Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 186/2015
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 31.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
20.04.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Verkehrsberuhigung im Reinoldweg, E.-Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
600,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Reinoldweg wurde bei seiner Fertigstellung als Mischverkehrsfläche ausgebaut und
straßenverkehrsrechtlich als „Verkehrsberuhigter Bereich“ mit dem Zeichen 325/326 StVO
ausgewiesen. Um die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge einzudämmen habe ich an zwei Stellen
Verkehrsberuhigungselemente in die Fahrbahn einbauen lassen. Parkplätze konnten auf dem
gesamten Reinoldweg wegen der geringen Querschnittsbreite nicht eingezeichnet werden.
Auf den Einbau von weiteren Verkehrsberuhigungselementen, u.a. Bodenschwellen oder „Hubbel“
sollte wegen den bekannten Problemen für die Rettungsfahrzeuge verzichtet werden. Um die
Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge auf der langen geraden Strecke einzudämmen, könnten
auf Antrag der Anwohner in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb Straßen an einigen Stellen
Blumenkübel aufgestellt werden. Eine entsprechende Patenschaftsvereinbarung müsste hierzu
aufgestellt werden in der u.a. auch die Größe, Form- und Materialbeschaffenheit der Blumenkübel
festgelegt wird. Zu beachten ist auch, dass die Durchfahrt für die Feuerwehr sowie für Fahrzeuge
des an der Wendeanlage vorhandenen Gewerbebetriebes möglich bleibt. Falls sich diese Lösung
als nicht praktikabel erweist, ließen sich die Blumenkübel ohne großen Aufwand wieder entfernen.
Bei einer weiteren Verjüngung des Einmündungsbereiches Reinoldweg/ Von-Stephan-Straße wäre
der Begegnungsfall von Personenkraftwagen nicht mehr möglich. Deshalb sollte auf diese
Maßnahme verzichtet werden.
Die Anregung für die Aufstellung eines größeren Verkehrszeichens „Verkehrsberuhigter Bereich“
am Beginn des Reinoldweges kann befürwortet werden. Die notwendige Fläche für die Aufstellung
des Zeichens ist vorhanden.
Zusätzlich habe ich die Anbringung des Geschwindigkeitsanzeigegerätes im Reinoldweg mit in die
Aufstellungsliste genommen.
In Vertretung
(Hallstein)
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