Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
31. Januar 2015
An den Rat der
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Stadt Erftstadt
Bonner Straße 5
50374 Erftstadt
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeinderat
zu
wenden. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen.
Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer
B in der Bezeichnung der Stadt oder Gemeinde bin ich
nicht einverstanden. Die Ratsmitglieder sollten stärker auf die Belange der Bürger bzw.
Gewerbetreibenden
Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die
Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien
als auch die Mieter, die die
Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die
Wohnnebenkosten
bzw. Betriebskosten - Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser,
Straßenreinigung und Winterdienstgebühren
- in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und
sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen
die Hebesatzanpassung
überdenken, weil sie unsozial ist. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen
nach
Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Tipps zu
Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der .Kommunalkornpass"
des BdSt, der an alle
Mandatsträger versandt wurde und der unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann.
Ich bitte/wir bitten, von der Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen.
Mit freundlichen
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Grüpe-\1
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