Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
22.04.2015
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
01.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 569/2013
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 19.11.2013
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
BM
Datum Freigabe -100-
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Bemerkungen
12.02.2014
zur Kenntnis
22.04.2015
beschließend
Antrag bzgl. Erhalt der Buslinie 984 von Erftstadt nach Weilerswist
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Frage 1:
Die Betriebsführerschaft der Linie 984 obliegt derzeit ausschließlich dem Kreis Euskirchen. Hauptfunktion der Linie 984 ist die Durchführung des Schülerverkehrs - auch aus dem Rhein-Erft-Kreis zur Gesamtschule Weilerswist. Die Zu- und Ausstiege erfolgen in Erftstadt in den Stadtteilen
Lechenich, Ahrem, Erp, Friesheim und Bliesheim. Eine in diesem Jahr durchgeführte
Fahrgastzählung durch die RVK ergab eine gute Auslastung dieser Fahrten. Diese Fahrten,
ausgerichtet auf die Zeiten der Schulanfangs- wie Schulendzeiten (morgens 3 Fahrten sowie ab
mittags 4 Fahrten), sind von der Streichung nicht betroffen, so dass weiterhin Fahrten nach
Weilerswist bestehen bleiben (Haltestelle Gesamtschule – Bahnhof Weilerswist 3 Min. Fußweg).
Zusätzlich werden neben dem „Schülerverkehr“ über die Linie 984 drei Fahrtenpaare zu Zeiten
außerhalb des Schulzeiten zwischen Friesheim und Weilerswist Bahnhof angeboten, welche nun
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 wegfallen. Die durchgeführten Zählungen der RVK hat
eine sehr geringe Nachfrage ergeben. In den sechs gezählten Fahrten befanden sich insgesamt
vier Fahrgäste.
Der Kreis Euskirchen hat aufgrund der Zählergebnisse den Rhein-Erft-Kreis kontaktiert, da
dringender Handlungsbedarf bezüglich der Finanzierung der Linie bestand. Bisher wird die Linie
984 ausschließlich dem Kreis Euskirchen in der Ergebnisrechnung der RVK zugerechnet. Aus
Sicht des Kreises Euskirchen sollte sichergestellt werden, dass sich auch der Rhein-Erft-Kreis in
Zukunft an der Finanzierung der Linie 984 beteiligt. Gleichzeitig musste auch die Frage der
Betriebsführerschaft eine Neuregelung erfahren. In den Gesprächen zwischen den beiden
Kreisen, der REVG und der RVK wird nun ab 01.01.2014 eine Gemeinschaftsgenehmigung REVG
und RVK erteilt werden. Somit werden die gefahrenen Leistungen im Bereich des Stadtgebietes
Erftstadt in Zukunft auch tatsächlich vom Rhein-Erft-Kreis bezahlt und nicht wie bisher
ausschließlich vom Kreis Euskirchen. Im Rahmen der Kreisumlage wird die Finanzierung auf die
Städte umgelegt.
Zu Frage 2:
Der Rhein-Erft-Kreis ist Aufgabenträger für den ÖPNV. Bei Zustimmung des Kreises und
Übernahme der Kosten durch die Stadt Erftstadt könnte die Linie in ihrer jetzigen Form erhalten
werden. Aufgrund der äußerst geringen Nachfrage sollte der Bus jedoch durch alternative
Bedienungsformen ersetzt werden. Aktuell könnte dies durch eine Ausweitung des AST-Verkehrs
erfolgen.
Der Arbeitskreis ÖPNV des Rhein-Erft-Kreises hatte zur Streichung der erwähnten Fahrten keine
Einwände.
Zu Frage 3:
Derzeit findet die Überarbeitung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis statt. Wichtiger
Aspekt in dieser Überarbeitung wird aus Sicht der Stadt Erftstadt die Anbindung aller Stadtteile an
den Bahnhof Erftstadt sein, dazu zählt dann auch der Stadtteil Friesheim.
Um dies zu ermöglichen, werden auch alternative Bedienungsformen zur Diskussion anstehen.
Hierunter fällt auch die Bedienungsform des TaxiBusses. Es ist jedoch erforderlich, dass vor
Einführung des TaxiBusses dieser weitere ÖPNV-Baustein gemeinsam mit dem Rhein-Erft-Kreis
und dem beauftragten Planungsbüro konzeptionell erarbeitet wird und somit im NVP
aufgenommen werden kann.
In Vertretung
(Erner)
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