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Beschlussvorlage (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung ) Beschlussvorlage (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung ) Beschlussvorlage (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung ) Beschlussvorlage (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung ) Beschlussvorlage (Abwägung aus der öffentlichen Auslegung )

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Inhalt der Datei

WP7-13/2008 1. Ergänzung Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 1 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Zuständigkeitshalber haben wir diesen Vorgang an Die v.g. Institution wurde bereits regulär am … die Mitteilung zur 1 DB Netz AG Schreiben vom 03.04.2008 die DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung Verfahren beteiligt. Kenntnis zu nehmen. in 50679 Köln weitergeleitet. Entfällt. 2. 3. 4. Infracor, Chemistry Services Schreiben vom 04.04.2008 Landesbetrieb Straßenbau, Straßen NRW, RL Ville-Eifel Schreiben vom 28.03.2008 Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 19.12.2007 Im Plangebiet verlaufen keine von Infracor betreuten Fernleitungen. Mit diesem Schreiben ist Ihre Anfrage an die Degussa Hüls AG beantwortet. Gegen die Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken, sofern das geänderte Verkehrsaufkommen zum Gut Kaiskorb keine negativen Auswirkungen auf die Anbindung an die L 277 nach sich zieht. Entfällt. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen Lärm durch Verkehr auf der L 277 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Mit Ihrem Schreiben vom 27.03.2008 benachrichtigen Sie mich über die öffentliche Auslegung der o.a. Planung. Zu der Planung habe ich bereits am 19.12.2007 Stellung genommen. Ich habe die nunmehr zugeleiteten Unterlagen mit den Unterlagen, die im Vorfeld Gegenstand der Prüfung und meiner Stellungnahme waren –soweit mir möglich- verglichen. Änderungen sind mir nicht aufgefallen. Meine Stellungnahme vom 19.12.2007 gilt daher vollinhaltlich weiter. Sollten dennoch zwischen den beiden Abstimmungsverfahren Änderungen hinsichtlich der Bauhöhen über Grund, der Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen dieses Bauleitverfahrens nicht notwendig. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplans … die Mitteilung zur werden keine negativen Auswirkungen auf die Kenntnis zu nehmen. Anbindung an die L 277 vorbereitet oder begründet. Der täglich an- und abfließende Verkehr erfährt keine wesentliche Steigerung. Durch die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes … die Mitteilung zur wird primär eine Umnutzung vorhandener Kenntnis zu nehmen. Gebäudeteile durch den geplanten BOWA-Standort abgesichert. Die Planungsvarianten im beabsichtigten sich anknüpfenden Bauleitverfahren sehen keine Gebäudehöhen > 25 m vor. Nach dem derzeitigen Sachstand wird eine max. Firsthöhe von voraussichtlich 10 m festgesetzt werden. WP7-13/2008 1. Ergänzung Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 2 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... räumlichen Ausdehnung der überplanten Fläche oder der grundsätzlichen Zweckbestimmung eingetreten sein, so bitte ich mir diese mitzuteilen. Für diesen Fall bitte ich dieses Schreiben an Zwischennachricht zu werten. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus Durch den geplanten BOWA-Standort erfolgt … die Mitteilung zur 5. Erftverband Schreiben vom 04.04.2008 wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des lediglich eine Umnutzung der vorhandenen Kenntnis zu nehmen. Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Gebäudeteile. Die Beseitigung des anfallenden Stellungnahme vom 10.01.2008 auch weiterhin Niederschlages erfolgt nach wie vor über den inhaltlich berücksichtigt wird. vorhandenen und ausreichend dimensionierten Löschwasserteich bzw. Versicherungsmulde. Gegen die Planung sind aus der Sicht der von mir Entfällt. … die Mitteilung zur 6. Bezirksregierung Köln Schreiben vom 11.04.2008 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der Kenntnis zu nehmen. allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des hiesigen Amtes sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Nach den hier vorliegenden Unterlagen wurden im In Bezug auf die für den Bereich relevanten ... die Mitteilung zur 7. Bezirksregierung Planungsbereich keine Bergwerksfelder vergeben. bergbaubedingten Sümpfungsmaßnahmen wurde Kenntnis zu nehmen Arnsberg, entsprechende Schreiben vom 16.04.2008 Mit bergbaulichen Einwirkungen ist daher nicht zu die RWE Power AG am Verfahren beteiligt um hier und im rechnen. Allerdings befinden sich die geplanten evtl. Hinweise zur Beachtung von DIN Vorschriften, Hinweise zur Baumaßnahmen im Bereich der insbesondere für den Grundbau im späteren Bebauungsplan der Grundwasserabsenkung für den rheinischen Bebauungsplanverfahren frühzeitig mit aufnehmen Problematik des Braunkohlenbergbau. In Folge der zu können; gleichwohl primär lediglich eine Absenkung bergmännischen Sümpfung kommt es zu Umnutzung bestehender Gebäudeteile durch die