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Bürgerantrag (Ergänzung zum 14.04.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
23.06.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
16.04.15, 15:03

Inhalt der Datei

Beschlussentwurf: Der lokale Gleichstellungsaktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung und Männern auf lokaler Ebene wird in der überarbeiteten Ergänzungen des Frauenbeirates von Frauen Fassung mit den Aktualisierungen und und der Fachämter beschlossen. Begründung: Nachdem der Hauptausschuss am 23.09.2014 die Beratung des lokalen Gleichstellungsaktionsplans nach der Europäischen Charta erneut in den Fachausschüssen verwiesen hat, hat der Verwaltungsvorstand insbesondere die betroffenen hinsichtlich Die eingegangenen grundsätzliche Dezernate und Fachämter um eine weitere kritische Prüfung möglicher problematischer Stellungsnahmen Zustimmung Gleichstellungsaktionsplan gewertet der Fachämter den Aktionsplan gebeten. in den Dezernaten 1 und 4 können als werden. Das Dezernat 6 hatte bereits zuvor bekundet, dass der mitgetragen dass bereits viele Ziele und Maßnahmen Verwaltungshandeln Handlungszwänge wird. Die Ausführungen des vorliegenden gefunden haben. Die Anmerkungen der Fachämter machen deutlich, Gleichstellungsaktionsplans Eingang in das und Vorschläge der Fachämter werden in aufgenommen. Zudem hat der Frauenbeirat Gleichstellungsaktionsplan) (in neuer Zusammensetzung nach den Kommunalwahlen den auf seiner Sitzung am 5.11.2014 erneut beraten. Auf der Grundlage der Beratung wurde der Plan aktualisiert und einige Alternativformulierungen der neuen Fassung des lokalen Gleichstellungsaktionsplans Einleitung zur Bedeutung und zum Verbindlichkeitsgrad integriert. kursiv hervorgehoben. des kommunalen Diese sind in Zudem wurde eine Gleichstellungsaktionsplans nach der EU-Charta erarbeitet. Ergänzt wird außerdem in Punkt 2.2.3, dass in allen weiterführenden Berufsorientierung durchgeführt Bürgermeister in bisher geschlechteruntypischen Schulformen Berufsbereichen werden. (Genannt waren nur die Real- und Hauptschulen). Maßnahmen für Schülerinnen zur und Schüler 1 Gleichstellungs-Aktionsplan Brftstadt nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Ziele und Maßnahmen 1. Politische zu folgenden Partizipation 2. Beruf und Erwerbsarbeit Handlungsfeldern und bürgerschaftllches (Übersicht) Engagement /Wirtschaft In der Kommune (5.4-10) 3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf lokaler Ebene (5.11-15) 4. Vereinbarkelt von Beruf und Pflege (5.16-18) 5. Sicherheit und Gewaltfreiheit 6. Internationale Zusammenarbeit (5.19 -21) - Städtepartnerschaften (5.22) (5. 2 - 3) 2 Handlungsfeld 1: Politische Partizipation und bOrgersc:haftliches Frauen sind auf vielen kommunal(politisch)en In EntscheidungsGestaltung und leitungspositionen des kommunalen Handlungsfeldern sind sie mit des Nord-Süd-Forums gebraucht zum ehrenamtlichen von bürgerschaftlichen Aufgaben Erfahrungen der Stadt Erftstadt vertreten. des Frauenförderplan Engagement nicht notwendige 2014 lag der Frauenanteil von drei Beigeordneten Es bleibt jedoch weiterhin von Ehrenamtlichen professionelle Basisarbeit. Aufgabe, dass der dass neue Impulse und neue geleistet werden. Wichtig hierbei ist Arbeit von Beschäftigten (z.B. in der Pflege) ersetzt und ersetzen kann. Bezug zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Artikel 2 - Politische Vertretung Artikel 3 - Mitwirkung Ziel 1.1. am politischen Gleichberechtigte und zivilgesellschaftlichen Beteiligung Zuständlgkeltenl kommunalpolitisch Ressourcen Frauenbüro/Gleichstellungsstelie Indikatoren - In allen kommunalen in Rat und Ausschüssen, Frauenanteil in leitungspositionen und Initiativen Entscheidungsfeldern, Ratsgremien und Verwaltung Engagements aktive Parteien in Erftstadt, Frauenbeirat, Frauenanteil Fortbildung leben von Frauen und Männern und auf dem Gebiet des bürgersc:haftlichen der Stadtverwaltung andere Beiräte, Verwaltung / Anzahl der Dezernentinnen zur Stärkung der gleichberechtigten bei ist seit der Stadt Er!tstadt). Engagement machte deutlich, nur mit Unterstützung vielfältige und Potenziale zur bei 30 Prozent (vor der Kommunalwahl und bürgerschaftlichem können aktiv und leisten unverzichtbare, Damit werden wichtige gering vertreten. Mit der Neubesetzung wöchst (5. auch Zielvorgaben werden. Viele kommunale allerdings, dass die Aktivierung s zu 10 ebenfalls in der Verwaltungsspitze im höheren Dienst und Leitungsfunktionen Die Bestandsaufnahme unterrepräsentiert. lebens nicht genutzt. Im Rat liegt derzeit der Frauenanteil 2014 erstmals eine Frau als technische Beigeordnete Mitstreiter/innen in der Kommune in Parteien, Vereinen und initiativen sind Sie aber weitestgehend lediglich 14 Prozent). Auf der Ebene der Amtsleitungen Frauenanteil Engagement (Querschnittsaufgabe), und Dezernenten Repräsentanz von Frauen und Männern in Entscheidungsgremien 3 Maßnahmenübersicht Ifd. Nr. 1.1.1 zu Gleichberechtigte von Frauen und Männern In allen kommunalen Entscheidungsfeldern Umsetzungszeitraum Neuauflage der Fortbildung kommunal(politisch)es Evaluation 1.1.2 Beteiligung Maßnahmen "Mehr Frauen für unsere Stadt" - Quallfizierungs- und bürgerschaftliches für Lau/end - in regelmäßigen Zeitabständen sowie der Fortbildung SelbstverpflIchtung der Parteien, den Frauenanteil (Ziel: 50 Prozent, zwischenzeitlich Frauenanteils in Rat und Entscheidungsgremien bis zur Zielerreichung bis zur ausgewogene Vertretung Stärkung des bürgerschaftlichen Ziel 1.2. und Motivationsprogramm Engagement von Frauen (Glelchstellungsstelle/VHS) erforderlichen zu erhöhen Falls ouch stufenweise laufend Erhöhung des der Geschlechter) Engagements, gleichberechtigte Beteiligung von Frauen in der Basisarbeit und in Leitungspositionen Zuständigkeiten! Nord-Süd-Forum, Frauenbeirat, Seniorenbeirat, - der Engagierten in Initiativen Behindertenbeirat, Verbände, Vereine und Initiativen, VHS, Stabsstelle BM Ressourcen Indikatoren Zahl und Qualität von Aktivitäten Zufriedenheit im Rahmen des bürgerschaftllchen Engagements und Vereinen Maßnahmenübersicht Ifd. Nr. 1.2.1 FortblldungsFormen 1.2.2 Umsetzungszeitraum Maßnahmen Koordinierungsprüfen und Informationsveranstaltungen bürgerschaftlichen und Vermittlungsangebot und ggf. geeignete Angebots/armen oder ggf. Freiwilligenagentur; der VHS zum Thema Ehrenamtliches Engagement, neue Februar 2014, laufend Engagements(VHS) einrichten für bürgerschaftllches und ehrenamtliches (z.8. Ehrenamtsbörse, Vermittlungs- Engagement und Koordinationsstelle 2014/2015, laufend 4 Handlungsfeld I Wirtschaft 2: Beruf und Erwerbsarbeit Die Erwerbssituation in Erftstadt Berufspendlerinnenn und -pendler. Erwerbsarbeitsplätze für Frauen schaffen, große Bedeutung zu. Vor allem Frauen und auch zunehmend Arbeitswegen ist durch einen relativ geringen Anteil ortsansässiger Daher kommt der Ansiedlung zwecks besserer Vereinbarkeit abhängigen Beschäftigung Frauenbüro und Volkshochschule von Beruf und Familie interessiert. sein. Das Unternehmerinnen-Netzwerk sowie die Arbeitsagentur Betriebe charakterisiert bzw. der Bestandssicherung und einem hohen Anteil an vorhandener Existenzgründung Betriebe, die insbesondere Männer mit Familienpflichten kann insbesondere uTe leistet auf diesem Gebiet wertvolle Brühl machen zudem seit Jahren Orientierungs- auch sind an kurzen auch für Frauen eine Alternative Unterstützungs- zur und Vernetzungsarbeit. und Qualifizierungsangebote für Berufsrückkehrende. In Erftstadt arbeiten 33 Prozent der Insgesamt 23.860 Erwerbstätigen vor Ort in der Gemeinde, aber 67 Prozent sind Auspendlerjinnen. macht 46 % der Erwerbspersonen aus. Hierbei gilt es für die Zukunft, den Anteil der in sozialversicherungspflichtiger Frauen und Männer zu ermitteln. Außerdem Arbeitsort in der Gemeinde beträgt der Frauenanteil40,5 Nordrhein-Westfalen, ist das Ausmaß der geringfügig Prozent (6.470 Frauen) und der Männeranteil49,5 Flexible Arbeitszeitmodelle, Fachrichtungen wohnortnahe Von denen, die ihren Bei den Auspendlerjinnen Prozent (9.500 Männer) (Stand laut Zensus 2011, Information und Technik im Arbeitsleben und in der Wirtschaft sind folgende Kernaussagen leitend für die nachstehend bzw. gut erreichbare Arbeitsorte und ggf. (Tele)Heimarbeit sich bei der Berufswahl erleichtern und bei der Wahl des Studienfaches die Vereinbarkeit oft für schlechter von Familie und Beruf. bezahlte Berufe und und nutzen nicht das breite Angebot zur Berufs- und Studienfachwahl. Frauen sind auf der Führungsebene Die wirtschaftliche Unabhängigkeit in Betrieben und auch bei den Existenzgründungen durch existenzsichernde unterrepräsentiert. Arbeit hilft Frauen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und verhindert das im Alter. Aus den Grundaussagen existenzsichernde Vereinbarkeit darzustellen. (3.560 Männer). Ziele und Maßnahmen: Junge Frauen haben gute Abschlüsse. Sie entscheiden Armutsrisiko geschlechtsspezifisch Geschäftsbericht]. Anhand vieler Studien zum Thema Gleichberechtigung formulierten Beschäftigten haben, sind 55 Prozent Frauen (4.330 Frauen) gegenüber 45 Prozent Männern Der Frauenanteil Vollzeit und in Teilzeit beschäftigten ergeben sich dann Ziele und Maßnahmen Erwerbstätigkeit; zur Unterstützung zur Erhöhung der Frauenerwerbsquote einer vielfältigen, und zur Integration auch für das Geschlecht untypischen Berufswahl von Frauen in und zur Unterstützung der von Beruf und Familie. Das Thema Entgeltgleichheit (in Deutschland beträgt der Lohnunterschied wird Im Rahmen des Equal Pay Days durch den Frauenbeirat aufgegriffen. zwischen Frauen und Männern 23 %) wurde in die Diskussion einbezogen und 5 Bezug zur Europäischen Charta für Gleichstellung auf lokaler Ebene: - Artikel 6 Kampf gegen Stereotype - Artikel 16 Kinderbetreuung - Artikel 27 wirtschaftliche und Artikel 17 Betreuung anderer Familienmitglieder Entwicklung Rolle der Kommune als Dienstleisterin, - Artikel 13 Bildungswesen Teil 111, Abschnitte als Arbeitgeberin, und lebenslanges der EU-Charta Lernen Ziel 2.1. Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Zuständigkeitenl Wirtschaftsförderung Ressourcen Planungsamt von Frauen Stadt Erftstadt (Demografie) Jobcenter/Agentur für Arbeit Frauenbüro/Gleichstellungsstelle Unternehmerinnennetzwerk Netzwerkpartner Chancengleichheit - Indikatoren in der Arbeitswelt Arbeitsmarktdaten Dokumentation des Beschäftigtenanteils Köln/Rhein-Erft, Erwerbsquote von Frauen, Volizeit!Teilzeit, Frauennetzwerk für WFG des Rhein-Erft-Kreises Erwerbsbeteiligung von Frauen durch von Frauen in Unternehmen bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken in (Antrag Frauenbeirat) Quote der EXistenzgründerinnen / Daten zu Existenzgründungen/Unternehmen Zahl der Beratungs- und Qualifizierungsangebote beruflichen Competenzia Wirtschaftsförderungsgesellschaft Erwerbsarbeit Verwaitungsvorlagen - Netzwerk W(iedereinstieg), des Rhein-Erft-Kreises, von Frauen und Männern: existenzsichernde - uTe im Rhein-Erft-Kreis: für Frauen und Mädchen von Frauen (u.a. zum beruflichen Wiedereinstieg und zur Orientierung) Maßnahmenübersicht Ud. Nr. Maßnahmen 2.1.1. Unternehmensakquise Umsetzung und -bestandssicherung laufend 6 • Aufbau/Fortsetzung eines regelmäßigen Dialogs mit Erftstädter Unternehmen, z.B. durch Beratungen, Einzelgespräche und laufend Unternehmensforen - zur Bestandssicherung - Neuansiedlung von Gewerbe und (gezielte Akquise) und Dienstleistungsunternehmen mit der Wirkung, insbesondere auch dazu die die Erwerbsbeteifigung von Frauen zu erhöhen. • Vergabe von Gewerbegrundstücken an Betriebe mit dem zentralen Ziel und Anliegen, so viele existenzsichernde Arbeitsplätze (in VO/l-/Teilzelt) wie mägllch in Erftstadt zu schaffen und Unternehmen zu einer gleichste/lungsorientierten und [amifien[reundlichen Personalentwicklung aufzufordern (obige Neufassung ersetzt die Formulierung: .Bevorzugte Vergabe von Gewerbegrundstücken an Betriebe, die insbesondere auch existenzsichernde Arbeitsplätze (in Voll- und Teilzeit) für Frauen schaffen". Der Unterpunkt: "Geschlechterdifferenzierende Darstellung der voraussichtlichen Anzahl von Arbeitsplätzen (Vollzeit/Teilzeit/Minijobs) • der ansiedlungsinteressierten Geschlechterdifferenzierende Datenermittlung Betriebe in den Verwaltungsvorlagen" zur Erwerbssituation von Frauen und Männern wurde gestrichen. in Erftstadt, u.a. im Rahmen der Demografieberichte 2.1.2. Den beruflichen WIedereinstieg Beratungs-, Orientierungsdurch Frauenbüro/VHS, Informationen fördern und erleichtern laufend und Qualifizierungsangebote Beauftragte für Berufsrückkehrende für Chancengleichheit zu Teilzeitberufsausbildung Arbeitsagentur/Jobcenter für Berufsrückkehrende (ins besondere für Alleinerziehende) ohne Berufsausbildung oder mit veralteter laufend Berufsausbildung Kreisweite Vernetzung im Netzwerk W zum beruflichen und Beruf (Köln / Rhein-Erft-Kreis), 2.1.3 Förderung Zielgruppe: der ExlstenzgrOndung Unternehmerinnen unternehmerischem Potenzial Wiedereinstieg Netzwerk für Chancengleichheit und beruflichen aus Erftstadt/aus Selbständigkeit Netzwerk W, Competenzia -Kompetenzzentrum in der Arbeitswelt von Frauen der Region und erwerbstätige bzw. Arbeit suchende Frauen mit Frau 7 - Informationen und Netzwerkbildung öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten Unternehmerinnenmessen, - Beteiligung durch uTe - UnternehmerinnenTreff und Veranstaltungen Erfahrungsaustausch an der Unternehmerinnen-Ausstellung Unternehmerinnenporträts Wirtschaftsförderung sowie Präsentation im Erftstädter Frauen (Vorbildwirkung) Erftstadt mit vielfältigen (u.a. Informatlons- mit Unternehmerinnen und Netzwerkabende, der Partnerstadt der Gleichstellungsbeauftragten Salon, Jelenia G6ra etc.) des Rhein-Erft-Kreises der Unternehmerinnen-Ausstellung Rathaus als Bestandteil laufend Erftstädter in Kooperation der Förderung und Ermutigung mit Erftstädter Im Mai 2014 erfolgt mit der zu Existenzgründungen von laufend (Gleichstellungsstelle/Wirtschaftsförderung) in April 2014, - Des Weiteren: werden - Ziel 2.2 Zielgruppe EXistenzgründungsberatung kann, durch Wirtschaftsförderung Informationsveranstaltungen die insbesondere auch von Frauen in Anspruch genommen und WFG Rhein-Erft zu Teilzeitexistenzgründungen Abständen (VHS) Gleiche Zugangschancen fOr Frauen und Männer zu allen Berufen, Ausbildungen Berufswahl Unternehmen/Schulen/Schülerinnen Gleichstellungsbeauftragte Ressourcen AK Mädchenarbeit/ Beschäftigten- und Ausbildungsstruktur Anzahl der InformationsWahl der Ausbildungen und Studiengängen, um der traditionellen entgegen zu wirken und Schüler, Jugendliche/Eitern/Pädagogisches Personal der SChulen/ Lehrer/innen Jugendberatung Mobile/Frauenbüro/Gleichstellungsstelle der Erftstädter Erwerbstätigen und Orientierungsveranstaltungen, und Studiengänge von Schüler/innen laufend in regelmäßigen geschlechterstereotypen Zuständigkeiten Indikatoren und -qualifizierung, und Auszubildenden u.a. im Rahmen des Girls' Day und Boys' Day 8 MaßnahmenüberschIcht Ifd. Nr. Maßnahmen 2.2.1 Aktivitäten Umsetzung zum "Girls' Orientierungsangebote Day" und - ••Boys' Day" für SchUler/innen für Mädchen im gewerblich-technischen der weiterführenden Schulen Bereich, in Ingenieursberufen Laufend im / April eines für Jungen In den Erziehungs- und Pflegeberufen 2.2.2 Entwicklung Jahres eines spezifisches Orientierungsangebot Day / mit Unterstützung der Gleichstellungsstelle in technischen und Umweltberufen und Mobile in Zusammenarbeit in der Stadtverwaltung für den Girls' mit technischen Ab 2015 laufend Ämtern/Abteilungen/Feuerwehr/Umweltzentrum 2.2.3. Berufsorientierungsmaßnahmen geschlechtersensiblen 2.2.4. Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes mit Maßnahmen und Tagespflege Ziel 2.4. für Mädchen und Jungen in Erftstädter von Existenz sichernder Zielgruppe Ortsansässige Zuständigkeiten Ämter mit Auftragsvergaben, Ressourcen Personalräte Indikatoren Beschäftigtenstruktur/Tarifstruktur Maßnahmen Ilfd. Nr. zur Gewinnung von männlichen auf Grundlage der Erkenntnisse aus Modellprojekten Förderung Realschulen und in der Hauptschule mit laufend Konzepten mit dem Ziel des Abbaus von Geschlechtsstereotypien Erwerbsarbeit Unternehmen/erwerbstätige Fachkräften in Kindertagesstätten laufend (Jugendamt) für Frauen - Entgeltgleichheit (gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit) Frauen, Frauen auf Jobsuche Rechnungsprüfungsamt, Wirtschaftsförderung / GleichstellungssteIle Frauenbeirat / Betriebs- und / Betriebe / überschicht I Maßnahmen I Umsetzungszeitraum 9 3.3.1 Auftragsvergaben der Stadt Erftstadt Laufend Einhaltung von Mindestlohnregelungen und sozialen Standards bei der kommunalen Auftragsvergabe, insbesondere auch bei Vergabe an private Reinigungsfirmen (laut Vergabe- und Tariftreuegesetz NRW) Einhaltung und tragfähige Bauleistungen Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes und in der Beschaffung, Beachtung von Maßnahmen Familie und Beruf in den beauftragten landesgesetzlicher Unternehmen ab einem Auftragswert Vorgaben durch das Vergabe- und Tariftreuegesetz Ämter mit Auftragsvergabe, RPA, Mitwirkung NRW bel externen zur Frauenförderung Dlenst- und und Vereinbarkeit von von SO 000 € gemäß (Kontinuierliche Überprüfung durch der Gleichstellungsstelle) Regelmäßige Berichterstattung 3.3.2 Bewusstseinsbildung - förderlichen stationären durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsbedingungen im Gesundheits-, und ambulanten Einrichtungen Arbeitsbedingungen Einzelhandel, zu Ab 2014 laufend Sozial-, Erziehungs- und Betreuungswesen, und Bezahlung in frauendominierten Berufen in weiteren in Bereichen wie im Reinigungsgewerbe - Minijobs, - Prüfung der Möglichkeiten prekärer Teilzeit, Auswirkungen auf die eigenständige der Vernetzung innerhalb Existenzsicherung und Altersvorsorge der Branchen (z.B. im Gesundheitsbereich) Internationaler Frauentag 8./9. 3. 2014 Laufend im März eines Jahres Öffentlichkeitswirksame Day Aktion des Frauenbeirates Ziel 2.4 Vereinbarkeit Zielgruppe Unternehmen, Zuständigkeiten Lokales Bündnis für Familie {Wirtschaftsförderung und der Gleichstellungsstelle im Rahmen des Equal Pay von Familie und Beruf in Unternehmen Beschäftigte (Frauen und Männer) {Jugendamt/Senioren- und Pflegeberatung{ Ressourcen Indikatoren Konkrete Aktivitäten und Maßnahmen von Erftstädter Unternehmen zur Verelnbarkeit Frauenbüro/Gleichsteliungsstelie 10 MaßnahmenOberschicht Umsetzungszeitraum Ifd. Nr. Maßnahmen 2.4.1 Prüfung der Fortführung der Arbeitsgruppen und Weiterentwicklung unter dem Aspekt besserer Verelnbarkeit Ansprache von ortsansässigen Randzeitenbetreuung, Maßnahmen des lokalen Bündnisses für Familie, insbesondere Unternehmen arbeitsplatznahe zur Vereinbarkeit s. auch Antrag Frauenbeirat Krankenhaus 2.4.2 Informationen und weiteren laufend ab 2014 von Beruf und Familie zu Betreuungsmodellen und -projekten Belegplätze in Einrichtungen Gleichstellungsstelle) B 477/2011, U.a. zu arbeitsplatznaher für Kinder (z.B. o.