Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
07.05.2015
Erstellt
24.04.15, 08:30
Aktualisiert
24.04.15, 08:30
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 215/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
23.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
07.05.2015
Bemerkungen
beschließend
Masterplan Liblar;
Integriertes Handlungskonzept - Maßnahmenpriorität
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die in der Anlage beigefügte Maßnahmenübersicht wird in der vorgesehenen Priorisierung als
Grundlage für die Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Liblar sowie der Vorbereitung
der entsprechenden Anträge für die Förderprogrammjahre 1 - 3 beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Planungsgruppe MWM, Aachen, das Integrierte
Handlungskonzept Liblar auf der Grundlage der o.a. Maßnahmen-Priorisierung einschließlich der
Kosten-, Finanzierungs- und Umsetzungsplanung zu erstellen und zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Planungsgruppe MWM, Aachen, hat in Abstimmung mit der Verwaltung einen
Maßnahmenkatalog erstellt, welcher in der Ausschusssitzung dargestellt wird. Der
Maßnahmenkatalog (s. Anlage) umfasst insbesondere:
Vorbereitungsmaßnahmen (Wettbewerbe) und städtebauliche Planungen (Gestaltungsund Lichtkonzepte etc.)
Ordnungsmaßnahmen (Umgestaltung der öffentlichen Räume/Erschließung etc.)
Baumaßnahmen (Fassadenprogramme, Modernisierung/Instandsetzung, Sanierung und
Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen etc.)
Unter der Voraussetzung, dass
a.) eine Förderzusage vorliegt und
b.) Eigenmittel im Haushalt zur Verfügung stehen,
wird vorgeschlagen, in den nächsten drei Programmjahren (voraussichtlich 2016 – 2019) zunächst
folgende Maßnahmen umzusetzen :
Carl-Schurz-Straße
Umgestaltung Kreuzung KöttingerStraße/Gartenstraße (Planung und Bau einer
Kreisverkehrsanlage)
Nach Realisierung der Kreisverkehrsanlage Köttinger Straße/Gartenstraße sind vor
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Carl-Schurz-Straße/Köttinger Straße in einer
Testphase die Auswirkungen von folgenden verkehrslenkenden Maßnahmen für den
Bereich zwischen der Carl-Schurz-Straße und der Bahnhofstraße, aufzuzeigen:
1. Einbahnverkehr aus Richtung Bahnhofstraße
2. Rechtsabbiegeregelung Carl-Schurz-Straße in Richtung Köttinger Straße
3. Ampelanlage
Straßenraumumgestaltung der Carl-Schurz-Straße - Bereich zwischen der
Bahnhofstraße und dem Marienplatz/Brühler Straße incl. Lichtkonzept (Planung und
Bauvorbereitung)
Umgestaltung
Marienplatz
incl.
Ergänzungsbebauung
(städtebaulicher
Wettbewerb/Werkstattverfahren; Planung und Bauvorbereitung)
Marienschule/VHS-Gebäude-Sanierung (Planung und Bau)
Umgestaltung/Aufwertung Carl-Schurz-Platz-Sichtbeziehung Schloss Gracht (Planung
und Bau)
Fassadenprogramm (Planung und Beratung)
ErftstadtCenter
Umgestaltung der Fußgängerbereiche incl. der Eingangsbereiche des ErftstadtCenters
zur Steigerung der Aufenthaltsqualität (Lichtkonzept, Bepflanzung, Mobiliar etc.;
Planung und Bau)
Aufwertung
der
Gebäude/Fassaden,
Modernisierung/Instandsetzung
(Fassadenkonzept; Planung und Beratung)
Umsetzung Leit- und Informationssystem (Planung und Bau)
Zusätzliche Querung der Bliesheimer Straße (Planung und Bau)
Die Priorität der Maßnahmenumsetzung entspricht im Wesentlichen den bisherigen Ergebnissen
der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beratungen im Arbeitskreis „Masterplan Liblar“.
Im weiteren Verfahren ist zur Vorbereitung der entsprechenden Förderanträge auf der Grundlage
des
integrierten
städtebaulichen
Handlungsund
Maßnahmenkonzeptes
eine
Gesamtkostenübersicht
aller
Maßnahmen
einschließlich
der
Finanzierungund
Umsetzungsplanung unter Angabe der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten der Stadt und
privater Vorhabenträger zu erarbeiten.
Zur weiteren Begründung wird auf die V 214/2015 (Masterplan Liblar, Integriertes
Handlungskonzept, Verkehrsentwicklungsplan) und die V 216/2015/ (Masterplan Liblar;
Verkehrskonzept-Maßnahmenpriorität) verwiesen
In Vertretung
(Hallstein)
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