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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
26.11.14, 18:45
Aktualisiert
12.03.15, 15:04
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 416/2014 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 06.10.2014 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 12.03.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 04.12.2014 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 09.12.2014 vorberatend Rat 16.12.2014 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 24.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 vorberatend Rat 17.03.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: ab 2016: 232.527,- € X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 945.913,- € Verlust 1.1.2 1.1.3 1.1.4 15.312.307,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 8.936.468,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 5.400.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 2.552.500,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 878.895,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 3.001.089,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 2.668.823,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 3.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. -2- des Betriebszweiges 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. 4. Mit neuen Baumaßnahmen, die über Mieten aus dem Kernhaushalt finanziert werden, darf erst begonnen werden, wenn die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt wurden und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Haushalt vorliegt. Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2015 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der im Jahr 2015 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen Hauptschule Liblar und Bau von Übergangswohnheimen. - Entwicklung von Baugebieten in den Ortsteilen Lechenich und Bliesheim in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt und Vermarktung von Grundstücken in diesen Gebieten. - Vermarktung von Gewerbegrundstücken im „Wirtschaftspark Erftstadt“ und im Gewerbegebiet Friesheim in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. In Vertretung (Hallstein, techn. Beigeordnete) -3-