuung
- Artikel!7
Betreuung
anderer Familienmitglieder
- Artikel 27 wirtschaftliche
Entwicklung
Bezug: Rolle der Kommune als Dienstleisterin,
- Artikel 13 Bildungswesen
und lebenslanges
als Arbeitgeberin,
Teil 111, Abschnitte
der EU-Charta, insbesondere
Lernen
- Artikel 19 Wohnraum
Für ein attraktives
ausreichend
kommunales
und qualitativ
Pflege und Betreuung
Lebens- und Wohnumfeld
guten frühkindlichen
Pflegebedürftiger
Mit dem Rechtsanspruch
zentrale kommunale
quantitativen
Ziel 3.1.
Untersuchungen
Wandels auch in Erftstadt
oder bildungsfernen
Versorgung
frühkindlicher
der 0 - 3 Jährigen Kinder mit
und des Gemeinwohls
Betreuungs-
Betreuungsquoten
in Kindertageseinrichtungen
und Tagespflege
der Eltern mit dem Angebot
Anzahl der pädagogischen
Anzahl der Fortbildungen
Fachkräfte / Personalschlüssel
und Qualifizierungen,
(mit geringen
und Kindertagespflege
Bildung und Förderung für mehr
und Betreuung
und BIldungsplätzen
Jugendamt
Zufriedenheit
bei
an Bedeutung.
von Frauen kontinuierlich
und Wünsche häufig nicht
brauchen sie besondere
Bildung
mit
Unterstützung
umzusetzen.
und
Neben der
Bildung und Betreuung immer stärker auf der Tagesordnung.
Ressourcen
Indikatoren
zunehmend
Schichten bringen ihre Interessen
Tagespflege
Zuständigkeiten/
ist eine Infrastruktur
Das Thema Unterstützung
Ausbau von Kindertageseinrichtungen
Zudem gilt es, die Inklusion auch in der frühkindlichen
mit Plätzen steht die Qualitätsentwicklung
Bedarfsgerechte
Voraussetzung.
weisen zudem auf die große Bedeutung frühkindlicher
über keine Lobby. Im Sinne der Daseinsfürsorge
bei allen Ausbauplanungen.
Versorgung
Beruf und Familie zu vereinbaren,
und dem Wunsch und der Notwendigkeit
zu sein, bleibt der bedarfsgerechte
hin. Frauen und Kinder aus benachteiligten
offensiv zur Geltung und verfügen
BerückSichtigung
für Unter-3-Jährige
erwerbstätig
Aufgabe. Wissenschaftliche
soziale Chancengerechtigkeit
Möglichkeiten,
gewinnt darüber hinaus im Zuge des demografischen
auf einen Betreuungsplatz
bzw. überschau baren Unterbrechungen)
mit Vielfältigen
und schulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Anzahl der Teilnehmer/innen
In KIndertageseinrichtungen
oder
12
Maßnahmenübersicht
Ud. Nr.
Maßnahmen
3.1.1
Fortschreibung
Umsetzungszeitraum
der Ausbauplanung
1.8.2013 Rechtsanspruch)
Kindertagesstätten
•
•
•
•
•
weiterer
bedarfsgerechte
Versorgung
Ausweitung
·
hinsichtlich
der Eltern (seit
der Betreuungsform
laufend
in
in Kindertageseinrichtungen
Jahrgangs
behinderter
und -sIcherung der U3 Betreuung,
der Betreuungsrelation
Qualifizierung
und Weiterbildung
Verankerung
Kinder)
Insbesondere
durch
laufend
des Fachpersonals
und Außenflächen,
des Themas geschlechtersensible
Arbeit und in Projekten
und nicht behinderter
B 477/2011
Verbesserung
Raumsituation
für U 3
der Tagespflege durch Großtagespfiegestellen
Umsetzung der Inklusion (Betreuung
Adäquate
Betreuungsbedarfs
der Kindertagespflege
des hineinwachsenden
Attraktivitätssteigerung
QualItätsentwIcklung
•
•
•
des tatsächlichen
des Elternwunsches
oder Tagespflege
Ausbau von Betreuungsplätzen
siehe auch Antrag Frauenbeirat
3.1.2.
entsprechend
unter Berücksichtigung
die den Bedürfnissen von U3 Kindern gerecht werden
Erziehung in der kontinuierlichen
pädagogischen
13
Ziel 3.2.
Zuständigkeiten!
Versorgung
der 3 - 6 jährigen
Kinder mit KlndergartenpläUen
Jugendamt
Ressourcen
Indikatoren
Bedarfsgerechte Betreuungsquoten
In Kindertageseinrichtungen
(gestrichen wurde die Angabe: 100 Prozent+)
Elternzufriedenheit
Anzahl der pädagogischen
Anzahl der Fortbildungen
Fachkräfte / Personalschlüssel
und Qualifizierungen
des pädagogischen
Personals und Zahl der Teilnehmenden
Maßnahmenübersicht
Ud. Nr.
Maßnahmen
3.2.1.
Fortschreibung
Entwicklung
Versorgung
3.2.2.
Umsetzungszeitraum
der wohnortnahen
des hineinwachsenden
Qualitätsentwicklung
-
-
Ausbauplanung
eines Inklusionskonzeptes
Jahrgangs
und -Sicherung in den Kindertageseinrichtungen
durch Verbesserung
durch fortgesetzte
Verankerung
laufend
und Umsetzung der Inklusion
der Betreuungsrelation
Qualifizierung
und Weiterbildung
des Themas geschlechtersensible
Ziel 3.3
Bedarfsgerechte
Zuständigkeiten/
Schulverwaltungsamt/Schulen/Betreuungsvereine
Versorgung
der Grundschulkinder
laufend
/ Personalausstattung
des Fachpersonals
Erziehung für Mädchen und Jungen
mit Plätzen In der Offenen
Ressourcen
Indikatoren
Bedarfsgerechte
Betreuungsquoten
Qualitätsentwicklung
Zufriedenheit
für OGS oder den gebundener
und Sicherung des Betreuungsangebotes
der Eltern und Kinder / Schüler/innen
Ganztag
Ganztagsschule
(OGS) bzw. in gebundenem
Ganztag
14
Maßnahmenübersicht
Lfd. Nr.
3.3.1.
Umsetzungszeitraum
Maßnahme
Fortschreibung
entsprechend
3.3.2.
der Ausbaupianung
des tatsächlichen
Qualitätsentwicklung
an Betreuungsplätzen
Betreuungsbedarfs
und -sicherung in der OGS bzw. im gebundenem
-
durch Verbesserung
-
durch fortgesetzte
Qualifizierung
Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur
hochwertige
Hausaufgabenbetreuung
-
Verankerung
des Themas geschlechtersensible
-
Evaluation
Ganztag
laufend
Ganztag
laufend
der Betreuungsrelation
und regelmäßige
(Berücksichtigung
in der OGS oder dem gebundenen
der Eltern
und Weiterbildung
Randzeltenbetreuung
Zuständigkeiten/
JugendamtjSchulverwaltung
des Lehrpersonals
etc.)
Erziehung
Befragung der Eltern und Schüler/innen
der Befragungsergebnisse
Ziel 3.4.
des Fachpersonals / Einbeziehung
(musische Erziehung, Bewegungs- und Ruheangebote,
bei der Weiterentwicklung
zur besseren Vereinbarkelt
des Ganztags)
von Beruf und Familie verbessern
/ Betreuungsvereine
Ressourcen
Indikatoren
Öffnungs-
und Betreuungszeiten
der Einrichtungen
/ Inanspruchnahme
von ergänzenden
Angeboten
durch Tagespflege
Maßnahmenübersicht
Ud. Nr.
3.4.1.
Maßnahme
U msetzu ngszeltraum
Öffnungszeiten
und Ferienzeiten
Ganztagsschule
kontinuierlich
Vorhalten
bedarfsgerechter
der Einrichtungen:
durch Elternbefragung
Öffnungszeiten
Kindertagesstätten
und offene/gebundene
überprüfen.
ab 7.00 bis 18.00 Uhr in ausgewählten
Tageseinrichtungen
laufend
15
bedarfsgerechte
Unterstützung
Anpassung der Öffnungszeiten
2014/15 ?
durch Pool an Tagespflegepersonen
der OGS entsprechend
Elternbedarf
(wie z.B. Donatus-Grundschule
bis
laufend
17.00Uhr)
Grundschulen
überprüfen
Familie zu Öffnungszeiten
Optimierung
regelmäßig Bedarf (u.a. Diskussionsergebnis
der Adhoc-AG des Bündnisses für
in den OGS)
der Zeiten der Ferienspiele
im Rahmen der Ferienbetreuung
entsprechend
Elternbedarf
Bildung
Ziel 3.5.
Geschlechtersensible
verankert
Zuständigkeitenl
Erziehung soll im Bereich der frühkindlichen
Erziehung, der KIndertageseinrichtungen
und der Grundschulen
werden
Jugendamt/Schulverwaltung
/ Schulen! pädagogisches Personal/ ggf. GleichstellungssteIle
Ressourcen
Indikatoren
Anzahl der Fortbildung/Seminare,
Zahl der Teilnehmenden
Zahl und Qualität der Projekte in Einrichtungen
Maßnahmenübersicht
Umsetzungszeitraum
Ud. Nr.