ä.) sowie bedarfsgerechten von Beruf und Pflege und deren Zusammenarbeit (Bündnis Familie, Jugendamt, Wirtschaftsförderung, auch und Vernetzung sowie Beratung bei Bedarf Kinderbetreuung (Erftstadt-Center, Frauenthai, APZ) zu flexiblen Arbeitszeitmodellen einschließlich Themen zwecks besserer Vereinbarkeit Unternehmensforen organisiert (Tele-)Heimarbeit für Frauen und Männer laufend von Familie und Beruf (u.a. durch die von Netzwerk W in Zusammenarbeit mit WFG Rhein-Erft und Innovabest) 2.4.3 Nutzung der Ergebnisse der kreisweiten Fachkräftesicherung 2.4.4 Verankerung und -gewinnung des Vereinbarkeitsthemas Handlungsleitlinien Untersuchung zu FamilIenfreundlIchkeit durch das geografische und des Mottos Familienfreundlichkeit der Stadt und entsprechende in Unternehmen Institut der Universität / zur 2015 laufend Köln im Leitbild/in den Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmen zur Verembarkett von Familie und Beruf finden sich auch Im Handlun&sfeld Beruf/Kommune!Glelchstellun8sorlentierte Erftstadt. Dort werden auch Maßnahmen beschrieben, die sich aufden Arbeitgeber Stadt Erftstadt beziehen. Personalentwicklung Im Rahmen des Frauenförderplans der Stadtverwaltung Weitere allgemeine Maßnahmen zu Kinderbetreuuns und -bildung sowie Pflege sind Im Hindlungsfetd Vereinbarkeit Familie und Beruf genannt. Zie12.S Gleichstellungsorientierte Zielgruppe Beschäftigte Personalentwicklung Zuständigkeiten Haupt- und Personalamt, Indikatoren Ziele siehe Frauenförderplan Maßnahmenübersicht I 3.5.1 in der Stadtverwaltung (Frauen und Männer) der Stadtverwaltung I alle Maßnahmen Gleichstellungsstelle 2014 . 2016 siehe Frauenförderplan 2015 - 2016 / siehe 4. Fortschreibung Frauenförderplan 2014 -1016 11 Handlungsfeld Förderung 3 der Vereinbarkeit Bezug zur Europäischen von Familie und Beruf auf lokaler Ebene Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene - Artikel 16 Kinderbetreuung - Artikel!7 Betreuung anderer Familienmitglieder - Artikel 27 wirtschaftliche Entwicklung Bezug: Rolle der Kommune als Dienstleisterin, - Artikel 13 Bildungswesen und lebenslanges als Arbeitgeberin, Teil 111, Abschnitte der EU-Charta, insbesondere Lernen - Artikel 19 Wohnraum Für ein attraktives ausreichend kommunales und qualitativ Pflege und Betreuung Lebens- und Wohnumfeld guten frühkindlichen Pflegebedürftiger Mit dem Rechtsanspruch zentrale kommunale quantitativen Ziel 3.1. Untersuchungen Wandels auch in Erftstadt oder bildungsfernen Versorgung frühkindlicher der 0 - 3 Jährigen Kinder mit und des Gemeinwohls Betreuungs- Betreuungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Eltern mit dem Angebot Anzahl der pädagogischen Anzahl der Fortbildungen Fachkräfte / Personalschlüssel und Qualifizierungen, (mit geringen und Kindertagespflege Bildung und Förderung für mehr und Betreuung und BIldungsplätzen Jugendamt Zufriedenheit bei an Bedeutung. von Frauen kontinuierlich und Wünsche häufig nicht brauchen sie besondere Bildung mit Unterstützung umzusetzen. und Neben der Bildung und Betreuung immer stärker auf der Tagesordnung. Ressourcen Indikatoren zunehmend Schichten bringen ihre Interessen Tagespflege Zuständigkeiten/ ist eine Infrastruktur Das Thema Unterstützung Ausbau von Kindertageseinrichtungen Zudem gilt es, die Inklusion auch in der frühkindlichen mit Plätzen steht die Qualitätsentwicklung Bedarfsgerechte Voraussetzung. weisen zudem auf die große Bedeutung frühkindlicher über keine Lobby. Im Sinne der Daseinsfürsorge bei allen Ausbauplanungen. Versorgung Beruf und Familie zu vereinbaren, und dem Wunsch und der Notwendigkeit zu sein, bleibt der bedarfsgerechte hin. Frauen und Kinder aus benachteiligten offensiv zur Geltung und verfügen BerückSichtigung für Unter-3-Jährige erwerbstätig Aufgabe. Wissenschaftliche soziale Chancengerechtigkeit Möglichkeiten, gewinnt darüber hinaus im Zuge des demografischen auf einen Betreuungsplatz bzw. überschau baren Unterbrechungen) mit Vielfältigen und schulischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Anzahl der Teilnehmer/innen In KIndertageseinrichtungen oder 12 Maßnahmenübersicht Ud. Nr. Maßnahmen 3.1.1 Fortschreibung Umsetzungszeitraum der Ausbauplanung 1.8.2013 Rechtsanspruch) Kindertagesstätten • • • • • weiterer bedarfsgerechte Versorgung Ausweitung · hinsichtlich der Eltern (seit der Betreuungsform laufend in in Kindertageseinrichtungen Jahrgangs behinderter und -sIcherung der U3 Betreuung, der Betreuungsrelation Qualifizierung und Weiterbildung Verankerung Kinder) Insbesondere durch laufend des Fachpersonals und Außenflächen, des Themas geschlechtersensible Arbeit und in Projekten und nicht behinderter B 477/2011 Verbesserung Raumsituation für U 3 der Tagespflege durch Großtagespfiegestellen Umsetzung der Inklusion (Betreuung Adäquate Betreuungsbedarfs der Kindertagespflege des hineinwachsenden Attraktivitätssteigerung QualItätsentwIcklung • • • des tatsächlichen des Elternwunsches oder Tagespflege Ausbau von Betreuungsplätzen siehe auch Antrag Frauenbeirat 3.1.2. entsprechend unter Berücksichtigung die den Bedürfnissen von U3 Kindern gerecht werden Erziehung in der kontinuierlichen pädagogischen 13 Ziel 3.2. Zuständigkeiten! Versorgung der 3 - 6 jährigen Kinder mit KlndergartenpläUen Jugendamt Ressourcen Indikatoren Bedarfsgerechte Betreuungsquoten In Kindertageseinrichtungen (gestrichen wurde die Angabe: 100 Prozent+) Elternzufriedenheit Anzahl der pädagogischen Anzahl der Fortbildungen Fachkräfte / Personalschlüssel und Qualifizierungen des pädagogischen Personals und Zahl der Teilnehmenden Maßnahmenübersicht Ud. Nr. Maßnahmen 3.2.1. Fortschreibung Entwicklung Versorgung 3.2.2. Umsetzungszeitraum der wohnortnahen des hineinwachsenden Qualitätsentwicklung - - Ausbauplanung eines Inklusionskonzeptes Jahrgangs und -Sicherung in den Kindertageseinrichtungen durch Verbesserung durch fortgesetzte Verankerung laufend und Umsetzung der Inklusion der Betreuungsrelation Qualifizierung und Weiterbildung des Themas geschlechtersensible Ziel 3.3 Bedarfsgerechte Zuständigkeiten/ Schulverwaltungsamt/Schulen/Betreuungsvereine Versorgung der Grundschulkinder laufend / Personalausstattung des Fachpersonals Erziehung für Mädchen und Jungen mit Plätzen In der Offenen Ressourcen Indikatoren Bedarfsgerechte Betreuungsquoten Qualitätsentwicklung Zufriedenheit für OGS oder den gebundener und Sicherung des Betreuungsangebotes der Eltern und Kinder / Schüler/innen Ganztag Ganztagsschule (OGS) bzw. in gebundenem Ganztag 14 Maßnahmenübersicht Lfd. Nr. 3.3.1. Umsetzungszeitraum Maßnahme Fortschreibung entsprechend 3.3.2. der Ausbaupianung des tatsächlichen Qualitätsentwicklung an Betreuungsplätzen Betreuungsbedarfs und -sicherung in der OGS bzw. im gebundenem - durch Verbesserung - durch fortgesetzte Qualifizierung Weiterentwicklung der Angebotsstruktur hochwertige Hausaufgabenbetreuung - Verankerung des Themas geschlechtersensible - Evaluation Ganztag laufend Ganztag laufend der Betreuungsrelation und regelmäßige (Berücksichtigung in der OGS oder dem gebundenen der Eltern und Weiterbildung Randzeltenbetreuung Zuständigkeiten/ JugendamtjSchulverwaltung des Lehrpersonals etc.) Erziehung Befragung der Eltern und Schüler/innen der Befragungsergebnisse Ziel 3.4. des Fachpersonals / Einbeziehung (musische Erziehung, Bewegungs- und Ruheangebote, bei der Weiterentwicklung zur besseren Vereinbarkelt des Ganztags) von Beruf und Familie verbessern / Betreuungsvereine Ressourcen Indikatoren Öffnungs- und Betreuungszeiten der Einrichtungen / Inanspruchnahme von ergänzenden Angeboten durch Tagespflege Maßnahmenübersicht Ud. Nr. 3.4.1. Maßnahme U msetzu ngszeltraum Öffnungszeiten und Ferienzeiten Ganztagsschule kontinuierlich Vorhalten bedarfsgerechter der Einrichtungen: durch Elternbefragung Öffnungszeiten Kindertagesstätten und offene/gebundene überprüfen. ab 7.00 bis 18.00 Uhr in ausgewählten Tageseinrichtungen laufend 15 bedarfsgerechte Unterstützung Anpassung der Öffnungszeiten 2014/15 ? durch Pool an Tagespflegepersonen der OGS entsprechend Elternbedarf (wie z.B. Donatus-Grundschule bis laufend 17.00Uhr) Grundschulen überprüfen Familie zu Öffnungszeiten Optimierung regelmäßig Bedarf (u.a. Diskussionsergebnis der Adhoc-AG des Bündnisses für in den OGS) der Zeiten der Ferienspiele im Rahmen der Ferienbetreuung entsprechend Elternbedarf Bildung Ziel 3.5. Geschlechtersensible verankert Zuständigkeitenl Erziehung soll im Bereich der frühkindlichen Erziehung, der KIndertageseinrichtungen und der Grundschulen werden Jugendamt/Schulverwaltung / Schulen! pädagogisches Personal/ ggf. GleichstellungssteIle Ressourcen Indikatoren Anzahl der Fortbildung/Seminare, Zahl der Teilnehmenden Zahl und Qualität der Projekte in Einrichtungen Maßnahmenübersicht Umsetzungszeitraum Ud. Nr. Maßnahme 3.5.1. Fortbildungen/Seminare Integration zur geschlechtersensiblen geschlechtersensibler der kleinen Forscherinnen Pädagogik und Erziehung Erziehung in den pädagogischen und Forscher) Alltag und in gezielten Projekten laufend (z.B. Haus 16 4. Handlungsfeld: Verelnbarkeit von Beruf und Pflege Derzeit werden Pflegebedürftige Töchter, Schwiegertöchter). Überlastung und gesundheitlicher etc.) durch Erwerbsarbeit Rahmenbedingungen Individualisierung der modernen Menschen Heimbewohnerinnen unterbezahlt Pflegekräfte Arbeitswelt Pflegebedürftige und zum Teil nicht hinreichend Einkommen Flexibilisierung prognostiziert sind mehrheitlich Gesellschaftlich erzielen und attraktivere zeichnen sich nicht notwendiger hochwertiger Versorgung und den gestiegenen Welse in verstärkter und Nutzung von nachbarschaftlichem Betreuungsdienstleistungen, Im Gleichstellungsaktionsplan barrierefreien kulturelle kleineren Wohneinheiten und gemeinschaftsfördernde werden insbesondere als Pflegende und Pflegebedürftige Inklusion). Maßnahmen zu fördern. Seniorenbeirat für die professionelle ab, sondern in neuen Modellen Eigenständigkeit im Wohnumfeld bekommen. bei qualitativ Dies kann in einem Beteiligung und in der Schaffung und Nutzung von seniorenInfrastruktur liegen zudem Zukunftspotenziale in den Mittelpunkt der Pflegebedürftigen und Selbstversorgung. häufig sodass die Engagement bei einer gleichberechtigten Wohnformen in einem Umfeld guter kommunaler und Behindertenbeirat stellen müssen. leben. 