Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
.
beschließt ...
Nr.
1.
Landesbetrieb
Straßenbau Es bestehen keine Bedenken, sofern das geänder- Das zukünftige Verkehrsaufkommen wird sich nur … die Mitteilung zur Kenntnis
NRW,
Regionalniederlassung te Verkehrsaufkommen zum Gut Kaiskorb keine geringfügig gegenüber dem heutigen Aufkommen zu nehmen.
negativen Auswirkungen auf die Anbindung an die ändern und damit keine negativen Auswirkungen
Ville-Eifel
Schreiben vom 12.12.2007
L 277 nach sich zieht.
auf die Anbindung haben.
2.
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7.
8.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm auf der L 277 erforderlich sind.
Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nicht unmittelbar von einer baulichen Aktivität
Schreiben vom 10.12.2007
und damit von erheblichen Erdeingriffen auszugehen. Deshalb ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst
nicht zu beteiligen.
Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreuInfracor, Chemistry Services
Schreiben vom 14.12.2007
ten Fernleitungen
Plangebiet
verlaufen
keine
RWERWE
Westfalen-Weser-Ems Im
Hochspannungsleitungen.
Netzservice GmbH
Schreiben vom 18.12.2007
Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen
Wehrbereichsverwaltung West
Schreiben vom 19.12.2007
die Realisierung der Planung. Es wird davon ausgegangen, dass Gebäudeteile die Höhe von 25 m
nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Höhe
ist die Wehrbereichsverwaltung im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.
Landesbetrieb Wald und Holz Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen wird
mitgeteilt, dass aus Sicht des Regionalforstamtes
NRW.
Schreiben vom 20.12.2007
Rhein-Sieg-Erft keine Bedenken bestehen.
Durch die Planung werden keine von RWE und
RWE-Westfalen-Weser-Ems
Thyssengas GmbH betreuten ErdgashochdruckleiNetzservice GmbH
Schreiben vom 02.01.2008
tungen betroffen. Neuverlegungen sind nicht vorgesehen.
Der Vorgang wurde an die DB-Services Immobilien
DB NETZE
Schreiben vom 02.01.2008
GmbH, Niederlassung Köln weitergeleitet. Von dort
liegt keine abschließende Stellungnahme vor.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
Die Gebäudehöhen werden im Rahmen des Be- … die Mitteilung zur Kenntnis
bauungsplanverfahrens festgesetzt.
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur Kenntnis
zu nehmen.
2
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
.
beschließt ...
Nr.
9.
Erftverband, Bereich Abwasser- Seitens des Erftverbandes bestehen keine Beden- Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung … die Mitteilung zur Kenntnis
ken gegen die Planung. Gemäß § 51a LWG ist das erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu nehmen.
technik
Schreiben vom 10.01.2008
Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln für den gleichen Bereich.
oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser
sollte z. B. in Teichen gesammelt werden.
… die Mitteilung zur Kenntnis
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt.
10. PLEdoc GmbH
zu nehmen.
Schreiben vom 09.01.2008
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren.
E.ON AG, E.ON Gastransport AG, Ferngas Nordbayern, GasLINE, Gaswerk Philippsburg, KGN
Nordbayern, MEGAL GmbH, Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft,
MittelEuropäische Gasleitungsgesellschaft, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, Trans
Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP).
11.
RWE Power AG
Schreiben vom 15.01.2008
Gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Bedenken.
Rein vorsorglich möchten wir auf die vorhandenen
Versorgungseinrichtungen hinweisen. Einen Lageplan im Maßstab 1:2000 fügen wir diesem Schreiben bei.
Bei der Umnutzung vorhandener Gebäudeteile … die Mitteilung zur Kenntnis
werden voraussichtlich keine Bodeneingriffe erwar- zu nehmen.
tet, die einen Konflikt zu vorhandenen Leitungen
auslösen werden. Gleichwohl werden Bodeneingriffe nicht in Gänze ausgeschlossen und der Bestandsplan der Versorgungseinrichtungen vorsorglich als Anlage hinweisend zum Bebauungsplan
genommen.
3
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
.
beschließt ...
Nr.
12. LVR - Rheinische Amt für Bo- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planun- Laut Denkmalliste Nr. 5 der Stadt Bedburg sind die … die Mitteilung zur Kenntnis
terlagen zur Aufstellung der o.a. Flächennutzungs- Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1, Flurstücke 1, zu nehmen sowie im andenmalpflege
BebauungsSchreiben vom 28.01.2008
planänderung. Im Rahmen der Bestandsaufnahme 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 45 als ortsfestes Bodendenkmal schließenden
planverfahren die geschützdes derzeitigen Umweltbestands, d.h. in Ihrem in die Liste aufgenommen worden.
