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Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
22.04.2015
Erstellt
09.04.15, 16:12
Aktualisiert
09.04.15, 16:12
Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+") Beschlussvorlage (Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) - Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+")

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 325/2014 1. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -082- Datum: 16.12.2014 08.04.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 22.04.2015 Bemerkungen beschließend Zukunftskonzepte für die Mobilitätsversorgung im ländlichen Raum (RegioM 2030) Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Prüfung der Einführung eines "TaxiBus+" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 3.808,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 010 531 200 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird gebeten, die Verlegung der Haltestelle für die Anbindung des Anruf-SammelTaxis (AST) an die Stadtbahnlinie 18 von Hürth-Hermülheim nach Brühl Nord zu veranlassen. Begründung: Im Rahmen des Projektes RegioM 2030 hat der Gutachter empfohlen, die Haltestelle der Linie 18 von Hürth-Hermülheim nach Brühl zu verlegen. Die Verwaltung gebeten, zu den nachfolgenden Punkte ergänzende Informationen vorzulegen: a.) Tarifzonen von Köln in den Rhein-Erft-Kreis b.) Anzahl der AST-Nutzer/innen mit Zeitkarte c.) mögliches Einsparpotential In der letzten Sitzung bestand Unklarheit, ob die Verlegung der Haltestelle zu einer Fahrpreiserhöhung führen würde, da evtl. durch die Fahrt über Brühl eine andere Tarifzone zugrunde gelegt werden muss. Nach den VRS - Tarifzonen zählen sowohl Hürth-Hermülheim wie auch Brühl zur arifzone 2. Somit würde bei einer Standortänderung der AST-Haltestelle keine Verteuerung für den Fahrgast eintreten. Nach Rücksprache mit der REVG nutzten im Monat September 2014 ca. 87 Personen das AnrufSammel-Taxi von Hürth-Hermülheim nach Erftstadt. Hiervon zahlten 12 Fahrgäste den vollen Tarif (5,00 €) und 75 Fahrgäste den ermäßigten Tarif (3,80 € für Zeitkarte etc.). In Brühl stehen zwei Haltestellen der Linie 18 zur Auswahl. Die Fahrtstrecke von Erftstadt zur Haltestelle „Brühl Nord“ beträgt ca. 11 km und zur Haltestelle „Brühl Mitte“ ca. 12 km. Die Fahrtstrecke nach Hürth-Hermülheim beträgt ca. 15 km. Vor dem Hintergrund der schlecht beleuchteten Personenunterführung an der Haltestelle Brühl Mitte und den damit verbundenen Angsträumen zu den späten Abfahrtzeiten des Anruf-SammelTaxis ist diese Haltestelle aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht zu empfehlen. Zurzeit werden ca. 800 Fahrten jährlich von Hürth-Hermülheim im AST-Verkehr nach Erftstadt durchgeführt. Nach dem derzeit bestehenden Vertrag mit dem Taxiunternehmen, würde die Einsparung jährlich ca. 3.808 € betragen. In dieser Berechnung wurde die Km-Leistung der Haltestelle Brühl Nord mit 11 km, den 15 km zur Haltestelle Hürth-Hermülheim zugrunde gelegt. Mit Umsetzung der Maßnahme würde sich die Fahrtzeit für die Fahrgäste in der Linie 18 von der Haltestelle Hürth-Hermülheim zur Haltestelle Brühl Nord um acht Minuten verlängern. In Vertretung (Hallstein) -2-