Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
07.05.09, 23:43
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl 653/05
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.04.2009
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
12.05.2009
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur
Bereits mit Ablauf des 31.12.2006 ist die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung über die
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur außer Kraft getreten. Die für die
Neufestsetzung zuständige Behörde - Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, - hat inzwischen die
Arbeiten zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur, basierend für ein
100jährliches Hochwasserereignis, abgeschlossen und den Entwurf einer ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur zwischen der deutschniederländischen Grenze und der Stadt Monschau im Kreis Aachen erarbeitet. Neben dem
Verordnungstext ist selbstverständlich eine Kartenunterlage der wesentliche Bestandteil dieser
Verordnung. Mit Verfügung vom 06.04.2009 wurden alle betroffenen Gebietskörperschaften
gebeten, die odnungsbehördliche Verordnung öffentlich auszulegen.
In der Gemeinde Kreuzau erfolgt die Offenlage in der Zeit vom 01.05. bis 02.06.2009.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 4 Wochen nach
dem Ende der Auslegungsfrist, d.h., bis einschließlich zum 30.06.2009, schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Gemeinde Kreuzau oder bei der Bezirksregierung Köln Einwendungen
erheben.
Die Gemeinde selbst ist um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.05.2009 gebeten worden.
Der Verordnungstext selbst enthält keine für Sie relevanten Formulierungen und verweist lediglich
auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gem. §§ 113 und 114 LWG. Interessant ist
natürlich die Abgrenzung des neuen Überschwemmungsgebietes. Die Karte wird Ihnen
selbstverständlich auch in der Sitzung vorgestellt. Bei einem Vergleich der bestehenden und außer
Kraft getretenen Karte kann ich für das Gemeindegebiet Kreuzau nur feststellen, dass sich
überwiegend gar keine Veränderungen bzw. im Ortsteil Winden sogar Reduzierungen des
Überschwemmungsgebietes ergeben haben.
Aus der Sicht der Gemeinde besteht keine Veranlassung, Einwendungen zu erheben.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -