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Antrag (Antrag bzgl. Erhalt der Buslinie 984 von Erftstadt nach Weilerswist)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
22.04.2015
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
01.04.15, 18:43
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 569/2013 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 19.11.2013 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 12.02.2014 zur Kenntnis 22.04.2015 beschließend Antrag bzgl. Erhalt der Buslinie 984 von Erftstadt nach Weilerswist Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Betriebsführerschaft der Linie 984 obliegt derzeit ausschließlich dem Kreis Euskirchen. Hauptfunktion der Linie 984 ist die Durchführung des Schülerverkehrs - auch aus dem Rhein-Erft-Kreis zur Gesamtschule Weilerswist. Die Zu- und Ausstiege erfolgen in Erftstadt in den Stadtteilen Lechenich, Ahrem, Erp, Friesheim und Bliesheim. Eine in diesem Jahr durchgeführte Fahrgastzählung durch die RVK ergab eine gute Auslastung dieser Fahrten. Diese Fahrten, ausgerichtet auf die Zeiten der Schulanfangs- wie Schulendzeiten (morgens 3 Fahrten sowie ab mittags 4 Fahrten), sind von der Streichung nicht betroffen, so dass weiterhin Fahrten nach Weilerswist bestehen bleiben (Haltestelle Gesamtschule – Bahnhof Weilerswist 3 Min. Fußweg). Zusätzlich werden neben dem „Schülerverkehr“ über die Linie 984 drei Fahrtenpaare zu Zeiten außerhalb des Schulzeiten zwischen Friesheim und Weilerswist Bahnhof angeboten, welche nun zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wegfallen. Die durchgeführten Zählungen der RVK hat eine sehr geringe Nachfrage ergeben. In den sechs gezählten Fahrten befanden sich insgesamt vier Fahrgäste. Der Kreis Euskirchen hat aufgrund der Zählergebnisse den Rhein-Erft-Kreis kontaktiert, da dringender Handlungsbedarf bezüglich der Finanzierung der Linie bestand. Bisher wird die Linie 984 ausschließlich dem Kreis Euskirchen in der Ergebnisrechnung der RVK zugerechnet. Aus Sicht des Kreises Euskirchen sollte sichergestellt werden, dass sich auch der Rhein-Erft-Kreis in Zukunft an der Finanzierung der Linie 984 beteiligt. Gleichzeitig musste auch die Frage der Betriebsführerschaft eine Neuregelung erfahren. In den Gesprächen zwischen den beiden Kreisen, der REVG und der RVK wird nun ab 01.01.2014 eine Gemeinschaftsgenehmigung REVG und RVK erteilt werden. Somit werden die gefahrenen Leistungen im Bereich des Stadtgebietes Erftstadt in Zukunft auch tatsächlich vom Rhein-Erft-Kreis bezahlt und nicht wie bisher ausschließlich vom Kreis Euskirchen. Im Rahmen der Kreisumlage wird die Finanzierung auf die Städte umgelegt. Zu Frage 2: Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den ÖPNV. Bei Zustimmung des Kreises und Übernahme der Kosten durch die Stadt Erftstadt könnte die Linie in ihrer jetzigen Form erhalten werden. Aufgrund der äußerst geringen Nachfrage sollte der Bus jedoch durch alternative Bedienungsformen ersetzt werden. Aktuell könnte dies durch eine Ausweitung des AST-Verkehrs erfolgen. Der Arbeitskreis ÖPNV des Rhein-Erft-Kreises hatte zur Streichung der erwähnten Fahrten keine Einwände. Zu Frage 3: Derzeit findet die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis statt. Wichtiger Aspekt in dieser Überarbeitung wird aus Sicht der Stadt Erftstadt die Anbindung aller Stadtteile an den Bahnhof Erftstadt sein, dazu zählt dann auch der Stadtteil Friesheim. Um dies zu ermöglichen, werden auch alternative Bedienungsformen zur Diskussion anstehen. Hierunter fällt auch die Bedienungsform des TaxiBusses. Es ist jedoch erforderlich, dass vor Einführung des TaxiBusses dieser weitere ÖPNV-Baustein gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem beauftragten Planungsbüro konzeptionell erarbeitet wird und somit im NVP aufgenommen werden kann. In Vertretung (Erner) -2-