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Allgemeine Vorlage (Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,4 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
29.12.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs) Allgemeine Vorlage (Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28;
hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-04/L 249 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 10.12.2009 Vorlagen-Nr.: 94/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.01.2010 26.01.2010 02.02.2010 Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28; hier: Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs I. Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Schreiben vom 17.11.2009 den als Anlage beigefügten Antrag zur Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28 eingereicht. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den Inhalt des Schreibens. Die jetzige Gestaltung ist durch den Landesbetrieb ohne vorherige Abstimmung mit der Gemeinde erfolgt. Es wurde auch zugesagt, den Erdhügel abzutragen. Seit Monaten wird versucht, mit dem Landesbetrieb eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Es besteht auch die Absicht, mit der Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Auf die Übersendung einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung einschließlich finanzieller Abgeltung warte ich bis heute. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass der Straßenbaulastträger auf die Gestaltung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ein Mitspracherecht haben will; dies ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass die Verwaltungsvereinbarung insbesondere bezüglich der finanziellen Beteiligung längst hätte abgeschlossen sein können. Der Vorschlag der CDU-Fraktion, einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen, wird meinerseits unterstützt. Ziel dieses Wettbewerbes muss es sein, eine ansprechende Gestaltung zu ermöglichen und dies nach Möglichkeit ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde. Ob eine Gestaltung ohne jegliche Kostenbeteiligung der Gemeinde möglich ist, hängt u.a. davon ab, in welcher Höhe sich der Straßenbaulastträger an der Gestaltung beteiligt und welche Art der Gestaltung letztendlich realisiert werden soll. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Derzeit stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Ob und inwieweit gemeindliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen/müssen, wird gesondert nach Vorliegen von Gestaltungsentwürfen entschieden. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der CDU-Fraktion zur Gestaltung des Kreisverkehrs an der L 249/K 28 wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungswettbewerb insbesondere unter Hinzuziehung örtlicher Garten- und Landschaftsbauunternehmen durchzuführen. 3. Die Gestaltung des Kreisverkehrs sollte nach Möglichkeit für die Gemeinde Kreuzau kostenneutral sein. 4. Ob und inwieweit zusätzliche Haushaltsmittel der Gemeinde Kreuzau Gestaltungsart zur Verfügung gestellt werden, wird gesondert entschieden. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- je nach