Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 174/2015
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 23.03.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
22.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Haupt- Finanz- und
Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
05.05.2015
vorberatend
16.06.2015
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
26.300 €
60.000 €
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
020 122 050
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden nachbesetzt.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 TvöD bewertet.
Begründung:
Mitte Juni 2015 beginnt eine der zurzeit 4 Überwachungskräfte für die Überwachung des ruhenden
Straßenverkehrs mit der Freistellungsphase nach dem Altersteilzeitgesetz.
Die Nachbesetzung der Stelle ist erforderlich, um die Kontinuität bei der Überwachung der
geltenden Bestimmungen zum ruhenden Straßenverkehr halten und somit weiterhin das Ziel der
Gefahrenabwehr effektiv erreichen zu können.
Zu den Kosten für eine Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten (ca.
20.400 €) sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone Nutzung zur Eingabe der Daten,
Wegstreckenentschädigung = ca. 5.100 €), Aufwendungen für Dienstkleidung ( ca. 800 €, die
2015 noch für die Neueinkleidung anstehen- später nur Ersatzbeschaffung)
Insgesamt fallen im Produktbereich 020 122 050 aber noch mehr Ausgaben, als die Genannten
an. So entstehen bspw. Personalausgaben für die Bearbeitung der Verwarnungen und Bußgelder
im Innendienst, Ausgaben für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten.
Ausweislich des Haushaltsplanes 2015 stehen den Einnahmen im Produkt 020 122 050 i.H.v.
240.000 € insgesamt Ausgaben i.H.v. 231.219 € gegenüber. Bei Nichtbesetzung der Stelle
können die Einnahmen nicht in dem Umfang erzielt werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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