Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
222 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
13.02.15, 18:42
Aktualisiert
13.02.15, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
02.02.2015
Anlage 11 zur Vorlage V 416/2014
Wirtschaftsplan
2015 des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
hat in seiner Sitzung am 04.12.2014 die Beratungen
über den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 vertagt. Gegenüber dem mit der o.a. Vorlage vorgelegten Entwurf haben sich zwischenzeitlich
für das Bauprogramm
2015 folgende Änderungen
erge-
ben:
Nr.
1
Objekt
Rathaus Liblar
2
HS Liblar
3
Ü.-Heim Radmacherstraße
4
5
Ü.-Heim Antonsgasse
Sportplatz Lechenich
3
Maßnahme
Gestaltung/Möblierung Sitzungsbereich
Sanierung Neubau
Zuschüsse
Neubau Wohnhaus
Versicherungsentschädigung
Grundsanierung
Neubau Umkleiden
Ansatz 2015
90.000,- €
VE 2016
2.550.000,- €
- 105.000,-€
70.000,- 70.000,215.000,100.000,-
€
€
€
€
300.000,- €
zu 1.:
In den Wirtschaftsplan 2014 wurde ein Betrag in Höhe von 40.000,- € eingestellt, um die Konferenzstühle im großen Sitzungssaal erneuern zu können. In einem interfraktionellen Gespräch wurde
eine Auswahl von Stühlen vorgestellt. Es bestand Einvernehmen zwischen allen Fraktionen, dass
ein reiner Austausch der Konferenzstühle nicht ausreichend ist. Das Rathaus ist zwischenzeitlich
über 25 Jahre alt. Es wurde im Bereich der Sitzungssäle seither keine Investitionen getätigt. Somit
besteht in vielen Bereichen Investitionsbedarf. Ich habe daher für den Bereich des Foyers und der
Sitzungssäle ein neues Gestaltungskonzept erstellen lassen. Danach wird vorgeschlagen, die Möblierung (Konferenzstühle, Tische, Besucherstühle) in allen Sälen zu erneuern, die farbig gestalteten
Stocculustro-Wände zu putzen und weiß zu streichen und die Stoffbespannung unter den abgehängten Decken durch in Weiß gehaltene Akustikdecken zu ersetzen. Dieses Konzept, welches als
Anlage beigefügt ist, habe ich in einem interfraktionellen Gespräch vorgestellt. Um der angespannten Haushaltslage Rechnung zu tragen, wurde vorgeschlagen, die Maßnahmen, die insgesamt einen Aufwand von ca. 442.000,- € erfordern, schrittweise umzusetzen.
Zunächst soll in mehreren Abschnitten der große Sitzungssaal umgestaltet werden. Ich rege daher
an, in den Wirtschaftsplan 2015 einen Betrag in Höhe von 90.000,- € einzustellen. Damit würden
dann alle Konferenzstühle und die Tische erneuert. Die Erneuerung der Beschallungsanlage wurde
bereits im Wirtschaftsplan 2014 finanziert. Die Ausschreibung wurde durchgeführt, die Auftragsvergabe kann in dieser Woche erfolgen. Mit einem Aufwand in Höhe von ca. 83.500,- € könnten
dann im Jahr 2016 die Unterseiten der abgehängten Decken erneuert und die Wände farbig neu
gestaltet werden. Im Jahr 2017 wäre dann noch ein Betrag in Höhe von 71.500,- € für neu Besucherstühle erforderlich.
zu 2.:
Die Vergabe der Planungsaufträge zur Sanierung des sog. Neubaus der ehemaligen Hauptschule
Liblar erfolgte Anfang 2014. Zunächst wurde eine intensive Bestandsaufnahme einschließlich einer
Überprüfung, ob Schadstoffe im Gebäude vorhanden sind, durchgeführt. Danach wurden eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung erstellt.
Die entsprechenden Kostenberechnungen
der Architekten und aller Fachplaner wurden Ende 2014
vorgelegt. Danach ergab sich eine erhebliche Überschreitung der bisherigen Kalkulationsansätze.
Neben allgemeinen Preissteigerungen ist dafür auch die Ende 2013 vorgenommenen Änderung der
HOAI ursächlich. Die dort festgelegten Vergütungen für Architekten und Fachingenieure wurden
erheblich erhöht. Dies führt zu Mehrausgaben gegenüber der in 2012 erstellten Kostenschätzung in
Höhe von ca. 250.000,- €.
In intensiven Gesprächen mit allen beteiligten Fachplanern wurde nach Lösungen gesucht, wie die
Kosten reduziert werden können. Danach schlage ich vor, anstelle der in den Ausschüssen vorgestellten Planung mit einer Vorhangfassade ein Wärmedämmverbundsystem
vorzusehen. Auf die
geplante Einhausung der Nottreppe unterhalb der Verbindungsbrücke
zum Ville-Gymnasium soll
verzichtet werden. Die Gestaltung der Außenanlage wird auf das unverzichtbar notwendige Maß
reduziert. Die im Bereich der Mensa geplante Außenterrasse sollte allerdings zur Attraktivitätssteigerung für die Mensa erhalten bleiben. Weitere Einsparungen wurden durch Reduzierung von
Standards bei der technischen Gebäudeausrüstung erzielt.
