Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. verbotswidrigen LKW-Verkehrs auf der Carl-Schurz-Straße in Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Antrag (Antrag bzgl. verbotswidrigen LKW-Verkehrs auf der Carl-Schurz-Straße in Liblar) Antrag (Antrag bzgl. verbotswidrigen LKW-Verkehrs auf der Carl-Schurz-Straße in Liblar)

öffnen download melden Dateigröße: 102 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 17/2015 1. Ergänzung Az.: Amt: - 32 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.04.2015 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 23.04.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.05.2015 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. verbotswidrigen LKW-Verkehrs auf der Carl-Schurz-Straße in Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Kreispolizeibehörde hatte in ihrer Stellungnahme hinsichtlich der Überprüfung des LKW Durchfahrverbotes auf der Carl Schurz Straße mitgeteilt, dass Kontrollen des Durchfahrverbotes außer Verhältnis stehen und nicht durchgeführt werden. Gleichzeitig wurde aber darauf verwiesen, dass die Stadt Hürth derartige Kontrollen selbst durchführt. Entsprechend des Auftrages aus dem Ausschuss für öffentliche Ordnung aus der letzten Sitzung habe ich mich mit dem Ordnungsamt der Stadt Hürth und mit der Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises in Verbindung gesetzt und mich nach den Erfahrungen bei der Überprüfung von Durchfahrverboten erkundigt: Im Bereich der Stadt Hürth gibt es ein Durchfahrverbot für LKW`s auf der Luxemburger Straße Richtung Köln. Dieses Durchfahrverbot wurde im Zuge des Luftreinhalteplanes auf Weisung der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Die Bezirksregierung Köln hat ein besonderes Interesse daran, dass dieses Durchfahrverbot eingehalten und somit auch kontrolliert wird. Da die Kontrollen der Polizei nicht ausreichen, hat man ein Übereinkommen mit der Stadt Hürth geschlossen. Ordnungsamtsmitarbeiter/innen kontrollieren das Durchfahrverbot in der Regel 2mal wöchentlich für 1-2 Stunden. Da außer der Polizei niemand in den fließenden Verkehr eingreifen darf, werden die LKW`s, die das Durchfahrverbot missachten, fotografiert. Die Fotos werden anschließend vom Büro aus mit entsprechend gestalteten schriftlichen Anzeigen unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Örtlichkeit usw. an die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises, mit der Bitte um Verfolgung der Anzeige gesendet. Die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises versendet aufgrund dieser Anzeigen schriftliche Anhörungen an die Halter der LkW`s, ermittelt dann die jeweiligen Fahrer/innen, setzt ein Bußgeld fest und vereinnahmt dieses auch. Die Stadt Hürth ist die einzige Kommune im Rhein-Erft-Kreis, die sogenannte Drittanzeigen aufnimmt und weiterleitet. In Erftstadt wurde allerdings vor Jahren auch schon mal in gleicher Weise ein Durchfahrverbot für LKW`s kontrolliert. Es handelte sich seinerzeit um das Durchfahrverbot von LKW`s durch Kierdorf. Eine Kontrolle des Durchfahrverbotes müsste 2mal in der Woche zu unterschiedlichen Zeiten eingeplant werden. Bezüglich der Beweiskraft einer Anzeige empfiehlt es sich, die Kontrolle durch 2 Mitarbeiter/innen durchzuführen. Im Anschluss an die Kontrolle ist eine Bürostunde einzuplanen. Sollte es im weiteren Verfahren zu Einsprüchen etc. kommen, so kann es vorkommen, dass die Mitarbeiter/innen nochmals, wieder in Büroarbeit, ergänzende Stellungnahmen abgeben müssen. Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes haben mittlerweile einige ergänzende Aufgaben, z.Bsp. die Überprüfung der Hunde in puncto Steuerpflicht oder die Überprüfung der Gehwege auf Sauberkeit. Vom Ergebnis her ist eine Kontrolle des Durchfahrverbotes durch städtische Mitarbeiter/innen (das müssen im Übrigen nicht zwingend Ordnungsamtsmitarbeiter/innen sein) sicher machbar, aber sowohl Hürth, als auch der Rhein-Erft-Kreis, als auch ich, sehen das auch als kritisch an. Originär zuständig für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs ist die Polizei. Es handelt sich um keine kommunale Aufgabe, für die infolgedessen zunächst auch kein Personal zur Verfügung steht. Werden nun entgegen der Zuständigkeitsregelungen Kontrollen seitens städtischer Mitarbeiter/innen durchgeführt, werden andere Aufgaben in originärer Zuständigkeit dabei vernachlässigt; es entstehen Kosten, Einnahmen werden nicht erzielt. Einnahmen fließen ausschließlich in die Kreiskasse. (die Höhe des Bußgeldes beträgt 75 €). In Vertretung (Hallstein) -2-