Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
16.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 61/2015
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 / 43 Datum: 29.01.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
16.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
11.02.2015
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
24.02.2015
vorberatend
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
10.03.2015
beschließend
Betrifft:
Antrag bzgl. Entscheidung über die Unterbringung der Volkshochschule
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Vorlage 5/2012 „Konzept für die künftige Nutzung der Räume der ehemaligen
Carl-Schurz-Hauptschule“ hat die Verwaltung sich intensiv mit der Frage beschäftigt, an welchem
Standort künftig die VHS untergebracht werden sollte. Die Entscheidung wurde 2012 vom Rat auf
die Zeit nach der Kommunalwahl 2014 vertagt.
Die Entscheidung über die Nutzung des Grundstücks zwischen der Marienschule und der Straße
Am Hahnacker wurde in die Beratungen über den Masterplan Liblar verwiesen. Hier steht eine
Entscheidung noch aus.
Die möglichen Änderungen in der Schullandschaft in Erftstadt könnten auch Einfluss auf die
Nutzung des sog. Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar haben. Die Entscheidung, ob die
VHS am bisherigen Standort verbleibt oder ob für diesen Zweck der Altbau der ehemaligen
Hauptschule Liblar sollte daher erst getroffen werden, wenn Klarheit über die künftige Struktur der
Schullandschaft besteht. Danach sollte die Entscheidung dann aber kurzfristig herbeigeführt
werden, um die erforderlichen baulichen Maßnahmen disponieren zu können.
In Vertretung
(Lüngen)
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