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Allgemeine Vorlage (Ausstattung und Ausgestaltung verschiedener Räume des Gymnasiums und des Schulhofes im Zusammenhang mit der „Pädagogischen Übermittagsbetreuung“ ab dem Schuljahr 2009/2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
22.09.09, 09:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausstattung und Ausgestaltung verschiedener Räume des Gymnasiums und des Schulhofes im Zusammenhang mit der „Pädagogischen Übermittagsbetreuung“ ab dem Schuljahr 2009/2010) Allgemeine Vorlage (Ausstattung und Ausgestaltung verschiedener Räume des Gymnasiums und des Schulhofes im Zusammenhang mit der „Pädagogischen Übermittagsbetreuung“ ab dem Schuljahr 2009/2010)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann / Herr Stolz Kreuzau, 25.08.2009 Vorlagen-Nr.: 66/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss Hauptausschuss Rat 08.09.2009 16.09.2009 06.10.2009 Ausstattung und Ausgestaltung verschiedener Räume des Gymnasiums und des Schulhofes im Zusammenhang mit der „Pädagogischen Übermittagsbetreuung“ ab dem Schuljahr 2009/2010 I. Sach- und Rechtslage: Wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt berichtet, wird ab dem letzten Schuljahr Nachmittagsunterricht erteilt, wozu im Rahmen des Landesprogramms „Geld oder Stelle“ auch entsprechende Landeszuschüsse zu den entstehenden Personal- und Sachkosten gewährt werden. Dies gilt allerdings nicht für die mit diesem Schulbetrieb verbundenen Einrichtungs- und Ausstattungskosten und evtl. baulichen Veränderungen. Nunmehr richtet die Schulleitung des Gymnasiums Kreuzau mit Schreiben vom 26.08.2009 an die Verwaltung einen diesbezüglichen Antrag. Wie hieraus ersichtlich, wird für einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler im S-I-Bereich des Gymnasiums ab dem Schuljahr 2009/10 Nachmittagsunterricht, und zwar montags für derzeit 264 und donnerstags für 196 Schülerinnen und Schüler, erforderlich. Der Bedarf für Nachmittagsunterricht wird zukünftig eher zunehmen als abnehmen. Aufgrund dieses Tatbestandes wird es noch vor Fertigstellung der Mensa erforderlich, entsprechende Räume zur Einnahme des Essens und vor allem zum Aufenthalt auszuweisen und auch dementsprechend einzurichten. Hierbei ist seitens der Schulleitung ein Teil des Mehrzweckraumes vorgesehen, was aber auch voraussetzt, die dort derzeit gelagerten Möbel anderweitig unterzubringen. Hierzu wurde beim letzten Schulleitergespräch seitens der Verwaltungsvertreter empfohlen, innerhalb des Schulzentrums eine Möglichkeit zu suchen. Gleichzeitig wird im letzten Absatz des Antrages auch auf Lösungen im Bereich des Neubaus der Mensa ausdrücklich Bezug genommen. Wichtig bleibt es in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen, dass die v.g. Räumlichkeiten auch nach Fertigstellung der Mensa weiter vorgehalten werden müssen und von daher nicht nur vorübergehend auszustatten und einzurichten sind. Neben der Einrichtung der Räume wird es aber auch notwendig, den Schulhof entsprechend zu gestalten und mit Spiel- und Sportgeräten zu versehen, wozu ebenfalls auf eine als Anlage beigefügte detaillierte Aufstellung verwiesen wird. Diese schon länger in Rede stehende Anregung ist viele Jahre verschoben worden, da hier in den Nachmittags- und Abendstunden Vandalismus zu erwarten war. Nachdem aber in den diesjährigen Osterferien eine entsprechende Toranlage angeschafft wurde, ist dieses Problem nicht mehr gegeben. Die Anschaffungswünsche im Rahmen der Übermittagbetreuung und der Ausweitung des Ganztagsangebotes des Gymnasiums sind mit erheblichen Kosten in Höhe von insgesamt 48.000 € verbunden, und zwar davon für die Ausgestaltung und Ausstattung des Aufenthaltsraumes sowie des sog. Freiluftklassenzimmers mit 13.000 €, für die Gestaltung des Schulhofes mit 11.000 € sowie für die weiteren Lehr- und Unterrichtsmitteln mit 24.000 €. Aufgrund dieser Erfordernisse, die sich nicht nur aus dem Sachzwang durch den verpflichtenden Nachmittagsunterricht, sondern auch aus der Zielrichtung der Ganztagsoffensive des Landes NRW ergeben, sind diese Anschaffungen zwangsläufig zu tätigen. Unabhängig davon wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung des Gymnasiums im Detail prüfen, ob diese Anschaffungen im beantragten Umfange unbedingt erforderlich sind und ob diese Kostengrößenordnung auch nach Einholung der Angebote und der damit verbundenen Aufträge letztlich notwendig ist. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte diese Prüfung bisher nicht erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die notwendigen Mittel in Höhe von max. 48.000 € sind im Rahmen des Haushaltsplanes 2010 bereitzustellen, sofern die Erforderlichkeit in dieser Größenordnung festgestellt wird. III. Beschlussvorschlag: „1. Der Antrag zur Ausstattung des Gymnasiums Kreuzau im Zusammenhang mit den erweiterten Nachmittagsangeboten einschließlich Ausgestaltung des Schulhofes wird grundsätzlich befürwortet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen des Gymnasiums und auch der Haupt- und Realschule, die unbedingte Notwendigkeit zu prüfen und das Ergebnis dem Schulausschuss wieder vorzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-