Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 17/2015 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 32 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.04.2015
gez. Knips
gez. Lüngen,
1. Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
23.04.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. verbotswidrigen LKW-Verkehrs auf der Carl-Schurz-Straße in Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kreispolizeibehörde hatte in ihrer Stellungnahme hinsichtlich der Überprüfung des LKW
Durchfahrverbotes auf der Carl Schurz Straße mitgeteilt, dass Kontrollen des Durchfahrverbotes
außer Verhältnis stehen und nicht durchgeführt werden. Gleichzeitig wurde aber darauf
verwiesen, dass die Stadt Hürth derartige Kontrollen selbst durchführt. Entsprechend des
Auftrages aus dem Ausschuss für öffentliche Ordnung aus der letzten Sitzung habe ich mich mit
dem Ordnungsamt der Stadt Hürth und mit der Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises in
Verbindung gesetzt und mich nach den Erfahrungen bei der Überprüfung von Durchfahrverboten
erkundigt:
Im Bereich der Stadt Hürth gibt es ein Durchfahrverbot für LKW`s auf der Luxemburger Straße
Richtung Köln. Dieses Durchfahrverbot wurde im Zuge des Luftreinhalteplanes auf Weisung der
Bezirksregierung Köln eingerichtet. Die Bezirksregierung Köln hat ein besonderes Interesse
daran, dass dieses Durchfahrverbot eingehalten und somit auch kontrolliert wird. Da die Kontrollen
der Polizei nicht ausreichen, hat man ein Übereinkommen mit der Stadt Hürth geschlossen.
Ordnungsamtsmitarbeiter/innen kontrollieren das Durchfahrverbot in der Regel 2mal wöchentlich
für 1-2 Stunden. Da außer der Polizei niemand in den fließenden Verkehr eingreifen darf, werden
die LKW`s, die das Durchfahrverbot missachten, fotografiert. Die Fotos werden anschließend vom
Büro aus mit entsprechend gestalteten schriftlichen Anzeigen unter Angabe von Datum, Uhrzeit,
Örtlichkeit usw. an die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises, mit der Bitte um Verfolgung der
Anzeige gesendet.
Die Bußgeldstelle des Rhein-Erft-Kreises versendet aufgrund dieser Anzeigen schriftliche
Anhörungen an die Halter der LkW`s, ermittelt dann die jeweiligen Fahrer/innen, setzt ein Bußgeld
fest und vereinnahmt dieses auch.
Die Stadt Hürth ist die einzige Kommune im Rhein-Erft-Kreis, die sogenannte Drittanzeigen
aufnimmt und weiterleitet.
In Erftstadt wurde allerdings vor Jahren auch schon mal in gleicher Weise ein Durchfahrverbot für
LKW`s kontrolliert. Es handelte sich seinerzeit um das Durchfahrverbot von LKW`s durch Kierdorf.
Eine Kontrolle des Durchfahrverbotes müsste 2mal in der Woche zu unterschiedlichen Zeiten
eingeplant werden. Bezüglich der Beweiskraft einer Anzeige empfiehlt es sich, die Kontrolle durch
2 Mitarbeiter/innen durchzuführen. Im Anschluss an die Kontrolle ist eine Bürostunde einzuplanen.
Sollte es im weiteren Verfahren zu Einsprüchen etc. kommen, so kann es vorkommen, dass die
Mitarbeiter/innen nochmals, wieder in Büroarbeit, ergänzende Stellungnahmen abgeben müssen.
Die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes haben mittlerweile einige ergänzende Aufgaben, z.Bsp.
die Überprüfung der Hunde in puncto Steuerpflicht oder die Überprüfung der Gehwege auf
Sauberkeit.
Vom Ergebnis her ist eine Kontrolle des Durchfahrverbotes durch städtische Mitarbeiter/innen (das
müssen im Übrigen nicht zwingend Ordnungsamtsmitarbeiter/innen sein) sicher machbar, aber
sowohl Hürth, als auch der Rhein-Erft-Kreis, als auch ich, sehen das auch als kritisch an.
Originär zuständig für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs ist die Polizei. Es handelt
sich um keine kommunale Aufgabe, für die infolgedessen zunächst auch kein Personal zur
Verfügung steht.
Werden nun entgegen der Zuständigkeitsregelungen Kontrollen seitens städtischer
Mitarbeiter/innen durchgeführt, werden andere Aufgaben in originärer Zuständigkeit dabei
vernachlässigt; es entstehen Kosten, Einnahmen werden nicht erzielt. Einnahmen fließen
ausschließlich in die Kreiskasse. (die Höhe des Bußgeldes beträgt 75 €).
In Vertretung
(Hallstein)
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