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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
23.04.15, 18:43
Aktualisiert
23.04.15, 18:43
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 174/2015 Az.: -32- Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 23.03.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 22.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Haupt- Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 05.05.2015 vorberatend 16.06.2015 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Rechts- und Ordnungsamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 26.300 € 60.000 € Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 020 122 050 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Im Rechts- und Ordnungsamt wird im Bereich der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs eine Stelle einer Überwachungskraft mit 20 Wochenstunden nachbesetzt. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 3 TvöD bewertet. Begründung: Mitte Juni 2015 beginnt eine der zurzeit 4 Überwachungskräfte für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs mit der Freistellungsphase nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Nachbesetzung der Stelle ist erforderlich, um die Kontinuität bei der Überwachung der geltenden Bestimmungen zum ruhenden Straßenverkehr halten und somit weiterhin das Ziel der Gefahrenabwehr effektiv erreichen zu können. Zu den Kosten für eine Überwachungskraft zählen im Wesentlichen die Personalkosten (ca. 20.400 €) sowie Geschäftsausgaben (Porto, Smartphone Nutzung zur Eingabe der Daten, Wegstreckenentschädigung = ca. 5.100 €), Aufwendungen für Dienstkleidung ( ca. 800 €, die 2015 noch für die Neueinkleidung anstehen- später nur Ersatzbeschaffung) Insgesamt fallen im Produktbereich 020 122 050 aber noch mehr Ausgaben, als die Genannten an. So entstehen bspw. Personalausgaben für die Bearbeitung der Verwarnungen und Bußgelder im Innendienst, Ausgaben für Miete, Büromaterial, Fortbildung und sonstige Overheadkosten. Ausweislich des Haushaltsplanes 2015 stehen den Einnahmen im Produkt 020 122 050 i.H.v. 240.000 € insgesamt Ausgaben i.H.v. 231.219 € gegenüber. Bei Nichtbesetzung der Stelle können die Einnahmen nicht in dem Umfang erzielt werden. In Vertretung (Lüngen) -2-