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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 91/2015 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 06.02.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 18.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2015 Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 20.800 Folgekosten in €: 41.600 Kostenträger: Sachkonto: 20126010 bzw. 20127010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 ff. X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Mit Vorliegen der stellenplanmäßigen Voraussetzungen ist für den Bereich der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt eine Stelle neu zu besetzen. Hierzu wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Besoldung wird unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen des/der Bewerber/in bis zur Besoldungsgruppe A 8 ÜBesG NRW erfolgen. Begründung: Ein Beamter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes hat sich zum 05.01.2015 nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für die Mitarbeit im Personalrat vom Dienst freistellen lassen. Zur Gewährleistung des Dienstbetriebes und zur Vermeidung von weiteren Mehrarbeitsstunden für die diensttuenden Mitarbeiter auf der Feuer- und Rettungswache der Stadt Erftstadt ist es dringend erforderlich, die vakante Funktionsstelle mit Vorliegen der stellenplanmäßigen Voraussetzungen zeitnah wieder zu besetzen. (Erner) -2-