Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sachstandsinfo (Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,8 kB
Datum
12.05.2009
Erstellt
07.05.09, 23:43
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur)

öffnen download melden Dateigröße: 6,8 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl 653/05 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.04.2009 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 12.05.2009 Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur Bereits mit Ablauf des 31.12.2006 ist die bisherige ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur außer Kraft getreten. Die für die Neufestsetzung zuständige Behörde - Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, - hat inzwischen die Arbeiten zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur, basierend für ein 100jährliches Hochwasserereignis, abgeschlossen und den Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Rur zwischen der deutschniederländischen Grenze und der Stadt Monschau im Kreis Aachen erarbeitet. Neben dem Verordnungstext ist selbstverständlich eine Kartenunterlage der wesentliche Bestandteil dieser Verordnung. Mit Verfügung vom 06.04.2009 wurden alle betroffenen Gebietskörperschaften gebeten, die odnungsbehördliche Verordnung öffentlich auszulegen. In der Gemeinde Kreuzau erfolgt die Offenlage in der Zeit vom 01.05. bis 02.06.2009. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens 4 Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h., bis einschließlich zum 30.06.2009, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Kreuzau oder bei der Bezirksregierung Köln Einwendungen erheben. Die Gemeinde selbst ist um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.05.2009 gebeten worden. Der Verordnungstext selbst enthält keine für Sie relevanten Formulierungen und verweist lediglich auf die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen gem. §§ 113 und 114 LWG. Interessant ist natürlich die Abgrenzung des neuen Überschwemmungsgebietes. Die Karte wird Ihnen selbstverständlich auch in der Sitzung vorgestellt. Bei einem Vergleich der bestehenden und außer Kraft getretenen Karte kann ich für das Gemeindegebiet Kreuzau nur feststellen, dass sich überwiegend gar keine Veränderungen bzw. im Ortsteil Winden sogar Reduzierungen des Überschwemmungsgebietes ergeben haben. Aus der Sicht der Gemeinde besteht keine Veranlassung, Einwendungen zu erheben. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i.V. - Stolz -