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Allgemeine Vorlage (Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010 Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.2009)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
07.10.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010
Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.2009) Allgemeine Vorlage (Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010
Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.2009)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 27.08.2009 Vorlagen-Nr.: 64/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 08.09.2009 16.09.2009 06.10.2009 Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab dem Schuljahr 2009/2010 Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.2009 I. Sach- und Rechtslage: Zur o.a. Sachlage sind Sie seitens der Verwaltung bereits durch Mitteilung vom 16.06.2009, welche als Tischvorlage in der Sitzung des Rates vom gleichen Tage verteilt wurde, sowie auch mit Schreiben vom 17.07.2009 informiert worden. Diese Unterlagen sind zu Ihrer Kenntnisnahme nochmals als Anlagen 1 bis 3 beigefügt. Hiernach hat die Verwaltung die Eltern mit Schreiben vom 28.07.2009 eingehend zur Sachlage informiert und ihnen gleichzeitig eine Anhörungsmöglichkeit geboten. Von diesem Anhörungsrecht wurde für die in Frage kommenden insgesamt 93 Schülerinnen und Schüler in insgesamt 66 Fällen Gebrauch gemacht. Vor dem Versand der rechtsmittelfähigen ablehnenden Bescheide hat sich die Verwaltung erneut und intensiv mit der Angelegenheit auseinandergesetzt. Außerdem hat eine nochmalige Kontaktaufnahme mit der Kreispolizeibehörde Düren stattgefunden. Es bleibt jedoch festzustellen, dass sich trotz dieser weiteren Prüfung keine andere rechtliche Würdigung ergibt. Gleichwohl habe ich Verständnis dafür, dass diese Entscheidung von den Eltern anders gewertet wird. Um die unterschiedliche Sichtweise von Eltern und Verwaltung deutlich zu machen, zitiere ich nachstehend im Wortlaut aus einer Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Minden vom 21.08.1996, das wie folgt ausführt: „Abschließend sei folgendes bemerkt: Es ist nachvollziehbar, dass Eltern über die Straßen- und Verkehrsverhältnisse, denen ihre Kinder auf dem Weg zur Schule und von dort zurück ausgesetzt sind, unruhig und besorgt sind. Es ist dementsprechend verständlich, dass die Kläger befürchten, es könne ihren Kindern im Bereich der Straße etwa zustoßen. Die Schülerfahrkostenverordnung stellt jedoch anstatt auf die subjektiven Vorstellungen und Befürchtungen der Eltern auf die objektiven Gegebenheiten des Schulweges und insoweit auf das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit ab, d.h. einer Gefährlichkeit, die Art und Umfang der mit dem modernen Straßenverkehr üblicherweise verbundenen Gefahren weit übersteigt. Nur dann nämlich erscheint es angezeigt, die Allgemeinheit mit Kosten zu belasten, die an sich die Eltern zu tragen haben. Denn zunächst einmal ist es ihre Sache, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder ihre Schulpflicht erfüllen, und insoweit evtl. anfallende Beförderungskosten selbst zu tragen. Nur wenn die Erfüllung dieser Pflicht mit Gefahren für Leib und Leben verbunden ist, erscheint es gerechtfertigt, dass der Staat, der auf der Erfüllung der Schulpflicht besteht, die Kosten übernimmt, weil die Erfüllung der Schulpflicht auch im öffentlichen Interesse liegt und unter diesem Aspekt der Gedanke der (entschädigungspflichtigen) „Aufopferung“ hineinspielt.“ In dem Urteil heißt es weiter: „Die Gewährung von Schülerfahrkosten ist keine Ermessenssache. Sie muss erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 S. 1 und/oder 2 SchfkVO erfüllt sind, und hat zu unterbleiben, wenn das nicht der Fall ist.“ Letztlich wird noch ausgeführt: „Verkehrszuwiderhandlungen einzelner Verkehrsteilnehmer, wie sie leider zu beobachten sind, bedeuten keine Eigentümlichkeit und keine Erscheinung des Schulweges selbst, sondern stellen individuelle Fehlleistungen dar, zu denen es überall und zu jeder Zeit kommen kann.“ Dieses Urteil macht die Diskrepanz in den unterschiedlichen Beurteilungen sehr deutlich. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Eltern möglicherweise Bedenken haben, ihre Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf diesem Wege zur Schule zu schicken. Diesen Eltern bleibt es daher unbenommen, die Kinder wie bisher mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu befördern. Trotz dieser Darstellung bin ich aber durchaus der Auffassung, dass alle Anstrengungen unternommen werden sollten, die Sicherheit auf dem Radweg von Drove nach Kreuzau weiter zu verbessern. Hierzu hat auf Wunsch des Ortsvorstehers von Drove ein Ortstermin stattgefunden, bei dem verschiedene Maßnahmen erörtert wurden. Ich habe das Straßenverkehrsamt gebeten, die Anregungen zu prüfen und ggf. entsprechende Anordnungen zu treffen. Die Entscheidung der Verwaltung ist im Vorfeld insbesondere von Vertretern einiger Kreuzauer Parteien z.T. heftig kritisiert worden. Lassen Sie mich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass bestimmte Äußerungen nicht hinnehmbar sind und auch mit dem anstehenden Wahlkampf nicht entschuldigt werden können. Bei der Entscheidung über Schülerfahrkosten handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das nach Recht und Gesetz zu erfolgen hat. Es bleibt dem Rat aber durchaus unbenommen, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, die Schülerfahrkosten auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Dann sollte allerdings bedacht werden, dass es auch weitere Schüler aus anderen Ortsteilen gibt, die bisher keine Fahrkosten erhalten und die dann fairerweise gleichgestellt werden müssten. Unabhängig davon, dass ich Sie ohnehin über den weiteren Verlauf der Angelegenheit unterrichtet hätte, hat auch die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 23.07.2009 den Antrag gestellt, die Angelegenheit zur Beratung zu stellen. Der Antrag der Fraktion ist als Anlage 5 beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Keiner“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ Anlagen -2-