Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-13/2008 1. Ergänzung
Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 1 von 5
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Zuständigkeitshalber haben wir diesen Vorgang an Die v.g. Institution wurde bereits regulär am … die Mitteilung zur
1
DB Netz AG
Schreiben vom 03.04.2008
die DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Verfahren beteiligt.
Kenntnis zu nehmen.
in 50679 Köln weitergeleitet.
Entfällt.
2.
3.
4.
Infracor,
Chemistry
Services
Schreiben vom 04.04.2008
Landesbetrieb
Straßenbau,
Straßen NRW,
RL Ville-Eifel
Schreiben vom 28.03.2008
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 19.12.2007
Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor
betreuten Fernleitungen. Mit diesem Schreiben ist
Ihre Anfrage an die Degussa Hüls AG beantwortet.
Gegen die Bauleitplanung bestehen seitens der
Straßenbauverwaltung keine Bedenken, sofern
das geänderte Verkehrsaufkommen zum Gut
Kaiskorb keine negativen Auswirkungen auf die
Anbindung an die L 277 nach sich zieht.
Entfällt.
Ich
weise
darauf
hin,
dass
die
Straßenbauverwaltung
nicht
prüft,
ob
Schutzmaßnahmen gegen Lärm durch Verkehr auf
der L 277 erforderlich sind. Eventuell notwendige
Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Mit
Ihrem
Schreiben
vom
27.03.2008
benachrichtigen Sie mich über die öffentliche
Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe
ich bereits am 19.12.2007 Stellung genommen. Ich
habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den
Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der
Prüfung und meiner Stellungnahme waren –soweit
mir möglich- verglichen. Änderungen sind mir nicht
aufgefallen.
Meine Stellungnahme vom 19.12.2007 gilt daher
vollinhaltlich weiter. Sollten dennoch zwischen den
beiden
Abstimmungsverfahren
Änderungen
hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der
Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen dieses
Bauleitverfahrens nicht notwendig.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans … die Mitteilung zur
werden keine negativen Auswirkungen auf die Kenntnis zu nehmen.
Anbindung an die L 277 vorbereitet oder begründet.
Der täglich an- und abfließende Verkehr erfährt
keine wesentliche Steigerung.
Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes … die Mitteilung zur
wird
primär
eine
Umnutzung
vorhandener Kenntnis zu nehmen.
Gebäudeteile durch den geplanten BOWA-Standort
abgesichert.
Die Planungsvarianten im beabsichtigten sich
anknüpfenden
Bauleitverfahren
sehen
keine
Gebäudehöhen > 25 m vor. Nach dem derzeitigen
Sachstand wird eine max. Firsthöhe von
voraussichtlich 10 m festgesetzt werden.
WP7-13/2008 1. Ergänzung
Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 2 von 5
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche
oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung
eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen.
Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben an
Zwischennachricht zu werten.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus Durch den geplanten BOWA-Standort erfolgt … die Mitteilung zur
5.
Erftverband
Schreiben vom 04.04.2008
wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens
des lediglich eine Umnutzung der vorhandenen Kenntnis zu nehmen.
Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Gebäudeteile. Die Beseitigung des anfallenden
Stellungnahme vom 10.01.2008 auch weiterhin Niederschlages erfolgt nach wie vor über den
inhaltlich berücksichtigt wird.
vorhandenen und ausreichend dimensionierten
Löschwasserteich bzw. Versicherungsmulde.
Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt.
… die Mitteilung zur
6.
Bezirksregierung Köln
Schreiben vom 11.04.2008
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der
Kenntnis zu nehmen.
allgemeinen
Landeskultur
und
der
Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des hiesigen Amtes
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen wurden im In Bezug auf die für den Bereich relevanten ... die Mitteilung zur
7.
Bezirksregierung
Planungsbereich keine Bergwerksfelder vergeben. bergbaubedingten Sümpfungsmaßnahmen wurde Kenntnis zu nehmen
Arnsberg,
entsprechende
Schreiben vom 16.04.2008
Mit bergbaulichen Einwirkungen ist daher nicht zu die RWE Power AG am Verfahren beteiligt um hier und
im
rechnen. Allerdings befinden sich die geplanten evtl. Hinweise zur Beachtung von DIN Vorschriften, Hinweise
zur
Baumaßnahmen
im
Bereich
der insbesondere für den Grundbau im späteren Bebauungsplan
der
Grundwasserabsenkung für den rheinischen Bebauungsplanverfahren frühzeitig mit aufnehmen Problematik
des
Braunkohlenbergbau.
In
Folge
der zu können; gleichwohl primär lediglich eine Absenkung
bergmännischen Sümpfung kommt es zu Umnutzung bestehender Gebäudeteile durch die Grundwassers
Grundwasserabsenkungen
bzw. Flächennutzungsplanverfahren vorbereitet werden aufzunehmen..
Druckentspannungen der Grundwasserleiter, so soll, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
dass während der Betriebszeit der rheinischen auf die Grundwasserabsenkung hingewiesen.