80 Prozent der Pflege erforderlich, mit mehr Zeit für die Versorgung und bürgerschaftlichem Angebote) ergeben sich und gleichberechtigt Pflege auf der anderen Seite ist zumeist weiblich, sind mehr Geldmittel oder gemeinschaftlichen sowie der von Frauen steigt, Frauen, die häuflg in einem Einpersonenhaushalt und stationären Heimunterbringung (Rente an einem Ort oder gar in einem Haushalt wird und zugleich die Erwerbstätigkeit Arbeitsbedingungen gelingen. In generationsübergreifenden und behindertengerechten, Mobilitätsanforderungen familiäres Zusammenleben und Betreuung Älterer bei Förderung und Erhalt von größtmöglicher Versorgung Partnerinnen, Sie führt in vielen Fällen zu können sie sich längere Auszeiten nicht leisten. Zudem machen die generationenübergreifendes in der ambulanten qualifiziert. Perspektiven Alter (Seniorenleitbild, Druck, die häusliche Pflege zu übernehmen. für die Pflege und den Umgang mit dem Alter, denen sich auch Männer vermehrt und hochbetagte von Frauen und Männern Die zuhause Pflegenden sind zu 70 Prozent Frauen (Ehefrauen, Erwerbsverläufen mit der zunehmenden ein gemeinsames sind Frauen. Das Pflegepersonal Mix von professioneller brüchigen eine Zunahme der pflegebedürftigen angemessene versorgt. der Pflegenden selbst. Zugleich müssen pflegende Frauen selbst für ihre eigene Altersvorsorge Bei häufig ohnehin von Lebensentwürfen neue Herausforderungen Hochaltrige in Privathaushalten auf Frauen lastet der moralische Beeinträchtigung aufkommen. selten möglich. Während vielfältige vorrangig Insbesondere (Nahversorgung, Pflege- und für Erftstadt. gestellt, die geeignet sind, die Gleichstellung liefern zudem weitere wichtige von Frauen und Männern Impulse für die Lebensgestaltung im 17 Ziel 4.1 Zunehmend gleichberechtigte Realisierung von Entlastung Verteilung der bezahlten Zielgruppe Frauen und Männer in Erftstadt mit Pflegebedürftigen Zuständigkeiten Kommunale und unbezahlten Angehörigen, Mitarbeiterinnen stationäre und ambulanter Pflege-, Senioren- und Behindertenberatung, Ressourcen Personalamt, Indikatoren Anzahl passgenauer Pflegeangebote häuslichen und deren Qualität, Versorgung Pflegearbeit auf Frauen und Männer, der Stadtverwaltung Pflegeeinrichtungen, mit unterstützenden und Erftstädter Betriebe VHS ,Haupt-und Dienstleistungen Maßnahmenübersicht Lfd. Nr. Maßnahme 4.1.1 Bedarfsgerechte Sicherung der kostenfreien Beratung und Information Information zu Vorsorgemöglichkeiten Versorgung im Alter und Vereinbarungen später wieder verändert 4.1.2 / Hausbesuchen, Sicherung ausreichender 4.1.3 treffen, in .gesunden die in der Vollmacht mit aufsuchender Tagen", Anregung von Familiengesprächen bzw. Verfügung festgehalten zur Pflege und werden (und bei Bedarf natürlich stationärer qualitativ Pflege hochwertiger neuer ambulanter ambulanter Pflege Pflegedienste und Nachtpflege Berufsbild der Altenpflegerin/des Wünschenswert Förderung an haushaltsnahen haushaltsnahe ehrenamtlicher Fortführung Altenpflegers in Schulen bekannter machen (z.B. durch Projekte wie Alzheimer Dienstleistungen Dienstleistungsangebote Unterstützungsangebote und Erweiterung Niedrigschwellige Fortführung & You) wäre eine Fachschule für pflegende Berufe in Erftstadt der ehrenamtliche für Menschen mit geringem Einkommen, in der Betreuung Seniorenbegleitung Angebote für Demenzkranke und Erweiterung (Qualifizierung durch VHS, Vermittlung wie üernenzcafes von Zertifizierungsangeboten ggf. Organisation einer Tauschbörse und Begleitung Pflegeberatung) - / Casemanagement und Unterstützungsleistungen, (derzeit 32 Plätze) Verhinderungs- Erschwingliche - sowie Fallbetreuung zu Hilfsangeboten Tagespflege ist im APZ Frauenthai in 2016 etabliert. Passendes Angebot 4.1.4 und Vereinbarungen und qualitätsvoller Förderung der Ansiedlung weiterer Kurzeitpflege pflegeberatung werden können) Sicherung und Ausbau unterstützender - kommunalen u.a. Beratung und Information für Demenzbegleiter/innen und Betreuung durch 18 14.1.5 Ziel 4.2 I Betriebliche Maßnahmen Erhalt eigenständiger zur Vereinbarkeit Lebensführung Lebens- und Pflegequalität von Beruf und Pflege wie flexible Arbeitszeiten, bis ins hohe Lebensalter, für Ältere, Hochbetagte Zielgruppe Ältere BUrger/lnnen Zuständigkeiten Amt für Planung und Demografie, Ressourcen Eigenbetrieb Indikatoren Anzahl und Verteilung Schaffung altersgerechter und Pflegebedürftige Arbeitszeitmodelle, Infrastruktur, Freistellung etc. Sicherung selbstbestimmter im Wohnumfeld Pflege-, Senioren- und Behindertenberatung, Rhein-Erft-Kreis, Wohnungsbaugesellschaften, Straßen kostengünstiger, seniorengerechter und barriererfreier Wohnungen, v.a. auch im Geschosswohnungsbau (im Bestand und in Neubaugebieten) Innovative Angebote Wohnprojekte, die die Gemeinschaft zur Nahversorgung Einrichtung / Versorgung und gegenseitige mit ambulanten Unterstützung fördern Diensten und Nutzung einer Wohnraumberatungsstelle Berückslchtlgung der Barrierefreiheit Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen der der Planung und Bauausführung bei Wohneinheiten, sowohl im Neubau als auch bei Verkehrs-, Straßen- und Wegeplanung (in Zusammenarbeit insbesondere auch mit dem Behindertenbeirat) Maßnahmenübersicht 4.2.1 Schaffung von kleinen, kostengünstigen (gesundheitliche in allen Ortsteilen, 4.2.2 Förderung und Pflegeversorgung, Einrichtung vorhandenen 4.2.4 Selbsthilfe generationenÜbergreifenden Selbsthilfe betroffener einer Wohnraumberatungsstelle Wohnung, ermöglichen /5. Antrag Frauenbeirat Älterer durch Wohnbauprojekte Im Erftkreis zu seniorengerechtem einbeziehen Wohneinheiten Wohnens und selbstorganisierter Beratung zu bauordungsrechtlichen - Potenzial älterer Menschen Beteiligungsformen und barrierefreien mit guter Anbindung an Infrastruktur mit Gütern des täglichen Bedarfs) um die soziale Einbindung Älterer zu erhalten von Projekten Wohngemeinschaften), 4.2.3 seniorengerechten Nachversorgung Vorschriften und fördern, durch B 490/2012. Projekte Älterer z.B. "Alternatives und barrierefreiem (Haus- und Wohnen" Wohnen (Umbauten und Gestaltungsspielräumen) z.B. durch Zeitzeugenprojekte mit und in den Schulen; der 19 Handlungsfeld Artikel 21- S: Sicherheit und Gewaltfreiheit Sicherheit Artikel 22 - Geschlechterspezifische Sicherheit Zie1S.1 Gewalt (häusliche Gewalt) Im öffentlichen sicher im öffentlichen Raum - Vermeiden von Angsträumen, Zielgruppe Einwohnerinnen Zuständigkeiten Ordnungsamt, Ressourcen OB, ÖPNV (Kreis), Gleichstellungsstelle/Frauenbeirat, Indikatoren Anzahl der Anzeigen/Beschwerden und Einwohner S.l.l Bahnhof Männer und Jungen frei und Erftstadts sowie Menschen, die sich in Erftstadt aufhalten Stadt- und Verkehrsplanung, Anzahl der Beschwerden Maßnahmen damit sich Frauen und Mädchen, Umfeld bewegen können Verkehrsförderung, Eigenbetrieb Straßen, u.a. Grünflächenabteilung, Reinigungskolonne, Seniorenbeirat bei der Polizei beim Ordnungsamt!Eigenbetrieb Straßen übersicht Umsetzung der Beschlüsse zur Bahnhofsmodernisierung unter Einbeziehung der auch vom Frauenbeirat eingeforderten Sicherheitsaspekte • Möglichst • Ausreichende breite Gestaltung des Tunnels/Unterführung • Frauenparkplätze • Notrufsäule Beleuchtung Barrierefreiheit, des Bahnhofsbereiches auch günstig für Mütter/Väter mit Kinderwagen durch Funktions- und Nutzungsvielfalt wird der Passus "und ggf. Wohnbebauung Bahnhof" weil Realisierung wegen aktueller • des Zugangs zu den Gleisen sowie der Zuwege am Bahnhof (mit sozialer Kontrolle der Nutzung) Belebung des Bahnhofbereiches Gestrichen und gute Einsehbarkeit und der Parkflächen und der Zuwege angepasste Bepflanzung (niedrigwüchsig und soziale Kontrolle mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten Beschlussfassung des Rates vom 25.02.2014 und hochwachsende durch Servicecenter/Kiosk im Rahmen von Tagespflege am nicht mehr möglich. Bäume, sodass Sichtbeziehungen erhalten bleiben) an Straßen 20 und Gehwegen sowie auf dem Parkplatzgelände • • • • • • • • regelmäßiger Optimierung der Busanbindungen ggf. Begleitservice Taxlversorgung in die anderen Ortsteile (7) in den Abendstunden, wenn keine Busverbindungen mehr bei Ankunft der Spätzüge fahren Sauberkeit Sitzmöglichkeiten Öffentliche im Wartebereich Toiletten am Bahnhof (und auf dem Markt in Lechenich) B 543/2011 5.1.2 • Erhalt und Ausbau ausreichender andere Wege, • ausreichende PläUe und Orte • Kontinuierliche Bürgerinnen Straßenbeleuchtung energieeffizienter von Sicherheitsaspekten Beleuchtung auf öffentlichen durch Um rüstung auf energleefflzientere Begehung und Begutachtung von Stadtteilen bei der Bahnhofsmodernisierung Plätzen und Wegen Beleuchtungssysteme und Orten unter Sicherheitsaspekten. ggf. mit Beteiligung von in 2007 Gewalt gegen Frauen und Mädchen sich Frauen und Männer psychischer zur Berücksichtigung und Bürgern Siehe Antrag des Frauenbeirats / Wirksamer und Kinder Im häuslichen Schutz vor geschlechterspezifischer Bereich und Nahbereich Gewalt - Abbau von häuslicher frei und sicher bewegen Gewillt, können, ohne physischer Gewalt ausgesetzt zu sein. Zielgruppe Einwohnerinnen Zuständigkeiten Frauenberatungsstellen, Ressourcen Glelchstellu~gsbeauftragte, Indikatoren in den Abendstunden Erhalt des AST (Anrufsammeltaxis) Siehe Antrag des Frauenbeirates Ziel 5.2 des Bahnhofs, Rückschnitt und Einwohner, von Gewalt betroffene Frauen, Männer und Kinder Frauenhaus des Rhein-Erft-Krelses, KrelspollzejfOpferschutz, Gleichstellungsstelle/Frauenbeirat, Gesundheitsbereich, Zahl der Anzeigen bei der Polizei Anzahl der Wohnungsverweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz Querschnittsaufgabe Jugendamt, Schulen, AK vieler Ämter und Einrichtungen damit und 21 I Zahl der öffentlichkeitswirksamen Aktionen zu Gewalt gegen Frauen Maßnahmenübersicht Lfd.Nr Maßnahmen 5.2.1 Mitarbeit 5.2.2 Informations- Umsetzungszeitraum im Runden Tisch gegen häusliche Gewalt, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit (Aktualisierung vor Ort durch Notfallkarte und Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitswirksame AntiGewaltTag Aktionen Gewalt und Hilfen für Betroffene der VHS sowie in die Treffen des interkulturellen Qualifizierungsprogramme für