Daten
Kommune
Kreuzau
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22.04.09, 21:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 17.03.2009
Vorlagen-Nr.: 10/2009 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
31.03.2009
21.04.2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009
I. Sach- und Rechtslage:
Nach Einbringung des Entwurfs des Haushalts 2009 in der Sitzung des Rates am
17.2.2009 (V-Nr. 10/2009) haben sich mehrere Veränderungen ergeben, die aus Sicht der
Verwaltung bei der Verabschiedung des Haushalts zu berücksichtigen sind.
Als Anlage ist die Zusammenstellung der Veränderungen getrennt für den Ergebnisplan
und den Finanzplan mit den entsprechenden Erläuterungen beigefügt.
I. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Fehlbedarf des Ergebnisplanes 2009 verringert sich gegenüber dem Entwurf um
67.615 € auf nunmehr 689.471 €. Auch die Folgejahre verbessern sich um netto 62.973 €
(2010), 63.155 € (2011) und 123.919 € (2012).
Im Finanzplan erhöhen sich die Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf
Grund der Veränderungen des Ergebnisplanes in gleicher Höhe. Im investiven Bereich ergibt sich
durch die Gewährung der Landesbeihilfe für den Bau der Mensa in 2 Haushaltsjahren (2009 und
2010 je 150.000 €) die Notwendigkeit einer um 150.000 € erhöhten Kreditaufnahme im HJ 2009.
III. Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2009 wird wie folgt
festgesetzt:
„Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau
für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), geändert durch Gesetz vom 24. Juni
2008 (GV.NRW. S. 514), hat der Rat der Gemeinde Kreuzau mit Beschluss vom ____________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinde Kreuzau voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden
Einzahlungen
und
zu
leistenden
Auszahlungen
und
notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
28.459.163 EUR
29.148.634 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 26.853.902 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.823.734 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
2.161.151 EUR
3.183.377 EUR
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf
1.350.000 EUR
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
600.000 EUR
festgesetzt.
§4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes
wird auf
689.471 EUR
festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
5.000.000 EUR
festgesetzt
§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie
folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
241 v.H.
420 v.H.
2. Gewerbesteuer
426 v.H.
(Die Angaben sind nachrichtlich, da die Gemeinde eine besondere Hebesatzsatzung am
14.12.2006 mit Wirkung ab 1.1.2007 beschlossen hat).
§7
-2-
Soweit im Stellenplan der Vermerk
a) kw (künftig wegfallend) angebracht ist, kommt die Planstelle nach Ausscheiden des
derzeitigen Stelleninhabers in Wegfall,
b) ku (künftig umzuwandeln) angebracht ist, ist jede freiwerdende Planstelle in eine Stelle mit
niedrigerer Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe umzuwandeln.
§9
1. Es werden folgende Budgets im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 GemHVO gebildet:
a) Teilplanübergreifend werden sämtliche Aufwands- und Auszahlungsarten der Kontengruppen
50/70
(Personalaufwendungen/-auszahlungen),
51/71
(Versorgungsaufwendungen/auszahlungen), 52/72 (Aufwendungen/Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen), 53/73
(Transferaufwendungen/-auszahlungen),
54/74
(Sonstige
ordentliche
Aufwendungen/Auszahlungen - mit Ausnahme der Verfügungsmittel des Bürgermeisters -) und
55/75 (Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen/-auszahlungen) zu jeweils einem Budget
verbunden.
b) Die investiven Auszahlungen aller Teilfinanzpläne werden zu einem Budget zusammengefasst.
Es ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung der Budgets nicht zu einer Minderung des
Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit führen darf.
Im Rahmen der Ausnutzung des unter b) dargestellten Budgets ist darauf zu achten, dass
gegebenenfalls zusätzliche Abschreibungsaufwendungen entstehen können und diese durch die
Mittel des Ergebnisplanes aufgefangen werden müssen.
2. a) Mehrerträge und Mehreinzahlungen der Kontengruppen 40/60 (Steuern), 41/61
(Zuwendungen und allgemeine Umlagen), 42/62 (Sonstige Transfererträge/-einzahlungen), 43/63
(öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte),
44/64
(Privatrechtliche
Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und Kostenumlagen), 45/65 (Sonstige ordentliche Erträge/Einzahlungen)
erhöhen die Ermächtigungen innerhalb der Budgets für Aufwendungen bzw. Auszahlungen.
b) Mehreinzahlungen aus Investitionstätigkeit berechtigen zu Mehrauszahlungen für
Investitionstätigkeit, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen Einzahlung und Auszahlung
besteht.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-3-