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Beschlussvorlage (Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

1 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg . beschließt ... Nr. 1. Landesbetrieb Straßenbau Es bestehen keine Bedenken, sofern das geänder- Das zukünftige Verkehrsaufkommen wird sich nur … die Mitteilung zur Kenntnis NRW, Regionalniederlassung te Verkehrsaufkommen zum Gut Kaiskorb keine geringfügig gegenüber dem heutigen Aufkommen zu nehmen. negativen Auswirkungen auf die Anbindung an die ändern und damit keine negativen Auswirkungen Ville-Eifel Schreiben vom 12.12.2007 L 277 nach sich zieht. auf die Anbindung haben. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm auf der L 277 erforderlich sind. Bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nicht unmittelbar von einer baulichen Aktivität Schreiben vom 10.12.2007 und damit von erheblichen Erdeingriffen auszugehen. Deshalb ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zu beteiligen. Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreuInfracor, Chemistry Services Schreiben vom 14.12.2007 ten Fernleitungen Plangebiet verlaufen keine RWERWE Westfalen-Weser-Ems Im Hochspannungsleitungen. Netzservice GmbH Schreiben vom 18.12.2007 Es bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 19.12.2007 die Realisierung der Planung. Es wird davon ausgegangen, dass Gebäudeteile die Höhe von 25 m nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Höhe ist die Wehrbereichsverwaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen. Landesbetrieb Wald und Holz Nach Prüfung der zugesandten Unterlagen wird mitgeteilt, dass aus Sicht des Regionalforstamtes NRW. Schreiben vom 20.12.2007 Rhein-Sieg-Erft keine Bedenken bestehen. Durch die Planung werden keine von RWE und RWE-Westfalen-Weser-Ems Thyssengas GmbH betreuten ErdgashochdruckleiNetzservice GmbH Schreiben vom 02.01.2008 tungen betroffen. Neuverlegungen sind nicht vorgesehen. Der Vorgang wurde an die DB-Services Immobilien DB NETZE Schreiben vom 02.01.2008 GmbH, Niederlassung Köln weitergeleitet. Von dort liegt keine abschließende Stellungnahme vor. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. Die Gebäudehöhen werden im Rahmen des Be- … die Mitteilung zur Kenntnis bauungsplanverfahrens festgesetzt. zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg . beschließt ... Nr. 9. Erftverband, Bereich Abwasser- Seitens des Erftverbandes bestehen keine Beden- Die Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung … die Mitteilung zur Kenntnis ken gegen die Planung. Gemäß § 51a LWG ist das erfolgte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu nehmen. technik Schreiben vom 10.01.2008 Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln für den gleichen Bereich. oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser sollte z. B. in Teichen gesammelt werden. … die Mitteilung zur Kenntnis Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. 10. PLEdoc GmbH zu nehmen. Schreiben vom 09.01.2008 teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. E.ON AG, E.ON Gastransport AG, Ferngas Nordbayern, GasLINE, Gaswerk Philippsburg, KGN Nordbayern, MEGAL GmbH, Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, MittelEuropäische Gasleitungsgesellschaft, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP). 11. RWE Power AG Schreiben vom 15.01.2008 Gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen seitens unserer Gesellschaft keine Bedenken. Rein vorsorglich möchten wir auf die vorhandenen Versorgungseinrichtungen hinweisen. Einen Lageplan im Maßstab 1:2000 fügen wir diesem Schreiben bei. Bei der Umnutzung vorhandener Gebäudeteile … die Mitteilung zur Kenntnis werden voraussichtlich keine Bodeneingriffe erwar- zu nehmen. tet, die einen Konflikt zu vorhandenen Leitungen auslösen werden. Gleichwohl werden Bodeneingriffe nicht in Gänze ausgeschlossen und der Bestandsplan der Versorgungseinrichtungen vorsorglich als Anlage hinweisend zum Bebauungsplan genommen. 