Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
7
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 164/2015
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.03.2015
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
20.04.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Umsetzung des Durchfahrtverbotes auf dem Marktplatz in Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu1.: Die Beschilderung des Marktes mit dem Durchfahrverbot-Verkehrszeichen wurde noch nicht
umgesetzt.
Zu 2.: Im Moment verbietet die Beschilderung auf dem Markt ein Parken. Dieses Parkverbot wird
immer wieder missachtet. Auch Besucher/innen der am Markt ansässigen Arztpraxis parken
häufig entgegen der geltenden Bestimmungen und werden dann mit einem Verwarnungsgeld
belegt. Häufig kommt es vor, dass diese Besucher/innen der Arztpraxis dann bei der Anhörung
zum Verwarnungsgeldverfahren oder auch erst im späteren Bußgeldverfahren geltend machen,
selbst beim Arzt gewesen zu sein oder eine/n Angehörige/n zum Arzt begleitet zu haben,
weswegen ein Parken unmittelbar vor der Arztpraxis erforderlich gewesen sei.
Sofern ein solcher Vortrag von der Arztpraxis bescheinigt werden kann und mir als Bußgeldstelle
glaubhaft gemacht wird, dass ein/e Besucher/in aufgrund einer akuten Erkrankung oder der
erforderlichen Begleitung einer kranken Person auf dem Markt parken musste, wird das Verfahren
meinerseits eingestellt.
Das Halten auf dem Markt ist derzeit noch erlaubt. Damit darf ein/e Fahrzeugführer/in den Markt
momentan befahren, anhalten und eine Begleitperson aus dem Fahrzeug aussteigen lassen. Wer
das Fahrzeug verlässt, um bspw. diese Person in die Arztpraxis zu begleiten, parkt.
Würde nun in der Zukunft das Durchfahrverbot missachtet, weil eine kranke Person zum Arzt
muss und ein Parken oder Halten auf einem dafür zugelassenen Platz nicht möglich sein, so
würde ich evtl. eingeleitete Verfahren nach dem gleichen Schema, wie im Moment schon,
einstellen.
Der/die Fahrzeugführer/in welche/r nur hält, um eine Person aus dem Fahrzeug aussteigen zu
lassen, würde durch die Überwachungskraft am Fahrzeug angetroffen und die Überwachungskraft
würde in diesen Fällen vor Ort im persönlichen Gespräch klären, ob eine Verwarnung
angemessen und erforderlich ist, oder nicht.
Richtig ist, dass in Zukunft die Polizei auch die Möglichkeit hat, das Durchfahrverbot in eigener
Zuständigkeit zu überwachen. Die Polizei wird jedoch genau so, wie auch das Ordnungsamt,
angemessen auf die Vorträge der Fahrzeugführer/innen reagieren.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die am Markt ansässige Arztpraxis eine Praxis ist, die
immerhin mit dem Fahrzeug angefahren werden kann. Es gibt durchaus Arztpraxen im
Stadtgebiet, die nicht direkt mit dem Fahrzeug angefahren werden können. Dazu zählen Praxen
im Einkaufszentrum Liblar, aber auch im Ärztehaus am Lechenicher Kirchplatz.
Zu 3. Momentan gilt für die Marktplatzfläche ein eingeschränktes Halteverbot, an Markttagen ein
Parkverbot. Diese Verbote werden seit Jahren immer wieder missachtet. Obwohl die
Überwachungskräfte diese Fahrzeuge zu fast allen Tageszeiten kontrollieren und Verwarnungen
erteilt werden, hat sich an der Situation nichts geändert. Die eigentlich mit dem Markt
beabsichtigte positive Aufenthaltsqualität leidet. Der Markt liegt zudem in einem
verkehrsberuhigten Bereich. In einem solchen Bereich gilt, dass alle Verkehrsteilnehmer/innen
gleichberechtigt sind. Fußgänger/innen, Radfahrer/innen, Autofahrer/innen - alle haben die
gleichen Rechte und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Durch die große Anzahl der
parkenden Fahrzeuge wird die Bedeutung eines verkehrsberuhigten Bereiches zusätzlich
unterwandert.
Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschilderung möglicherweise nicht
eindeutig genug ist und im allgemeinen Schilderwald die einzelne Bedeutung übersehen wird.
Daher wurde überlegt für die Verkehrsteilnehmer/innen durch das Anbringen eines
Durchfahrtverbotsschildes ein Signal zu setzen, was eindeutig ist und auch einen größeren
Respekt hervorruft, als ein Halteverbotsschild.
Eine Alternative dazu sehe ich nicht.
Wie dem Ausschuss am 10.02.2015 in der mündlichen Mitteilung über das Anbringen des
Durchfahrverbotes zugesagt wurde, werde ich in einem halben Jahr über die Erfahrungen
berichten.
In Vertretung
-2-
(Lüngen)
-3-