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Beschlussvorlage (Antrag des Eigentümer- und Vermietervereins Bedburg und Umgebung auf einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren vom 02.06.2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag des Eigentümer- und Vermietervereins Bedburg und Umgebung auf einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren vom 02.06.2008) Beschlussvorlage (Antrag des Eigentümer- und Vermietervereins Bedburg und Umgebung auf einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren vom 02.06.2008) Beschlussvorlage (Antrag des Eigentümer- und Vermietervereins Bedburg und Umgebung auf einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren vom 02.06.2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7133/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Betreff: Antrag des Eigentümer- und Vermietervereins Bedburg und Umgebung auf einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren vom 02.06.2008 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt einer einmaligen Entschädigung auf Erstattung der Kanalbenutzungsgebühren für die Geschädigten des Starkregenereignisses vom 29.05.2008 nicht zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 02. Juni 2008 (Anlage 1) beantragt der Eigentümer- und Vermieterverein Bedburg und Umgebung eine einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren für die Geschädigten des Starkregenereignisses vom 29.05.2008. Durch einen Defekt am Wehr in der Matthias-Lammet-Straße waren insbesondere Anwohner der Lindenstraße, Gartenstraße und Langemarckstraße von dem Starkregenereignis betroffen. Allerdings wurden auch zahlreiche andere Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedensten Gründen (fehlende oder nicht funktionierende Rückstauklappen, vermehrte Wassermassen von landwirtschaftlichen Parzellen etc.) geschädigt. Für die durch das Wehr Geschädigten hat der Erftverband die einzelnen Schadenmeldungen seiner Versicherung weiter geleitet. Für alle Anderen besteht ein Versicherungsanspruch nur dann, wenn eine Elementarversicherung vorhanden ist. Die Schadensgröße bei den einzelnen Geschädigten ist unterschiedlich hoch gewesen und in keinster Weise mehr nachvollziehbar. So waren Betroffene die Wasser im Keller hatten, es gab auch Geschädigte, deren Freiflächen durch die Topographie der landwirtschaftlichen Äcker ihre Freiflächen verschlammt hatten. Da der Frischwasserverbrauch (noch) als Grundlage der Kanalbenutzungsgebühren herangezogen wird, ist es nicht möglich hier eine gerechte Erstattung durchzuführen. Hinzu kommt, dass, wenn man großzügigerweise 1 cbm Wasser (1.000 l.) für die Reinigung der Kellerflächen zu Grunde legen würde, man hier einen Erstattungsbetrag von 4,05 € erhalten würde. Der Aufwand für die Ermittlung und Durchführung der Erstattung steht in keinem Verhältnis zu dem finanziellen Vorteil für die Geschädigten. Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem o.a. Antrag nicht zuzustimmen. Als Hilfe für die durch das defekte Wehr Betroffenen hat seinerzeit die Verwaltung einen zeitnahen, zusätzlichen Sperrguttermin eingerichtet. Darüber hinaus fand für die Anwohner der oberen Lindenstraße, Gartenstraße und Langemarckstraße am 19. Juni 2008 eine gemeinsame Informationsveranstaltung des Erftverbandes und der Stadt Bedburg im Schloss Bedburg statt. Zur allgemeinen Information sind der Vorlage verschiedene Pressetermine beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 05.08.2008 ----------------------------------Naujock Leiter der Bauverwaltung ----------------------------------- ----------------------------------Leveringhaus Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-133/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-133/2008 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3