Mitarbeiter/innen und Qualifizierung in Institutionen Mitarbeiterinnen des Jobcenter) Sicherheitstipps für Seniorinnen ist (Ansprechpartnerin (VHS/ Ordnungsamt, Neufassung des Passus "Selbstverteidigungskurse für Jungen": Selbstverteidigungsgeschlechtersensibler geschlechtergetrennt (AK Mädchenarbeit Entwicklung (und Täter) in Frauencafes laufend (Jugendamt, VHS) einer Fachkraft in Arge/ Jobcenter, die zuständig für die Bearbeitung mit häuslicher Gewalt und Menschenhandel 5.2.5 am Rathaus von Terre des Femmes zum am 25. November) Integrationskursen 5.2.4 für Kinder in Vereinen und Institutionen und Kampagnen (u.a. Fahnenaktion Einbindung des Themas geschlechtsspezifischer Benennung laufend für Frauen und neue Notfallkarte und Neudruck laufend erforderlich) BewusstseinsbIldung 5.2.3 der Akteure/innen Ausrichtung, von Verhaltenscodes für andere laufend der Polizei) für Frauen und Mädchen- Anti-Gewalt-Trainings, und Selbstbehauptungstrainings sawie Anti-Gewalt- insbesondere auch in geschlechterhomagenen gezielt für Frauen/Mädchen / Jugendarbeit Opferschutz und Koordinatorin von Fällen insbesonder Trainings mit Gruppen, d.h. und Männer/Jungen (Mobile) / Vereine / Schulen) und konsequente Ahndung bei Übertreten der Regeln (Querschnittsaufgabe in laufend allen Einrichtungen) 5.2.5 Bereitstellen von Wohnraum 5.2.6 Entwicklung und Umsetzung eines Modells "Anonymer 5.2.7 für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, MögliChkeiten Spurensicherung" Prüfung der Möglichkeiten zur Schaffung einer weiteren für von Gewalt betroffene Frauen - ggf. Antrag Frauenbeirat Beratungsstelle prüfen (bei Vergewaltigung) im Rhein-Erft-Kreis laufend im REK (möglichst Seit 2014 laufend Erftstadt) 2015 22 Handlungsfeld 6: Internationale/europäische Bezug zur Europäischen Zusammenarbeit Charta für die Gleichstellung - Artikel 30 Städtepartnerschaften und internationale Erhalt und Weiterentwicklung Ziel 6.1 Viry Chatlllon Unterstützung Bürgerinnen Zuständigkeiten Fördervereine Ressourcen Netzwerk Indikatoren Aktivitäten auf lokaler Ebene Kooperationen des Austauschs und der Zusammenarbeit und Jelenia G6ra) auf institutioneller der europäischen Ebene (Stadtverwaltungen und Ämter) Partnerstädte Erftstadts sowie der Bürgerfnnen (Wokingham, und Bürger mit der Partnerschaftsvereine sowie Fortsetzung Zielgruppe - Städtepartnerschaften von Frauen und Männern spezlflscher Aktivitäten der Frauen der Partnerstädte (Konferenzen, thematischer Erfahrungsaustausch etc.) und Bürger Erftstadts und der Partnerstädte der Städtepartnerschaften, KulturabteIlung, auf dem Gebiet der Städtepartnerschaften Frauenbelrat/Frauenbüro/Gleichstellungsstelle, - gegenseitige Besuche, Konferenzen, uTe - Unternehmerinnen- Treffen Maßnahmenübersicht Ifd. Nr. Maßnahme 6.1.1 Aktivitäten 6.1.2 Umsetzungszeitraum der Partnerschaftsvereine und Kontakte aufVerwaltungsebene: Bürgerinnen der Partnerstädte Thematische Konferenz mit Frauen, insbesondere unter Einbeziehung der Partnerstädte Frauenbeirat!Gleichstellungssteile Wokingham Unternehmerinnen Austausch, Treffen, Begegnung von aus Jelenia G6ra (Polen) sowie Begegnung, ggf. und Viry Chatillon (uTe in Kooperation der Stadt und Freundeskreis Erftstadt - Jelenia G6ra) mit laufend 2015 Einleitung zum lokalen Gleichstellungsaktionsplan nach der Europäischen Charta Der Gleichstellungsaktionsplan dient dazu, die Gleichstellung für die Einwohnerinnen und Einwohner Erftstadts weiter zu entwickeln und schrittweise zu verwirklichen. In der Einleitung zur Europäischen Charta wird insbesondere darauf verwiesen, dass die umfassende Einbeziehung von Frauen ermöglicht, dass die Lebenserfahrungen, Kenntnisse und Kreativität der Frauen in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Politiken berücksichtigt werden. Der Erste Gleichstellungsaktionsplan wurde in den Sitzungen des Frauenbeirates unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten entwickelt (s. auch B 310/2009). Der Entwurf wurde allen betroffenen Ämtern zur Stellungnahme bzw. Ergänzung oder Änderungen 2013/Anfang 2014 vorgelegt. Ergänzungen oder Änderungen, zumeist redaktioneller Art, wurden eingearbeitet. Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll mit dem ersten Erftstädter Gleichstellungsaktionsplan zunächst in folgenden Handlungsfeldern weiter entwickelt und verwirklicht werden: 1. Politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement in der Kommune 2. Beruf und ErwerbsarbeitNVirtschaft 3. Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf lokaler Ebene 4. Vereinbarkeit von Beruf und Pflege 5. Sicherheit und Gewaltfreiheit 6. Internationale Zusammenarbeit ~Städtepartnerschaften In den genannten Bereichen werden Zielvorgaben und der Zielerreichung dienliche konkrete Maßnahmen und Projekte benannt. Der Gleichstellungsaktionsplan ist somit nicht nur eine Absichtserklärung, sondern er bietet mit seinen Zielen, konkreten Maßnahmen und Zeitvorgaben eine transparente und nachprüfbare Grundlage, an der der Erfolg von allen Beteiligten gemessen werden kann. Bericht und entsprechende Fortentwicklung der Charta sollen regelmäßig alle zwei Jahre erfolgen. Die Handlungsempfehlungen verstehen sich als Selbstverpflichtung, es werden keine Sanktionen damit verbunden. Zur Begleitung und Umsetzung des lokalen Gleichstellungsaktionsplans bringt der FrauenbeiratAnträge/Anregungen in die Gremien ein, wie z.B. (Schaffung von bezahlbaren kleineren, barrierefreien Wohneinheiten (B 490/2012), qualitativer und quantitativer Ausbau der Kinderbetreuung und -bildung (B 477/2011) und die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei der Bahnhofsmodernisierung (B 543/2011). Der Aktionsplan wurde im 2. Halbjahr 2014 in den Ausschüssen Gesundheit und Soziales, Jugendhilfe (mit Beschlussempfehlung) und Planung und Demografie behandelt und anschließend im Hauptausschuss wegen weiteren Beratungsbedarfs erneut in die Fachausschüsse verwiesen. Nach wiederhalter Prüfung in der Verwaltung und den zuständigen Fachämtern durchläuft er im ersten Quartal 2015 ein zweites Mal die zuständigen Ausschüsse. Der neu gewählte Frauenbeirat hat sich auf seiner Sitzung am 5. November 2014 wieder mit dem Gleichstellungsaktionsplan befasst und bestätigt die inhaltliche Ausrichtung, die Ziele und Maßnahmen des Planes. Einzelne Änderungen und Aktualisierungen, die im überarbeiteten Aktionsplan kursiv hervorgehoben werden, wurden in nachstehend genannten Punkten vorgenommen: - - Handlungsfeld 1: Politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement in der Kommune (Aktualisierung des Vorspanns) 1.1 Gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern in allen kommunalen Entscheidu ngsfeldern, ... hier: Maßnahme 1.1.2 Selbstverpflichtung der Parteien, den Frauenanteil in Rat und Entscheidungsgremien zu erhöhen 1.2 Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, hier: 1.2.2 Koordinierungs- und Vermittlungsangebot 2.1 Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, hier 2.1.1 Unternehmensakquise und Bestandssicherung, 3.2 Versorgung der 3 - 6 jährigen mit Kindergartenplätze 5.1.1 Bahnhof (in einer Maßnahme hierzu) und 5.2 Gewalt gegen Frauen und Mädchen I wirksamer Schutz vor geschlechterspezifischer Gewalt (in einer Maßnahme hierzu) -10- 10.11.2014 An -01.0- Stellungnahme zum Gleichstellungsaktionsplan aus der Sicht des Haupt- und Personalamtes Die Stadt Erftstadt wird als Arbeitgeberin in verschiedenen Handlungsfeldern des Gleichstellungsak- tionsplans angesprochen. Handlungsfeld 1 Politische Partizipation und bürgerschaftliches Engagement in der Kommune Im Aktionsplan • wird unter 1.1 aufgezeigt, dass auf der Amtsleitebene der Verwaltung Frauen zu gering vertreten sind. (Zum Zeitpunkt der PlanersteIlung 4 von 10 Stellen) • dass die Neubesetzung der BeigeordnetensteIlen erstmalig auch Frauen in der Verwaltungsspitze • dass der Frauenanteil auch unter dem Aspekt erfolgen soll, dass Erftstadts vertreten sind im höheren Dienst wachsen soll. Die für die Stadt Erftstadt ausgeschriebenen Stellen der Beigeordneten sind mittlerweile besetzt. Als Ergebnis der Auswahlverfahren, an denen auch die politischen der Technischen Beigeordneten erstmals eine Frau zur Leiterin eines Dezernates gewählt worden. Der Frauenanteil der Altersstruktur auf der Amtsleiterebene beträgt zurzeit 3 Frauen gegenüber 10 Männern. Aufgrund und bereits jetzt feststehender nächsten 6 Jahren 5 Amtsleiter den, besteht die berechtigte Gremien beteiligt waren, ist nun mit Altersteilzeitvereinbarungen steht fest, dass in den ausscheiden. Da aus diesen Stellen ausschließlich Männer ausschei- Aussicht, dass sich der Frauenanteil bei den Amtsleiter/innen erhöhen wird. Da in den Auswahlverfahren zum Zuge kommenden für zu besetzende Stellen im öffentlichen Frauen als auch Männer unter Berücksichtigung wählt werden müssen, ist im Voraus allerdings keine verbindliche möglich. Die Berücksichtigung der Inhalte des Frauenförderplans Dienst nach Art. 33 GG die der Bestenauslese ausge- Festlegung einer Frauenquote sind bei Stellen besetzungen selbst- verständlich. Dies gilt im gleichen Maße für alle zu besetzenden Stellen in der Verwaltung, len des höheren Dienstes. somit auch für die Stei- Handlungsfeld 2 Beruf und Erwerbsarbeit I Wirtschaft Punkt 2.4 des Gleichstellungsaktionsplans zeigt als Ziel die Vereinbarkeit Unternehmen auf. Hier wird unter anderem auf die gleichstellungsorientierte im Rahmen des Frauenförderplans Schon in der Fortschreibung in der Verwaltung • von Familie und Beruf in Personalentwicklung verwiesen. des Frauenförderplans 2011 bis 2013 (V258/2011) wird dargestellt, dass der Stadt Erftstadt vielfältige Teilzeitmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf realisiert wer- den; • vermehrt Modelle mit Heimarbeitsanteilen • die Unterstützung von Beschäftigten Not- und Ausnahmesituationen umgesetzt