Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
158 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
08.06.15, 18:43
Aktualisiert
08.06.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 220/2015 1. Ergänzung
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 27.05.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
08.06.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
16.06.2015
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt –Außendienst-
Finanzielle Auswirkungen: siehe Text und V 220/2015
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Besetzung einer Stelle im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich des Außendienstes (in
Vollzeit) die Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Fall, dass sich kein/e geeignete/r
Mitarbeiter/in aufgrund der hausinternen Ausschreibung findet, beschlossen. Die Stelle ist nach
Entgeltgruppe 6 TvöD bewertet.
Begründung:
Interne Umstrukturierungen im Bereich des Rechts- und Ordnungsamtes im Jahre 2014 haben
dazu geführt, dass die bisherige Stelle der stellvertretenden Amtsleitung (im Stellenplan bislang
mit Besoldungsgruppe A 12 ausgewiesen) sowie die Stelle einer 5. Überwachungskraft (bislang im
Stellenplan mit Entgeltgruppe 3 TvöD ausgewiesen), weggefallen sind.
Neu hinzu gekommen sind im Stellenplan 2015 eine zusätzliche Stelle im Bereich des
Außendienstes (Entgeltgruppe 6 TvöD) sowie eine Teilzeitstelle einer Bürokraft/Zuarbeiterkraft
(Entgeltgruppe 5 TvöD).
Durch die Einsparung der erwähnten A 12-Stelle und der EG 3- Stelle müssen jährlich ca. 73.000
€ weniger an Personalkosten aufgewendet werden.
Demgegenüber stehen Kosten für die neue EG 6-Stelle und EG 5-Stelle in Höhe von jährlich ca.
64.200 € (EG 6-Stelle = 43.350 €; EG 5-Stelle = 20.846 €).
Damit ergibt sich insgesamt für das Rechts- und Ordnungsamt eine kostenmäßig günstigere
Variante.
Jedoch war für die Entscheidung der Einrichtung einer 4. Außendienst-Stelle und einer Bürokraft
nicht nur der Aspekt der Einsparungen maßgeblich gewesen, sondern vielmehr möchte ich im
Bereich der Ordnungsbehörde Mitarbeiter/innen dort einsetzen, wo sie gebraucht werden- nah am
Bürger, zur effizienten Bearbeitung von Bürgeranliegen und –beschwerden, zum Einen, draußen
vor Ort, zum Anderen im Büro, am Telefon. Damit trage ich auch hier dem immer größer
werdenden Anspruch der Bevölkerung auf Präsenz, zeitnahe Erledigung und Vorhalten von
Ansprechpartnern für Beschwerden, allgemeine Fragestellungen etc. Rechnung.
Darüber hinaus plane ich mit der 4. Außendienst Stelle die Einführung von 2er Teams. Zu zweit
lassen sich viele Aufgaben effizienter durchführen, als alleine. Das Auftreten zu zweit ermöglicht
der Ordnungsbehörde häufigeres, effektiveres Durchführen von Kontrollgängen sowie ein
rechtssicheres, eigenständiges Ermitteln von Sachverhalten/Ordnungswidrigkeiten.
Hierzu nenne ich ein paar Beispiele:
Ein Passant wird aus dem Dienstfahrzeug heraus mit einem unangeleinten Hund im Bereich der
Bonner Straße gesehen. Der Fahrer/die Fahrerin des Fahrzeugs hält den Wagen an, während
der/die Beifahrer/in bereits aussteigt und den Passant anspricht. Personalien müssen festgestellt
werden. Verhält sich der Passant nicht kooperativ, kann sich die weitere Aufgabenerledigung (Ruf
der Polizei, Diskussionen mit dem Passanten, Diskussionen mit hinzu kommenden Passanten
etc.) geteilt werden.
Werden im öffentlichen Verkehrsraum Ordnungswidrigkeiten festgestellt (z.Bsp. Hundekot,
Wildpinkler, Zigarettenkippen, kleine Abfälle werden achtlos weg geworfen, Lärm) , kann es nicht
mehr, wie bisher schon geschehen, dazu kommen, dass Aussage gegen Aussage steht und das
Verfahren eingestellt werden muss. Gerade bei Lärmbeschwerden, bei denen es auf die
Beurteilung der Frage, ob eine Erheblichkeit vorliegt, ankommt, ist die Meinung, die sich zwei
Mitarbeiter/innen aus der gemeinsamen Beurteilung der Lage bilden, wesentlich rechtssicherer.
Es ist u.a. Aufgabe des Außendienstes öffentliche Plätze, Spielplätze, Bolzplätze etc.
aufzusuchen, evtl. Platzverweise zu erteilen, mit Jugendlichen zu sprechen etc. Hier wird durch
das Auftreten zu zweit eine wesentlich höhere Akzeptanz verschafft. Damit ist das Auftreten zu
zweit effektiver, als das alleinige Auftreten.
Für den Fall, dass eine mündliche Ordnungsverfügung vor Ort (es wird ein Handeln, Tun oder
Unterlassen verlangt) ausgesprochen werden muss, ist man hier mit einem 2er Team ebenfalls
rechtssicherer und kann die zu treffenden Maßnahmen miteinander abstimmen.
Weiteres Argument für die Präsenz des Außendienstes in 2er Teams ist natürlich auch die bereits
in der V 220/2015 erwähnte Fürsorgepflicht des Dienstherrn in der heutzutage doch durch eine
gewisse Bestimmtheit und Diskutierfreudigkeit geprägten Bevölkerung. Nicht selten stehen die
Außendienstmitarbeiter/innen bei ihren Ermittlungen unerwartet einer Vielzahl von Menschen
gegenüber.
Von daher ist die Schaffung der 4. Außendienst-Stelle die richtige Entscheidung.
Die Verwaltung ist bemüht, die Stelle intern zu besetzen. Eine externe Ausschreibung erfolgt nur,
wenn die interne Ausschreibung keinen Erfolg hat.
-2-
In Vertretung
(Lüngen)
-3-