Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 14.06.2007
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 12.06.2007
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 946
Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 946
Zum Betrieb des Wohnmobilparks am eifelbad, Dr.-Greve-Straße, wird folgende Stellplatzordnung
beschlossen:
Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr.-Greve-Straße
1.Nutzung, Aufenthaltsdauer
Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Jegliche gewerbliche
Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. Der Park steht für Wohnmobile
(Sonder-Kfz. Wohnmobil) zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie
das Aufbauen von Zelten ist auf diesem Gelände nicht zugelassen.
Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte.
2. Standgeld, Ver- und Entsorgungseinrichtungen
Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Es ist beim
erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten. Dort sind auch
die Wertmarken erhältlich zur Benutzung der Frischwasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsanlage.
Es wird ein Parkschein ausgestellt. Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der
Windschutzscheibe auszulegen.
Das Standgeld beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und
Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung, bzw. jederzeitiges Funktionieren
der Anlagen besteht.
3. Ordnung
Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf
gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00-6.00 Uhr.
Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht. Das Abstellen
der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen.
Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen. Verschmutzungen
durch Hundekot sind sofort zu beseitigen.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2007
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