Umweltbericht, wird zwar beim Schutzgut Kulturgü- Lediglich der Bereich der heute zugeschütteten ten Flächen im Bereich der
ter auf das im Plangebiet gelegene Bodendenkmal: Gräben ist dabei unverändert zu erhalten. Dieser zugeschütteten Gräben als
Grabenumwehrter befestigter Hof –mittelalter- Bereich wurde mit Schreiben vom 18.04.2008 vom Grünfläche festzusetzen.
/neuzeitlich- hingewiesen. Die daraus gezogenen Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege detailKonsequenzen (Verweise auf die §§ 15, 16 DSchG liert abgegrenzt. Der vorwiegende Teil dieses AreNW) verkennen jedoch die Situation, die sich hier als befindet sich außerhalb, ein kleinerer Teil innerhalb der FNP-Änderung. Dieser Bereich wurde
planungs- als auch denkmalrechtlich stellt.
Gut Kaiskorb wurde urkundlich erstmals 1334 er- durch ein entsprechendes Kennzeichen gekennwähnt. Als Bodendenkmal geschützt sind die im zeichnet. In die Begründung zur 43. FNP-Änderung
Boden erhaltenen Reste der Vorgängeranlagen. wurde aufgenommen, dass die Regelungen zum
Bei Erdeingriffen, die im Zusammenhang mit den Bodendenkmal im Rahmen der verbindlichen Bauvorgesehenen Nutzungsänderungen stehen, wie leitplanung getroffen werden. So ist beabsichtigt,
z.B. Leitungsverlegungen, Herausnahme alter und den Bereich der zugeschütteten Gräben als private
Verlegung neuer Fußböden, Sanierung der Grünfläche festzusetzen.
Grundmauern usw., ist mit der Aufdeckung und
Zerstörung umfangreicher und bedeutender ar- Ferner ist beabsichtigt, bei evtl. Erdeingriffen in
chäologischer Substanz zu rechnen. Hierbei han- anderweitigen gekennzeichneten Bereichen baudelt es sich um Bau- und Nutzungsspuren mindes- begleitende Bodenprospektionen durchzuführen.
tens der letzten 600 Jahre, die als bedeutende
Zeugnisse der Geschichte von Haus Kaiskorb und
der Geschichte von Bedburg anzusehen sind. Diese Geschichtszeugnisse sind als ortsfestes Bodendenkmal, geschützt, so dass gem. § 11 DSchG NW
eine Sicherungsverpflichtung im Rahmen der Bauleitplanung besteht. Sicherung heißt grundsätzlich
den vorhandenen Bestand erhalten und vor Gefährdung durch Erdeingriffe zu schützen. Jeder mit
der Realisierung des Projektes verbundene Eingriff
in das Bodendenkmal muss daher unter denkmalrechtlichen Aspekten (§ 9 DSchG NW) geprüft werden.
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Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb
Lfd Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg
.
beschließt ...
Nr.
… die Mitteilung zur Kenntnis
Auch dann, wenn dem Belang einer städtebaulich
zu nehmen.
angemessenen Nutzung an diesem Standort Vorrang vor dem gesetzlichen Auftrag zur dauerhaften
Erhaltung des Bodendenkmals eingeräumt wird,
dürfen die denkmalrechtlichen Interessen jedoch
nur so weit zurückgestellt werden, wie es für die
Verwirklichung zwingend erforderlich ist. Hier muss
ggfls. auch über sog. Ersatzmaßnahmen“ nachgedacht werden.
Ein Eingriff in ein Bodendenkmal ist zudem immer
als unverträglich im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung einzustufen.
Ich schlage daher vor, das Planungskonzept im
Einzelnen anlässlich eines Termins abzustimmen
und in diesem Zusammenhang auch die Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren. Das Ergebnis
sollte sowohl in den Umweltbericht als auch in die
planerischen Festsetzungen einfließen.
… die Mitteilung zur Kenntnis
13. Landesamt für Natur, Umwelt Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt Entfällt.
zu nehmen.
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
und Verbraucherschutz NRW,
an oben genannter Bauleitplanung und bitten um
LANUV NRW
die Abgabe einer Stellungnahme.
Schreiben vom 21.01.2008
Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung
hat das LANUV seine Arbeit auf das fachlich und
rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentriert. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung des
LANUV in Bauleitverfahren hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange abzusehen. Bei einer Betroffenheit planungsrelevanter Arten (streng geschützte
und besonders geschützte Arten sowie europäische Vogelarten) gem. § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11
BNatSchG ist eine Beteiligung des LANUV weiterhin möglich.