Zusätzlich wurde geprüft, ob für das Vorhaben Fördergelder zur Verfügung stehen. Bei der Sanierung des Gebäudes soll der KfW-100-Standard eingehalten werden. Die KfW-Bank gewährt dann
Tilgungszuschüsse in Höhe von 80.000,- €. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 25.000,- € wird für
die Ausführung der Beleuchtung in LED-Technik gezahlt. Aufgrund der jetzt vorliegenden Daten
stellt sich die Kostensituation wie folgt dar:
Kostenschätzung
Wirtschaftsplan
2012
2015
Kosten berech nung
12/2014
Kostenberechnung
Schätzung auf der Grundlage der Bruttogeschossfläche. Keine Berücksichtigung von Außenanlagen
3.600.000,- €
Aktualisierte
2014
mit Stand 3. Quartal
3.800.000,- €
durch Architekten und Fachpla-
4.500.000,- €
Kostenschätzung
Kostenberechnung
ner
2/2015
Kostenberechnung unter Berücksichtigung
sparvorschlägen:
Baukosten
Terrasse Mensa
von Ein-
Zuschüsse
Finanzbedarf
Mehrbedarf gegenüber Entwurf Wirtschaftsplan
3.945.000,105.000.4.050.000,- 105.000.3.945.000,-
€
€
€
€
€
145.000,- €
Unter Berücksichtigung dieser Einsparvorschläge belaufen sich die Gesamtkosten für die Sanierung
des Gebäudes auf 4.050.000,- €. Die für 2016 im Entwurf des Wirtschaftsplanes vorgesehene Verpflichtungsermächtigung
um 250.000,- € auf 2.550.000,- € erhöhen. Weiterhin wären Einnahmen in
Höhe von 105.000,- € vorzusehen. Unter Berücksichtigung dieser Zuschüsse betragen die Mehraufwendungen gegenüber den bisherigen Ansätzen im Entwurf des Wirtschaftsplanes 145.000,- €.
Eine weitere Reduktion der Kosten um 105.000,- € wäre möglich, wenn auf die geplante Außenterrasse verzichtet wird.
zu 3.:
Im Bereich des Übergangsheimes Radmacherstraße wurde Ende 2014 ein Gebäude durch Brand
zerstört. Aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern, die der Stadt derzeit zugwiesen werden, wird
das Gebäude dringend benötigt. Die Kosten für einen Neubau, die in den Wirtschaftsplan 2015 einzustellen sind, werden auf 70.000,- € geschätzt. Die Stadt erhält eine Versicherungsentschädigung
voraussichtlich in gleicher Höhe.
zu 4.:
Die Stadt ist Eigentümerin des Hauses Antonsgasse 3. Das Objekt war bis Herbst 2014 bewohnt.
Der Gesamtzustand des Gebäudes ist schlecht. Das Dach muss saniert werden. Fenster und Böden sind zu erneuern. Die bisher in dem Haus betriebenen Ölöfen können nicht mehr genutzt werden. Im Rahmen einer Kernsanierung, die auch geringfügige Grundrissänderungen
und den Einbau
von Bädern und Küchen umfasst, können in dem Objekt 3 Wohnungen errichtet werden. Derzeit ist
die Stadt zur Unterbringung von Asylbewerbern dringend auf jede verfügbare Wohnung angewiesen. Daher sollte das Objekt Antonsgasse 3 saniert und zu Unterbringung von Asylbewerbern genutzt werden. Sofern in diesem Bereich kein Bedarf mehr besteht, könnten die Wohnungen zu den
Konditionen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vermietet werden. Bei einer Wohnfläche
von insgesamt 225 m2 und einem Mietpreis in Höhe von 5,75 €/m2 ergeben sich Mieteinnahmen in
Höhe von 15.525,- € pro Jahr. Bei Sanierungskosten in Höhe von 215.000,- €, die in den Wirtschaftsplan 2015 eingestellt werden sollen, ist die Maßnahme wirtschaftlich.
zu 5.:
Der SC Germania Erftstadt-Lechenich hat beantragt, dem Verein die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um nach dem Erper Modell auf dem neuen Sportplatz in Lechenich ein Umkleidegebäude erstellen zu können. Die Maßnahme soll in den Jahren 2015 und 2016 umgesetzt werden.
Dazu wäre im Jahr 2015 eine Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000,- € sowie eine Verpflichtungsermächtigung für 2016 in Höhe von 300.000,- € erforderlich. Die Daten hinsichtlich der Baukosten und der sich daraus ergebenden Folgekosten konnten noch nicht umfassend geprüft und mit
dem SC Germania abgestimmt werden. Der Ansatz im Wirtschaftsplan sollte daher mit einem SV1Vermerk versehen werden. Zur weiteren Begründung verweise ich auf meine Stellungnahme zum
Antrag 555/2014.
Zum 01.02.2015 wurden die Aufträge für die Reinigung städtischer Immobilien an zwei Firmen neu
vergeben. Dadurch ergeben sich Kostensteigerungen gegenüber der bisherigen Beauftragung. Bei
den Ansätzen für die Reinigungskosten im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2015 wurde diese Kostensteigerung
bereits berücksichtigt.
Im Herbst 2014 zeichnete sich ab, dass eine weitere Zusam-
menarbeit mit dem bisher beauftragten Unternehmen nicht tragbar ist und ein Anbieterwechsel nötig
sein würde. Bei den Erläuterungen zum Entwurf des Wirtschaftsplanes wurde diese Position noch
nicht hinreichend erläutert.