Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
81 kB
Datum
17.03.2015
Erstellt
04.12.14, 15:05
Aktualisiert
04.12.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu Vorlage V 416/2014
Die wirtschaftliche Situation der Stadt Erftstadt ist sehr angespannt. Seit Einführung
von NKF konnten genehmigte Haushalte nur durch gesetzliche Änderungen (Bei
NKF-Einführung durch die Ausgleichsrücklage und beim Doppelhaushalt 2013/2014
durch die Änderung des § 76 GO NRW) erzielt werden. Ich weise jedoch darauf hin,
dass in allen Haushaltssicherungskonzepten eine Vielzahl von Einsparvorschlägen
bereits umgesetzt wurde. Um die Gesamtsituation der Stadt Erftstadt jedoch auch
nachhaltig zu verbessern, muss die Stadt Erftstadt als ein Gesamtkonzern betrachtet
werden. Das hat zur Folge, dass auch die städtischen Eigenbetriebe in die
Konsolidierung mit einzubinden sind. Ich schlage daher vor, zum Wirtschaftsplan
2015 des Eigenbetriebs Immobilien, folgende Überlegungen mit einzubeziehen:
Der Verbleib der VHS am Standort Marienschule ist bisher politisch ungeklärt.
Somit sollten hier bis zu einer endgültigen Entscheidung keine Planungen,
Investitionen oder Baumaßnahmen getätigt werden. Auch ein Umzug der VHS
in das ehemalige Gebäude der Carl-Schurz-Hauptschule muss wieder
diskutiert werden.
Um eine Entscheidung hier zu forcieren, könnten die im Wirtschaftsplan 2015
eingestellten Planungskosten für die Sanierung des Parkplatzes Dreifachhalle
Lechenich alternativ in die Planungen für die Nutzung der ehemaligen CarlSchurz-Schule mit einfließen.
Der vom Eigenbetrieb Immobilien verwaltete städt. Gebäudebestand soll
näher betrachtet werden. Ggfls. ergeben sich durch Veräußerungen nicht
benötigter Immobilien Verkaufserlöse und sinkende Unterhaltungskosten.
Die Planung eines Ausbaus der Gymnastikhalle im ehemaligen
Lehrschwimmbecken der Erich-Kästner-Grundschule sollte überdacht werden.
Die Schule verfügt über eine nahegelegene Turnhalle sowie eine eigene
Schulaula. Hier ist kein zwingender Handlungsbedarf zu erkennen.
Auf Dauer muss der Erhalt zweier Standorte der Stadtbücherei hinterfragt
werden.
Eine Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Erp kann
Haushaltssituation derzeit nicht mehr ins Auge gefasst werden.
bei
der
Ein ggfls. erforderlicher KiTa-Ausbau sollte vor dem Hintergrund der
demographischen
Entwicklung
und
der
gesetzlich
vorgegebenen
Gruppenstärke maßvoll geplant werden. Das Ziel einer bedarfsgerechten
Versorgung muss dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.
Eine Zentralisierung der buchhalterischen Bereiche der Eigenbetriebe sollte
vor dem Hintergrund der Transparenz sowie sich möglicherweise ergebender
Synergien überdacht werden.
Die vorgenannten Überlegungen sind erste Versuche, den Gesamtkonzern Stadt
Erftstadt wirtschaftlich positiv zu gestalten. Sie sind nicht als abschließend zu
betrachten, sondern sollten im Rahmen der Wirtschaftsplanberatungen diskutiert und
ggfls. geändert oder ergänzt werden.