Maßnahme
3.5.1.
Fortbildungen/Seminare
Integration
zur geschlechtersensiblen
geschlechtersensibler
der kleinen Forscherinnen
Pädagogik und Erziehung
Erziehung in den pädagogischen
und Forscher)
Alltag und in gezielten Projekten
laufend
(z.B. Haus
16
4. Handlungsfeld:
Verelnbarkeit
von Beruf und Pflege
Derzeit werden Pflegebedürftige
Töchter, Schwiegertöchter).
Überlastung
und gesundheitlicher
etc.) durch Erwerbsarbeit
Rahmenbedingungen
Individualisierung
der modernen
Menschen
Heimbewohnerinnen
unterbezahlt
Pflegekräfte
Arbeitswelt
Pflegebedürftige
und zum Teil nicht hinreichend
Einkommen
Flexibilisierung
prognostiziert
sind mehrheitlich
Gesellschaftlich
erzielen und attraktivere
zeichnen sich nicht notwendiger
hochwertiger
Versorgung
und den gestiegenen
Welse in verstärkter
und Nutzung von nachbarschaftlichem
Betreuungsdienstleistungen,
Im Gleichstellungsaktionsplan
barrierefreien
kulturelle
kleineren Wohneinheiten
und gemeinschaftsfördernde
werden insbesondere
als Pflegende und Pflegebedürftige
Inklusion).
Maßnahmen
zu fördern. Seniorenbeirat
für die professionelle
ab, sondern in neuen Modellen
Eigenständigkeit
im Wohnumfeld
bekommen.
bei qualitativ
Dies kann in einem
Beteiligung
und in der Schaffung und Nutzung von seniorenInfrastruktur
liegen zudem Zukunftspotenziale
in den Mittelpunkt
der Pflegebedürftigen
und Selbstversorgung.
häufig
sodass die
Engagement bei einer gleichberechtigten
Wohnformen
in einem Umfeld guter kommunaler
und Behindertenbeirat
stellen müssen.
leben. 80 Prozent der
Pflege erforderlich,
mit mehr Zeit für die Versorgung
und bürgerschaftlichem
Angebote)
ergeben sich
und gleichberechtigt
Pflege auf der anderen Seite ist zumeist weiblich,
sind mehr Geldmittel
oder gemeinschaftlichen
sowie der
von Frauen steigt,
Frauen, die häuflg in einem Einpersonenhaushalt
und stationären
Heimunterbringung
(Rente
an einem Ort oder gar in einem Haushalt
wird und zugleich die Erwerbstätigkeit
Arbeitsbedingungen
gelingen. In generationsübergreifenden
und behindertengerechten,
Mobilitätsanforderungen
familiäres Zusammenleben
und Betreuung Älterer bei Förderung und Erhalt von größtmöglicher
Versorgung
Partnerinnen,
Sie führt in vielen Fällen zu
können sie sich längere Auszeiten nicht leisten. Zudem machen die
generationenübergreifendes
in der ambulanten
qualifiziert.
Perspektiven
Alter (Seniorenleitbild,
Druck, die häusliche Pflege zu übernehmen.
für die Pflege und den Umgang mit dem Alter, denen sich auch Männer vermehrt
und hochbetagte
von Frauen und Männern
Die zuhause Pflegenden sind zu 70 Prozent Frauen (Ehefrauen,
Erwerbsverläufen
mit der zunehmenden
ein gemeinsames
sind Frauen. Das Pflegepersonal
Mix von professioneller
brüchigen
eine Zunahme der pflegebedürftigen
angemessene
versorgt.
der Pflegenden selbst. Zugleich müssen pflegende Frauen selbst für ihre eigene Altersvorsorge
Bei häufig ohnehin
von Lebensentwürfen
neue Herausforderungen
Hochaltrige
in Privathaushalten
auf Frauen lastet der moralische
Beeinträchtigung
aufkommen.
selten möglich. Während
vielfältige
vorrangig
Insbesondere
(Nahversorgung,
Pflege- und
für Erftstadt.
gestellt, die geeignet sind, die Gleichstellung
liefern zudem weitere wichtige
von Frauen und Männern
Impulse für die Lebensgestaltung
im
17
Ziel 4.1
Zunehmend
gleichberechtigte
Realisierung
von Entlastung
Verteilung
der bezahlten
Zielgruppe
Frauen und Männer in Erftstadt mit Pflegebedürftigen
Zuständigkeiten
Kommunale
und unbezahlten
Angehörigen,
Mitarbeiterinnen
stationäre
und ambulanter
Pflege-, Senioren- und Behindertenberatung,
Ressourcen
Personalamt,
Indikatoren
Anzahl passgenauer Pflegeangebote
häuslichen
und deren Qualität, Versorgung
Pflegearbeit
auf Frauen und Männer,
der Stadtverwaltung
Pflegeeinrichtungen,
mit unterstützenden
und Erftstädter
Betriebe
VHS ,Haupt-und
Dienstleistungen
Maßnahmenübersicht
Lfd. Nr.
Maßnahme
4.1.1
Bedarfsgerechte
Sicherung der kostenfreien
Beratung und Information
Information
zu Vorsorgemöglichkeiten
Versorgung
im Alter und Vereinbarungen
später wieder verändert
4.1.2
/ Hausbesuchen,
Sicherung ausreichender
4.1.3
treffen,
in .gesunden
die in der Vollmacht
mit aufsuchender
Tagen", Anregung von Familiengesprächen
bzw. Verfügung festgehalten
zur Pflege und
werden (und bei Bedarf natürlich
stationärer
qualitativ
Pflege
hochwertiger
neuer ambulanter
ambulanter
Pflege
Pflegedienste
und Nachtpflege
Berufsbild der Altenpflegerin/des
Wünschenswert
Förderung
an haushaltsnahen
haushaltsnahe
ehrenamtlicher
Fortführung
Altenpflegers
in Schulen bekannter
machen (z.B. durch Projekte wie Alzheimer
Dienstleistungen
Dienstleistungsangebote
Unterstützungsangebote
und Erweiterung
Niedrigschwellige
Fortführung
& You)
wäre eine Fachschule für pflegende Berufe in Erftstadt
der ehrenamtliche
für Menschen mit geringem Einkommen,
in der Betreuung
Seniorenbegleitung
Angebote für Demenzkranke
und Erweiterung
(Qualifizierung
durch VHS, Vermittlung
wie üernenzcafes
von Zertifizierungsangeboten
ggf. Organisation
einer Tauschbörse
und Begleitung
Pflegeberatung)
-
/ Casemanagement
und Unterstützungsleistungen,
(derzeit 32 Plätze)
Verhinderungs-
Erschwingliche
-
sowie Fallbetreuung
zu Hilfsangeboten
Tagespflege ist im APZ Frauenthai in 2016 etabliert.
Passendes Angebot
4.1.4
und Vereinbarungen
und qualitätsvoller
Förderung der Ansiedlung weiterer
Kurzeitpflege
pflegeberatung
werden können)
Sicherung und Ausbau unterstützender
-
kommunalen
u.a. Beratung und Information
für Demenzbegleiter/innen
und Betreuung durch
18
14.1.5
Ziel 4.2
I Betriebliche
Maßnahmen
Erhalt eigenständiger
zur Vereinbarkeit
Lebensführung
Lebens- und Pflegequalität
von Beruf und Pflege wie flexible Arbeitszeiten,
bis ins hohe Lebensalter,
für Ältere, Hochbetagte
Zielgruppe
Ältere BUrger/lnnen
Zuständigkeiten
Amt für Planung und Demografie,
Ressourcen
Eigenbetrieb
Indikatoren
Anzahl und Verteilung
Schaffung altersgerechter
und Pflegebedürftige
Arbeitszeitmodelle,
Infrastruktur,
Freistellung
etc.
Sicherung selbstbestimmter
im Wohnumfeld
Pflege-, Senioren- und Behindertenberatung,
Rhein-Erft-Kreis,
Wohnungsbaugesellschaften,
Straßen
kostengünstiger,
seniorengerechter
und barriererfreier
Wohnungen,
v.a. auch im Geschosswohnungsbau
(im
Bestand und in Neubaugebieten)
Innovative
Angebote
Wohnprojekte,
die die Gemeinschaft
zur Nahversorgung
Einrichtung
/ Versorgung
und gegenseitige
mit ambulanten
Unterstützung
fördern
Diensten
und Nutzung einer Wohnraumberatungsstelle
Berückslchtlgung
der Barrierefreiheit
Unterhaltungsmaßnahmen
im Rahmen der der Planung und Bauausführung
bei Wohneinheiten,
sowohl im Neubau als auch bei
Verkehrs-, Straßen- und Wegeplanung
(in Zusammenarbeit
insbesondere
auch mit
dem Behindertenbeirat)
Maßnahmenübersicht
4.2.1
Schaffung von kleinen, kostengünstigen
(gesundheitliche
in allen Ortsteilen,
4.2.2
Förderung
und Pflegeversorgung,
Einrichtung
vorhandenen
4.2.4
Selbsthilfe
generationenÜbergreifenden
Selbsthilfe betroffener
einer Wohnraumberatungsstelle
Wohnung,
ermöglichen
/5. Antrag
Frauenbeirat
Älterer durch Wohnbauprojekte
Im Erftkreis zu seniorengerechtem
einbeziehen
Wohneinheiten
Wohnens und selbstorganisierter
Beratung zu bauordungsrechtlichen
- Potenzial älterer Menschen
Beteiligungsformen
und barrierefreien
mit guter Anbindung
an Infrastruktur
mit Gütern des täglichen Bedarfs)
um die soziale Einbindung Älterer zu erhalten
von Projekten
Wohngemeinschaften),
4.2.3
seniorengerechten
Nachversorgung
Vorschriften
und fördern,
durch
B 490/2012.