werden; mit Vereinbarkeitsproblemen weitgehend in unvorhergesehenen durch flexible Arbeitszeitregelungen gewährleis- tet wird. Handlungsfeld 4 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Das zum Handlungsfeld 4.1.5 "Betriebliche 2 dargestellte Maßnahmen In diesem Handlungsfeld monatigen Arbeitszeitkontos In beiden Handlungsfeldern nach Vereinbarkeit zur Vereinbarkeit auch zum Ziel von Beruf und Pflege". wurden bereits Erfahrungen mit flexiblen Regelungen zur anteiligen Heim- arbeit sowie zu bedarfsgerechten Berücksichtigung gilt bezüglich der städtischen Mitarbeiter/innen Arbeitszeitmodellen (Arbeitsphase wie zum Beispiel der Einrichtung eines mehr- und Freistellungsphase) gemacht. besteht seitens der Stadt Erftstadt als Arbeitgeberin der dienstlichen Belange weitestgehend von Beruf und familiären der Anspruch unter den Bedürfnissen der Mitarbeiter/innen Belangen gerecht zu werden. ,/1 f/ Ci JJ••.lt.l Andrae~ ~oni9~u_e ~~, _ Bernd Kloesgen < Bernd.Kloesgen@feuerwehr-erftstadt.de> Von: Gesendet: Donnerstag, 27. November 2014 15:52 An: Andraes, Monique Betreff: Antw: AW: Lokaler Gleichstellungsplan durch 01.4, -370- nach der UN-Charta; Überprüfung Hallo Frau Andräs, zu der o.g. Anfrage kann ich Ihnen aus dem Fachbereich Brandschutz und Rettungsdienst folgendes mitteilen. Zu Ziel 2 -Beruf und Erwerbsarbeit/WirtschaftIn Erftstadt wird regelmässig ein Girls' Day durchgeführt den die hauptamtliche Wache der Feuerwehr Erftstadt unterstützt, in 2014 haben 14 Mädchen teilgenommen und wurden hier von einer Feuerwehrbeamtin und Lehrrettungsassistentin begleitet. Auch sind wir seit vielen Jahren im Rahmen der Brandschutzerziehung in Kindertagesstätten und Grundschulen unterwegs. Auftrag hier ist zum einen die Brandschutzerziehung als solche aber auch die Nachwuchswerbung für Brandschutz und Rettungsdienst, insbesondere im Ehrenamt. Hier sind zu einem hohen Anteil Frauen tätig. Der Anteil der Frauen im aktiven Teil Feuerwehr ist mit ca. 8% allerdings noch zu gering, in der Jugendfeuerwehr sind es schon ca. 19%. Durch den Status einer Lehrrettungswache werden in der hauptamtlichen seit vielen Jahren Praktikanten im Rettungsdienst, sowohl zum Rettungssanitäter als auch zum Rettungsassistenten ausgebildet. Derzeit versehen zwei Praktikanten für jeweils ein Jahr entsprechend den Vorgaben des Berufsbildes ihren Dienst. In der KFZ-Werkstatt die der Wache angegliedert ist, werden regelmässig Schulpraktikanten angeleitet. Durch die verpflichtende Anwendung des Vergabe- und Tarif treue-Gesetzes bei erforderlichen Zahlung von Mindestlöhnen und Frauenförderung ausreichend berücksichtigt. Zu Ziel 3 -Vereinbarkeit Vergaben, ist z.B. die von Beruf und Familie auf lokaler Ebene- Mitarbeitern wird auf Antrag Elternzeit, oder auch wenn im Rahmen des Dienstablaufes darstellbar, die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit gewährt. Ich hoffe das die Angaben ausreichend sind. Mit freundlichem Gruß 1 01.4 09.12.2014 01.1 -über82-M Lokaler Gleichstellungsplan; Stellungnahme der Wirtschaftsförderung Den von der Gleichstellungsstelle vorgelegte Gleichstellungs-Aktionsplan Erftstadt nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer auf lokaler Ebene hatte ich im Vorfeld mit Frau Abel-Huhn abgestimmt. Ich möchte hier lediglich noch auf Artikel 13, Seite 5/6 eingehen. Hier wird u.a. als Maßnahme eine "bevorzugte Vergabe von Gewerbegrundstücken an Betriebe, die insbesondere auch existenzsichernde Arbeitsplätze für Frauen schaffen" angegeben. An dieser Stelle möchte ich Bezug nehmen auf den Beschlussdes Ausschussesfür Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zu dem Antrag 5/2884 aus dem Jahre 1994. Hier wurde entschieden, dass, falls mehrere Bewerbungen für ein Grundstück vorliegen, im Einzelfall vom Ausschuss entschieden wird, inwieweit die in diesem Antrag angesprochenen Kriterien bei der Grundstücksvergabe Berücksichtigung finden (s.Anlage Antrag und Beschluss). Demnach können Gewerbegrundstücke nicht per se "bevorzugt" vergeben werden, vielmehr entscheidet der Ausschussdanach im Einzelfall. 3. vergabe von Gewerbegrundstücken Erftstadt im Stadtgebiet der Stadt - A 5/2884 - seitens der SPD-Fraktion wird der Antrag dahingehend modifiziert, daß die verwaltung die im Antrag (A 5/2884) angesprochenen Daten künftig von den ansiedlungswilligen Unternehmen erheben und in den vorlagen wiedergeben soll. Falls mehrere Bewerbungen für ein Grundstück vorliegen, soll dann im Einzelfall vom Ausschuß entschieden werden, inwieweit die im Antrag angesprochenen Kriterien bei der Grundstücksvergabe Barücksichtigung finden. Abstimmungsergebnis: I /' r\ " J1 ,! )! I, r:.' f ,I.," ', (Dr\~ ille r Ausschußvorsitzender einstimmig. 0, Il:&'lt0 jJ/ri (Moron) MdL AUsschußmitglied lt /' Gesehen: / ~ li/~. Stadtdirektor •,.J Ausschuß für wirtschaftsförderung - 7~'- . . (Kl.bl.lka) Schriftführer und Liegenschaften -{,z- 3 -YAnl.l05 (3) zu Anlage I 1 zu A 5/2884 ;' Die Empfehlung des Frauenbeirats wird befürwortet. Als Arbeitgeber ist die Stadt Erftstadt selbst bestrebt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und dem Bedürfnis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeitsplätze etc. Rechnung zu tragen. •• Des weiteren besteht z.B. eine Vereinbarung mit der Firma Warnecke, wonach diese verpflichtet ist, mindestens 60 % der in städtischen Einrichtungen eingesetzten Reinigungskräfte sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Der Vorschlag des Frauenbeirats ist vor diesem Hintergrund folgerichtig und trägt dazu bei, die eigenständige soziale Sicherung für Frauen in Erftstadt zu verbessern. . Derzeit wird von jedem Betrieb, der sich um ein Gewerbegrundstück im stadtgebiet der stadt Erftstadt bewirbt, eine Betriebsbeschreibung ausgefüllt, die Daten bezüglich der Zahl der Beschäftigten, des Geschlechts und des Alters aufweist. Diese Auflistung nannten Kriterien kann ohne weiteres ergänzt werden. um die vom Frauenbeirat gez. Gerstberger • ( Abweichende Stellungnahme der Frauengleichstellungsbeauftragten der Stadt Erftstadt, nach Diktat in Urlaub) - 100 - beglaubigt: ge- DER STADT ERFTSTADT /DER BÜRGERMEISTE I lAD -j~-- den Vorsitzenden des / ~vsschusses für wirtsc,haftsförderung und L~egenschaften / Herrn Dr. Hans-Eduard Hille I nachrichtlich Herrn Stadtdirektor E. D. Bösche und an die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Erftstadt vertretenden Fraktionen o Erftstadt, Sehr geehrter 28. Januar 1994 Herr Dr. Hille! Beiliegend überlasse ich Ihnen ein Schreiben des Frauenbeirates der Stadt Erftstadt, in welchem die Bitte geäußert wird, bei der Vergabe von Gewerbegrundstrücken in Zukunft spezielle Interessen von Frauen verstärkt zu berücksichtigen. Ich bitte Sie darum, den Antrag schlußfassung Ihres Ausschusses zum Gegenstand zu mac Postfach 2565 50359 Erftstadt der Beratung und Be- Q I FRA U der An den Bürgermeister St~ctt BEI RAT Errtst~ctt der stadt Erftstadt Rips von Gewerbegrundstücken Sehr geehrter N ~,2 Herrn Franz-Georg Vergabe E R im Stadtgebiet OS/2J'R'f der Stadt Erftstadt Herr Bürgermeister, wir bitten Sie, die im stadtgebiet der Stadt Erftstadt ausgewiesenen Gewerbegrundstücke unter Berücksichtigung folgender zusätzlicher Kriterien zu vergeben. Dem Bauherrn bzw. der Bauherrin soll vorrangig das Angebot zum Ankauf eines Gewerbegrundstückes gemacht werden, wenn 1. 2. J. 4. in dem Betrieb Frauen arbeiten, der Betrieb Teilzeitarbeitsplätze zur Verfügung stellt, alle ArbeiterInnen und Angestellte sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, der Betrieb Ausbildungsplätze bereithält. und Hierfür bitten wir um Erstellung einer Liste, aus der Anzahl Umfang der obigen Kriterien hervorgeht und die von jedem Betrieb zusammen mit der Betriebsbeschreibung auszufüllen ist. Die einzelnen Betriebe und die jeweiligen Kriterien sollen in den entsprechenden Vorlagen für den Ausschuß für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften aufgeführt werden. Die Frauengleichstellungsbeauftragte soll bei Erstellen der Verwaltungsvorlagen von Anfang an beteiligt werden und die Möglichkeit haben, einen AlternativvorSChlag zu machen. Begründung: Zur Förderung der Frauenerwerbsarbeit in Erftstadt ist es erforderlich, vorrangig Betriebe anzusiedeln, die auch für Frauen attraktive Arbeitsplätze anbieten können. Hierbei spielen flexible Arbeitszeiten und die Bereitschaft der Unternehmen, Teilzeitarbeitsplätze einzurichten, eine entscheide~de Rolle. Unter Abwägung aller für ein Gewerbegrundstück in Frage kommender Betriebe sollte dem Kriterium der Frauenförderung ein entscheidendes Gewicht zukommen. Erftstadt, den 2~.Ul.1~94 Für den Frauenbeirat (/~l..itA1,-t (Margarete ~/e Kliem) )U~ ./ STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER Gemäß § 2 Geschäftsordnung 1. i. V. m. den Bestimmungen den umseitig abgedruckten der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich Antrag der I des o SPD- 1.1 ~ über den Stadtdirektor 1.2 o dem Stadtdirektor zur wei~eren Bearbei~ung zu, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Das Elnvernehmen mIt dem Antragsteller habe ich hergestellt. 0 0 CDU- F.D.P.-Fraktion 0 Fraktion an die zuständigen o Fraktion "DIE GRONEN" "DIE UNABHÄNGIGEN Ausschüsse weiter. ol.~.'!l~ STADT ERFTSTADT DER STADTDIREKTOR 6 81 öffentlich 65 t-,· .