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Bürgerantrag (Anregung 20/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
52 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
Bürgerantrag (Anregung 20/2015)

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Inhalt der Datei

31. Januar 2015 An den Rat der ,', ."1 Li :j, Stadt Erftstadt Bonner Straße 5 50374 Erftstadt Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren, nach § 24 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Stadtrat/Gemeinderat zu wenden. Von diesem Recht möchte ich Gebrauch machen. Mit der geplanten Erhöhung der Grundsteuer B in der Bezeichnung der Stadt oder Gemeinde bin ich nicht einverstanden. Die Ratsmitglieder sollten stärker auf die Belange der Bürger bzw. Gewerbetreibenden Rücksicht nehmen. Von einer Erhöhung der Grundsteuer B sind sowohl die Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien als auch die Mieter, die die Grundbesitzabgaben in aller Regel über die Betriebskosten zahlen müssen, betroffen. Da die Wohnnebenkosten bzw. Betriebskosten - Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienstgebühren - in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und sich zu einer zweiten Miete entwickelten, sollten die Verantwortlichen die Hebesatzanpassung überdenken, weil sie unsozial ist. Stattdessen sollten die politisch Verantwortlichen nach Einsparpotenzialen suchen und bei der Etatsanierung auf der Ausgabenseite ansetzen. Tipps zu Sparpotenzialen für Kommunalpolitiker gibt der .Kommunalkornpass" des BdSt, der an alle Mandatsträger versandt wurde und der unentgeltlich beim BdSt bezogen werden kann. Ich bitte/wir bitten, von der Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B abzusehen. Mit freundlichen 'I Grüpe-\1 )) . /H) -~~- ,/ec'c IOlClt,,/t SJyul,.. •