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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung im Reinoldweg, E.-Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung im Reinoldweg, E.-Blessem) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung im Reinoldweg, E.-Blessem)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 186/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 31.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 20.04.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.05.2015 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung im Reinoldweg, E.-Blessem Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 600,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Eigenbetrieb Straßen Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Reinoldweg wurde bei seiner Fertigstellung als Mischverkehrsfläche ausgebaut und straßenverkehrsrechtlich als „Verkehrsberuhigter Bereich“ mit dem Zeichen 325/326 StVO ausgewiesen. Um die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge einzudämmen habe ich an zwei Stellen Verkehrsberuhigungselemente in die Fahrbahn einbauen lassen. Parkplätze konnten auf dem gesamten Reinoldweg wegen der geringen Querschnittsbreite nicht eingezeichnet werden. Auf den Einbau von weiteren Verkehrsberuhigungselementen, u.a. Bodenschwellen oder „Hubbel“ sollte wegen den bekannten Problemen für die Rettungsfahrzeuge verzichtet werden. Um die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge auf der langen geraden Strecke einzudämmen, könnten auf Antrag der Anwohner in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen an einigen Stellen Blumenkübel aufgestellt werden. Eine entsprechende Patenschaftsvereinbarung müsste hierzu aufgestellt werden in der u.a. auch die Größe, Form- und Materialbeschaffenheit der Blumenkübel festgelegt wird. Zu beachten ist auch, dass die Durchfahrt für die Feuerwehr sowie für Fahrzeuge des an der Wendeanlage vorhandenen Gewerbebetriebes möglich bleibt. Falls sich diese Lösung als nicht praktikabel erweist, ließen sich die Blumenkübel ohne großen Aufwand wieder entfernen. Bei einer weiteren Verjüngung des Einmündungsbereiches Reinoldweg/ Von-Stephan-Straße wäre der Begegnungsfall von Personenkraftwagen nicht mehr möglich. Deshalb sollte auf diese Maßnahme verzichtet werden. Die Anregung für die Aufstellung eines größeren Verkehrszeichens „Verkehrsberuhigter Bereich“ am Beginn des Reinoldweges kann befürwortet werden. Die notwendige Fläche für die Aufstellung des Zeichens ist vorhanden. Zusätzlich habe ich die Anbringung des Geschwindigkeitsanzeigegerätes im Reinoldweg mit in die Aufstellungsliste genommen. In Vertretung (Hallstein) -2-