~ 63 o 2. FEe. 1994 -1- 20 A ,61' 61 32 5/2884 Amt: 62 BeschlAusf: Datum: 62 07.02.94 A2884(3) 2. Haushaltsrechtliche Der Antrag berührt Zur Beschlußfassung 3. Auswirkungen: nicht den Etat. zugeleitet an den Ausschuß für Wirtschaftsförderung Hilfsbetrieb Liegenschaften 4. stellungnahme und Liegenschaften und der Verwaltung: Die im Antrag vorgeschlagene Verfahrensweise ist hinsichtlich der verwaltungsinternen Abwicklung und hinsichtlich der Verhandlungen mit gen Unternehmen unpraktikabel und erscheint aufgrund der Nachfragesituation nach Gewerbegrundstücken wenig sachgerecht. In ~~rtretung ,/ ~'- (Christ) _G_a_s~p_er_S_'_R_O_SW__ it_h_a ~ An: ~__ ~~~ '- ~ -' Luengen, David AW: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Betreff: Von: Lüngen, David Gesendet: Dienstag, 28. Oktober 2014 12:02 An: Schlender, Jürgen; Gerlach, Petra; Mandt, Annette; Feldmann, Joachim; Mittelstedt, Gudrun Ce: Cordemans, Dominique Betreff: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Liebe Amtsleiterinnen und Amtsleiter unseres Dezernates, wir haben heute im Verwaltungsvorstand noch einmal über die Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan gesprochen. Diese war bereits in einigen Ausschüssen auf der Tagesordnung, wurde jedoch nicht beschlossen und soll erneut beraten werden. Ich möchte Sie bitten, den Gleichstellungsaktionsplan noch einmal zu lesen und kritisch zu prüfen, ob aus Sicht Ihrer Ämter problematischer Handlungszwang darin enthalten ist, den wir als Verwaltung nicht mittragen können und wollen. In diesen Fällen müssten wir der Politik im Rahmen der Vorlage konkrete Änderungen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplanes vorschlagen. Andernfalls würden wir die darin enthaltenen Vorschläge so mittragen, was in den nächsten Jahren Fragen nach dem Umsetzungsstand zur Folge haben könnte. Teile der Politik haben sich ja eher kritisch zum Gleichstellungsaktionsplan geäußert, weswegen eine Beschlussfassung bislang nicht erfolgt ist. Wunsch des Bürgermeisters und des Verwaltungsvorstandes ist es, nunmehr mit einer abgestimmten Vorlage in die weiteren Beratungen zu gehen, die eventuell auch konkrete Änderungsvorschläge enthält, um dann zeitnah über den Lokalen Gleichstellungsaktionsplan beschließen zu können. Für Ihre Rückmeldung bis nächsten Montag, 03. November Mit freundlichen Grüßen DcwLd-A. L~ LL. M. Erster Beigeordneter Stadt Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Telefon: 02235/409-304 Telefax: 02235/409-565 E-Mail: david.luengen@erftstadt.de 1 2014, bedanke ich mich schon vorab. 30.10.2014 -32- Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Zu dem Werk habe ich bezüglich der -32- tangierenden bereits am 05.02.2014 Stellung genommen. Diese Stellungnahme Ich habe mir den Plan nochmals durchgeschaut Forderung, Gewerbegrundstücke existenzsichernde Arbeitsplätze Punkte auf Aufforderung von Frau Abel-Huhn füge ich zu Ihrer Kenntnis bei. und finde das Meiste gut und schlüssig. Einzig die vorrangig an Betriebe zu geben, die insbesondere auch für Frauen schaffen halte ich für nicht geeignet. (Seite 6) 05.02.2014 -32.0- -105Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Ihrer Bitte entsprechend nehme ich zu den Punkten, -32- betreffend, Gleichstellungsaktionsplan im lokalen Stellung: S. 21, Punkt 5.1.1: Am Bahnhof wird die Einrichtung von Frauenparkplätzen ~--~-_.- ..• mit gleichzeitiger Ko!,..!rolle_~er.!~~~!.~..!1lgefordert. Die grds. Einrichtung von Frauenparkplätzen Frauenparkplätze kann nicht kontrolliert Ahndungsmöglichkeit fällt in die Zuständigkeit von -65-. Die Nutzung dieser werden. Die Straßenverkehrsordnung sieht dafür keine vor, da man ja logischerweise am leeren Fahrzeug nicht erkennen kann, ob Mann oder Frau dieses geparkt haben. Selbst wenn die Überwachungskräfte sozusagen inflagranti erwischen, die Straßenverkehrsordnung einen Mann auf einem Frauenparkplatz kann kein Verwarnverfahren eingeleitet antreffen und werden, da wie geschildert, keine Rechtsgrundlage bietet. Es bleibt hier nur die soziale Kontrolle. S. 23, Punkt 5.2.4 : Sicherheitstipps Das Ordnungsamt für Seniorinnen hat immer mal wieder "Seminare" des Kommissariats Vorbeugung durchgeführt. zum Thema "Verhaltenstraining" Mädchen, sondern sämtliche Bevölkerungsgruppen teilgenommen. Ähnliches wurde aber auch unter der Leitung der VHS angeboten. Man kann darüber nachdenken, S. 23, Punkt 5.2.5: .. konsequente diese Seminare zu wiederholen. Ahndung bei Übertreten -32- wird im Rahmen der Zuständigkeit tätig. unter Leitung Daran haben nicht nur Seniorinnen oder Frauen und der Regeln 31.10.2014 - 40- Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Bei folgenden, das Amt -40 - betreffenden - Maßnahmennummern könnte ein problematischer Handlungszwang für Politik und Verwaltung gesehen werden: Maßnahmennummer 3.2.1 Entwicklung eines Inklusionskonzeptes Die Notwendigkeit der Entwicklung eines formalen Inklusionskonzeptes wird derzeit nicht gesehen, da z. Zt. jedes Konzept von der Realität eingeholt wird. Da die Schulen in Erftstadt von Anfang an der Inklusion sehr aufgeschlossen gegenüberstanden, ist Erftstadt diesbezüglich gut aufgestellt. Außerdem besteht eine ständige Zusammenarbeit mit dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis. Maßnahmennummer 3.3.1 Fortschreibung der Ausbauplanung an Betreuungsplätzen in der OGS oder dem gebundenen Ganztag Die Ausbauplanung in der OGS erfährt Berücksichtigung im laufenden Geschäft. Die Entscheidung über die Einführung des gebundenen Ganztags obliegt zunächst den Schulkonferenzen der jeweiligen Schulen. Maßnahmennummer 3.4.1 Öffnungszeiten und Ferienzeiten der offenen und gebundenen Ganztagsschulen Die Trägervereine der offenen Ganztagsschulen orientieren sich an den jeweiligen Bedarfen, allerdings müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Individuell gewünschte Betreuungszeiten müssen sich diesen Vorgaben einordnen. Die gebundene Ganztagsschule unterliegt bzgl. der Vorgabe der Unterrichtszeiten der Stundenplangestaltung der Schule. Maßnahmennummer 6.1.1 Entsprechende Aktivitäten gegenseitigem Bedarf. sind sinnvoll bei entsprechenden Anlässen und Gaspers, Roswitha An: Betreff: Luengen, David AW: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Von: Schlender, Jürgen Gesendet: Montag, 3. November 201409:47 An: Lüngen, David Ce: Berbuir, Helga; Luxem, Elke; Esser, Ida; Roettgen, Heike Betreff: WG: Vorlage Lokaler Gleichstellungsaktionsplan Guten Morgen Herr Lüngen, ausweislich der beschriebenen Senioren vornehmlich Im Handlungsfeld Handlungsfelder im Thema 4 ("Vereinbarkeit 1, die Partizipation finden wir uns als Amt für Soziales, Wohnen, Integration und von Beruf und Pflege") wieder (Näheres s.u.) .. und gleichberechtigte Beteiligung von Frauen betreffend, wird m.E. der politische Wille maßgeblich sein hinsichtlich der Frage, ob man sich selbst mit Quotierungen zum Frauenanteil in den verschiedenen Gremien binden möchte. Falls ja, kann hieraus natürlich ein späterer Handlungszwang erwachsen. Was unser Amt anbetrifft, so brauchen wir uns jedenfalls mit unserem Frauenanteil nicht zu verstecken: Von insgesamt 17 Beschäftigten sind 12 weibliche und nur 5 männliche Kräfte. Und auch in der Führungskräfteebene (Amts- und Abteilungsleitung) sind wir mit 2 weiblich besetzten Stellen (von insgesamt 3) aus Frauensicht gut besetzt. Im Handlungsfeld 2, in dem es um die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, sehe ich in erster Linie die Akteure am Arbeitsmarkt und die Wirtschaftsförderung involviert. Zur Zielsetzung "Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Unternehmen" wird als Maßnahme u.a. die "Ansprache von ortsansässigen Unternehmen zu .... bedarfsgerechten Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" als mögliche Maßnahme vorgeschlagen. Hierzu wäre sicher eine begleitende Beratung unserer Pflege- und Behindertenberatung angezeigt. Generell zum Thema Dialog mit den ortsansässigen Unternehmen (insbesondere geht's da ja auch um notwendige Kinderbetreuung im Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit) erinnere ich mich an früher durchgeführte sogenannte ,Gewerbegebietsgespräche'. Hierzu hatte die Wirtschaftsförderung ortsansässige Unternehmen zu Gesprächen in ,lockerer' Runde eingeladen. Inwieweit dies heute noch durchgeführt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls könnte ich mir ein solches Forum als geeignet vorstellen für die Diskussion vorgenannter Themen. Handlungsfeld 3 betrifft wesentlich die Ämter -40- und -51-. Handlungsfeld 4 "Vereinbarkeit von Beruf und Pflege" sieht in den genannten Zielen die Beteiligung der kommunalen Pflege-, Senioren- und Behindertenberatung vor. Teilweise beschreiben hier postulierte Maßnahmen bereits aktuelle Tätigkeiten von Frau Berbuir und Frau Luxem. U.a. etwa die "bedarfsgerechte Sicherung der kostenfreien kommunalen Pflegeberatung". Ob hierfür, mit Blick auf die prekäre finanzielle Situation der Stadt Erftstadt, evtl. die Erhebung einer Gebühr erwogen wird, ist von der Politik zu entscheiden. "Fortführung und Erweiterung der ehrenamtlichen Seniorenbegleitung .../I wird ebenso angesprochen. Eine Ausweitung solcher hier bereits durchgeführten Maßnahmen bedingt natürlich auch personelle Kapazitäten, die vorhanden Insoweit müsste dies im Einzelfall ,ausgelotet' werden. Die Inhalte des beschriebenen Handlungsfeldes sind unserer Pflege-, Behinderten- sein müssen. und Senioren beratung bekannt. Nach nochmaliger Rücksprache mit Frau Berbuir wurde mir bestätigt, dass die beschriebenen Ziele hier auch mitgetragen werden können und problematische Handlungszwänge, wie in Ihrer Mail genannt, nicht gesehen werden. Im Handlungsfeld 5 geht es im Ziel 5.1 um Sicherheit im öffentlichen Raum, sicher auch oder insbesondere für ältere Bürger ein sensibles Thema. U.a. wird in der Rubrik ,Zuständigkeiten' der Seniorenbeirat benannt. Hier werden ggf. entsprechende Themen diskutiert werden können (Stichwort: Umbau des Bahnhofs in Liblar und damit einhergehend auch Aspekte der Sicherheit in diesem Umfeld). 