Projekte Älterer
z.B. "Alternatives
und barrierefreiem
(Haus- und
Wohnen"
Wohnen
(Umbauten
und Gestaltungsspielräumen)
z.B. durch Zeitzeugenprojekte
mit und in den Schulen;
der
19
Handlungsfeld
Artikel 21-
S: Sicherheit
und Gewaltfreiheit
Sicherheit
Artikel 22 - Geschlechterspezifische
Sicherheit
Zie1S.1
Gewalt (häusliche Gewalt)
Im öffentlichen
sicher im öffentlichen
Raum - Vermeiden
von Angsträumen,
Zielgruppe
Einwohnerinnen
Zuständigkeiten
Ordnungsamt,
Ressourcen
OB, ÖPNV (Kreis), Gleichstellungsstelle/Frauenbeirat,
Indikatoren
Anzahl der Anzeigen/Beschwerden
und Einwohner
S.l.l
Bahnhof
Männer
und Jungen frei und
Erftstadts sowie Menschen, die sich in Erftstadt aufhalten
Stadt- und Verkehrsplanung,
Anzahl der Beschwerden
Maßnahmen
damit sich Frauen und Mädchen,
Umfeld bewegen können
Verkehrsförderung,
Eigenbetrieb
Straßen, u.a. Grünflächenabteilung,
Reinigungskolonne,
Seniorenbeirat
bei der Polizei
beim Ordnungsamt!Eigenbetrieb
Straßen
übersicht
Umsetzung der Beschlüsse zur Bahnhofsmodernisierung
unter Einbeziehung der auch vom Frauenbeirat
eingeforderten
Sicherheitsaspekte
•
Möglichst
•
Ausreichende
breite Gestaltung des Tunnels/Unterführung
•
Frauenparkplätze
•
Notrufsäule
Beleuchtung
Barrierefreiheit,
des Bahnhofsbereiches
auch günstig für Mütter/Väter
mit Kinderwagen
durch Funktions- und Nutzungsvielfalt
wird der Passus "und ggf. Wohnbebauung
Bahnhof" weil Realisierung wegen aktueller
•
des Zugangs zu den Gleisen sowie der Zuwege
am Bahnhof (mit sozialer Kontrolle der Nutzung)
Belebung des Bahnhofbereiches
Gestrichen
und gute Einsehbarkeit
und der Parkflächen und der Zuwege
angepasste Bepflanzung (niedrigwüchsig
und soziale Kontrolle
mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Beschlussfassung des Rates vom 25.02.2014
und hochwachsende
durch Servicecenter/Kiosk
im Rahmen von Tagespflege am
nicht mehr möglich.
Bäume, sodass Sichtbeziehungen
erhalten
bleiben) an Straßen
20
und Gehwegen sowie auf dem Parkplatzgelände
•
•
•
•
•
•
•
•
regelmäßiger
Optimierung
der Busanbindungen
ggf. Begleitservice
Taxlversorgung
in die anderen Ortsteile
(7)
in den Abendstunden,
wenn keine Busverbindungen
mehr bei Ankunft
der Spätzüge fahren
Sauberkeit
Sitzmöglichkeiten
Öffentliche
im Wartebereich
Toiletten
am Bahnhof (und auf dem Markt in Lechenich)
B 543/2011
5.1.2
•
Erhalt und Ausbau ausreichender
andere Wege,
•
ausreichende
PläUe und Orte
•
Kontinuierliche
Bürgerinnen
Straßenbeleuchtung
energieeffizienter
von Sicherheitsaspekten
Beleuchtung
auf öffentlichen
durch Um rüstung auf energleefflzientere
Begehung und Begutachtung
von Stadtteilen
bei der Bahnhofsmodernisierung
Plätzen und Wegen
Beleuchtungssysteme
und Orten unter Sicherheitsaspekten.
ggf. mit Beteiligung von
in 2007
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
sich Frauen und Männer
psychischer
zur Berücksichtigung
und Bürgern
Siehe Antrag des Frauenbeirats
/ Wirksamer
und Kinder Im häuslichen
Schutz vor geschlechterspezifischer
Bereich und Nahbereich
Gewalt - Abbau von häuslicher
frei und sicher bewegen
Gewillt,
können, ohne physischer
Gewalt ausgesetzt zu sein.
Zielgruppe
Einwohnerinnen
Zuständigkeiten
Frauenberatungsstellen,
Ressourcen
Glelchstellu~gsbeauftragte,
Indikatoren
in den Abendstunden
Erhalt des AST (Anrufsammeltaxis)
Siehe Antrag des Frauenbeirates
Ziel 5.2
des Bahnhofs,
Rückschnitt
und Einwohner, von Gewalt betroffene
Frauen, Männer und Kinder
Frauenhaus des Rhein-Erft-Krelses,
KrelspollzejfOpferschutz,
Gleichstellungsstelle/Frauenbeirat,
Gesundheitsbereich,
Zahl der Anzeigen bei der Polizei
Anzahl der Wohnungsverweisungen
nach dem Gewaltschutzgesetz
Querschnittsaufgabe
Jugendamt,
Schulen, AK
vieler Ämter und Einrichtungen
damit
und
21
I Zahl der öffentlichkeitswirksamen
Aktionen
zu Gewalt gegen Frauen
Maßnahmenübersicht
Lfd.Nr
Maßnahmen
5.2.1
Mitarbeit
5.2.2
Informations-
Umsetzungszeitraum
im Runden Tisch gegen häusliche Gewalt, Vernetzung
und Öffentlichkeitsarbeit
(Aktualisierung
vor Ort durch Notfallkarte
und Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitswirksame
AntiGewaltTag
Aktionen
Gewalt und Hilfen für Betroffene
der VHS sowie in die Treffen des interkulturellen
Qualifizierungsprogramme
für Mitarbeiter/innen
und Qualifizierung
in Institutionen
Mitarbeiterinnen
des Jobcenter)
Sicherheitstipps
für Seniorinnen
ist (Ansprechpartnerin
(VHS/ Ordnungsamt,
Neufassung des Passus "Selbstverteidigungskurse
für Jungen": Selbstverteidigungsgeschlechtersensibler
geschlechtergetrennt
(AK Mädchenarbeit
Entwicklung
(und Täter) in
Frauencafes
laufend
(Jugendamt, VHS)
einer Fachkraft in Arge/ Jobcenter, die zuständig für die Bearbeitung
mit häuslicher Gewalt und Menschenhandel
5.2.5
am Rathaus von Terre des Femmes zum
am 25. November)
Integrationskursen
5.2.4
für Kinder
in Vereinen und Institutionen
und Kampagnen (u.a. Fahnenaktion
Einbindung des Themas geschlechtsspezifischer
Benennung
laufend
für Frauen und neue Notfallkarte
und Neudruck laufend erforderlich)
BewusstseinsbIldung
5.2.3
der Akteure/innen
Ausrichtung,
von Verhaltenscodes
für andere
laufend
der Polizei)
für Frauen und Mädchen- Anti-Gewalt-Trainings,
und Selbstbehauptungstrainings
sawie Anti-Gewalt-
insbesondere auch in geschlechterhomagenen
gezielt für Frauen/Mädchen
/ Jugendarbeit
Opferschutz
und Koordinatorin
von Fällen
insbesonder
Trainings mit
Gruppen, d.h.
