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Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
12.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010) Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010)

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Bad Münstereifel, 14.06.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 12.06.2007 Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 906 Z-1 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010 Beschluss: Der am 24.04.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept – HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 1 (Anlage 1) fortgeschrieben worden. Das Defizit des Haushaltsjahres 2007 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2007 in keinem Fall ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich ist. Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2010 nicht erwarten. Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003) unterworfen. Auf die in der rechtskräftigen Hebesatzsatzung vom 19.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007 festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A - 265 v.H., Grundsteuer B – 391 v.H. und Gewerbesteuer – 413 v.H.) wird hingewiesen. Die als Anlage 2 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.06.2007 Seite 2