Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
07.10.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 27.08.2009
Vorlagen-Nr.: 64/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
08.09.2009
16.09.2009
06.10.2009
Übernahme von Fahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsteil Drove ab
dem Schuljahr 2009/2010
Hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 23.07.2009
I. Sach- und Rechtslage:
Zur o.a. Sachlage sind Sie seitens der Verwaltung bereits durch Mitteilung vom 16.06.2009,
welche als Tischvorlage in der Sitzung des Rates vom gleichen Tage verteilt wurde, sowie auch
mit Schreiben vom 17.07.2009 informiert worden. Diese Unterlagen sind zu Ihrer Kenntnisnahme
nochmals als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Hiernach hat die Verwaltung die Eltern mit Schreiben vom 28.07.2009 eingehend zur Sachlage
informiert und ihnen gleichzeitig eine Anhörungsmöglichkeit geboten.
Von diesem Anhörungsrecht wurde für die in Frage kommenden insgesamt 93 Schülerinnen und
Schüler in insgesamt 66 Fällen Gebrauch gemacht.
Vor dem Versand der rechtsmittelfähigen ablehnenden Bescheide hat sich die Verwaltung erneut
und intensiv mit der Angelegenheit auseinandergesetzt. Außerdem hat eine nochmalige
Kontaktaufnahme mit der Kreispolizeibehörde Düren stattgefunden. Es bleibt jedoch festzustellen,
dass sich trotz dieser weiteren Prüfung keine andere rechtliche Würdigung ergibt.
Gleichwohl habe ich Verständnis dafür, dass diese Entscheidung von den Eltern anders gewertet
wird. Um die unterschiedliche Sichtweise von Eltern und Verwaltung deutlich zu machen, zitiere
ich nachstehend im Wortlaut aus einer Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Minden vom
21.08.1996, das wie folgt ausführt:
„Abschließend sei folgendes bemerkt:
Es ist nachvollziehbar, dass Eltern über die Straßen- und Verkehrsverhältnisse, denen ihre Kinder
auf dem Weg zur Schule und von dort zurück ausgesetzt sind, unruhig und besorgt sind. Es ist
dementsprechend verständlich, dass die Kläger befürchten, es könne ihren Kindern im Bereich der
Straße etwa zustoßen. Die Schülerfahrkostenverordnung stellt jedoch anstatt auf die subjektiven
Vorstellungen und Befürchtungen der Eltern auf die objektiven Gegebenheiten des Schulweges
und insoweit auf das Merkmal der besonderen Gefährlichkeit ab, d.h. einer Gefährlichkeit, die Art
und Umfang der mit dem modernen Straßenverkehr üblicherweise verbundenen Gefahren weit
übersteigt. Nur dann nämlich erscheint es angezeigt, die Allgemeinheit mit Kosten zu belasten, die
an sich die Eltern zu tragen haben. Denn zunächst einmal ist es ihre Sache, dafür zu sorgen, dass
ihre Kinder ihre Schulpflicht erfüllen, und insoweit evtl. anfallende Beförderungskosten selbst zu
tragen. Nur wenn die Erfüllung dieser Pflicht mit Gefahren für Leib und Leben verbunden ist,
erscheint es gerechtfertigt, dass der Staat, der auf der Erfüllung der Schulpflicht besteht, die
Kosten übernimmt, weil die Erfüllung der Schulpflicht auch im öffentlichen Interesse liegt und unter
diesem Aspekt der Gedanke der (entschädigungspflichtigen) „Aufopferung“ hineinspielt.“
In dem Urteil heißt es weiter: „Die Gewährung von Schülerfahrkosten ist keine Ermessenssache.
Sie muss erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 S. 1 und/oder 2 SchfkVO erfüllt
sind, und hat zu unterbleiben, wenn das nicht der Fall ist.“ Letztlich wird noch ausgeführt:
„Verkehrszuwiderhandlungen einzelner Verkehrsteilnehmer, wie sie leider zu beobachten sind,
bedeuten keine Eigentümlichkeit und keine Erscheinung des Schulweges selbst, sondern stellen
individuelle Fehlleistungen dar, zu denen es überall und zu jeder Zeit kommen kann.“
Dieses Urteil macht die Diskrepanz in den unterschiedlichen Beurteilungen sehr deutlich. Es ist
durchaus nachvollziehbar, dass die Eltern möglicherweise Bedenken haben, ihre Kinder zu Fuß
oder mit dem Fahrrad auf diesem Wege zur Schule zu schicken. Diesen Eltern bleibt es daher
unbenommen, die Kinder wie bisher mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu befördern.
Trotz dieser Darstellung bin ich aber durchaus der Auffassung, dass alle Anstrengungen
unternommen werden sollten, die Sicherheit auf dem Radweg von Drove nach Kreuzau weiter zu
verbessern. Hierzu hat auf Wunsch des Ortsvorstehers von Drove ein Ortstermin stattgefunden,
bei dem verschiedene Maßnahmen erörtert wurden. Ich habe das Straßenverkehrsamt gebeten,
die Anregungen zu prüfen und ggf. entsprechende Anordnungen zu treffen.
Die Entscheidung der Verwaltung ist im Vorfeld insbesondere von Vertretern einiger Kreuzauer
Parteien z.T. heftig kritisiert worden. Lassen Sie mich an dieser Stelle sehr deutlich sagen, dass
bestimmte Äußerungen nicht hinnehmbar sind und auch mit dem anstehenden Wahlkampf nicht
entschuldigt werden können. Bei der Entscheidung über Schülerfahrkosten handelt es sich um ein
Geschäft der laufenden Verwaltung, das nach Recht und Gesetz zu erfolgen hat. Es bleibt dem
Rat aber durchaus unbenommen, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, die
Schülerfahrkosten auf freiwilliger Basis zu übernehmen. Dann sollte allerdings bedacht werden,
dass es auch weitere Schüler aus anderen Ortsteilen gibt, die bisher keine Fahrkosten erhalten
und die dann fairerweise gleichgestellt werden müssten.
Unabhängig davon, dass ich Sie ohnehin über den weiteren Verlauf der Angelegenheit unterrichtet
hätte, hat auch die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 23.07.2009 den Antrag gestellt, die
Angelegenheit zur Beratung zu stellen. Der Antrag der Fraktion ist als Anlage 5 beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Keiner“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
Anlagen
-2-