und Männer/Jungen
(Mobile) / Vereine / Schulen)
und konsequente
Ahndung bei Übertreten
der Regeln (Querschnittsaufgabe
in
laufend
allen Einrichtungen)
5.2.5
Bereitstellen
von Wohnraum
5.2.6
Entwicklung
und Umsetzung eines Modells "Anonymer
5.2.7
für von Gewalt betroffene
Frauen und Kinder, MögliChkeiten
Spurensicherung"
Prüfung der Möglichkeiten
zur Schaffung einer weiteren
für von Gewalt betroffene
Frauen - ggf. Antrag Frauenbeirat
Beratungsstelle
prüfen
(bei Vergewaltigung)
im Rhein-Erft-Kreis
laufend
im REK
(möglichst
Seit 2014 laufend
Erftstadt)
2015
22
Handlungsfeld
6: Internationale/europäische
Bezug zur Europäischen
Zusammenarbeit
Charta für die Gleichstellung
- Artikel 30 Städtepartnerschaften
und internationale
Erhalt und Weiterentwicklung
Ziel 6.1
Viry Chatlllon
Unterstützung
Bürgerinnen
Zuständigkeiten
Fördervereine
Ressourcen
Netzwerk
Indikatoren
Aktivitäten
auf lokaler Ebene
Kooperationen
des Austauschs und der Zusammenarbeit
und Jelenia G6ra) auf institutioneller
der europäischen
Ebene (Stadtverwaltungen
und Ämter)
Partnerstädte
Erftstadts
sowie der Bürgerfnnen
(Wokingham,
und Bürger mit
der Partnerschaftsvereine
sowie Fortsetzung
Zielgruppe
- Städtepartnerschaften
von Frauen und Männern
spezlflscher
Aktivitäten
der Frauen der Partnerstädte
(Konferenzen,
thematischer
Erfahrungsaustausch
etc.)
und Bürger Erftstadts und der Partnerstädte
der Städtepartnerschaften,
KulturabteIlung,
auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften
Frauenbelrat/Frauenbüro/Gleichstellungsstelle,
- gegenseitige
Besuche, Konferenzen,
uTe - Unternehmerinnen-
Treffen
Maßnahmenübersicht
Ifd. Nr.
Maßnahme
6.1.1
Aktivitäten
6.1.2
Umsetzungszeitraum
der Partnerschaftsvereine
und Kontakte aufVerwaltungsebene:
Bürgerinnen
der Partnerstädte
Thematische
Konferenz mit Frauen, insbesondere
unter Einbeziehung
der Partnerstädte
Frauenbeirat!Gleichstellungssteile
Wokingham
Unternehmerinnen
Austausch, Treffen, Begegnung von
aus Jelenia G6ra (Polen) sowie Begegnung, ggf.
und Viry Chatillon (uTe in Kooperation
der Stadt und Freundeskreis
Erftstadt - Jelenia G6ra)
mit
laufend
2015
Einleitung zum lokalen Gleichstellungsaktionsplan nach der Europäischen Charta
Der Gleichstellungsaktionsplan dient dazu, die Gleichstellung für die Einwohnerinnen und
Einwohner Erftstadts weiter zu entwickeln und schrittweise zu verwirklichen. In der
Einleitung zur Europäischen Charta wird insbesondere darauf verwiesen, dass die
umfassende Einbeziehung von Frauen ermöglicht, dass die Lebenserfahrungen,
Kenntnisse und Kreativität der Frauen in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Politiken
berücksichtigt werden.
Der Erste Gleichstellungsaktionsplan wurde in den Sitzungen des Frauenbeirates unter
Federführung der Gleichstellungsbeauftragten entwickelt (s. auch B 310/2009). Der
Entwurf wurde allen betroffenen Ämtern zur Stellungnahme bzw. Ergänzung oder
Änderungen 2013/Anfang 2014 vorgelegt. Ergänzungen oder Änderungen, zumeist
redaktioneller Art, wurden eingearbeitet.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll mit dem ersten Erftstädter
Gleichstellungsaktionsplan zunächst in folgenden Handlungsfeldern weiter entwickelt und
verwirklicht werden:
1. Politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement in der Kommune
2. Beruf und ErwerbsarbeitNVirtschaft
3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf lokaler Ebene
4. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
5. Sicherheit und Gewaltfreiheit
6. Internationale Zusammenarbeit ~Städtepartnerschaften
In den genannten Bereichen werden Zielvorgaben und der Zielerreichung dienliche
konkrete Maßnahmen und Projekte benannt.
Der Gleichstellungsaktionsplan ist somit nicht nur eine Absichtserklärung, sondern er
bietet mit seinen Zielen, konkreten Maßnahmen und Zeitvorgaben eine transparente und
nachprüfbare Grundlage, an der der Erfolg von allen Beteiligten gemessen werden kann.
Bericht und entsprechende Fortentwicklung der Charta sollen regelmäßig alle zwei Jahre
erfolgen.
Die Handlungsempfehlungen verstehen sich als Selbstverpflichtung, es werden keine
Sanktionen damit verbunden.
Zur Begleitung und Umsetzung des lokalen Gleichstellungsaktionsplans bringt der
FrauenbeiratAnträge/Anregungen in die Gremien ein, wie z.B. (Schaffung von
bezahlbaren kleineren, barrierefreien Wohneinheiten (B 490/2012), qualitativer und
quantitativer Ausbau der Kinderbetreuung und -bildung (B 477/2011) und die
Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei der Bahnhofsmodernisierung (B 543/2011).
Der Aktionsplan wurde im 2. Halbjahr 2014 in den Ausschüssen Gesundheit und Soziales,
Jugendhilfe (mit Beschlussempfehlung) und Planung und Demografie behandelt und
anschließend im Hauptausschuss wegen weiteren Beratungsbedarfs erneut in die
Fachausschüsse verwiesen. Nach wiederhalter Prüfung in der Verwaltung und den
zuständigen Fachämtern durchläuft er im ersten Quartal 2015 ein zweites Mal die
zuständigen Ausschüsse.
Der neu gewählte Frauenbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 5. November 2014 wieder
mit dem Gleichstellungsaktionsplan befasst und bestätigt die inhaltliche Ausrichtung, die
Ziele und Maßnahmen des Planes. Einzelne Änderungen und Aktualisierungen, die im
überarbeiteten Aktionsplan kursiv hervorgehoben werden, wurden in nachstehend
genannten Punkten vorgenommen:
-
-
Handlungsfeld 1: Politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement in
der Kommune (Aktualisierung des Vorspanns)
1.1 Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern in allen kommunalen
Entscheidu ngsfeldern, ...
hier: Maßnahme 1.1.2 Selbstverpflichtung der Parteien, den Frauenanteil
in Rat und Entscheidungsgremien zu erhöhen
1.2 Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements,
hier: 1.2.2 Koordinierungs- und Vermittlungsangebot
2.1 Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
hier 2.1.1 Unternehmensakquise und Bestandssicherung,
3.2 Versorgung der 3 - 6 jährigen mit Kindergartenplätze
5.1.1 Bahnhof (in einer Maßnahme hierzu) und
5.2 Gewalt gegen Frauen und Mädchen I wirksamer Schutz vor geschlechterspezifischer Gewalt (in einer Maßnahme hierzu)
-10-
10.11.2014
An -01.0-
Stellungnahme zum Gleichstellungsaktionsplan aus der Sicht des Haupt- und Personalamtes
Die Stadt Erftstadt wird als Arbeitgeberin
in verschiedenen
Handlungsfeldern
des Gleichstellungsak-
tionsplans angesprochen.
Handlungsfeld 1 Politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement in der Kommune
Im Aktionsplan
•
wird unter 1.1 aufgezeigt,
dass auf der Amtsleitebene
der Verwaltung
Frauen zu gering vertreten
sind. (Zum Zeitpunkt
der PlanersteIlung 4 von 10 Stellen)
•
dass die Neubesetzung der BeigeordnetensteIlen
erstmalig auch Frauen in der Verwaltungsspitze
•
dass der Frauenanteil
auch unter dem Aspekt erfolgen soll, dass
Erftstadts vertreten
sind
im höheren Dienst wachsen soll.
Die für die Stadt Erftstadt ausgeschriebenen
Stellen der Beigeordneten
sind mittlerweile
besetzt. Als
Ergebnis der Auswahlverfahren,
an denen auch die politischen
der Technischen Beigeordneten
erstmals eine Frau zur Leiterin eines Dezernates gewählt worden.
Der Frauenanteil
der Altersstruktur
auf der Amtsleiterebene
beträgt zurzeit 3 Frauen gegenüber 10 Männern. Aufgrund
und bereits jetzt feststehender
nächsten 6 Jahren 5 Amtsleiter
den, besteht die berechtigte
Gremien beteiligt waren, ist nun mit
Altersteilzeitvereinbarungen
steht fest, dass in den
ausscheiden. Da aus diesen Stellen ausschließlich Männer ausschei-
Aussicht, dass sich der Frauenanteil
bei den Amtsleiter/innen
erhöhen
wird.
Da in den Auswahlverfahren
zum Zuge kommenden
für zu besetzende Stellen im öffentlichen
Frauen als auch Männer unter Berücksichtigung
wählt werden müssen, ist im Voraus allerdings keine verbindliche
möglich. Die Berücksichtigung
der Inhalte des Frauenförderplans
Dienst nach Art. 33 GG die
der Bestenauslese ausge-
Festlegung einer Frauenquote
sind bei Stellen besetzungen selbst-
verständlich.
