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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; 
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; 
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 25 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 02.12.2009 Vorlagen-Nr.: 85/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Ortskern Kreuzau ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Überwiegend handelt es sich um unbeplanten Innenbereich, sodass sich die Bebauung nach § 34 BauGB richtet. Im Hinblick auf die weitere Entwicklung im Ortskern, insbesondere wegen der Parkplatzsituation, halte ich es inzwischen für zwingend erforderlich, für den Teilbereich des Ortskerns zwischen Mittelstraße/Feldstraße sowie Hauptstraße/“Mühlengasse“ und „Im Herkesgarten“/Teichstraße Planungssicherheit durch die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne zu schaffen. Für den vorgenannten Bereich schlage ich Ihnen vor, insgesamt drei Bebauungspläne zur Aufstellung zu beschließen. Hinsichtlich der Abgrenzung der Plangebiete und der jeweiligen Zielinhalte verweise ich auch auf die folgenden Sitzungsvorlagen Nr. 85 und 86/2009. Das Plangebiet Nr. E 25, „Ortskern I“, sollte wie folgt begrenzt werden: Im Norden durch die Feldstraße, im Süden durch die Hauptstraße, im Westen durch die Hauptstraße, im Osten durch die Straße „Im Herkesgarten“. Die Planunterlage wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung am Smartboard vorgestellt. Welche Ziele sollen mit diesem Bebauungsplan verfolgt werden? Hierzu folgende Ausführungen: - Einflussnahme auf die zukünftige weitere Entwicklung durch Festlegung konkreter überbaubarer Flächen und Geschossigkeit, - Sicherung der Parkplatzfläche auf dem heute nur angepachteten Parkplatz mit Sicherung einer Zu- oder Ausfahrt zur Straße „Im Herkesgarten“, - Sicherung einer wünschenswerten städtebaulichen Entwicklung im Bereich leerstehender abbruchreifer Bausubstanz Ecke Feldstraße/Hauptstraße. In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt werden, einen ersten konkreten Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten. Da es sich bei dem Bebauungsplan eindeutig um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, kann das Planverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine sonstigen Gutachten erforderlich, sodass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen wird. Die entsprechenden Planungskosten werden im Haushalt 2010 veranschlagt. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt: Im Norden durch die Feldstraße, im Süden durch die Hauptstraße, im Westen durch die Hauptstraße, im Osten durch die Straße „Im Herkesgarten“. 2. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-