Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7133/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Betreff:
Antrag des Eigentümer- und Vermietervereins Bedburg und Umgebung auf einmalige
Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren vom 02.06.2008
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung stimmt einer einmaligen Entschädigung auf
Erstattung der Kanalbenutzungsgebühren für die Geschädigten des Starkregenereignisses vom
29.05.2008 nicht zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 02. Juni 2008 (Anlage 1) beantragt der Eigentümer- und Vermieterverein
Bedburg und Umgebung eine einmalige Entschädigung der Kanalbenutzungsgebühren für die
Geschädigten des Starkregenereignisses vom 29.05.2008.
Durch einen Defekt am Wehr in der Matthias-Lammet-Straße waren insbesondere Anwohner der
Lindenstraße, Gartenstraße und Langemarckstraße von dem Starkregenereignis betroffen.
Allerdings wurden auch zahlreiche andere Bürgerinnen und Bürger aus den verschiedensten
Gründen (fehlende oder nicht funktionierende Rückstauklappen, vermehrte Wassermassen von
landwirtschaftlichen Parzellen etc.) geschädigt.
Für die durch das Wehr Geschädigten hat der Erftverband die einzelnen Schadenmeldungen
seiner Versicherung weiter geleitet. Für alle Anderen besteht ein Versicherungsanspruch nur dann,
wenn eine Elementarversicherung vorhanden ist.
Die Schadensgröße bei den einzelnen Geschädigten ist unterschiedlich hoch gewesen und in
keinster Weise mehr nachvollziehbar. So waren Betroffene die Wasser im Keller hatten, es gab
auch Geschädigte, deren Freiflächen durch die Topographie der landwirtschaftlichen Äcker ihre
Freiflächen verschlammt hatten. Da der Frischwasserverbrauch (noch) als Grundlage der
Kanalbenutzungsgebühren herangezogen wird, ist es nicht möglich hier eine gerechte Erstattung
durchzuführen. Hinzu kommt, dass, wenn man großzügigerweise 1 cbm Wasser (1.000 l.) für die
Reinigung der Kellerflächen zu Grunde legen würde, man hier einen Erstattungsbetrag von 4,05 €
erhalten würde. Der Aufwand für die Ermittlung und Durchführung der Erstattung steht in keinem
Verhältnis zu dem finanziellen Vorteil für die Geschädigten.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem o.a. Antrag nicht zuzustimmen.
Als Hilfe für die durch das defekte Wehr Betroffenen hat seinerzeit die Verwaltung einen
zeitnahen, zusätzlichen Sperrguttermin eingerichtet. Darüber hinaus fand für die Anwohner der
oberen Lindenstraße, Gartenstraße und Langemarckstraße am 19. Juni 2008 eine gemeinsame
Informationsveranstaltung des Erftverbandes und der Stadt Bedburg im Schloss Bedburg statt.
Zur allgemeinen Information sind der Vorlage verschiedene Pressetermine beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 05.08.2008
----------------------------------Naujock
Leiter der Bauverwaltung
-----------------------------------
----------------------------------Leveringhaus
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-133/2008
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP7-133/2008
Sitzungsvorlage
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