Dies gilt im gleichen Maße für alle zu besetzenden Stellen in der Verwaltung,
len des höheren Dienstes.
somit auch für die Stei-
Handlungsfeld 2 Beruf und Erwerbsarbeit
I Wirtschaft
Punkt 2.4 des Gleichstellungsaktionsplans
zeigt als Ziel die Vereinbarkeit
Unternehmen
auf. Hier wird unter anderem auf die gleichstellungsorientierte
im Rahmen des Frauenförderplans
Schon in der Fortschreibung
in der Verwaltung
•
von Familie und Beruf in
Personalentwicklung
verwiesen.
des Frauenförderplans
2011 bis 2013 (V258/2011)
wird dargestellt,
dass
der Stadt Erftstadt
vielfältige Teilzeitmodelle
zur besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf realisiert wer-
den;
•
vermehrt
Modelle mit Heimarbeitsanteilen
•
die Unterstützung
von Beschäftigten
Not- und Ausnahmesituationen
umgesetzt werden;
mit Vereinbarkeitsproblemen
weitgehend
in unvorhergesehenen
durch flexible Arbeitszeitregelungen
gewährleis-
tet wird.
Handlungsfeld 4 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Das zum Handlungsfeld
4.1.5 "Betriebliche
2 dargestellte
Maßnahmen
In diesem Handlungsfeld
monatigen Arbeitszeitkontos
In beiden Handlungsfeldern
nach Vereinbarkeit
zur Vereinbarkeit
auch zum Ziel
von Beruf und Pflege".
wurden bereits Erfahrungen mit flexiblen Regelungen zur anteiligen Heim-
arbeit sowie zu bedarfsgerechten
Berücksichtigung
gilt bezüglich der städtischen Mitarbeiter/innen
Arbeitszeitmodellen
(Arbeitsphase
wie zum Beispiel der Einrichtung eines mehr-
und Freistellungsphase)
gemacht.
besteht seitens der Stadt Erftstadt als Arbeitgeberin
der dienstlichen
Belange weitestgehend
von Beruf und familiären
der Anspruch unter
den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen
Belangen gerecht zu werden.
,/1
f/
Ci
JJ••.lt.l
Andrae~ ~oni9~u_e
~~,
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Bernd Kloesgen < Bernd.Kloesgen@feuerwehr-erftstadt.de>
Von:
Gesendet:
Donnerstag, 27. November 2014 15:52
An:
Andraes, Monique
Betreff:
Antw: AW: Lokaler Gleichstellungsplan
durch
01.4, -370-
nach der UN-Charta; Überprüfung
Hallo Frau Andräs,
zu der o.g. Anfrage kann ich Ihnen aus dem Fachbereich Brandschutz und Rettungsdienst
folgendes mitteilen.
Zu Ziel 2 -Beruf und Erwerbsarbeit/WirtschaftIn Erftstadt wird regelmässig ein Girls' Day durchgeführt den die hauptamtliche Wache der Feuerwehr Erftstadt
unterstützt, in 2014 haben 14 Mädchen teilgenommen und wurden hier von einer Feuerwehrbeamtin und
Lehrrettungsassistentin begleitet.
Auch sind wir seit vielen Jahren im Rahmen der Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Grundschulen
unterwegs. Auftrag hier ist zum einen die Brandschutzerziehung als solche aber auch die Nachwuchswerbung für
Brandschutz und Rettungsdienst, insbesondere im Ehrenamt. Hier sind zu einem hohen Anteil Frauen tätig. Der
Anteil der Frauen im aktiven Teil Feuerwehr ist mit ca. 8% allerdings noch zu gering, in der Jugendfeuerwehr sind es
schon ca. 19%.
Durch den Status einer Lehrrettungswache werden in der hauptamtlichen seit vielen Jahren Praktikanten im
Rettungsdienst, sowohl zum Rettungssanitäter als auch zum Rettungsassistenten ausgebildet. Derzeit versehen zwei
Praktikanten für jeweils ein Jahr entsprechend den Vorgaben des Berufsbildes ihren Dienst.
In der KFZ-Werkstatt die der Wache angegliedert ist, werden regelmässig Schulpraktikanten angeleitet.
Durch die verpflichtende Anwendung des Vergabe- und Tarif treue-Gesetzes bei erforderlichen
Zahlung von Mindestlöhnen und Frauenförderung ausreichend berücksichtigt.
Zu Ziel 3 -Vereinbarkeit
Vergaben, ist z.B. die
von Beruf und Familie auf lokaler Ebene-
Mitarbeitern wird auf Antrag Elternzeit, oder auch wenn im Rahmen des Dienstablaufes darstellbar, die Möglichkeit
zur Teilzeitarbeit gewährt.
Ich hoffe das die Angaben ausreichend sind.
Mit freundlichem
Gruß
1
01.4
09.12.2014
01.1
-über82-M
Lokaler Gleichstellungsplan;
Stellungnahme
der Wirtschaftsförderung
Den von der Gleichstellungsstelle vorgelegte Gleichstellungs-Aktionsplan Erftstadt
nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer auf
lokaler Ebene hatte ich im Vorfeld mit Frau Abel-Huhn abgestimmt.
Ich möchte hier lediglich noch auf Artikel 13, Seite 5/6 eingehen. Hier wird u.a. als
Maßnahme eine "bevorzugte Vergabe von Gewerbegrundstücken
an Betriebe, die
insbesondere auch existenzsichernde Arbeitsplätze für Frauen schaffen" angegeben.
An dieser Stelle möchte ich Bezug nehmen auf den Beschlussdes Ausschussesfür
Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zu dem Antrag 5/2884 aus dem Jahre 1994.
Hier wurde entschieden, dass, falls mehrere Bewerbungen für ein Grundstück
vorliegen, im Einzelfall vom Ausschuss entschieden wird, inwieweit die in diesem
Antrag angesprochenen Kriterien bei der Grundstücksvergabe Berücksichtigung
finden (s.Anlage Antrag und Beschluss).
Demnach können Gewerbegrundstücke nicht per se "bevorzugt" vergeben werden,
vielmehr entscheidet der Ausschussdanach im Einzelfall.
3.
vergabe von Gewerbegrundstücken
Erftstadt
im Stadtgebiet
der Stadt
- A 5/2884 -
seitens der SPD-Fraktion wird der Antrag dahingehend
modifiziert, daß die verwaltung die im Antrag (A 5/2884)
angesprochenen
Daten künftig von den ansiedlungswilligen
Unternehmen erheben und in den vorlagen wiedergeben soll.
Falls mehrere Bewerbungen für ein Grundstück vorliegen,
soll dann im Einzelfall vom Ausschuß entschieden werden,
inwieweit die im Antrag angesprochenen Kriterien bei der
Grundstücksvergabe
Barücksichtigung
finden.
Abstimmungsergebnis:
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(Dr\~ ille r
Ausschußvorsitzender
einstimmig.
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(Moron) MdL
AUsschußmitglied
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Gesehen:
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li/~.
Stadtdirektor
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Ausschuß
für wirtschaftsförderung
- 7~'-
. .
(Kl.bl.lka)
Schriftführer
und Liegenschaften
-{,z-
3
-YAnl.l05
(3)
zu
Anlage
I
1 zu A 5/2884
;'
Die Empfehlung
des Frauenbeirats
wird befürwortet.
Als Arbeitgeber
ist die
Stadt
Erftstadt selbst
bestrebt,
Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
sozialversicherungspflichtig
zu beschäftigen und dem Bedürfnis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
durch flexible Arbeitszeiten,
Teilzeitarbeitsplätze
etc. Rechnung zu
tragen.
••
Des weiteren besteht z.B. eine Vereinbarung mit der Firma
Warnecke,
wonach diese verpflichtet
ist, mindestens 60 % der in städtischen
Einrichtungen
eingesetzten
Reinigungskräfte
sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Der Vorschlag des
Frauenbeirats ist vor diesem Hintergrund
folgerichtig und trägt dazu bei, die eigenständige soziale Sicherung
für
Frauen in Erftstadt zu verbessern.
.
Derzeit wird von jedem Betrieb, der sich um ein Gewerbegrundstück
im
stadtgebiet der stadt
Erftstadt bewirbt, eine
Betriebsbeschreibung
ausgefüllt, die
Daten bezüglich
der Zahl der
Beschäftigten,
des
Geschlechts und des Alters aufweist.
Diese Auflistung
nannten Kriterien
kann ohne
weiteres
ergänzt werden.
um
die vom
Frauenbeirat
gez. Gerstberger
•
( Abweichende Stellungnahme der Frauengleichstellungsbeauftragten
der Stadt Erftstadt, nach Diktat in Urlaub)
- 100 -
beglaubigt:
ge-
DER STADT ERFTSTADT
/DER BÜRGERMEISTE
I
lAD
-j~--
den Vorsitzenden des
/ ~vsschusses für wirtsc,haftsförderung und
L~egenschaften
/ Herrn Dr. Hans-Eduard Hille
I
nachrichtlich
Herrn Stadtdirektor
E. D. Bösche
und an die Vorsitzenden der im Rat der Stadt
Erftstadt vertretenden Fraktionen
o
Erftstadt,
Sehr geehrter
28. Januar
1994
Herr Dr. Hille!
Beiliegend überlasse ich Ihnen ein Schreiben des Frauenbeirates der
Stadt Erftstadt, in welchem die Bitte geäußert wird, bei der Vergabe von Gewerbegrundstrücken
in Zukunft spezielle Interessen von
Frauen verstärkt zu berücksichtigen.
