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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.03.2015
Erstellt
26.02.15, 15:03
Aktualisiert
26.02.15, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 25/2015 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 13.01.2015 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 23.01.2015 Datum Freigabe -100- gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 10.03.2015 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp im Bereich der Übergangsheime beim Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 050 313 010 Personalbudget Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 30.000 € jährlich Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die kurzfristige befristete Einstellung eines/r Sozialarbeiters/in mit 19,5 Wochenstunden nach EG S 11 bis zum 31.12.2016 wird beschlossen Begründung: Wegen der weiter ansteigenden Asylbewerberzahlen besteht im Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren zur Unterstützung der beiden Integrationsbeauftragten zurzeit dringender zusätzlicher Personalbedarf. Der Personalrat hat im Dezember neue Vorsitzende gewählt mit der Folge, dass sich ab 05.01.2015 auch die beiden gesetzlich vorgesehenen Freistellungen verändert haben. Eine der beiden Freistellungen betrifft eine bisher teilzeitbeschäftigte Sozialarbeiterin im Bereich der Obdachlosen. Da im Bereich der Obdachlosen noch eine weitere vollzeitbeschäftigte Sozialarbeiterin tätig ist, möchte ich zunächst in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernenten, Herrn Lüngen, auf eine Nachbesetzung verzichten. Wegen des akuten Bedarfs im Bereich der Asylbewerber/innen beabsichtige ich daher, die Teilzeitstelle im Produkt 020 122 060 (Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit) zum Produkt 050 313 010 (Leistungen für Asylbewerber) zu verschieben. Die Maßnahme soll zunächst bis zum 31.12.2016 befristet erfolgen. Zum einen, um die weitere Entwicklung in den beiden Bereichen zu beobachten. Zum anderen, um die Mitte nächsten Jahres anstehende Personalratswahl und die dann erfolgenden Freistellungsbeschlüsse des Personalrates abzuwarten. In Vertretung (Erner) -2-