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Beschlussvorlage (Anlage 11 - 13.02.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
13.02.15, 18:42
Aktualisiert
13.02.15, 18:42
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Inhalt der Datei

02.02.2015 Anlage 11 zur Vorlage V 416/2014 Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 die Beratungen über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 vertagt. Gegenüber dem mit der o.a. Vorlage vorgelegten Entwurf haben sich zwischenzeitlich für das Bauprogramm 2015 folgende Änderungen erge- ben: Nr. 1 Objekt Rathaus Liblar 2 HS Liblar 3 Ü.-Heim Radmacherstraße 4 5 Ü.-Heim Antonsgasse Sportplatz Lechenich 3 Maßnahme Gestaltung/Möblierung Sitzungsbereich Sanierung Neubau Zuschüsse Neubau Wohnhaus Versicherungsentschädigung Grundsanierung Neubau Umkleiden Ansatz 2015 90.000,- € VE 2016 2.550.000,- € - 105.000,-€ 70.000,- 70.000,215.000,100.000,- € € € € 300.000,- € zu 1.: In den Wirtschaftsplan 2014 wurde ein Betrag in Höhe von 40.000,- € eingestellt, um die Konferenzstühle im großen Sitzungssaal erneuern zu können. In einem interfraktionellen Gespräch wurde eine Auswahl von Stühlen vorgestellt. Es bestand Einvernehmen zwischen allen Fraktionen, dass ein reiner Austausch der Konferenzstühle nicht ausreichend ist. Das Rathaus ist zwischenzeitlich über 25 Jahre alt. Es wurde im Bereich der Sitzungssäle seither keine Investitionen getätigt. Somit besteht in vielen Bereichen Investitionsbedarf. Ich habe daher für den Bereich des Foyers und der Sitzungssäle ein neues Gestaltungskonzept erstellen lassen. Danach wird vorgeschlagen, die Möblierung (Konferenzstühle, Tische, Besucherstühle) in allen Sälen zu erneuern, die farbig gestalteten Stocculustro-Wände zu putzen und weiß zu streichen und die Stoffbespannung unter den abgehängten Decken durch in Weiß gehaltene Akustikdecken zu ersetzen. Dieses Konzept, welches als Anlage beigefügt ist, habe ich in einem interfraktionellen Gespräch vorgestellt. Um der angespannten Haushaltslage Rechnung zu tragen, wurde vorgeschlagen, die Maßnahmen, die insgesamt einen Aufwand von ca. 442.000,- € erfordern, schrittweise umzusetzen. Zunächst soll in mehreren Abschnitten der große Sitzungssaal umgestaltet werden. Ich rege daher an, in den Wirtschaftsplan 2015 einen Betrag in Höhe von 90.000,- € einzustellen. Damit würden dann alle Konferenzstühle und die Tische erneuert. Die Erneuerung der Beschallungsanlage wurde bereits im Wirtschaftsplan 2014 finanziert. Die Ausschreibung wurde durchgeführt, die Auftragsvergabe kann in dieser Woche erfolgen. Mit einem Aufwand in Höhe von ca. 83.500,- € könnten dann im Jahr 2016 die Unterseiten der abgehängten Decken erneuert und die Wände farbig neu gestaltet werden. Im Jahr 2017 wäre dann noch ein Betrag in Höhe von 71.500,- € für neu Besucherstühle erforderlich. zu 2.: Die Vergabe der Planungsaufträge zur Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen Hauptschule Liblar erfolgte Anfang 2014. Zunächst wurde eine intensive Bestandsaufnahme einschließlich einer Überprüfung, ob Schadstoffe im Gebäude vorhanden sind, durchgeführt. Danach wurden eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung erstellt. Die entsprechenden Kostenberechnungen der Architekten und aller Fachplaner wurden Ende 2014 vorgelegt. Danach ergab sich eine erhebliche Überschreitung der bisherigen Kalkulationsansätze. Neben allgemeinen Preissteigerungen ist dafür auch die Ende 2013 vorgenommenen Änderung der HOAI ursächlich. Die dort festgelegten Vergütungen für Architekten und Fachingenieure wurden erheblich erhöht. Dies führt zu Mehrausgaben gegenüber der in 2012 erstellten Kostenschätzung in Höhe von ca. 250.000,- €. In intensiven Gesprächen mit allen beteiligten Fachplanern wurde nach Lösungen gesucht, wie die Kosten reduziert werden können. Danach schlage ich vor, anstelle der in den Ausschüssen vorgestellten Planung mit einer Vorhangfassade ein Wärmedämmverbundsystem vorzusehen. Auf die geplante Einhausung der Nottreppe unterhalb der Verbindungsbrücke zum Ville-Gymnasium soll verzichtet werden. Die Gestaltung der Außenanlage wird auf das unverzichtbar notwendige Maß reduziert. Die im Bereich der Mensa geplante Außenterrasse sollte allerdings zur Attraktivitätssteigerung für die Mensa erhalten bleiben. Weitere Einsparungen wurden durch Reduzierung von Standards bei der technischen Gebäudeausrüstung erzielt. Zusätzlich wurde geprüft, ob für das Vorhaben Fördergelder zur Verfügung stehen. Bei der Sanierung des Gebäudes soll der KfW-100-Standard eingehalten werden. Die KfW-Bank gewährt dann Tilgungszuschüsse in Höhe von 80.000,- €. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 25.000,- € wird für die Ausführung der Beleuchtung in LED-Technik gezahlt. Aufgrund der jetzt vorliegenden Daten stellt sich die Kostensituation wie folgt dar: Kostenschätzung Wirtschaftsplan 2012 2015 Kosten berech nung 12/2014 Kostenberechnung Schätzung auf der Grundlage der Bruttogeschossfläche. Keine Berücksichtigung von Außenanlagen 3.600.000,- € Aktualisierte 2014 mit Stand 3. Quartal 3.800.000,- € durch Architekten und Fachpla- 4.500.000,- € Kostenschätzung Kostenberechnung ner 2/2015 Kostenberechnung unter Berücksichtigung sparvorschlägen: Baukosten Terrasse Mensa von Ein- Zuschüsse Finanzbedarf Mehrbedarf gegenüber Entwurf Wirtschaftsplan 3.945.000,105.000.4.050.000,- 105.000.3.945.000,- € € € € € 145.000,- € Unter Berücksichtigung dieser Einsparvorschläge belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung des Gebäudes auf 4.050.000,- €. Die für 2016 im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehene Verpflichtungsermächtigung um 250.000,- € auf 2.550.000,- € erhöhen. Weiterhin wären Einnahmen in Höhe von 105.000,- € vorzusehen. Unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse betragen die Mehraufwendungen gegenüber den bisherigen Ansätzen im Entwurf des Wirtschaftsplanes 145.000,- €. Eine weitere Reduktion der Kosten um 105.000,- € wäre möglich, wenn auf die geplante Außenterrasse verzichtet wird. zu 3.: Im Bereich des Übergangsheimes Radmacherstraße wurde Ende 2014 ein Gebäude durch Brand zerstört. Aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern, die der Stadt derzeit zugwiesen werden, wird das Gebäude dringend benötigt. Die Kosten für einen Neubau, die in den Wirtschaftsplan 2015 einzustellen sind, werden auf 70.000,- € geschätzt. Die Stadt erhält eine Versicherungsentschädigung voraussichtlich in gleicher Höhe. zu 4.: Die Stadt ist Eigentümerin des Hauses Antonsgasse 3. Das Objekt war bis Herbst 2014 bewohnt. Der Gesamtzustand des Gebäudes ist schlecht. Das Dach muss saniert werden. Fenster und Böden sind zu erneuern. Die bisher in dem Haus betriebenen Ölöfen können nicht mehr genutzt werden. Im Rahmen einer Kernsanierung, die auch geringfügige Grundrissänderungen und den Einbau von Bädern und Küchen umfasst, können in dem Objekt 3 Wohnungen errichtet werden. Derzeit ist die Stadt zur Unterbringung von Asylbewerbern dringend auf jede verfügbare Wohnung angewiesen. Daher sollte das Objekt Antonsgasse 3 saniert und zu Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden. Sofern in diesem Bereich kein Bedarf mehr besteht, könnten die Wohnungen zu den Konditionen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vermietet werden. Bei einer Wohnfläche von insgesamt 225 m2 und einem Mietpreis in Höhe von 5,75 €/m2 ergeben sich Mieteinnahmen in Höhe von 15.525,- € pro Jahr. Bei Sanierungskosten in Höhe von 215.000,- €, die in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden sollen, ist die Maßnahme wirtschaftlich. zu 5.: Der SC Germania Erftstadt-Lechenich hat beantragt, dem Verein die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um nach dem Erper Modell auf dem neuen Sportplatz in Lechenich ein Umkleidegebäude erstellen zu können. Die Maßnahme soll in den Jahren 2015 und 2016 umgesetzt werden. Dazu wäre im Jahr 2015 eine Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000,- € sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2016 in Höhe von 300.000,- € erforderlich. Die Daten hinsichtlich der Baukosten und der sich daraus ergebenden Folgekosten konnten noch nicht umfassend geprüft und mit dem SC Germania abgestimmt werden. Der Ansatz im Wirtschaftsplan sollte daher mit einem SV1Vermerk versehen werden. Zur weiteren Begründung verweise ich auf meine Stellungnahme zum Antrag 555/2014. Zum 01.02.2015 wurden die Aufträge für die Reinigung städtischer Immobilien an zwei Firmen neu vergeben. Dadurch ergeben sich Kostensteigerungen gegenüber der bisherigen Beauftragung. Bei den Ansätzen für die Reinigungskosten im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 wurde diese Kostensteigerung bereits berücksichtigt. Im Herbst 2014 zeichnete sich ab, dass eine weitere Zusam- menarbeit mit dem bisher beauftragten Unternehmen nicht tragbar ist und ein Anbieterwechsel nötig sein würde. Bei den Erläuterungen zum Entwurf des Wirtschaftsplanes wurde diese Position noch nicht hinreichend erläutert.