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Beschlussvorlage (Anlage 14 - eingestellt am 05.03.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
05.03.15, 15:07
Aktualisiert
05.03.15, 15:07
Beschlussvorlage (Anlage 14 - eingestellt am 05.03.2015) Beschlussvorlage (Anlage 14 - eingestellt am 05.03.2015)

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Inhalt der Datei

Anlage 14 zur Vorlage V 416/2014 26.02.2015 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt; hier: Veränderungsliste Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft ist in den Fachausschüssen vorberaten worden. In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 24.02.2015 wurde vorgeschlagen, Änderungen gegenüber dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Entwurf vorzunehmen. Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaft hat dem Rat der Stadt die barrierefreie Erschließung des VHS-Gebäudes sowie den Bau einer neuen TOilettenanlage empfohlen. Alle anderen Fachausschüsse haben dem Rat der Stadt empfohlen, die im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen. Im Rahmen der Vorlage 33/2015 "Verwendung der Bundesmittel für den investiven U3-Ausbau der Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" habe ich vorgeschlagen, kurzfristig eine zusätzliche Kindergartengruppe in Gymnich zu errichten. Die Mittel für den Bau dieser Einrichtung müssten dann noch in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden. Unter Berücksichtigung der o.a. Beschlüsse und der Vorlage V 33/2015 ergeben sich dann die nachfolgenden Änderungen gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsplanes. Die von der Verwaltung in der Anlage 11 zum Wirtschaftsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Aufstellung enthalten. Nr. Objekt 1 Rathaus Liblar 2 HS Liblar 3 Ü.-Heim Radmacherstraße 4 5 6 Wohnhaus Antonsgasse Sportplatz Lechenich Kiga Gymnich Maßnahme 3 Gestaltung/Möblierung Sitzungsbereich Sanierung Neubau Zuschüsse Neubau Wohnhaus Versicherungsentschädigung Grundsanierung Neubau Umkleiden Neubau einer Gruppe in Containerbauweise Zuschuss Ansatz 2015 90.000,- € VE 2016 2.550.000,- € - 105.000,- € 70.000,- 70.000,215.000,100.000,350.000,- € € € € € 300.000,- € - 72.000,- € Unter Berücksichtigung der o.a. Maßnahmen ergibt sich folgender Beschlussentwurf für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft: 1.1 Betriebszweig 1.1.1 Hochbau und Gebäudewirtschaft Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf Verlust im Vermögensplan 15.312.307,- € 945.913,- € 1.1.2 in Einnahme und Ausgabe auf 9.761.468,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 6.004.940,- € Im Entwurf des Wirtschaftsplanes war bisher eine Darlehensaufnahme in Höhe von 5.400.000,- € vorgesehen. Durch die o.a. Verschiebung von Maßnahmen erhöht sich dieser Betrag auf 6.004.940,- €. Seitens der CDU-Fraktion wurde beantragt, Maßnahmen aus dem Wirtschaftsplan 2015 erst dann umzusetzen, wenn die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Aus Sicht der Verwaltung wäre es wünschenswert bzw. notwendig, mit der Umsetzung folgender Maßnahmen unmittelbar nach der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan beginnen zu können: - FGH Bliesheim, Erneuerung Toranlage Fahrzeughalle Aus Sicherheitsgründen sollte die Umsetzung kurzfristig erfolgen. - Gebäude allgemein, Schadensanalyse Kanäle/Grundleitungen Das Förderprogramm zur Sanierung von Kanälen läuft aus. Die Bestandsaufnahme AntragsteIlung müssen daher möglichst bald erfolgen. und die - Gebäude allgemein, Sicherheitstechnische Prüfungen Aus Sicherheitsgründen sollte die Umsetzung kurzfristig erfolgen. - Gebäude allgemein, Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte Die vorgegebene Frist für die Überprüfung der Geräte ist bereits überschritten. - GS Gymnich, Ausbau OGATA und Sanierung Schülertoiletten Die steigenden Anmeldezahlen für die OGATA erfordern den Ausbau. - GS Gymnich, Sanierung Klassenraum Aufgrund der Anmeldungen für das Schuljahr 2015/16 wird der Klassenraum benötigt. Die Umsetzung der Maßnahme sollte daher zum Schuljahresbeginn abgeschlossen sein. - HS Liblar, Grundsanierung Neubau Die Baumaßnahmen sollen zum Beginn des Schuljahres muss jetzt mit der Umsetzung begonnen werden. 2016/17 abgeschlossen sein. Daher - Gymnasium Lechenich, Sanierung Dach C-Trakt Die Umsetzung der Maßnahme ist zwingend. Sie sollte in der warmen Jahreszeit erfolgen. - Gymnasium Lechenich, Turnhalle, Sanierung Duschen Der Baubeginn für die Maßnahme sollte in den Ferien erfolgen.