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Antrag (Antrag bzgl. Entscheidung über die Unterbringung der Volkshochschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
16.04.15, 15:03
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 61/2015 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 / 43 Datum: 29.01.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 16.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 11.02.2015 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 24.02.2015 vorberatend Haupt- Finanz- und Personalausschuss 10.03.2015 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Entscheidung über die Unterbringung der Volkshochschule Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Vorlage 5/2012 „Konzept für die künftige Nutzung der Räume der ehemaligen Carl-Schurz-Hauptschule“ hat die Verwaltung sich intensiv mit der Frage beschäftigt, an welchem Standort künftig die VHS untergebracht werden sollte. Die Entscheidung wurde 2012 vom Rat auf die Zeit nach der Kommunalwahl 2014 vertagt. Die Entscheidung über die Nutzung des Grundstücks zwischen der Marienschule und der Straße Am Hahnacker wurde in die Beratungen über den Masterplan Liblar verwiesen. Hier steht eine Entscheidung noch aus. Die möglichen Änderungen in der Schullandschaft in Erftstadt könnten auch Einfluss auf die Nutzung des sog. Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar haben. Die Entscheidung, ob die VHS am bisherigen Standort verbleibt oder ob für diesen Zweck der Altbau der ehemaligen Hauptschule Liblar sollte daher erst getroffen werden, wenn Klarheit über die künftige Struktur der Schullandschaft besteht. Danach sollte die Entscheidung dann aber kurzfristig herbeigeführt werden, um die erforderlichen baulichen Maßnahmen disponieren zu können. In Vertretung (Lüngen) -2-