Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 15 eingestellt am 12.03.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
12.03.15, 15:04
Aktualisiert
12.03.15, 15:04
Beschlussvorlage (Anlage 15 eingestellt am 12.03.2015) Beschlussvorlage (Anlage 15 eingestellt am 12.03.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 121 kB

Inhalt der Datei

Anlage I {VOrlage 11.03.2015 V 416/2014 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes hier: Veränderungsliste Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt; Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist in den Fachausschüssen vorberaten worden. In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 24.02.2015 wurde vorgeschlagen, Änderungen gegenüber dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Entwurf vorzunehmen. Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft hat dem Rat der Stadt die barrierefreie Erschließung des VHS-Gebäudes sowie den Bau einer neuen Toilettenanlage empfohlen. Alle anderen Fachausschüsse haben dem Rat der Stadt empfohlen, die im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Im Rahmen der Vorlage 33/2015 "Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" habe ich vorgeschlagen, kurzfristig eine zusätzliche Kindergartengruppe in Gymnich zu errichten. Die Mittel für den Bau dieser Einrichtung müssten dann noch in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden. Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde angeregt, bei der Sanierung der Hauptschule Liblar die Mittel für die tlw. Einhausung des Verbindungsgangs vom Gymnasium zum sog. Neubau zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Unter Berücksichtigung der o.a. Beschlüsse und der Vorlage V 33/2015 ergeben sich dann die nachfolgenden Änderungen gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsplanes. Die von der Verwaltung in der Anlage 11 zum Wirtschaftsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Aufstellung enthalten. Objekt Nr. 1 Rathaus Liblar 2 HS Liblar 3 Ü.-Heim Radmacherstraße 4 5 6 Wohnhaus Antonsgasse 3 Sportplatz Lechenich Kiga Gymnich Maßnahme Gestaltung/Möblierung Sitzungsbereich Sanierung Neubau Zuschüsse Neubau Wohnhaus Versicherungsentschädigung Grundsanierung Neubau Umkleiden Neubau einer Gruppe in Containerbauweise Zuschuss Ansatz 2015 VE 2016 90.000,- € 2.650.000,- € - 105.000,- € 70.000,- € - 70.000,- € 215.000,- € 100.000,- € 350.000,- € 300.000,- € - 72.000,- € Unter Berücksichtigung der o.a. Maßnahmen ergibt sich folgender Beschlussentwurf für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 15.312.307,- € 945.913,- € Verlust 1.1.2 im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 9.761.468,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 6.004.940,- € Im Entwurf des Wirtschaftsplanes war bisher eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5.400.000,- € vorgesehen. Durch die o.a. Verschiebung von Maßnahmen erhöht sich dieser Betrag auf 6.004.940,- €. Seitens der CDU-Fraktion wurde beantragt, Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 erst dann umzusetzen, wenn die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert bzw. notwendig, mit der Umsetzung folgender Maßnahmen unmittelbar nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan beginnen zu können: FGH Bliesheim, Erneuerung Toranlage Fahrzeughalle Aus Sicherheitsgründen sollte die Umsetzung kurzfristig erfolgen. Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen Das Förderprogramm zur Sanierung von Kanälen läuft aus. Die Bestandsaufnahme und die AntragsteIlung müssen daher möglichst bald erfolgen. Gebäude allgemein, Sicherheitstechnische Prüfungen Aus Sicherheitsgründen sollte die Umsetzung kurzfristig erfolgen. Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte Die vorgegebene Frist für die Überprüfung der Geräte ist bereits überschritten. GS Gymnich, Ausbau OGATA und Sanierung Schülertoiletten Die steigenden Anmeldezahlen für die OGATA erfordern den Ausbau. GS Gymnich, Sanierung Klassenraum Aufgrund der Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16 wird der Klassenraum benötigt. Die Umsetzung der Maßnahme sollte daher zum Schuljahresbeginn abgeschlossen sein. HS Liblar, Grundsanierung Neubau Die Baumaßnahmen sollen zum Beginn des Schuljahres 2016/17 muss jetzt mit der Umsetzung begonnen werden. abgeschlossen sein. Daher Gymnasium Lechenich, Sanierung Dach C-Trakt Die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend. Sie sollte in der warmen Jahreszeit erfolgen. Gymnasium Lechenich, Turnhalle, Sanierung Duschen Der Baubeginn für die Maßnahme sollte in den Ferien erfolgen.