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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des Durchfahrtverbotes auf dem Marktplatz in Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des Durchfahrtverbotes auf dem Marktplatz in Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des Durchfahrtverbotes auf dem Marktplatz in Lechenich) Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des Durchfahrtverbotes auf dem Marktplatz in Lechenich)

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Inhalt der Datei

7 STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 164/2015 Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.03.2015 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 20.04.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.05.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Umsetzung des Durchfahrtverbotes auf dem Marktplatz in Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zu1.: Die Beschilderung des Marktes mit dem Durchfahrverbot-Verkehrszeichen wurde noch nicht umgesetzt. Zu 2.: Im Moment verbietet die Beschilderung auf dem Markt ein Parken. Dieses Parkverbot wird immer wieder missachtet. Auch Besucher/innen der am Markt ansässigen Arztpraxis parken häufig entgegen der geltenden Bestimmungen und werden dann mit einem Verwarnungsgeld belegt. Häufig kommt es vor, dass diese Besucher/innen der Arztpraxis dann bei der Anhörung zum Verwarnungsgeldverfahren oder auch erst im späteren Bußgeldverfahren geltend machen, selbst beim Arzt gewesen zu sein oder eine/n Angehörige/n zum Arzt begleitet zu haben, weswegen ein Parken unmittelbar vor der Arztpraxis erforderlich gewesen sei. Sofern ein solcher Vortrag von der Arztpraxis bescheinigt werden kann und mir als Bußgeldstelle glaubhaft gemacht wird, dass ein/e Besucher/in aufgrund einer akuten Erkrankung oder der erforderlichen Begleitung einer kranken Person auf dem Markt parken musste, wird das Verfahren meinerseits eingestellt. Das Halten auf dem Markt ist derzeit noch erlaubt. Damit darf ein/e Fahrzeugführer/in den Markt momentan befahren, anhalten und eine Begleitperson aus dem Fahrzeug aussteigen lassen. Wer das Fahrzeug verlässt, um bspw. diese Person in die Arztpraxis zu begleiten, parkt. Würde nun in der Zukunft das Durchfahrverbot missachtet, weil eine kranke Person zum Arzt muss und ein Parken oder Halten auf einem dafür zugelassenen Platz nicht möglich sein, so würde ich evtl. eingeleitete Verfahren nach dem gleichen Schema, wie im Moment schon, einstellen. Der/die Fahrzeugführer/in welche/r nur hält, um eine Person aus dem Fahrzeug aussteigen zu lassen, würde durch die Überwachungskraft am Fahrzeug angetroffen und die Überwachungskraft würde in diesen Fällen vor Ort im persönlichen Gespräch klären, ob eine Verwarnung angemessen und erforderlich ist, oder nicht. Richtig ist, dass in Zukunft die Polizei auch die Möglichkeit hat, das Durchfahrverbot in eigener Zuständigkeit zu überwachen. Die Polizei wird jedoch genau so, wie auch das Ordnungsamt, angemessen auf die Vorträge der Fahrzeugführer/innen reagieren. Ergänzend weise ich darauf hin, dass die am Markt ansässige Arztpraxis eine Praxis ist, die immerhin mit dem Fahrzeug angefahren werden kann. Es gibt durchaus Arztpraxen im Stadtgebiet, die nicht direkt mit dem Fahrzeug angefahren werden können. Dazu zählen Praxen im Einkaufszentrum Liblar, aber auch im Ärztehaus am Lechenicher Kirchplatz. Zu 3. Momentan gilt für die Marktplatzfläche ein eingeschränktes Halteverbot, an Markttagen ein Parkverbot. Diese Verbote werden seit Jahren immer wieder missachtet. Obwohl die Überwachungskräfte diese Fahrzeuge zu fast allen Tageszeiten kontrollieren und Verwarnungen erteilt werden, hat sich an der Situation nichts geändert. Die eigentlich mit dem Markt beabsichtigte positive Aufenthaltsqualität leidet. Der Markt liegt zudem in einem verkehrsberuhigten Bereich. In einem solchen Bereich gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer/innen gleichberechtigt sind. Fußgänger/innen, Radfahrer/innen, Autofahrer/innen - alle haben die gleichen Rechte und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Durch die große Anzahl der parkenden Fahrzeuge wird die Bedeutung eines verkehrsberuhigten Bereiches zusätzlich unterwandert. Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschilderung möglicherweise nicht eindeutig genug ist und im allgemeinen Schilderwald die einzelne Bedeutung übersehen wird. Daher wurde überlegt für die Verkehrsteilnehmer/innen durch das Anbringen eines Durchfahrtverbotsschildes ein Signal zu setzen, was eindeutig ist und auch einen größeren Respekt hervorruft, als ein Halteverbotsschild. Eine Alternative dazu sehe ich nicht. Wie dem Ausschuss am 10.02.2015 in der mündlichen Mitteilung über das Anbringen des Durchfahrverbotes zugesagt wurde, werde ich in einem halben Jahr über die Erfahrungen berichten. In Vertretung -2- (Lüngen) -3-