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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verzicht auf die Anhebung der Grundsteuer B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
308 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
11.03.15, 18:43
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verzicht auf die Anhebung der Grundsteuer B) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verzicht auf die Anhebung der Grundsteuer B)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 20/2015 Az.: Amt: - 20 BeschlAusf.: - 2 Datum: 12.01.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 11.03.2015 Datum Freigabe -100- gez. Knips Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 10.03.2015 beschließend 17.03.2015 beschließend Anregung bzgl. Verzicht auf die Anhebung der Grundsteuer B Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Gem. § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Nähere Einzelheiten werden in der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt geregelt. Da die Anregungen und Beschwerden im Zusammenhang mit der Einbringung des Haushaltes getätigt wurden, liegt es nahe, eine Einwendung gem. § 80 Abs. 3 zu vermuten. Einwendungsberechtig sind „Einwohner und Abgabenpflichtige“. Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. Abgabenpflichtige sind auch solche Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden, die nicht selbst in der Gemeinde wohnen, die allerdings zu Grund- oder Gewerbesteuern herangezogen werden. Nicht zu den Einwendungsberechtigten zählt, wer lediglich Gebührenzahler ist, hier steht die Leistungs-Gegenleistungsbeziehung im Vordergrund. Für die Erhebung von Einwendungen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Der Ratsbeschluss über die Einwendungen muss von der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung getrennt gefasst werden. Es steht jedoch einer Beschlussfassung in der selben Sitzung nichts entgegen. Einwendungen, die nicht fristgerecht eingelegt wurden, müssen vom Rat nicht behandelt werden, er kann sie jedoch als Anregung auffassen, sich mit den angesprochenen Bestandteilen des Haushaltsentwurfs nochmals zu befassen. Über die Einwendungen kann nur der Rat selbst entscheiden. Diese Befugnis kann er nicht auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen. Die erwähnten Gebühren und Entgelte stelle ich in der Zeitreihe in der unten aufgeführten Tabelle dar 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Restabfall gebühren Bsp. 80-l 96,84 € 90,12 € 90,12 € 90,12 € 90,12 € 101,64 € gesenkt Stillstand Stillstand Stillstand gestiegen Bioabfall gebühren 104,52 € 79,44 € 79,44 € 53,28 € 53,28 € 53,28 € gesenkt Stillstand gesenkt Stillstand Stillstand 1,12 € 1,12 € 1,12 € 1,12 € 1,12 € Stillstand Stillstand Stillstand Stillstand Stillstand 1,97 € 2,03 € 3,37 € - € - € - € 1,62 € /0,71 € gestiegen 1,62 € /0,71 € gestiegen 1,62 € /0,71 € 1,62 € /0,71 € Umlage auf Grundsteuer 1,62 € /0,71 € 1,62 € /0,71 € Stillstand Stillstand Stillstand Stillstand Stillstand 1,12 € + 4,80 €/Monat 1,00 € + 7,5 €/Monat Änderung Berech. 1,00 € + 7,5 €/Monat 1,00 € + 7,5 €/Monat 1,00 € + 7,5 €/Monat Stillstand Stillstand Stillstand 1,12 € Straßenreinigungs gebühren Winterdienst gebühren Abwasser beseitigung Wasserversogung 1,12 € + 4,80 €/Monat Stillstand Die Belastungen aller Erftstädter Haushalte aus o. a. Gebühren und Entgelten ist in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich gesunken oder konnten trotz üblicher Preissteigerungen stabil gehalten werden. Ab dem Jahr 2013 fallen keine Winterdienstgebühren mehr an, da diese ebenfalls über die Grundsteuer B abgerechnet werden. Prozentual stellt sich die Grundsteuer B Erhöhung in 2015 wie folgt dar: jährliche Mehrbelastung 2015 0-50 Euro 50-100 Euro 100-150 Euro 150-200 Euro 200+ Euro Grundsteuer B Hebesatz 570 60 Prozent 31 Prozent 4 Prozent 1 Prozent 2 Prozent 91 Prozent aller Erftstädter Haushalte zahlen im Vergleich zum Jahr 2014 unter 100 Euro jährlich zusätzlich. 60 Prozent der Haushalte müssen bei einem Hebesatz von 570 Prozent unter 50 Euro jährlich zusätzlich abführen In Vertretung (Knips) -2-