Braunkohlentagebaue
sümpfungsbedingte
Bodenbewegungen auftreten, die u.a. zu
Senkungen
und
zur
Schiefstellung
der
Geländeoberfläche führen können. Bei den
anstehenden Planungen sollte daher berücksichtigt
werden, dass die Grundwasserabsenkungen noch
WP7-13/2008 1. Ergänzung
Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 3 von 5
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Nach
Beendigung
der
bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen
wird
sich
ein
Grundwasseranstieg
einstellen,
der
erneut
Bodenbewegungen zur Folge haben kann.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßige
noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten
innerhalb der auf Braunkohle verliehenen
Bergwerksfelder im benachbarten Bereich der
Planmaßnahme ist hier nichts bekannt. Nach
Verteiler wurde die RWE Power AG am Verfahren
beteiligt.
... die Mitteilung zur
8.
Industrieu. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
und Handelskammer zu Köln keine Bedenken
Kenntnis zu nehmen.
Handelskammer, IHK
Schreiben vom 18.04.2008
bezüglich
der
Aufstellung
der
o.g.
Flächennutzungsplanänderung bestehen.
... die Mitteilung zur
Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt.
9.
PLEdoc,
Kenntnis zu nehmen.
Schreiben vom 22.04.2008
teilen Ihnen mit, dass die oben genannten
Maßnahmen
die
Versorgungsanlagen
der
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber nicht berühren.
E.ON AG, E.ON Gastransport AG, Ferngas
Nordbayern, GasLINE, Gaswerk Philippsburg,
KGN Nordbayern, MEGAL GmbH, Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft,
MittelEuropäische
Gasleitungsgesellschaft,
Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft, Trans Europa
Naturgas Pipeline GmbH (TENP).
10.
Landesbetrieb Wald und Die kleinen Waldflächen und die Gehölzstrukturen Aufgrund der geringen Größe der Flächen mit ... die Mitteilung zur
im Plangebiet haben in dieser waldarmen Gehölzstrukturen werden diese innerhalb der FNP- Kenntnis zu nehmen.
Holz, NRW
eine
besondere
Funktion
als Änderung
nicht
dargestellt.
Innerhalb
des
Regionalforstamt Rhein- Landschaft
WP7-13/2008 1. Ergänzung
Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 4 von 5
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Trittsteinbiotop und damit eine große Bedeutung nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens werden
Sieg
entsprechende Grünflächen und Flächen zur
Schreiben vom 08.05.2008
für den Artenschutz.
Die beabsichtigte Umnutzung oder Erweiterung Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
bestehender Gebäude sollte so erfolgen, dass die
Gehölzstrukturen erhalten bleiben. Vor allem die
Beseitigung ältere Gehölzstrukturen stellt einen
erheblichen Eingriff dar, da der Verlust der
Biotopfunktion auch durch Neuaufforstung erst in
einigen Jahrzehnten ausgeglichen werden kann.
Gegen die geplante „großzügige“ Ausweisung des
Sondergebietes
bestehen
aus
Sicht
des
Regionalforstamtes erhebliche Bedenken, da
dadurch der langfristige Schutz der Wald- und
Gehölzstrukturen nicht gesichert ist.
Nach der Umorganisation des Landesbetriebes
Wald und Holz NRW ist für die Waldflächen im
Rhein-Erft-Kreis das Regionalforstamt Rhein-SiegErft zuständig. Ich bitte daher, bei der
„Behördenbeteiligung“ nur noch folgende Anschrift
zu verwenden:
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Krewelstraße 7,
53783 Eitorf
Beteiligung
der
Regionalniederlassung ... die Mitteilung zur
Seitens des Landesbetriebes StraßenbauNRW, Eine
11.
Landesbetrieb
in
Mönchengladbach
wurde Kenntnis zu nehmen.
Autobahnniederlassung Krefeld wird auf die Niederrhein
Straßenbau,
hiesige Stellungnahme vom 17.01.2008 mit der durchgeführt.
Straßen NRW,
Bitte um Beachtung verwiesen.
Autobahnniederlassung
Insbesondere weise ich nochmals darauf hin, dass
Krefeld
Schreiben vom 07.05.2008
eine Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau
NRW,
Regionalniederlassung
Niederrhein,
Breitenbachstr. 90 in 41065 Mönchengladbach
unbedingt erforderlich ist.
Seitens der hiesigen Niederlassung bestehen Unmittelbare Auswirkungen oder Ansprüche auf die ... die Mitteilung zur
12.
Landesbetrieb
gegen
die
43.
Änderung
des Planungsmaßnahme „Verlegung der A 44 /. Kenntnis zu nehmen.
Straßenbau,
Flächennutzungsplanes keine Bedenken. Ich bitte Autobahnkreuz“ werden durch die 43. Änderung des
Straßen NRW,
WP7-13/2008 1. Ergänzung
Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 5 von 5
Anlage zu a)
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes,
Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
jedoch zu beachten, dass hinsichtlich der Flächennutzungsplanes nicht vorbereitet oder
Regionalniederlassung
Planungsmaßnahme „Verlegung der A 44 inkl. begründet.
Niederrhein (MG)
Schreiben vom 27.05.2008
Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath“ keine
zusätzlichen Ansprüche auf Lärmschutz und
Verringerung der Luftschadstoffe hergeleitet
werden können.