Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag bzgl. verbotswidrigen LKW-Verkehrs auf der Carl-Schurz-Straße
Erftstadt-Liblar
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.01.2015
in
Ihr Schreiben vom 04.02.2015
das Verbot zum Befahren der Carl-Schurz-Straße und Köttinger Straße durch
LKW-Verkehre (VZ 253 ) wird durch die Polizei, wie im gesamten Rhein-ErftKreis, im Rahmen der Streifentätigkeit überwacht. Schwerpunkteinsätze zur
Bekämpfung dieser Ordnungswidrigkeit stehen außer Verhältnis und werden
nicht durchgeftihrt.
Gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom
02.11.2010
Verfolgung von Verkehrsverstößen durch die Polizei und Erhebung von
Sicherheitsleistungen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
durch die
Ordnungsbehörden
stehen Ihnen als Straßenverkehrsbehörde
eigene Möglichkeiten zu.