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Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme 04.12.14)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme 04.12.14) Beschlussvorlage (Ergänzende Stellungnahme 04.12.14)

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Inhalt der Datei

Anlage zu Vorlage V 416/2014 Die wirtschaftliche Situation der Stadt Erftstadt ist sehr angespannt. Seit Einführung von NKF konnten genehmigte Haushalte nur durch gesetzliche Änderungen (Bei NKF-Einführung durch die Ausgleichsrücklage und beim Doppelhaushalt 2013/2014 durch die Änderung des § 76 GO NRW) erzielt werden. Ich weise jedoch darauf hin, dass in allen Haushaltssicherungskonzepten eine Vielzahl von Einsparvorschlägen bereits umgesetzt wurde. Um die Gesamtsituation der Stadt Erftstadt jedoch auch nachhaltig zu verbessern, muss die Stadt Erftstadt als ein Gesamtkonzern betrachtet werden. Das hat zur Folge, dass auch die städtischen Eigenbetriebe in die Konsolidierung mit einzubinden sind. Ich schlage daher vor, zum Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebs Immobilien, folgende Überlegungen mit einzubeziehen: Der Verbleib der VHS am Standort Marienschule ist bisher politisch ungeklärt. Somit sollten hier bis zu einer endgültigen Entscheidung keine Planungen, Investitionen oder Baumaßnahmen getätigt werden. Auch ein Umzug der VHS in das ehemalige Gebäude der Carl-Schurz-Hauptschule muss wieder diskutiert werden. Um eine Entscheidung hier zu forcieren, könnten die im Wirtschaftsplan 2015 eingestellten Planungskosten für die Sanierung des Parkplatzes Dreifachhalle Lechenich alternativ in die Planungen für die Nutzung der ehemaligen CarlSchurz-Schule mit einfließen. Der vom Eigenbetrieb Immobilien verwaltete städt. Gebäudebestand soll näher betrachtet werden. Ggfls. ergeben sich durch Veräußerungen nicht benötigter Immobilien Verkaufserlöse und sinkende Unterhaltungskosten. Die Planung eines Ausbaus der Gymnastikhalle im ehemaligen Lehrschwimmbecken der Erich-Kästner-Grundschule sollte überdacht werden. Die Schule verfügt über eine nahegelegene Turnhalle sowie eine eigene Schulaula. Hier ist kein zwingender Handlungsbedarf zu erkennen. Auf Dauer muss der Erhalt zweier Standorte der Stadtbücherei hinterfragt werden. Eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Erp kann Haushaltssituation derzeit nicht mehr ins Auge gefasst werden. bei der Ein ggfls. erforderlicher KiTa-Ausbau sollte vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der gesetzlich vorgegebenen Gruppenstärke maßvoll geplant werden. Das Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung muss dabei selbstverständlich berücksichtigt werden. Eine Zentralisierung der buchhalterischen Bereiche der Eigenbetriebe sollte vor dem Hintergrund der Transparenz sowie sich möglicherweise ergebender Synergien überdacht werden. Die vorgenannten Überlegungen sind erste Versuche, den Gesamtkonzern Stadt Erftstadt wirtschaftlich positiv zu gestalten. Sie sind nicht als abschließend zu betrachten, sondern sollten im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen diskutiert und ggfls. geändert oder ergänzt werden.