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Beschlussvorlage (Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
187 kB
Datum
28.04.2015
Erstellt
16.04.15, 15:03
Aktualisiert
16.04.15, 15:03
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 195/2015 Az.: - 40 - Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 07.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 14.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Gerlach Amtsleiter RPA Beratungsfolge Sportausschuss Betrifft: Termin 28.04.2015 Bemerkungen beschließend Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Darstellung der Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In der Sitzung des Sportausschusses vom 19.02.2015 wurde die Verwaltung im Rahmen der Beratungen des A 58/2015 beauftragt, die Belegung der Hallenbäder Liblar und Lechenich sowie den verpflichtenden Umfang des Schwimmunterrichts darzustellen. Die Belegung der Schwimmhalle Lechenich und des Hallenbades Liblar stellt sich wie folgt dar: Schwimmhalle Lechenich Zeit 1./2. Stunde 3./4. Stunde 5./6. Stunde 7./8. Stunde 15.00 – 15.45 15.45 – 16.15 16.15 – 17.00 17.00 – 17.30 17.30 – 18.00 18.00 – 21.30 21.30 – 22.00 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Reinigung Reinigung Reinigung Schulische Nutzung Vereinsnutzung Hallenbad Liblar Zeit 1./2. Stunde 3./4. Stunde 5./6. Stunde 13.00 – 14.00 14.00 – 15.00 15.00 – 15.45 15.45 – 16.15 16.15 – 17.00 17.00 – 17.30 17.30 – 18.00 18.00 – 20.30 20.30 – 21.00 21.00 – 21.30 21.30 – 22.00 22.00 – 22.30 Montag Reinigung Reinigung Reinigung Reinigung Reinigung Reinigung Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Reinigung Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich  Öffentlich Reinigung Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Reinigung Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Öffentlich Reinigung Reinigung Schulische Nutzung Vereinsnutzung  Springerbecken Vereinsnutzung Die Schwimmhalle Lechenich wird grundsätzlich jeweils von einer Klasse (ca. 30 Schüler/innen) belegt, im Liblarer Hallenbad - welches über höhere Kapazitäten verfügt - findet eine Doppelbelegung mit jeweils zwei Klassen statt, sodass in beiden Bädern alle Bahnen belegt sind. Die entsprechenden Sicherheitsaspekte werden dabei von den Lehrkräften berücksichtigt. Die verpflichtende Durchführung des Schwimmunterrichts ist in den Lehrplänen der einzelnen Schulformen geregelt. Dabei legt der jeweilige Lehrplan lediglich die Rahmenbedingungen und Zielvorgaben fest. Die Umsetzung obliegt den Schulen, die die vorhandenen Schwimmkapazitäten in der Stadtsportlehrerkonferenz abstimmen und aufteilen. -2- In Vertretung (Lüngen) -3-