Grundwassers Grundwasserabsenkungen bzw. Flächennutzungsplanverfahren vorbereitet werden aufzunehmen.. Druckentspannungen der Grundwasserleiter, so soll, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens dass während der Betriebszeit der rheinischen auf die Grundwasserabsenkung hingewiesen. Braunkohlentagebaue sümpfungsbedingte Bodenbewegungen auftreten, die u.a. zu Senkungen und zur Schiefstellung der Geländeoberfläche führen können. Bei den anstehenden Planungen sollte daher berücksichtigt werden, dass die Grundwasserabsenkungen noch WP7-13/2008 1. Ergänzung Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 3 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen wird sich ein Grundwasseranstieg einstellen, der erneut Bodenbewegungen zur Folge haben kann. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßige noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten innerhalb der auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfelder im benachbarten Bereich der Planmaßnahme ist hier nichts bekannt. Nach Verteiler wurde die RWE Power AG am Verfahren beteiligt. ... die Mitteilung zur 8. Industrieu. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. und Handelskammer zu Köln keine Bedenken Kenntnis zu nehmen. Handelskammer, IHK Schreiben vom 18.04.2008 bezüglich der Aufstellung der o.g. Flächennutzungsplanänderung bestehen. ... die Mitteilung zur Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung und Entfällt. 9. PLEdoc, Kenntnis zu nehmen. Schreiben vom 22.04.2008 teilen Ihnen mit, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. E.ON AG, E.ON Gastransport AG, Ferngas Nordbayern, GasLINE, Gaswerk Philippsburg, KGN Nordbayern, MEGAL GmbH, Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, MittelEuropäische Gasleitungsgesellschaft, Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft, Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP). 10. Landesbetrieb Wald und Die kleinen Waldflächen und die Gehölzstrukturen Aufgrund der geringen Größe der Flächen mit ... die Mitteilung zur im Plangebiet haben in dieser waldarmen Gehölzstrukturen werden diese innerhalb der FNP- Kenntnis zu nehmen. Holz, NRW eine besondere Funktion als Änderung nicht dargestellt. Innerhalb des Regionalforstamt Rhein- Landschaft WP7-13/2008 1. Ergänzung Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 4 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Trittsteinbiotop und damit eine große Bedeutung nachgeordneten Bebauungsplanverfahrens werden Sieg entsprechende Grünflächen und Flächen zur Schreiben vom 08.05.2008 für den Artenschutz. Die beabsichtigte Umnutzung oder Erweiterung Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. bestehender Gebäude sollte so erfolgen, dass die Gehölzstrukturen erhalten bleiben. Vor allem die Beseitigung ältere Gehölzstrukturen stellt einen erheblichen Eingriff dar, da der Verlust der Biotopfunktion auch durch Neuaufforstung erst in einigen Jahrzehnten ausgeglichen werden kann. Gegen die geplante „großzügige“ Ausweisung des Sondergebietes bestehen aus Sicht des Regionalforstamtes erhebliche Bedenken, da dadurch der langfristige Schutz der Wald- und Gehölzstrukturen nicht gesichert ist. Nach der Umorganisation des Landesbetriebes Wald und Holz NRW ist für die Waldflächen im Rhein-Erft-Kreis das Regionalforstamt Rhein-SiegErft zuständig. Ich bitte daher, bei der „Behördenbeteiligung“ nur noch folgende Anschrift zu verwenden: Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Krewelstraße 7, 53783 Eitorf Beteiligung der Regionalniederlassung ... die Mitteilung zur Seitens des Landesbetriebes StraßenbauNRW, Eine 11. Landesbetrieb in Mönchengladbach wurde Kenntnis zu nehmen. Autobahnniederlassung Krefeld wird auf die Niederrhein Straßenbau, hiesige Stellungnahme vom 17.01.2008 mit der durchgeführt. Straßen NRW, Bitte um Beachtung verwiesen. Autobahnniederlassung Insbesondere weise ich nochmals darauf hin, dass Krefeld Schreiben vom 07.05.2008 eine Beteiligung des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, Breitenbachstr. 90 in 41065 Mönchengladbach unbedingt erforderlich ist. Seitens der hiesigen Niederlassung bestehen Unmittelbare Auswirkungen oder Ansprüche auf die ... die Mitteilung zur 12. Landesbetrieb gegen die 43. Änderung des Planungsmaßnahme „Verlegung der A 44 /. Kenntnis zu nehmen. Straßenbau, Flächennutzungsplanes keine Bedenken. Ich bitte Autobahnkreuz“ werden durch die 43. Änderung des Straßen NRW, WP7-13/2008 1. Ergänzung Abwägung aus der öffentlichen Auslegung Seite 5 von 5 Anlage zu a) Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB, 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich Gut Kaiskorb „BOWA-Vorhaben“ Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... jedoch zu beachten, dass hinsichtlich der Flächennutzungsplanes nicht vorbereitet oder Regionalniederlassung Planungsmaßnahme „Verlegung der A 44 inkl. begründet. Niederrhein (MG) Schreiben vom 27.05.2008 Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath“ keine zusätzlichen Ansprüche auf Lärmschutz und Verringerung der Luftschadstoffe hergeleitet werden können.