Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
22.09.09, 09:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 25.08.2009
Vorlagen-Nr.: 66/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
08.09.2009
16.09.2009
06.10.2009
Ausstattung und Ausgestaltung verschiedener Räume des Gymnasiums und des
Schulhofes im Zusammenhang mit der „Pädagogischen Übermittagsbetreuung“ ab dem
Schuljahr 2009/2010
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bereits zu einem früheren Zeitpunkt berichtet, wird ab dem letzten Schuljahr
Nachmittagsunterricht erteilt, wozu im Rahmen des Landesprogramms „Geld oder Stelle“ auch
entsprechende Landeszuschüsse zu den entstehenden Personal- und Sachkosten gewährt
werden. Dies gilt allerdings nicht für die mit diesem Schulbetrieb verbundenen Einrichtungs- und
Ausstattungskosten und evtl. baulichen Veränderungen.
Nunmehr richtet die Schulleitung des Gymnasiums Kreuzau mit Schreiben vom 26.08.2009 an die
Verwaltung einen diesbezüglichen Antrag.
Wie hieraus ersichtlich, wird für einen großen Teil der Schülerinnen und Schüler im S-I-Bereich
des Gymnasiums ab dem Schuljahr 2009/10 Nachmittagsunterricht, und zwar montags für derzeit
264 und donnerstags für 196 Schülerinnen und Schüler, erforderlich. Der Bedarf für
Nachmittagsunterricht wird zukünftig eher zunehmen als abnehmen.
Aufgrund dieses Tatbestandes wird es noch vor Fertigstellung der Mensa erforderlich,
entsprechende Räume zur Einnahme des Essens und vor allem zum Aufenthalt auszuweisen und
auch dementsprechend einzurichten. Hierbei ist seitens der Schulleitung ein Teil des
Mehrzweckraumes vorgesehen, was aber auch voraussetzt, die dort derzeit gelagerten Möbel
anderweitig unterzubringen. Hierzu wurde beim letzten Schulleitergespräch seitens der
Verwaltungsvertreter empfohlen, innerhalb des Schulzentrums eine Möglichkeit zu suchen.
Gleichzeitig wird im letzten Absatz des Antrages auch auf Lösungen im Bereich des Neubaus der
Mensa ausdrücklich Bezug genommen.
Wichtig bleibt es in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen, dass die v.g.
Räumlichkeiten auch nach Fertigstellung der Mensa weiter vorgehalten werden müssen und von
daher nicht nur vorübergehend auszustatten und einzurichten sind.
Neben der Einrichtung der Räume wird es aber auch notwendig, den Schulhof entsprechend zu
gestalten und mit Spiel- und Sportgeräten zu versehen, wozu ebenfalls auf eine als Anlage
beigefügte detaillierte Aufstellung verwiesen wird. Diese schon länger in Rede stehende Anregung
ist viele Jahre verschoben worden, da hier in den Nachmittags- und Abendstunden Vandalismus
zu erwarten war. Nachdem aber in den diesjährigen Osterferien eine entsprechende Toranlage
angeschafft wurde, ist dieses Problem nicht mehr gegeben.
Die Anschaffungswünsche im Rahmen der Übermittagbetreuung und der Ausweitung des
Ganztagsangebotes des Gymnasiums sind mit erheblichen Kosten in Höhe von insgesamt 48.000
€ verbunden, und zwar davon für die Ausgestaltung und Ausstattung des Aufenthaltsraumes sowie
des sog. Freiluftklassenzimmers mit 13.000 €, für die Gestaltung des Schulhofes mit 11.000 €
sowie für die weiteren Lehr- und Unterrichtsmitteln mit 24.000 €.
Aufgrund dieser Erfordernisse, die sich nicht nur aus dem Sachzwang durch den verpflichtenden
Nachmittagsunterricht, sondern auch aus der Zielrichtung der Ganztagsoffensive des Landes
NRW ergeben, sind diese Anschaffungen zwangsläufig zu tätigen.
Unabhängig davon wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Schulleitung des Gymnasiums
im Detail prüfen, ob diese Anschaffungen im beantragten Umfange unbedingt erforderlich sind und
ob diese Kostengrößenordnung auch nach Einholung der Angebote und der damit verbundenen
Aufträge letztlich notwendig ist. Aufgrund der Kürze der Zeit konnte diese Prüfung bisher nicht
erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die notwendigen Mittel in Höhe von max. 48.000 € sind im Rahmen des Haushaltsplanes 2010
bereitzustellen, sofern die Erforderlichkeit in dieser Größenordnung festgestellt wird.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Der Antrag zur Ausstattung des Gymnasiums Kreuzau im Zusammenhang mit den erweiterten
Nachmittagsangeboten einschließlich Ausgestaltung des Schulhofes wird grundsätzlich
befürwortet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen des Gymnasiums
und auch der Haupt- und Realschule, die unbedingte Notwendigkeit zu prüfen und das
Ergebnis dem Schulausschuss wieder vorzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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