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Antrag (Antrag bzgl. Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen von Mitgliedschaften und Abonnements der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
03.03.15, 18:46
Aktualisiert
03.03.15, 18:46
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 67/2015 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 29.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 03.03.2015 Datum Freigabe -100- Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.03.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen von Mitgliedschaften und Abonnements der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt hat ihre Mitgliedschaften in den vergangen Jahren immer wieder auf ihre Notwendigkeit überprüft. Die z. Zt. bestehenden Mitgliedschaften bei Organisationen sind entweder verpflichtend, wie z. B. die Mitgliedschaften bei der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW KGSt, oder bestehen durch politischen Beschluss (Rat der Gemeinden und Regionen Europas). Eine geringe Anzahl ist noch freiwilliger Art, wie die Mitgliedschaften im Geschichtsverein Erftstadt, Bundesverband der Energieabnehmer, Verband deutscher Musikschulen, Rheinischer Verein für Denkmalpflege, jedoch mit geringfügigen Beiträgen. Die Verwaltung hält diese noch bestehenden Mitgliedschaften für zwingend erforderlich. Die Abonnements von Fachzeitschriften und Zeitschriften sind auf das absolut erforderliche reduziert worden. Soweit möglich, wurden die Abonnements in kostengünstigere elektronische Abonnements gewandelt. Eine weitere Reduzierung ist nach derzeitigem Stand zur Aufrechterhaltung der dienstlich notwendigen Informationen über rechtliche und organisatorische Veränderungen nicht mehr möglich. Verwaltungsintern steht z. Zt. auch die Überprüfung der bestehenden Abonnements für Fachliteratur / Ergänzungslieferungen auf dem Prüfstand. Hier erfolgt ebenfalls die Prüfung auf Notwendigkeit und die Prüfung, ob die Umstellung auf kostengünstigeren elektronischen Bezug möglich ist. (Erner) -2-