Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 216/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
23.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
07.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Masterplan Liblar;
Verkehrskonzept - Maßnahmenpriorität
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die in der Anlage beigefügte Prioritätenreihung der umzusetzenden Verkehrsmaßnahmen (MIV,
Radwege- und Fußwegenetz) bildet die Grundlage für die Erstellung des Realisierungs- und
Maßnahmenkonzeptes im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung Liblar.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Ingenieurgruppe IVV, Aachen, den
Verkehrsentwicklungsplan Liblar (Verkehrskonzept) auf der Grundlage der o.a. Prioritätenreihung
zu erstellen und dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Zum Verkehrskonzept Liblar ist von der Ingenieurgruppe IVV unter Einbeziehung der Ergebnisse
der Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten ein Zielkonzept zur Verbesserung des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des Fußwege- und Radwegenetzes erarbeitet worden.
Die dem Zielkonzept zugrundeliegenden Planfälle sowie die daraus entwickelten Maßnahmen
werden - auch auf der Grundlage der Beratungsergebnisse im „Arbeitskreises Masterplan Liblar“ -
im Ausschuss dargestellt. Im Ergebnis sieht das Verkehrskonzept in einer entsprechenden
Prioritätenreihung Maßnahmen für den MIV (motorisierter Individualverkehr), Rad- und Fußverkehr
vor (s. Anlage).
Für die Verbesserung des MIV sind dabei insbesondere folgende Maßnahmen kurzfristig
vorgesehen:
Einrichtung einer Kreisverkehrsanlage und gesicherter Querungsmöglichkeiten für den
Rad- und Fußverkehr im Kreuzungsbereich/Knoten Köttinger Straße/Gartenstraße
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs/Knoten Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße.
Nach Realisierung der Kreisverkehrsanlage Köttinger Straße/Gartenstraße sind vor
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße in einer
Testphase die Auswirkungen von folgenden verkehrslenkenden Maßnahmen für den
Bereich zwischen der Carl-Schurz-Straße und der Bahnhofstraße aufzuzeigen:
1. Einbahnverkehr aus Richtung Bahnhofstraße
2. Rechtsabbiegeregelung Carl-Schurz-Straße in Richtung Köttinger Straße
3. Ampelanlage
Zur weiteren Begründung wird auf die V 214/2015 (Masterplan Liblar; Integriertes
Handlungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan) und V 215/2015 (Masterplan Liblar, Integriertes
Handlungskonzept-Maßnahmenpriorität)verwiesen.
In Vertretung
(Hallstein)
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