Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
187 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
16.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 195/2015
Az.: - 40 -
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
Dezernat 6
14.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Gerlach
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Sportausschuss
Betrifft:
Termin
28.04.2015
Bemerkungen
beschließend
Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Darstellung der Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In der Sitzung des Sportausschusses vom 19.02.2015 wurde die Verwaltung im Rahmen der
Beratungen des A 58/2015 beauftragt, die Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich sowie
den verpflichtenden Umfang des Schwimmunterrichts darzustellen.
Die Belegung der Schwimmhalle Lechenich und des Hallenbades Liblar stellt sich wie folgt dar:
Schwimmhalle Lechenich
Zeit
1./2. Stunde
3./4. Stunde
5./6. Stunde
7./8. Stunde
15.00 – 15.45
15.45 – 16.15
16.15 – 17.00
17.00 – 17.30
17.30 – 18.00
18.00 – 21.30
21.30 – 22.00
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Reinigung
Reinigung
Reinigung
Schulische Nutzung
Vereinsnutzung
Hallenbad Liblar
Zeit
1./2. Stunde
3./4. Stunde
5./6. Stunde
13.00 – 14.00
14.00 – 15.00
15.00 – 15.45
15.45 – 16.15
16.15 – 17.00
17.00 – 17.30
17.30 – 18.00
18.00 – 20.30
20.30 – 21.00
21.00 – 21.30
21.30 – 22.00
22.00 – 22.30
Montag
Reinigung
Reinigung
Reinigung
Reinigung
Reinigung
Reinigung
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Reinigung
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Reinigung
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Reinigung
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Reinigung
Reinigung
Schulische Nutzung
Vereinsnutzung
Springerbecken Vereinsnutzung
Die Schwimmhalle Lechenich wird grundsätzlich jeweils von einer Klasse (ca. 30 Schüler/innen)
belegt, im Liblarer Hallenbad - welches über höhere Kapazitäten verfügt - findet eine
Doppelbelegung mit jeweils zwei Klassen statt, sodass in beiden Bädern alle Bahnen belegt sind.
Die entsprechenden Sicherheitsaspekte werden dabei von den Lehrkräften berücksichtigt.
Die verpflichtende Durchführung des Schwimmunterrichts ist in den Lehrplänen der einzelnen
Schulformen geregelt. Dabei legt der jeweilige Lehrplan lediglich die Rahmenbedingungen und
Zielvorgaben fest. Die Umsetzung obliegt den Schulen, die die vorhandenen Schwimmkapazitäten
in der Stadtsportlehrerkonferenz abstimmen und aufteilen.
-2-
In Vertretung
(Lüngen)
-3-