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Antrag (Antrag bzgl. Installierung einer Bewässerungsanlage auf dem Sportplatz in Köttingen, Bereitstellung von Mitteln im Wirtschaftsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
27.11.14, 15:06
Aktualisiert
10.03.15, 18:41
Antrag (Antrag bzgl. Installierung einer Bewässerungsanlage auf dem Sportplatz in Köttingen, Bereitstellung von Mitteln im Wirtschaftsplan) Antrag (Antrag bzgl. Installierung einer Bewässerungsanlage auf dem Sportplatz in Köttingen, Bereitstellung von Mitteln im Wirtschaftsplan)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 537/2014 Az.: 6713-11/03 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.11.2014 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 05.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Alfred Zimmermann leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 02.12.2014 beschließend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Installierung einer Bewässerungsanlage auf dem Sportplatz in Köttingen, Bereitstellung von Mitteln im Wirtschaftsplan Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 40.000,00 Folgekosten in €: 1000,00 /Jahr Kostenträger: Sachkonto: 65 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2015 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: 40.000,00 1000,00 / Jahr Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Ein Tennenplatz („Aschenplatz“) hat als Oberflächenbelag eine sogenannte „wassergebundene Decke“. Die Bespielbarkeit ist dann optimal, wenn die Decke sich in einem erdfeuchten Zustand befindet. Damit hat der Sportplatz die erforderliche Scherfestigkeit und die Staubentwicklung ist unterbunden. Da die durchschnittliche Witterung in unseren Breiten für ausreichende und gleichmäßig verteilte Niederschläge sorgt, ist eine Bewässerung nur gelegentlich erforderlich. Bei einer länger andauernden Trockenheit (wie in diesem Sommer) ist eine Bewässerungsanlage für die Sportler wie auch die Anlieger der Sportanlage wünschenswert. Für eine gelegentliche Bewässerung steht der Stadt Erftstadt eine selbstfahrende Beregnungsmaschine („Regenwagen „) zur Verfügung. Der Zeitaufwand für einen Einsatz ist jedoch u.a. wegen der auszulegenden Wasserschläuche wesentlich größer als bei einer fest installierten Beregnungsanlage. Die Kosten für eine reguläre Bewässerungsanlage liegen bei 40.000 €, die Kosten für den Einsatz des vorhandenen Regnerwagens liegen pro Einsatz bei ca. 300 €. Ich schlage vor, über den Antrag im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan zu entscheiden. In Vertretung (Hallstein) -2-