Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP713/2008 1. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 20 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.06.2008
Rat der Stadt Bedburg
24.06.2008
Betreff:
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bedburg, 43. Änderung
-Bereich Gut Kaiskorba) Abwägung, Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1)
und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Abwägung, Beratung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2)
BauGB eingegangenen Stellungnahmen
c) Abschließende Beschlussfassung gem. § 2 i.V.m. § 6 (6) BauGB
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1)
und § 4 (1) BauGB seinerzeit eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Beratung und
Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden
Abwägungsliste (A) zu fassen.
zu b)
Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg über die während des Beteiligungsverfahrens
(Offenlage) gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende
Beratung und Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der beiliegenden
Abwägungsliste (B) zu fassen.
zu c)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den abschließenden Beschluss gem. § 2 i.V.m. § 6 (6)
BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für die 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg nebst Begründung, Abwägung und
Anlagen hierzu zu fassen und zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
zu veröffentlichen.
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 13.03.2007 gemäß § 2
(1) des Baugesetzbuches den Aufstellungsbeschluss für die 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg / Gut Kaiskorb gefasst.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,5 ha und betrifft die Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1
Nrn. 5, 6, 7 und 45 sowie Teile aus den Parzellen 1 und 2. Zur Plangebietsabgrenzung wird im
übrigen auf den abgedruckten Planentwurf verwiesen.
Mit diesem Planverfahren soll eine Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu einem
Außenstützpunkt des Bohr- und Wasserbetriebes (BOWA) mit Büro- und Sozialräumen
sowie Lagerhallen im Außenbereich von Bedburg – Gut Kaiskorb planungsrechtlich abgesichert
werden. Ergänzend hierzu wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Wesentliches Planungsziel ist die langfristige Sicherung für den in der Anlage gekennzeichneten
Bereich des Gutes Kaiskorb durch die Ausweisung eines Sondergebietes mit den nachfolgenden
Inhalten:
o
o
Gewerbliche
Nutzungen
im
Funktionszusammenhang
mit
dem
Braunkohlentagebau;
Landwirtschaftliche Nutzungen (Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher
Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude) zur
planungsrechtlichen Sicherstellung.
Gem. § 32 (1) LPIG (Landesplanungsgesetz) wurde die Bezirksregierung Köln frühzeitig mit der
Bitte um Stellungnahme im Wege der „Landesplanerischen Anfrage“ zu der Vertretbarkeit mit den
Zielen der Raumordnung gebeten. Aus landesplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken.
Nachdem das frühzeitige Beteiligungsverfahren im Rahmen der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
abgeschlossen wurde und eine Vorberatung und Empfehlung des Ausschusses für Struktur und
Stadtentwicklung am 29.01.2008 stattgefunden hat, wurde am 17.03.2008 im Wege der
Dringlichkeit gem. § 60 (1) GO NW (Gemeindeordnung) durch den Bürgermeister gemeinsam mit
einem Stadtverordneten der Beschluss gefasst, über die eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durchzuführen und einzelne Beschlüsse hierzu gem. der beiliegenden Abwägungsliste
zu fassen. Ferner wurde der Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gefasst. –Die
Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung steht unter TOP __ zu Beratung in der
heutigen –24.06.2008- Ratssitzung an.
Die öffentliche Auslegung der Planung hat daraufhin mit Veröffentlichung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 26.03.2008 mit Frist zur Stellungnahme vom 03.04.2008 bis zum 08.05.2008
stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange/Behörden sind mit Schreiben vom 27.03.2008 mit
der gleichen Frist am Verfahren beteiligt worden.
Beschlussvorlage WP7-13/2008 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die in den beigefügten Anlagen aufgeführten Stellungnahmen zur Planung sind abgegeben
worden.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Siehe oben (Vorberatung im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung am 29.01.2008)
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.06.2008
----------------------------------(Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Schmitz)
Verwaltungsangestellter
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
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