1 Handlungsfeld 6 Betrifft im wesentlichen Zusammenfassend kann festgehalten Problematiken erkannt werden. Mit freundlichem andere Akteure. werden, dass aus Sicht unseres Amtes in dem Papier keine gravierenden Gruß Jürgen Schlender 2 -105- 14.01.2014 ! An / i' / iltv1;f ! I I !I6./ >//1 " f Lokaler Gleichstellungsaktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer auf lokaler Ebene Auf Grundlage des Ratsbeschlusses, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen, verpflichtet sich die Stadt Erftstadt zu einem lokalen Gleichstellungsaktionsplan mit Zielen und Maßnahmen für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren. Der Frauenbeirat hat nach eingehender Diskussion nunmehr beiliegenden 2014/15 vorgelegt. Entwurf für Ich bitte Sie, die Ihre Organisationseinheit (Amt/Abteilung bzw. Eigenbetrieb) betreffenden Abschnitte zu prüfen, ggf. zu ergänzen oder zu einzelnen Zielen und Maßnahmen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt ein Bericht über die Zielerreichung Maßnahmen. Die Charta sende ich Ihnen bei Interesse gerne als pdf-Dokument. Ich bitte um Rückmeldung bis zum 24.01.2014. und Umsetzung der 00 "'C "'C C C ~ ~ :::l .!!! :::l .!!! .•.. c 'Qj ..Q .•... .•... •... Q) :n:l .•... <C Q) 00 'E Q) ..t: GI VI VI tIO n:l .•... •... GI == U 'Qj "'C C :;:: ,~ E Q) .t= :n:l Cl. ..l<: :J: u n:l u, •... VI .•... •... "'C C :::l C ..!l:1 :::l .s:: U ~ n:l Q) Q) 'e.. >.•... 0 •... .•... VI VI .•... Q) Q) ce: s: •... U .•... ..!l:1 s: :n:l VI .•... U Q) "'C VI t LU C C Q) 00 C ~:::l "'C C Q) I..!) c 0 > VI :::l n:l .0 .0 « VI Q) :::l "'C C Q) .s:: Q) N u "'C E :n:l ~•... :::J 0.0- C Q) E .s:: n:l C Q) "'C ,~ E C .•... E 00 C :::l •... 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VI VI "C GI :::l GI N N a::: c: - ..: z 23.01.2014 -65- -105- Lokaler Gleichstellungs(aktions)plan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene Mit Schreiben vom 14.01.14 bittet -105- um Stellungnahme, Handlungsfeldern "Sicherheit und Gewaltfreiheit" soweit -65- im Aktionsplan im Entwurf des Aktionsplans von den (Seiten 20-23) tangiert ist. -65- kann hierzu Folgendes mitteilen: 1.) Im Betriebsausschuss Straßen als zuständigem Fachausschuss ist seit 2010 ein Mitglied des Behindertenbeirates Entsprechende als ordentliches Mitglied mit beratender Belange können somit durch den Behindertenbeirat und unter Einbeziehung des Behindertenbeirates 2.) Bei Neubauten berücksichtigt Funktion bestellt. soll Barrierefreiheit grundsätzlich vorgetragen, eingebracht beraten werden. im Rahmen der Planung und Bauausführung werden. Bei Unterhaltungsmaßnahmen soll Barrierefreiheit berücksichtigt werden, soweit keine sachlichen Belange dem entgegen stehen. Planungs- und Ausbauvorlagen im Betriebsausschuss Straßen sollen auf Barrierefreiheit Behindertenbeirat hat Gelegenheit zur Stellungnahme, teilweise auch in Abstimmung entsprechende eingehen. Maßnahmen und Absprache mit dem Behindertenbeirat, Der erfolgen insb. bei größeren Neubaumaßnahmen. 3.) Anregungen des Frauenbeirates nach Möglichkeit und entschieden. werden berücksichtigt und sollen sachlich bewertet, sowie umgesetzt werden. Ggf. werden sie im Betriebsausschuss Straßen beraten -105- 14.01.2014 An Lokaler Gleichstellungsaktionsplan nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männer auf lokaler Ebene Auf Grundlage des Ratsbeschlusses, sich der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene anzuschließen, verpflichtet sich die Stadt Erftstadt zu einem lokalen Gleichstellungsaktionsplan mit Zielen und Maßnahmen für einen Zeitraum von jeweils 2 Jahren. Der Frauenbeirat hat nach eingehender Diskussion nunmehr beiliegenden 2014/15 vorgelegt. Entwurf für Ich bitte Sie, die Ihre Organisationseinheit (Amt/Abteilung bzw. Eigenbetrieb ) betreffenden Abschnitte zu prüfen, ggf. zu ergänzen oder zu einzelnen Zielen und Maßnahmen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf von zwei Jahren erfolgt ein Bericht über die Zielerreichung Maßnahmen. und Umsetzung der Die Charta sende ich Ihnen bei Interesse gerne als pdf-Dokument. Ich bitte um Rückmeldung bis zum 24.01.2014. Lt. r., L,.. ,j -, , / Seite 1 von 2 Abel-Huhn, Edith Von: Brast, Wolfgang Gesendet: Mittwoch, 5. Februar 201415:12 An: Abel-Huhn, Edith Betreff: AW: Gleichstellungsaktionsplan Hallo Frau Abel-Huhn, im Lokalen Gleichstellungsplan sollte unter dem Handlungsfeld 4 Vereinbarkeit unter der Maßnahmenübersicht 4.1.1 folgendes geändert bzw. ergänzt werden: Es rnuss nicht Caremanagement sondern Casemanagement von Beruf und Pflege heißen Bei 4.1.2 dass ab 2016 eine Tagespflege im APZ in Frauenthai etabliert sein soll Bei Sicherung ausreichendender und qualitativ hochwertiger ambulanter Pflege kann ergänzt werden: Das Berufsbild der Altenpflegerin in Schulen bekannter machen (z.B. durch Projekte wie Alzheimer & You und Etablierung einer Fachschule für pflegende Berufe Ansiedlung von neuen ambulanten Nlegediensten Bei 4.1.3 muss es heißen haushaltsnahen Dienstleistungen Bei 4.1.4 käme noch dazu Fortführung und Erweiterung von Zertifizierungsangeboten Demenzbegleiter Bei 4.2. muss es heißen Wohnraurnberatungsstelle für ebenso bei 4.2.3 Bei 4.2.1 Statt begrenzt auf Liblar und Lechenich sollte überall eingesetzt werden Unter 4.24 könnte als Beispiel z.B, Zeitzeugen Projekt in den Schulen aufgelistet werden Zum Kitabereich in rot meine Änderungen Ziel 3.1. 3.1.1 3.2.1. 3.4.1. 06.02.2014 Bedarfsgerechte Versorgung der 0 - 3 jährigen Kinder mit Förderplätzen Kindertageseinrichtungen oder Tagespflege in Fortschreibung der Ausbauplanung entsprechend des tatsächlichen Betreuungsbedarfs der Eltern (seil 1.8.2013 Rechtsanspruch) unter Berücksichtigung des Elternwunsches hinsichtlich der Betreuungsform in Kindertagesstätten oder Tagespflege • weiterer Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen für U 3 • bedarfsgerechte Ausweitung der Kindertagespflege • Versorgung des hineinwachsenden Jahrgangs • Attraktivitätssteigerung der Tagespflege durch Großtagespflegestellen • Umsetzung der Inklusion (Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder) siehe auch Antrag Frauenbeirat 2011 Fortschreibung der wohnortnahen Ausbauplanung Entwicklung eines Inklusionskonzeptes und Umsetzung Versorgung des hineinwachsenden Jahrgangs der Inklusion Öffnungszeiten der Einrichtungen Kindertagesstätten und Offene/gebundene Ganztagsschule kontinuierlich durch Elternbefragung überprüfen. Vorhalten bedarfsgerechter Öffnungszeiten ab 7.00 bis 18.00 Uhr (nicht nur In oder drei Einrichtungen) Bedarfsgerechte Unterstützung durch Pool an Tagespflegepersonen Anpassung der Öffnungszeiten der OGS entsprechend Elternbedarf (wie z.B. inb Donatus-Grundschule bis 17.00Uhr) _\bo - -51- Stellungnahme von -51 Gleichstellungsaktionsplans. zu den vorgeschlagenen 27.01.2015 Maßnahmen des Maßnahmeziel 2.2.1 & 2.2.4: Mehr Männer in pädagogische/erzieherische Berufe wird von Seiten des Jugendamtes unterstützt und als Ziel entwickelt. Die Personalakquise stellt sich aber grundsätzlich nicht unproblematisch dar. 2.4. könnte ggf. konkreter Thema werden bei Realisierung Möbelhaus, Betriebskita dort 3.1. Fortschreibung der Ausbauplanung findet aktuell statt. Es sind hier die gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau und den Öffnungszeiten zu beachten. Beispielswiese 4 % Quote bei 45 Stunden Buchungen. Abfragen bei den Eltern erfolgen regelmäßig. Mit den Eltern findet der regelmäßige Dialog auf den unterschiedlichen Ebenen statt, in dem auch Zufriedenheitsabfragen erfolgen und integriert sind. Ein Teil der Entwicklungsgespräche bezogen auf jedes Kind, durchgeführte Elternabende, Elternvollversammlungen, die Mitwirkung der gewählten Kitabeiräte usw. dienen dem Ziel der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Zusätzlich erfolgen Abfragen mittels Fragebögen auf der Ebene der Kitas. Die letzte umfangreichere Elternbefragung zu Buchungszeiten, Öffnungszeiten und Betreuungsbedarfen erfolgte flächendeckend im Jahr 2010 und war verknüpft mit einer Zufriedenheitsumfrage. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist ein Fragebogenmodul zur Qualitätssicherung in Kindertagesstätten und Elternzufriedenheit entwickelt worden, welches die Basis für solche regelmäßigen Befragungen ist. Die Prüfung und Abwägung darüber, was ist Elternwille und was pädagogische notwendig, sinnvoll oder erforderlich, erfolgt. ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 19 KiBiz, erster I..1l1d zweiter Der Personalschlüsselbedarf Satz. Fortbildungen sind ausdrücklich erwünscht und werden gefördert. Die Bedarfsermittlung einzelnen Erzieherinnen, Teams oder Einrichtungen erfolgt in fachlicher Abstimmung. zur Verfügung stehende Etat ist begrenzt budgetiert. von Der 3.1.1. s.o. Weitere Großtagespflegestelien sollen umgesetzt werden. Inklusionsplanung und -fortschreibung erfolgt. Aktuell Kompetenzzentren. Keine ausreichende Versorgung vorhanden, daher liegt dort der besonderer Focus. 3.1.2. Qualitätsentwicklung 3.2. siehe oben 3.2.1. siehe oben noch mit dem Schwerpunkt auf in den nördlichen Stadtteilen steht weiter und kontinuierlich an. 3.4.1 Die Elternbefragung zu Öffnungszeiten erfolgt bereits. 3.5. Ist Bestandteil der Konzepte und der Konzeptentwicklung 5.2. Zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen sind bereits in den Angebotsstrukturen bei der Stadt Erftstadt sowie bei Trägern und Verbänden installiert. Mitarbeit am runden Tisch findet statt. Bearbeitung im Rahmen des Gewaltschutzgesetz und des Kinderschutz durch die Sozialen Dienst erfolgt. Das Jugendamt stellt Steigerung von Meldungen im Bereich häusliche Gewalt fest. Qualifizierung der Mitarbeitenden findet statt. Hilfsangebote stehen zur Verfügung. Coolnesstrainings finden an unterschiedlichen Einrichtungen statt. Differenzierte Jungen- und Mädchenarbeit im Rahmen der Jugendarbeit von Mobile. Alle Maßnahmen und Weiterentwicklungen werden mit der Politik und der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss beraten. Viele der im Gleichstellungsaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind ureigene Aufgaben des Jugendamtes. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten.