Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
28.05.2015
Erstellt
31.10.13, 15:08
Aktualisiert
08.04.15, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 386/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 22.08.2013
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
05.03.2015
Datum Freigabe -100-
Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herr Karl-Heinz Dirheimer leite ich an die zuständigen
Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
12.11.2013
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
12.02.2014
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
02.12.2014
beschließend
Betriebsausschuss Straßen
04.03.2015
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Verkehrssicherheitsmaßnahmen in E.- Kierdorf
Die Kosten eines Umbaus der Gehwege und der Straßenbeleuchtung sind von der Stadt Erftstadt zu
tragen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die unbefriedigende Verkehrssituation im Engstellenbereich auf der Friedrich-Ebert-Straße (L 162)
ist schon seit langem Thema der Kierdorfer Bürger. Der Ausbau einer „Ortsumgehung
Kierdorf – Köttingen“ wurde im letzten Jahr endgültig vom Rat der Stadt Erftstadt abgelehnt. Durch
den Bau einer Umgehungsstraße wäre ggf. ein Rückbau der Ortsdurchfahrt möglich gewesen.
Auch die Einrichtung einer Engstellensignalisierung wurde von mir untersucht und u.a. wegen dem
zu erwartenden Rückstau innerhalb der Ortslage in Kierdorf nicht weiter verfolgt.
Eine Verbreiterung der Gehwege auf der Friedrich-Ebert-Straße im Engstellenbereich zwischen
Roggendorfer Weg (in Höhe Gaststätte „Goldener Stern“) und Kocherbachweg (in Höhe
Apotheke) auf 1,50-2,00m ist wegen der zu geringen Fahrbahnbreite bei einer Beibehaltung des
Beidrichtungsverkehrs nicht möglich. Auch die Anlage eines einseitigen ausreichend breiten
Gehweges lässt dieser Bereich wegen des zu geringen Querschnittmaßes nicht zu.
Für die Anlage eines Fußgängerüberweges ist auch zu prüfen, ob dem Fußgänger auch in der
Weiterführung ausreichend breite Gehweganlagen zur Verfügung stehen, die ihm ein gesichertes
Erreichen des Überweges ermöglichen. An einem Ortstermin mit der Kreispolizeibehörde am
16.10.2013 wurde festgestellt, dass diese Voraussetzung im Engpassbereich der Friedrich-EbertStraße nicht erreicht werden kann. Fußgängerunfälle wurden in diesem Bereich in den letzten
Jahren von der Polizei nicht registriert.
Zur Verdeutlichung der 30 km-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Friedrich-Ebert-Straße im
Abschnitt zwischen Roggendorfer Weg und Goldenbergstraße (K 46) habe ich zwischenzeitlich
dem Landesbetrieb als Baulastträger der Friedrich-Ebert-Straße (L 163)die Aufstellung des
Zeichens 274-53 (30 km) in Höhe Josefstraße angeordnet.
Der Kreisverkehr an der L 495/ L 163 (Lidlkreisel) befindet sich im Anordnungsgebiet der Stadt
Kerpen. Zur Verbesserung der Fußgängersituation wurde vor einigen Jahren aus Fahrtrichtung
Hürth - Knapsack kommend eine der beiden auf den Kreisverkehr zuführenden Fahrspuren
provisorisch eingezogen. An dieser Stelle und aus der entgegen gesetzten Fahrtrichtung (wo noch
zwei zuführende Fahrspuren bestehen) liegt keine Unfallhäufung vor.
Der Durchführung eines Ortstermins mit dem Ortsbürgermeister und Vertreter der Fraktionen steht
nichts entgegen. Zu diesem Termin werde ich zusätzlich einen Vertreter des Landesbetriebes
Straßenbau NRW einladen.
In Vertretung
(Wirtz)
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