Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-04/L 249
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 10.12.2009
Vorlagen-Nr.: 94/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes im Rahmen
eines Gestaltungswettbewerbs
I. Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Schreiben vom 17.11.2009 den als
Anlage beigefügten Antrag zur Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28 eingereicht. Zur
Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den Inhalt des Schreibens.
Die jetzige Gestaltung ist durch den Landesbetrieb ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde
erfolgt. Es wurde auch zugesagt, den Erdhügel abzutragen. Seit Monaten wird versucht, mit dem
Landesbetrieb eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Es besteht auch die Absicht, mit der
Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Auf die Übersendung einer
entsprechenden Verwaltungsvereinbarung einschließlich finanzieller Abgeltung warte ich bis
heute. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass der Straßenbaulastträger auf die Gestaltung im
Hinblick auf die Verkehrssicherheit ein Mitspracherecht haben will; dies ändert aber doch nichts an
der Tatsache, dass die Verwaltungsvereinbarung insbesondere bezüglich der finanziellen
Beteiligung längst hätte abgeschlossen sein können.
Der Vorschlag der CDU-Fraktion, einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen, wird meinerseits
unterstützt. Ziel dieses Wettbewerbes muss es sein, eine ansprechende Gestaltung zu
ermöglichen und dies nach Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde.
Ob eine Gestaltung ohne jegliche Kostenbeteiligung der Gemeinde möglich ist, hängt u.a. davon
ab, in welcher Höhe sich der Straßenbaulastträger an der Gestaltung beteiligt und welche Art der
Gestaltung letztendlich realisiert werden soll.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Ob und inwieweit gemeindliche
Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen/müssen, wird gesondert nach Vorliegen von
Gestaltungsentwürfen entschieden.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28 wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungswettbewerb insbesondere unter
Hinzuziehung örtlicher Garten- und Landschaftsbauunternehmen durchzuführen.
3.
Die Gestaltung des Kreisverkehrs sollte nach Möglichkeit für die Gemeinde Kreuzau
kostenneutral sein.
4.
Ob und inwieweit zusätzliche Haushaltsmittel der Gemeinde Kreuzau
Gestaltungsart zur Verfügung gestellt werden, wird gesondert entschieden.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-
je
nach