3 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg . beschließt ... Nr. 12. LVR - Rheinische Amt für Bo- Ich bedanke mich für die Übersendung der Planun- Laut Denkmalliste Nr. 5 der Stadt Bedburg sind die … die Mitteilung zur Kenntnis terlagen zur Aufstellung der o.a. Flächennutzungs- Grundstücke Gemarkung Pütz, Flur 1, Flurstücke 1, zu nehmen sowie im andenmalpflege BebauungsSchreiben vom 28.01.2008 planänderung. Im Rahmen der Bestandsaufnahme 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 45 als ortsfestes Bodendenkmal schließenden planverfahren die geschützdes derzeitigen Umweltbestands, d.h. in Ihrem in die Liste aufgenommen worden. Umweltbericht, wird zwar beim Schutzgut Kulturgü- Lediglich der Bereich der heute zugeschütteten ten Flächen im Bereich der ter auf das im Plangebiet gelegene Bodendenkmal: Gräben ist dabei unverändert zu erhalten. Dieser zugeschütteten Gräben als Grabenumwehrter befestigter Hof –mittelalter- Bereich wurde mit Schreiben vom 18.04.2008 vom Grünfläche festzusetzen. /neuzeitlich- hingewiesen. Die daraus gezogenen Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege detailKonsequenzen (Verweise auf die §§ 15, 16 DSchG liert abgegrenzt. Der vorwiegende Teil dieses AreNW) verkennen jedoch die Situation, die sich hier als befindet sich außerhalb, ein kleinerer Teil innerhalb der FNP-Änderung. Dieser Bereich wurde planungs- als auch denkmalrechtlich stellt. Gut Kaiskorb wurde urkundlich erstmals 1334 er- durch ein entsprechendes Kennzeichen gekennwähnt. Als Bodendenkmal geschützt sind die im zeichnet. In die Begründung zur 43. FNP-Änderung Boden erhaltenen Reste der Vorgängeranlagen. wurde aufgenommen, dass die Regelungen zum Bei Erdeingriffen, die im Zusammenhang mit den Bodendenkmal im Rahmen der verbindlichen Bauvorgesehenen Nutzungsänderungen stehen, wie leitplanung getroffen werden. So ist beabsichtigt, z.B. Leitungsverlegungen, Herausnahme alter und den Bereich der zugeschütteten Gräben als private Verlegung neuer Fußböden, Sanierung der Grünfläche festzusetzen. Grundmauern usw., ist mit der Aufdeckung und Zerstörung umfangreicher und bedeutender ar- Ferner ist beabsichtigt, bei evtl. Erdeingriffen in chäologischer Substanz zu rechnen. Hierbei han- anderweitigen gekennzeichneten Bereichen baudelt es sich um Bau- und Nutzungsspuren mindes- begleitende Bodenprospektionen durchzuführen. tens der letzten 600 Jahre, die als bedeutende Zeugnisse der Geschichte von Haus Kaiskorb und der Geschichte von Bedburg anzusehen sind. Diese Geschichtszeugnisse sind als ortsfestes Bodendenkmal, geschützt, so dass gem. § 11 DSchG NW eine Sicherungsverpflichtung im Rahmen der Bauleitplanung besteht. Sicherung heißt grundsätzlich den vorhandenen Bestand erhalten und vor Gefährdung durch Erdeingriffe zu schützen. Jeder mit der Realisierung des Projektes verbundene Eingriff in das Bodendenkmal muss daher unter denkmalrechtlichen Aspekten (§ 9 DSchG NW) geprüft werden. 4 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb Lfd Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg . beschließt ... Nr. … die Mitteilung zur Kenntnis Auch dann, wenn dem Belang einer städtebaulich zu nehmen. angemessenen Nutzung an diesem Standort Vorrang vor dem gesetzlichen Auftrag zur dauerhaften Erhaltung des Bodendenkmals eingeräumt wird, dürfen die denkmalrechtlichen Interessen jedoch nur so weit zurückgestellt werden, wie es für die Verwirklichung zwingend erforderlich ist. Hier muss ggfls. auch über sog. Ersatzmaßnahmen“ nachgedacht werden. Ein Eingriff in ein Bodendenkmal ist zudem immer als unverträglich im Sinne der Umweltverträglichkeitsprüfung einzustufen. Ich schlage daher vor, das Planungskonzept im Einzelnen anlässlich eines Termins abzustimmen und in diesem Zusammenhang auch die Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren. Das Ergebnis sollte sowohl in den Umweltbericht als auch in die planerischen Festsetzungen einfließen. … die Mitteilung zur Kenntnis 13. Landesamt für Natur, Umwelt Mit Bezugsschreiben beteiligen Sie das Landesamt Entfällt. zu nehmen. für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und Verbraucherschutz NRW, an oben genannter Bauleitplanung und bitten um LANUV NRW die Abgabe einer Stellungnahme. Schreiben vom 21.01.2008 Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung hat das LANUV seine Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentriert. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung des LANUV in Bauleitverfahren hinsichtlich naturschutzfachlicher Belange abzusehen. Bei einer Betroffenheit planungsrelevanter Arten (streng geschützte und besonders geschützte Arten sowie europäische Vogelarten) gem. § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG ist eine Beteiligung des LANUV weiterhin möglich.