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Beschlusstext (Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
07.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal)) Beschlusstext (Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal))

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Bad Münstereifel, 09.06.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom Mittwoch, den 07.05.2008 Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1282 Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal) Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal) Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV. NRW. 1988 S. 324) sowie in der Fassung des Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644/SGV. NRW. 641 – mit Ber. GV. NRW. 2005, S. 15) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am folgende Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal beschlossen: Artikel 1 Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 17.11.2005 §1 § 3 wird um folgenden Abs. 4 ergänzt: „Die Betriebsleitung wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Abgaben und Kostenerstattungs- und Kostenersatzansprüche zur Finanzierung des Wasser- und Abwasserbetriebes zu erheben. Dazu zählen insbesondere die Abwasser- und Wassergebühren sowie die Benutzungsgebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 6 KAG NRW, der Kanal- und Wasseranschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW und der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse gem. § 10 KAG NRW.“ §2 Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft. Artikel 2 Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 10.02.1999 §1 § 3 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: „Die Werkleitung wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Abgaben und Kostenerstattungs- und Kostenersatzansprüche zur Finanzierung des Wasser- und Abwasserbetriebes zu erheben. Dazu zählen insbesondere die Abwasser- und Wassergebühren sowie die Benutzungsgebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 6 KAG NRW, der Kanal- und Wasseranschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW und der Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse gem. § 10 KAG NRW.“ §2 Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 27.02.1999 in Kraft. Die Geltungsdauer endet am 31.12.2005. Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Die Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal) wird in der Fassung des als Anlage vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Artikelsatzung ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 07.05.2008 Seite 2