Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
12.03.15, 15:04
Aktualisiert
12.03.15, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
I
{VOrlage
11.03.2015
V 416/2014
Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes
hier: Veränderungsliste
Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt;
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist in den Fachausschüssen vorberaten worden.
In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 24.02.2015 wurde vorgeschlagen,
Änderungen gegenüber dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Entwurf vorzunehmen.
Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft hat dem Rat der Stadt die barrierefreie Erschließung
des VHS-Gebäudes sowie den Bau einer neuen Toilettenanlage empfohlen.
Alle anderen Fachausschüsse haben dem Rat der Stadt empfohlen, die im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.
Im Rahmen der Vorlage 33/2015 "Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der
Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" habe ich vorgeschlagen, kurzfristig eine zusätzliche Kindergartengruppe in Gymnich zu errichten. Die Mittel für den Bau dieser Einrichtung müssten dann
noch in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden.
Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde angeregt, bei der Sanierung der Hauptschule
Liblar die Mittel für die tlw. Einhausung des Verbindungsgangs vom Gymnasium zum sog. Neubau
zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Unter Berücksichtigung der o.a. Beschlüsse und der Vorlage V 33/2015 ergeben sich dann die
nachfolgenden Änderungen gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsplanes. Die von der Verwaltung
in der Anlage 11 zum Wirtschaftsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Aufstellung enthalten.
Objekt
Nr.
1
Rathaus Liblar
2
HS Liblar
3
Ü.-Heim Radmacherstraße
4
5
6
Wohnhaus Antonsgasse 3
Sportplatz Lechenich
Kiga Gymnich
Maßnahme
Gestaltung/Möblierung Sitzungsbereich
Sanierung Neubau
Zuschüsse
Neubau Wohnhaus
Versicherungsentschädigung
Grundsanierung
Neubau Umkleiden
Neubau einer Gruppe in Containerbauweise
Zuschuss
Ansatz 2015
VE 2016
90.000,- €
2.650.000,- €
- 105.000,- €
70.000,- €
- 70.000,- €
215.000,- €
100.000,- €
350.000,- €
300.000,- €
- 72.000,- €
Unter Berücksichtigung der o.a. Maßnahmen ergibt sich folgender Beschlussentwurf für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft:
1.1
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
15.312.307,- €
945.913,- €
Verlust
1.1.2
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
9.761.468,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
6.004.940,- €
Im Entwurf des Wirtschaftsplanes war bisher eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5.400.000,- €
vorgesehen. Durch die o.a. Verschiebung von Maßnahmen erhöht sich dieser Betrag auf
6.004.940,- €.
Seitens der CDU-Fraktion wurde beantragt, Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 erst dann
umzusetzen, wenn die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt von der Kommunalaufsicht genehmigt
wurde. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert bzw. notwendig, mit der Umsetzung folgender Maßnahmen unmittelbar nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan beginnen zu
können:
FGH Bliesheim, Erneuerung Toranlage Fahrzeughalle
Aus Sicherheitsgründen sollte die Umsetzung kurzfristig erfolgen.
Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen
Das Förderprogramm zur Sanierung von Kanälen läuft aus. Die Bestandsaufnahme und die
AntragsteIlung müssen daher möglichst bald erfolgen.
Gebäude allgemein, Sicherheitstechnische Prüfungen
Aus Sicherheitsgründen sollte die Umsetzung kurzfristig erfolgen.
Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte
Die vorgegebene Frist für die Überprüfung der Geräte ist bereits überschritten.
GS Gymnich, Ausbau OGATA und Sanierung Schülertoiletten
Die steigenden Anmeldezahlen für die OGATA erfordern den Ausbau.
GS Gymnich, Sanierung Klassenraum
Aufgrund der Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16 wird der Klassenraum benötigt. Die Umsetzung der Maßnahme sollte daher zum Schuljahresbeginn abgeschlossen sein.
HS Liblar, Grundsanierung Neubau
Die Baumaßnahmen sollen zum Beginn des Schuljahres 2016/17
muss jetzt mit der Umsetzung begonnen werden.
abgeschlossen sein. Daher
Gymnasium Lechenich, Sanierung Dach C-Trakt
Die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend. Sie sollte in der warmen Jahreszeit erfolgen.
Gymnasium Lechenich, Turnhalle, Sanierung Duschen
Der Baubeginn für die Maßnahme sollte in den Ferien erfolgen.