Ich bitte Sie darum, den Antrag
schlußfassung Ihres Ausschusses
zum Gegenstand
zu mac
Postfach 2565
50359 Erftstadt
der Beratung
und Be-
Q
I
FRA
U
der
An den
Bürgermeister
St~ctt
BEI
RAT
Errtst~ctt
der stadt Erftstadt
Rips
von Gewerbegrundstücken
Sehr geehrter
N
~,2
Herrn Franz-Georg
Vergabe
E
R
im Stadtgebiet
OS/2J'R'f
der Stadt Erftstadt
Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, die im stadtgebiet der Stadt Erftstadt
ausgewiesenen
Gewerbegrundstücke
unter
Berücksichtigung
folgender
zusätzlicher
Kriterien zu vergeben. Dem Bauherrn bzw. der Bauherrin soll vorrangig
das Angebot zum Ankauf eines Gewerbegrundstückes
gemacht werden, wenn
1.
2.
J.
4.
in dem Betrieb Frauen arbeiten,
der Betrieb Teilzeitarbeitsplätze
zur Verfügung stellt,
alle ArbeiterInnen
und Angestellte
sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sind,
der Betrieb Ausbildungsplätze
bereithält.
und
Hierfür bitten
wir um Erstellung einer
Liste, aus der Anzahl
Umfang der obigen Kriterien
hervorgeht und die von
jedem
Betrieb
zusammen mit der Betriebsbeschreibung
auszufüllen ist. Die einzelnen
Betriebe und die
jeweiligen Kriterien sollen
in den
entsprechenden
Vorlagen für den Ausschuß für Wirtschaftsförderung
und Liegenschaften
aufgeführt werden.
Die Frauengleichstellungsbeauftragte
soll bei Erstellen der Verwaltungsvorlagen von Anfang an beteiligt
werden und
die Möglichkeit
haben, einen AlternativvorSChlag
zu machen.
Begründung:
Zur Förderung der Frauenerwerbsarbeit
in Erftstadt ist es erforderlich, vorrangig Betriebe anzusiedeln, die auch für Frauen
attraktive
Arbeitsplätze anbieten können. Hierbei spielen flexible Arbeitszeiten
und die
Bereitschaft der Unternehmen, Teilzeitarbeitsplätze
einzurichten, eine
entscheide~de
Rolle.
Unter Abwägung
aller
für ein
Gewerbegrundstück
in Frage
kommender Betriebe
sollte dem
Kriterium
der Frauenförderung
ein entscheidendes Gewicht zukommen.
Erftstadt,
den 2~.Ul.1~94
Für den Frauenbeirat
(/~l..itA1,-t
(Margarete
~/e
Kliem)
)U~
./
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
1.
i. V. m. den Bestimmungen
den umseitig abgedruckten
der Hauptsatzung
der Stadt Erftstadt
leite ich
Antrag der I des
o
SPD-
1.1
~
über den Stadtdirektor
1.2
o
dem Stadtdirektor zur wei~eren Bearbei~ung zu, da es sich um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handelt. Das Elnvernehmen mIt dem Antragsteller habe ich hergestellt.
0
0
CDU-
F.D.P.-Fraktion
0 Fraktion
an die zuständigen
o
Fraktion
"DIE GRONEN"
"DIE UNABHÄNGIGEN
Ausschüsse weiter.
ol.~.'!l~
STADT ERFTSTADT
DER STADTDIREKTOR
6
81
öffentlich
65
t-,·
.~
63
o 2. FEe. 1994
-1-
20
A
,61'
61
32
5/2884
Amt: 62
BeschlAusf:
Datum:
62
07.02.94
A2884(3)
2.
Haushaltsrechtliche
Der Antrag
berührt
Zur Beschlußfassung
3.
Auswirkungen:
nicht den Etat.
zugeleitet
an den
Ausschuß für Wirtschaftsförderung
Hilfsbetrieb Liegenschaften
4.
stellungnahme
und Liegenschaften
und
der Verwaltung:
Die im Antrag vorgeschlagene Verfahrensweise
ist hinsichtlich
der
verwaltungsinternen
Abwicklung und hinsichtlich der Verhandlungen
mit gen
Unternehmen
unpraktikabel
und erscheint
aufgrund
der
Nachfragesituation
nach Gewerbegrundstücken
wenig sachgerecht.
In ~~rtretung
,/
~'-
(Christ)
_G_a_s~p_er_S_'_R_O_SW__ it_h_a
~
An:
~__ ~~~
'-
~
-'
Luengen, David
AW: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Betreff:
Von: Lüngen, David
Gesendet: Dienstag, 28. Oktober 2014 12:02
An: Schlender, Jürgen; Gerlach, Petra; Mandt, Annette; Feldmann, Joachim; Mittelstedt, Gudrun
Ce: Cordemans, Dominique
Betreff: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Liebe Amtsleiterinnen
und Amtsleiter
unseres Dezernates,
wir haben heute im Verwaltungsvorstand
noch einmal über die Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
gesprochen. Diese war bereits in einigen Ausschüssen auf der Tagesordnung, wurde jedoch nicht beschlossen und
soll erneut beraten werden.
Ich möchte Sie bitten, den Gleichstellungsaktionsplan
noch einmal zu lesen und kritisch zu prüfen, ob aus Sicht Ihrer
Ämter problematischer Handlungszwang darin enthalten ist, den wir als Verwaltung nicht mittragen können und
wollen. In diesen Fällen müssten wir der Politik im Rahmen der Vorlage konkrete Änderungen des vorliegenden
Gleichstellungsaktionsplanes
vorschlagen. Andernfalls würden wir die darin enthaltenen Vorschläge so mittragen,
was in den nächsten Jahren Fragen nach dem Umsetzungsstand zur Folge haben könnte. Teile der Politik haben sich
ja eher kritisch zum Gleichstellungsaktionsplan
geäußert, weswegen eine Beschlussfassung bislang nicht erfolgt ist.
Wunsch des Bürgermeisters und des Verwaltungsvorstandes
ist es, nunmehr mit einer abgestimmten Vorlage in die
weiteren Beratungen zu gehen, die eventuell auch konkrete Änderungsvorschläge enthält, um dann zeitnah über
den Lokalen Gleichstellungsaktionsplan
beschließen zu können.
Für Ihre Rückmeldung
bis nächsten Montag, 03. November
Mit freundlichen Grüßen
DcwLd-A. L~
LL.
M.
Erster Beigeordneter
Stadt Erftstadt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Telefon: 02235/409-304
Telefax: 02235/409-565
E-Mail: david.luengen@erftstadt.de
1
2014, bedanke ich mich schon vorab.
30.10.2014
-32-
Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Zu dem Werk habe ich bezüglich der -32- tangierenden
bereits am 05.02.2014 Stellung genommen.
Diese Stellungnahme
Ich habe mir den Plan nochmals durchgeschaut
Forderung, Gewerbegrundstücke
existenzsichernde
Arbeitsplätze
Punkte auf Aufforderung
von Frau Abel-Huhn
füge ich zu Ihrer Kenntnis bei.
und finde das Meiste gut und schlüssig. Einzig die
vorrangig an Betriebe zu geben, die insbesondere
auch
für Frauen schaffen halte ich für nicht geeignet. (Seite 6)
05.02.2014
-32.0-
-105Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Ihrer Bitte entsprechend
nehme ich zu den Punkten, -32- betreffend,
Gleichstellungsaktionsplan
im lokalen
Stellung:
S. 21, Punkt 5.1.1: Am Bahnhof wird die Einrichtung von Frauenparkplätzen
~--~-_.-
..•
mit gleichzeitiger
Ko!,..!rolle_~er.!~~~!.~..!1lgefordert.
Die grds. Einrichtung von Frauenparkplätzen
Frauenparkplätze
kann nicht kontrolliert
Ahndungsmöglichkeit
fällt in die Zuständigkeit
von -65-. Die Nutzung dieser
werden. Die Straßenverkehrsordnung
sieht dafür keine
vor, da man ja logischerweise am leeren Fahrzeug nicht erkennen kann, ob
Mann oder Frau dieses geparkt haben.
Selbst wenn die Überwachungskräfte
sozusagen inflagranti
erwischen,
die Straßenverkehrsordnung
einen Mann auf einem Frauenparkplatz
kann kein Verwarnverfahren
eingeleitet
antreffen
und
werden, da wie geschildert,
keine Rechtsgrundlage bietet.
Es bleibt hier nur die soziale Kontrolle.
S. 23, Punkt 5.2.4 : Sicherheitstipps
Das Ordnungsamt
für Seniorinnen
hat immer mal wieder "Seminare"
des Kommissariats Vorbeugung
durchgeführt.
zum Thema "Verhaltenstraining"
Mädchen, sondern sämtliche Bevölkerungsgruppen
teilgenommen.
Ähnliches wurde aber auch unter der Leitung der VHS angeboten.
