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Antrag (Antrag bzgl. Verkehrssicherheitsmaßnahmen in E.- Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
08.04.15, 18:44
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 386/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.08.2013 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 05.03.2015 Datum Freigabe -100- Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Karl-Heinz Dirheimer leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 12.11.2013 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 12.02.2014 beschließend Betriebsausschuss Straßen 02.12.2014 beschließend Betriebsausschuss Straßen 04.03.2015 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Verkehrssicherheitsmaßnahmen in E.- Kierdorf Die Kosten eines Umbaus der Gehwege und der Straßenbeleuchtung sind von der Stadt Erftstadt zu tragen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die unbefriedigende Verkehrssituation im Engstellenbereich auf der Friedrich-Ebert-Straße (L 162) ist schon seit langem Thema der Kierdorfer Bürger. Der Ausbau einer „Ortsumgehung Kierdorf – Köttingen“ wurde im letzten Jahr endgültig vom Rat der Stadt Erftstadt abgelehnt. Durch den Bau einer Umgehungsstraße wäre ggf. ein Rückbau der Ortsdurchfahrt möglich gewesen. Auch die Einrichtung einer Engstellensignalisierung wurde von mir untersucht und u.a. wegen dem zu erwartenden Rückstau innerhalb der Ortslage in Kierdorf nicht weiter verfolgt. Eine Verbreiterung der Gehwege auf der Friedrich-Ebert-Straße im Engstellenbereich zwischen Roggendorfer Weg (in Höhe Gaststätte „Goldener Stern“) und Kocherbachweg (in Höhe Apotheke) auf 1,50-2,00m ist wegen der zu geringen Fahrbahnbreite bei einer Beibehaltung des Beidrichtungsverkehrs nicht möglich. Auch die Anlage eines einseitigen ausreichend breiten Gehweges lässt dieser Bereich wegen des zu geringen Querschnittmaßes nicht zu. Für die Anlage eines Fußgängerüberweges ist auch zu prüfen, ob dem Fußgänger auch in der Weiterführung ausreichend breite Gehweganlagen zur Verfügung stehen, die ihm ein gesichertes Erreichen des Überweges ermöglichen. An einem Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde am 16.10.2013 wurde festgestellt, dass diese Voraussetzung im Engpassbereich der Friedrich-EbertStraße nicht erreicht werden kann. Fußgängerunfälle wurden in diesem Bereich in den letzten Jahren von der Polizei nicht registriert. Zur Verdeutlichung der 30 km-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen Roggendorfer Weg und Goldenbergstraße (K 46) habe ich zwischenzeitlich dem Landesbetrieb als Baulastträger der Friedrich-Ebert-Straße (L 163)die Aufstellung des Zeichens 274-53 (30 km) in Höhe Josefstraße angeordnet. Der Kreisverkehr an der L 495/ L 163 (Lidlkreisel) befindet sich im Anordnungsgebiet der Stadt Kerpen. Zur Verbesserung der Fußgängersituation wurde vor einigen Jahren aus Fahrtrichtung Hürth - Knapsack kommend eine der beiden auf den Kreisverkehr zuführenden Fahrspuren provisorisch eingezogen. An dieser Stelle und aus der entgegen gesetzten Fahrtrichtung (wo noch zwei zuführende Fahrspuren bestehen) liegt keine Unfallhäufung vor. Der Durchführung eines Ortstermins mit dem Ortsbürgermeister und Vertreter der Fraktionen steht nichts entgegen. Zu diesem Termin werde ich zusätzlich einen Vertreter des Landesbetriebes Straßenbau NRW einladen. In Vertretung (Wirtz) -2-