Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Her Schmühl, 621-00/E 25
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 02.12.2009
Vorlagen-Nr.: 85/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, "Ortskern I";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Ortskern Kreuzau ist im wirksamen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.
Überwiegend handelt es sich um unbeplanten Innenbereich, sodass sich die Bebauung nach § 34
BauGB richtet.
Im Hinblick auf die weitere Entwicklung im Ortskern, insbesondere wegen der Parkplatzsituation,
halte ich es inzwischen für zwingend erforderlich, für den Teilbereich des Ortskerns zwischen
Mittelstraße/Feldstraße sowie Hauptstraße/“Mühlengasse“ und „Im Herkesgarten“/Teichstraße
Planungssicherheit durch die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne zu schaffen.
Für den vorgenannten Bereich schlage ich Ihnen vor, insgesamt drei Bebauungspläne zur
Aufstellung zu beschließen. Hinsichtlich der Abgrenzung der Plangebiete und der jeweiligen
Zielinhalte verweise ich auch auf die folgenden Sitzungsvorlagen Nr. 85 und 86/2009.
Das Plangebiet Nr. E 25, „Ortskern I“, sollte wie folgt begrenzt werden:
Im Norden durch die Feldstraße,
im Süden durch die Hauptstraße,
im Westen durch die Hauptstraße,
im Osten durch die Straße „Im Herkesgarten“.
Die Planunterlage wird zurzeit erarbeitet und in der Sitzung am Smartboard vorgestellt.
Welche Ziele sollen mit diesem Bebauungsplan verfolgt werden? Hierzu folgende Ausführungen:
-
Einflussnahme auf die zukünftige weitere Entwicklung durch Festlegung konkreter
überbaubarer Flächen und Geschossigkeit,
-
Sicherung der Parkplatzfläche auf dem heute nur angepachteten Parkplatz mit Sicherung
einer Zu- oder Ausfahrt zur Straße „Im Herkesgarten“,
-
Sicherung einer wünschenswerten städtebaulichen Entwicklung im Bereich leerstehender
abbruchreifer Bausubstanz Ecke Feldstraße/Hauptstraße.
In der anstehenden Sitzungsrunde soll zunächst formell nur der Aufstellungsbeschluss gefasst und
die Verwaltung beauftragt werden, einen ersten konkreten Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.
Da es sich bei dem Bebauungsplan eindeutig um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
handelt, kann das Planverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
abgewickelt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da auf die Einschaltung eines Städteplaners verzichtet wird, entstehen nur Kosten für die
Kartenunterlage und die zeichnerische Darstellung. Nach derzeitigem Sachstand sind auch keine
sonstigen Gutachten erforderlich, sodass sich der Gesamtaufwand auf ca. 2.000,00 € belaufen
wird. Die entsprechenden Planungskosten werden im Haushalt 2010 veranschlagt.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 25, Ortsteil Kreuzau, „Ortskern I“, wird gemäß §
2 (1) BauGB beschlossen. Der Planbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch die Feldstraße,
im Süden durch die Hauptstraße,
im Westen durch die Hauptstraße,
im Osten durch die Straße „Im Herkesgarten“.
2.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur
Beratung vorzulegen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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