Man kann darüber nachdenken,
S. 23, Punkt 5.2.5: .. konsequente
diese Seminare zu wiederholen.
Ahndung bei Übertreten
-32- wird im Rahmen der Zuständigkeit
tätig.
unter Leitung
Daran haben nicht nur Seniorinnen oder Frauen und
der Regeln
31.10.2014
- 40-
Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Bei folgenden, das Amt -40 - betreffenden - Maßnahmennummern könnte ein
problematischer Handlungszwang für Politik und Verwaltung gesehen werden:
Maßnahmennummer 3.2.1
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes
Die Notwendigkeit der Entwicklung eines formalen Inklusionskonzeptes wird derzeit
nicht gesehen, da z. Zt. jedes Konzept von der Realität eingeholt wird. Da die
Schulen in Erftstadt von Anfang an der Inklusion sehr aufgeschlossen
gegenüberstanden, ist Erftstadt diesbezüglich gut aufgestellt. Außerdem besteht eine
ständige Zusammenarbeit mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis.
Maßnahmennummer 3.3.1
Fortschreibung der Ausbauplanung an Betreuungsplätzen in der OGS oder dem
gebundenen Ganztag
Die Ausbauplanung in der OGS erfährt Berücksichtigung im laufenden Geschäft.
Die Entscheidung über die Einführung des gebundenen Ganztags obliegt zunächst
den Schulkonferenzen der jeweiligen Schulen.
Maßnahmennummer 3.4.1
Öffnungszeiten und Ferienzeiten der offenen und gebundenen Ganztagsschulen
Die Trägervereine der offenen Ganztagsschulen orientieren sich an den jeweiligen
Bedarfen, allerdings müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Individuell gewünschte Betreuungszeiten müssen sich diesen Vorgaben einordnen.
Die gebundene Ganztagsschule unterliegt bzgl. der Vorgabe der Unterrichtszeiten
der Stundenplangestaltung der Schule.
Maßnahmennummer 6.1.1
Entsprechende Aktivitäten
gegenseitigem Bedarf.
sind
sinnvoll
bei entsprechenden
Anlässen
und
Gaspers, Roswitha
An:
Betreff:
Luengen, David
AW: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Von: Schlender, Jürgen
Gesendet: Montag, 3. November 201409:47
An: Lüngen, David
Ce: Berbuir, Helga; Luxem, Elke; Esser, Ida; Roettgen, Heike
Betreff: WG: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
Guten Morgen Herr Lüngen,
ausweislich der beschriebenen
Senioren vornehmlich
Im Handlungsfeld
Handlungsfelder
im Thema 4 ("Vereinbarkeit
1, die Partizipation
finden wir uns als Amt für Soziales, Wohnen, Integration
und
von Beruf und Pflege") wieder (Näheres s.u.) ..
und gleichberechtigte
Beteiligung von Frauen betreffend,
wird m.E. der
politische Wille maßgeblich sein hinsichtlich der Frage, ob man sich selbst mit Quotierungen zum Frauenanteil in den
verschiedenen Gremien binden möchte. Falls ja, kann hieraus natürlich ein späterer Handlungszwang erwachsen.
Was unser Amt anbetrifft, so brauchen wir uns jedenfalls mit unserem Frauenanteil nicht zu verstecken: Von
insgesamt 17 Beschäftigten sind 12 weibliche und nur 5 männliche Kräfte. Und auch in der Führungskräfteebene
(Amts- und Abteilungsleitung) sind wir mit 2 weiblich besetzten Stellen (von insgesamt 3) aus Frauensicht gut
besetzt.
Im Handlungsfeld
2, in dem es um die Förderung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf geht, sehe ich in erster
Linie die Akteure am Arbeitsmarkt und die Wirtschaftsförderung
involviert. Zur Zielsetzung "Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in Unternehmen" wird als Maßnahme u.a. die "Ansprache von ortsansässigen Unternehmen zu ....
bedarfsgerechten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" als mögliche Maßnahme vorgeschlagen.
Hierzu wäre sicher eine begleitende Beratung unserer Pflege- und Behindertenberatung
angezeigt. Generell zum
Thema Dialog mit den ortsansässigen Unternehmen (insbesondere geht's da ja auch um notwendige
Kinderbetreuung im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit) erinnere ich mich an früher durchgeführte sogenannte
,Gewerbegebietsgespräche'.
Hierzu hatte die Wirtschaftsförderung
ortsansässige Unternehmen zu Gesprächen in
,lockerer' Runde eingeladen. Inwieweit dies heute noch durchgeführt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls
könnte ich mir ein solches Forum als geeignet vorstellen für die Diskussion vorgenannter Themen.
Handlungsfeld 3 betrifft
wesentlich
die Ämter -40- und -51-.
Handlungsfeld 4 "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" sieht in den genannten Zielen die Beteiligung der
kommunalen Pflege-, Senioren- und Behindertenberatung
vor. Teilweise beschreiben hier postulierte Maßnahmen
bereits aktuelle Tätigkeiten von Frau Berbuir und Frau Luxem. U.a. etwa die "bedarfsgerechte Sicherung der
kostenfreien kommunalen Pflegeberatung". Ob hierfür, mit Blick auf die prekäre finanzielle Situation der Stadt
Erftstadt, evtl. die Erhebung einer Gebühr erwogen wird, ist von der Politik zu entscheiden. "Fortführung und
Erweiterung der ehrenamtlichen Seniorenbegleitung .../I wird ebenso angesprochen. Eine Ausweitung solcher hier
bereits durchgeführten
Maßnahmen
bedingt natürlich auch personelle Kapazitäten, die vorhanden
Insoweit müsste dies im Einzelfall ,ausgelotet' werden.
Die Inhalte des beschriebenen Handlungsfeldes sind unserer Pflege-, Behinderten-
sein müssen.
und Senioren beratung bekannt.
Nach nochmaliger Rücksprache mit Frau Berbuir wurde mir bestätigt, dass die beschriebenen Ziele hier auch
mitgetragen werden können und problematische Handlungszwänge, wie in Ihrer Mail genannt, nicht gesehen
werden.
Im Handlungsfeld 5 geht es im Ziel 5.1 um Sicherheit im öffentlichen Raum, sicher auch oder insbesondere für ältere
Bürger ein sensibles Thema. U.a. wird in der Rubrik ,Zuständigkeiten' der Seniorenbeirat benannt. Hier werden ggf.
entsprechende Themen diskutiert werden können (Stichwort: Umbau des Bahnhofs in Liblar und damit
einhergehend
auch Aspekte der Sicherheit in diesem Umfeld).
1
Handlungsfeld 6 Betrifft im wesentlichen
Zusammenfassend kann festgehalten
Problematiken erkannt werden.
Mit freundlichem
andere Akteure.
werden, dass aus Sicht unseres Amtes in dem Papier keine gravierenden
Gruß
Jürgen Schlender
2
-105-
14.01.2014
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Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männer auf lokaler Ebene
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen, verpflichtet sich die Stadt Erftstadt zu
einem lokalen Gleichstellungsaktionsplan
mit Zielen und Maßnahmen für einen Zeitraum
von jeweils 2 Jahren.
Der Frauenbeirat hat nach eingehender Diskussion nunmehr beiliegenden
2014/15 vorgelegt.
Entwurf für
Ich bitte Sie, die Ihre Organisationseinheit (Amt/Abteilung bzw. Eigenbetrieb) betreffenden
Abschnitte zu prüfen, ggf. zu ergänzen oder zu einzelnen Zielen und Maßnahmen Stellung zu
nehmen.
Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt ein Bericht über die Zielerreichung
Maßnahmen.
Die Charta sende ich Ihnen bei Interesse gerne als pdf-Dokument.
Ich bitte um Rückmeldung bis zum 24.01.2014.
und Umsetzung der
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23.01.2014
-65-
-105-
Lokaler Gleichstellungs(aktions)plan
nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene
Mit Schreiben vom 14.01.14 bittet -105- um Stellungnahme,
Handlungsfeldern
"Sicherheit
und Gewaltfreiheit"
soweit -65- im Aktionsplan
im Entwurf des Aktionsplans
von den
(Seiten 20-23)
tangiert ist.
-65- kann hierzu Folgendes mitteilen:
1.) Im Betriebsausschuss Straßen als zuständigem Fachausschuss ist seit 2010 ein Mitglied des
Behindertenbeirates
Entsprechende
als ordentliches
Mitglied mit beratender
Belange können somit durch den Behindertenbeirat
und unter Einbeziehung des Behindertenbeirates
2.) Bei Neubauten
berücksichtigt
Funktion bestellt.
soll Barrierefreiheit
grundsätzlich
vorgetragen,
eingebracht
beraten werden.
im Rahmen der Planung und Bauausführung
werden. Bei Unterhaltungsmaßnahmen
soll Barrierefreiheit
berücksichtigt
werden, soweit keine sachlichen Belange dem entgegen stehen. Planungs- und
Ausbauvorlagen
im Betriebsausschuss Straßen sollen auf Barrierefreiheit
Behindertenbeirat
hat Gelegenheit zur Stellungnahme,
teilweise auch in Abstimmung
entsprechende
eingehen.
