Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
07.05.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 09.06.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke"
vom Mittwoch, den 07.05.2008
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1282
Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit
der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal)
Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit
der Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal)
Aufgrund der §§ 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380) in Verbindung mit der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 01.06.1988 (GV. NRW. 1988 S. 324) sowie in der Fassung des Artikel 16
des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land
Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644/SGV. NRW. 641 – mit Ber. GV. NRW.
2005, S. 15) hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am
folgende Abgabenerhebungssatzung
Wasser und Kanal beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 17.11.2005
§1
§ 3 wird um folgenden Abs. 4 ergänzt:
„Die Betriebsleitung wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Abgaben und Kostenerstattungs- und
Kostenersatzansprüche zur Finanzierung des Wasser- und Abwasserbetriebes zu erheben. Dazu
zählen insbesondere die Abwasser- und Wassergebühren sowie die Benutzungsgebühren zur
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 6 KAG NRW, der Kanal- und
Wasseranschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW und der Kostenersatz für Haus- und
Grundstücksanschlüsse gem. § 10 KAG NRW.“
§2
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft.
Artikel 2
Änderung der Betriebssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 10.02.1999
§1
§ 3 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:
„Die Werkleitung wird beauftragt, die öffentlich-rechtlichen Abgaben und Kostenerstattungs- und
Kostenersatzansprüche zur Finanzierung des Wasser- und Abwasserbetriebes zu erheben. Dazu
zählen insbesondere die Abwasser- und Wassergebühren sowie die Benutzungsgebühren zur
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen gem. § 6 KAG NRW, der Kanal- und
Wasseranschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW und der Kostenersatz für Haus- und
Grundstücksanschlüsse gem. § 10 KAG NRW.“
§2
Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 27.02.1999 in Kraft. Die Geltungsdauer endet am
31.12.2005.
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
Die Artikelsatzung zur Beauftragung der Betriebsleitung der Stadtwerke Bad Münstereifel mit der
Abgabenerhebung (Abgabenerhebungssatzung Wasser und Kanal) wird in der Fassung des als
Anlage vorliegenden Entwurfes beschlossen.
Die Artikelsatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke" vom 07.05.2008
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