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Beschlussvorlage (Aktuelle Informationen zur Situation der Asylbewerber in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
23.04.2015
Erstellt
09.04.15, 16:12
Aktualisiert
09.04.15, 16:12
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 177/2015 Az.: -50- Amt: - 50 BeschlAusf.: - -50- Datum: 24.03.2015 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 01.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betrifft: Termin Bemerkungen 23.04.2015 Aktuelle Informationen zur Situation der Asylbewerber in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Informationen zur aktuellen Situation der Asylbewerber in Erftstadt werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Nachfolgend wird zu verschiedenen Aspekten der Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge in Erftstadt informiert: 1. Zuweisungen und Unterbringung Im I. Quartal 2015 wurden der Stadt Erftstadt von der Bezirksregierung insgesamt 69 Flüchtlinge zur Betreuung und Unterbringung zugewiesen (62 Asylantragsteller sowie eine 7-köpfige afghanische Familie im Rahmen eines Aufnahmekontingentes der Bundesregierung). Die Unterbringung erfolgte in freien Kapazitäten der vorhandenen Übergangsheime sowie daneben in weiteren Unterkünften, die durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft (zeitlich begrenzt) angemietet wurden (mit Stand 31.03.15 insgesamt 51 Personen). Diese verteilen sich auf nahezu alle Ortsteile im Stadtgebiet. Die Übergangsheime sind aktuell annähernd voll belegt (210 Personen per Ende März 2015; rechnerische maximale Gesamtkapazität 224 Personen). Freie Kapazitäten bestehen zurzeit noch in den befristet angemieteten Objekten der Fa. Rhiem & Söhne in Erp sowie der Fa. Canönde in Köttingen. 2. Prognose 2015 In Anlehnung an die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlichten Prognosedaten für 2015 (ca. 300.000 Asylantragsteller bundesweit in 2015) ist für Erftstadt von etwa 215 Zuweisungen von Asylantragstellern in diesem Jahr auszugehen (entsprechend einer Steigerung gegenüber 2014 von ca. 50%). Für dieses Szenario werden die vorhandenen Kapazitäten in den bestehenden Übergangsheimen, die bislang angemieteten Wohnungen sowie die neuen Wohnanlagen in Lechenich und an der Radmacher Straße (Erweiterung) als ausreichend erachtet. Aktuell werden von einigen Bundesländern jedoch die Prognosedaten des BAMF in Frage gestellt. Diese seien zu gering angesetzt. Eine Korrektur der für 2015 erwarteten Flüchtlingszahlen ‚nach oben‘ wird angemahnt. Dagegen hält das BAMF zur Zeit eine Korrektur seiner Prognose für verfrüht. Die weitere Entwicklung soll jedoch genau beobachtet werden und ggf. im weiteren Jahresverlauf eine Korrektur vorgenommen werden. Etwaig hieraus resultierende Handlungsnotwendigkeiten auch für die Stadt Erftstadt werden genau zu prüfen sein. 3. Betreuung der Asylbewerber in der neuen Wohnanlage in Lechenich In seiner Sitzung am 16.12.2014 hat der Rat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege über die Übernahme der Betreuung der Asylbewerber im neu zu errichtenden Übergangswohnheim in Lechenich zu verhandeln. Hierzu wurde eine Preisanfrage an die Regionalgliederungen der nachfolgenden Verbände gerichtet:      Deutscher Caritasverband Arbeiterwohlfahrt Deutsches Rotes Kreuz Diakonie Deutschland Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Nach Eingang der Angebote werden diese geprüft und ein entsprechender Verwaltungsvorschlag für die Aufnahme konkreter Vertragsverhandlungen hierzu erarbeitet. 4. Ehrenamt – Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung Seit Anfang März dieses Jahres hat Frau Ute Pratsch-Kleber ihre Arbeit als Koordinatorin für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe aufgenommen. Finanziert wird die für zwei Jahre eingerichtete halbe Stelle von der evangelischen Kirchengemeinde Lechenich. Abstimmungsgespräche mit dem Fachbereich Migration & Integration des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren haben bereits stattgefunden. Das Aufgabenportfolio umfasst u.a. die Vermittlung ehrenamtlicher Begleiter/-innen für die Flüchtlinge und eine enge Zusammenarbeit mit allen in der -2- Flüchtlingsarbeit maßgeblich beteiligten Personen wie auch mit den Betreuungsvereinen Pro Asyl Lechenich und dem ökumenischen Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Liblar. Frau Pratsch-Kleber ist daneben Ansprechpartnerin für alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer. 5. Konzeption Sprachkurse In Ergänzung der Vorlage 469/2014 zum Spracherwerb für Asylbewerber wurde zwischenzeitlich in Zusammenarbeit mit der VHS eine Konzeption der Sprachkurse für Flüchtlinge in Erftstadt erarbeitet. Demnach wird auch weiterhin die Teilnahme an Integrationskursen aus städtischen Mitteln gefördert. Nach wie vor eröffnet die Integrationskursverordnung lediglich eine Kostenbefreiung für Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (‚Hartz-IV‘) und für Empfänger von Sozialhilfe (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch), nicht jedoch für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Fokus für die (teure) freiwillige Förderung aus städtischen Mitteln wird dabei auf den Personenkreis der 17 – 25 jährigen Asylbewerber gelegt, um eine rasche Integration (Stichwort: Zugang zum Arbeitsmarkt) zu befördern. Daneben werden „VHS-Willkommenskurse“ für neu zugewiesene Flüchtlinge konzipiert:  für alphabetisierte Flüchtlinge mit keinen bzw. nur geringen Deutschkenntnissen als niederschwelliges Angebot sowie  für nicht alphabetisierte Flüchtlinge in gesonderten Kursen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmer dieser Kurse im Anschluss von ehrenamtlichen Mitarbeitern auch hinsichtlich des Spracherwerbs weiter betreut werden. Bei Bestehen eines entsprechenden Fortbildungsbedarfs ist vorgesehen, auch für die ehrenamtlich in der Deutschförderung beteiligten Personen Tagesseminare zu finanzieren. In Vertretung (Lüngen) -3-