Maßnahmen
und Absprache mit dem Behindertenbeirat,
Der
erfolgen
insb. bei größeren
Neubaumaßnahmen.
3.) Anregungen
des Frauenbeirates
nach Möglichkeit
und entschieden.
werden berücksichtigt
und sollen sachlich bewertet,
sowie
umgesetzt werden. Ggf. werden sie im Betriebsausschuss Straßen beraten
-105-
14.01.2014
An
Lokaler Gleichstellungsaktionsplan
nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männer auf lokaler Ebene
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen, verpflichtet sich die Stadt Erftstadt zu
einem lokalen Gleichstellungsaktionsplan
mit Zielen und Maßnahmen für einen Zeitraum
von jeweils 2 Jahren.
Der Frauenbeirat hat nach eingehender Diskussion nunmehr beiliegenden
2014/15 vorgelegt.
Entwurf für
Ich bitte Sie, die Ihre Organisationseinheit (Amt/Abteilung bzw. Eigenbetrieb ) betreffenden
Abschnitte zu prüfen, ggf. zu ergänzen oder zu einzelnen Zielen und Maßnahmen Stellung zu
nehmen.
Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt ein Bericht über die Zielerreichung
Maßnahmen.
und Umsetzung der
Die Charta sende ich Ihnen bei Interesse gerne als pdf-Dokument.
Ich bitte um Rückmeldung bis zum 24.01.2014.
Lt.
r.,
L,..
,j
-,
,
/
Seite 1 von 2
Abel-Huhn, Edith
Von:
Brast, Wolfgang
Gesendet:
Mittwoch, 5. Februar 201415:12
An:
Abel-Huhn, Edith
Betreff:
AW: Gleichstellungsaktionsplan
Hallo Frau Abel-Huhn,
im Lokalen Gleichstellungsplan
sollte unter dem Handlungsfeld 4 Vereinbarkeit
unter der Maßnahmenübersicht
4.1.1 folgendes geändert bzw. ergänzt werden:
Es rnuss nicht Caremanagement
sondern Casemanagement
von Beruf und Pflege
heißen
Bei 4.1.2 dass ab 2016 eine Tagespflege im APZ in Frauenthai etabliert sein soll
Bei Sicherung ausreichendender und qualitativ hochwertiger ambulanter Pflege kann ergänzt werden:
Das Berufsbild der Altenpflegerin
in Schulen bekannter machen (z.B. durch Projekte wie Alzheimer &
You und Etablierung einer Fachschule für pflegende Berufe
Ansiedlung von neuen ambulanten Nlegediensten
Bei 4.1.3 muss es heißen haushaltsnahen Dienstleistungen
Bei 4.1.4 käme noch dazu Fortführung und Erweiterung von Zertifizierungsangeboten
Demenzbegleiter
Bei 4.2. muss es heißen Wohnraurnberatungsstelle
für
ebenso bei 4.2.3
Bei 4.2.1
Statt begrenzt auf Liblar und Lechenich sollte überall eingesetzt werden
Unter 4.24 könnte als Beispiel z.B, Zeitzeugen Projekt in den Schulen aufgelistet werden
Zum Kitabereich in rot meine Änderungen
Ziel 3.1.
3.1.1
3.2.1.
3.4.1.
06.02.2014
Bedarfsgerechte
Versorgung der 0 - 3 jährigen Kinder mit Förderplätzen
Kindertageseinrichtungen
oder Tagespflege
in
Fortschreibung der Ausbauplanung entsprechend des tatsächlichen
Betreuungsbedarfs
der Eltern (seil 1.8.2013 Rechtsanspruch) unter
Berücksichtigung
des Elternwunsches hinsichtlich der Betreuungsform in
Kindertagesstätten
oder Tagespflege
• weiterer Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
für U 3
• bedarfsgerechte Ausweitung der Kindertagespflege
• Versorgung des hineinwachsenden Jahrgangs
• Attraktivitätssteigerung
der Tagespflege durch Großtagespflegestellen
• Umsetzung der Inklusion (Betreuung behinderter und nicht behinderter
Kinder)
siehe auch Antrag Frauenbeirat 2011
Fortschreibung der wohnortnahen Ausbauplanung
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes
und Umsetzung
Versorgung des hineinwachsenden
Jahrgangs
der Inklusion
Öffnungszeiten der Einrichtungen Kindertagesstätten
und Offene/gebundene
Ganztagsschule kontinuierlich durch Elternbefragung überprüfen.
Vorhalten bedarfsgerechter Öffnungszeiten ab 7.00 bis 18.00 Uhr (nicht nur
In
oder drei Einrichtungen)
Bedarfsgerechte Unterstützung durch Pool an Tagespflegepersonen
Anpassung der Öffnungszeiten der OGS entsprechend Elternbedarf (wie
z.B. inb Donatus-Grundschule
bis 17.00Uhr)
_\bo -
-51-
Stellungnahme
von
-51
Gleichstellungsaktionsplans.
zu
den
vorgeschlagenen
27.01.2015
Maßnahmen
des
Maßnahmeziel 2.2.1 & 2.2.4: Mehr Männer in pädagogische/erzieherische
Berufe wird von
Seiten des Jugendamtes unterstützt und als Ziel entwickelt. Die Personalakquise stellt sich
aber grundsätzlich nicht unproblematisch dar.
2.4. könnte ggf. konkreter Thema werden bei Realisierung Möbelhaus, Betriebskita dort
3.1. Fortschreibung der Ausbauplanung findet aktuell statt. Es sind hier die gesetzlichen
Vorgaben zum Ausbau und den Öffnungszeiten zu beachten. Beispielswiese 4 % Quote bei
45 Stunden Buchungen.
Abfragen bei den Eltern erfolgen regelmäßig. Mit den Eltern findet der regelmäßige Dialog
auf den unterschiedlichen Ebenen statt, in dem auch Zufriedenheitsabfragen
erfolgen und
integriert sind. Ein Teil der Entwicklungsgespräche bezogen auf jedes Kind, durchgeführte
Elternabende, Elternvollversammlungen,
die Mitwirkung der gewählten Kitabeiräte usw.
dienen dem Ziel der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Zusätzlich
erfolgen Abfragen mittels Fragebögen auf der Ebene der Kitas. Die letzte umfangreichere
Elternbefragung
zu Buchungszeiten,
Öffnungszeiten
und Betreuungsbedarfen
erfolgte
flächendeckend
im Jahr 2010 und war verknüpft mit einer Zufriedenheitsumfrage.
Im
Rahmen der Jugendhilfeplanung
ist ein Fragebogenmodul
zur Qualitätssicherung
in
Kindertagesstätten und Elternzufriedenheit entwickelt worden, welches die Basis für solche
regelmäßigen Befragungen ist. Die Prüfung und Abwägung darüber, was ist Elternwille und
was pädagogische notwendig, sinnvoll oder erforderlich, erfolgt.
ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 19 KiBiz, erster I..1l1d
zweiter
Der Personalschlüsselbedarf
Satz.
Fortbildungen sind ausdrücklich erwünscht und werden gefördert. Die Bedarfsermittlung
einzelnen Erzieherinnen, Teams oder Einrichtungen erfolgt in fachlicher Abstimmung.
zur Verfügung stehende Etat ist begrenzt budgetiert.
von
Der
3.1.1. s.o.
Weitere Großtagespflegestelien
sollen umgesetzt werden.
Inklusionsplanung
und -fortschreibung erfolgt. Aktuell
Kompetenzzentren.
Keine ausreichende
Versorgung
vorhanden, daher liegt dort der besonderer Focus.
3.1.2. Qualitätsentwicklung
3.2. siehe oben
3.2.1. siehe oben
noch mit dem Schwerpunkt auf
in den nördlichen
Stadtteilen
steht weiter und kontinuierlich an.
3.4.1 Die Elternbefragung
zu Öffnungszeiten erfolgt bereits.
3.5. Ist Bestandteil der Konzepte und der Konzeptentwicklung
5.2. Zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen sind bereits in den Angebotsstrukturen bei
der Stadt Erftstadt sowie bei Trägern und Verbänden installiert.
Mitarbeit am runden Tisch findet statt.
Bearbeitung im Rahmen des Gewaltschutzgesetz und des Kinderschutz durch die Sozialen
Dienst erfolgt. Das Jugendamt stellt Steigerung von Meldungen im Bereich häusliche Gewalt
fest.
Qualifizierung der Mitarbeitenden findet statt.
Hilfsangebote stehen zur Verfügung.
Coolnesstrainings finden an unterschiedlichen Einrichtungen statt.
Differenzierte Jungen- und Mädchenarbeit im Rahmen der Jugendarbeit von Mobile.
Alle Maßnahmen und Weiterentwicklungen werden mit der Politik und der Verwaltung im
Jugendhilfeausschuss
beraten. Viele der im Gleichstellungsaktionsplan
vorgeschlagenen
Maßnahmen
sind
ureigene
Aufgaben
des
Jugendamtes.
Die
gesetzlichen
Rahmenbedingungen sind zu beachten.