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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
11.03.15, 18:43
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 98/2015 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 10.02.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 23.02.2015 Datum Freigabe -100- gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 10.03.2015 beschließend 16.06.2015 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp; Musikschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge ergeben sich 5.350 € aus der Gebührensatzung Folgekosten in €: jährlich 21.400 + Tariferhöhungen Kostenträger: 040263010 Sachkonto: Mittel stehen zur Jahr der Mittelbereitstellung: Verfügung: laufend X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Neueinstellung einer Lehrkraft an der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule mit insgesamt 13 Unterrichtsstunden/Woche wird beschlossen. Begründung: Der bisherige Stelleninhaber tritt zum 30.09.2015 in den Ruhestand. Damit wären die Fachbereiche „Tiefes Blech“ und „Ensembleleitung“ an der Bernd-Alois-Zimmermann-Musikschule unbesetzt. Zur Aufrechterhaltung des vielfältigen Musikschulangebots in den Bereichen - Einzel-, Gruppen- und Klassenunterricht - Leitung von Bläserklassen - Hinführung der Schülerschaft zu „Jugend musiziert“ - Kooperation mit Schulen und Vereinen - Leitung/Mitarbeit in verschiedenen Ensembles und Orchestern der Bernd-AloisZimmermann-Musikschule sowohl im Bereich für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene ist die Nachbesetzung der Stelle dringend erforderlich In Vertretung (Erner) -2-