Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,3 MB
Datum
27.03.2014
Erstellt
19.03.14, 17:04
Aktualisiert
19.03.14, 17:04
Stichworte
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Wissen schafft Zukunft.
Einzelhandelskonzept
für die Stadt Jülich
- Zwischenergebnisse Rainer Schmidt-Illguth/ Claus Ciuraj
BBE-Handelsberatung GmbH
Niederlassung Köln
© by BBE Handelsberatung GmbH
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Demografische Entwicklung
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2
Kaufkraftniveau/ -potenzial
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3
Regionale Wettbewerbssituation
Quelle: Eigene Darstellung
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4
Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze
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5
Einzelhandelsstrukturen Kernstadt Jülich
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6
Regionalplan
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7
Betriebe, Verkaufsflächen und Umsätze - Kernstadt
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8
Innenstadtbereich - Einzelhandelsstrukturen
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9
Innenstadtbereich – Nutzungsstrukturen
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10
Einzelhandelsausstattung nach Sortimenten
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11
Lebensmittelangebot nach Betriebsformen
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12
Nahversorgungssituation in Jülich
Insg. rd. 5.500 Ew.
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Nahversorgungssituation in Jülich
l
l
l
l
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Einzelhandelszentralität
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Fazit Angebots- und Nachfragesituation (I)
Das Mittelzentrum Jülich befindet sich in einer ausgeprägten regionalen
Wettbewerbssituation: In den nahversorgungsrelevanten Sortimenten verfügen die
umliegenden Grundzentren (inzwischen) über eigene, attraktive
Angebotsstrukturen. In den mittel- und langfristigen Sortimenten steht die Stadt
Jülich vor allem mit den umfassenden Angeboten des Oberzentrums Aachen, der
Stadt Düren und dem Gewerbegebiet Aachener Kreuz im Wettbewerb.
Vor allem in den innenstadtprägenden Sortimenten Bekleidung, Schuhe, Sport,
Optik, Uhren/ Schmuck, Haushaltswaren und Spielwaren weist das Mittelzentrum
Jülich vergleichsweise hohe Zentralitätswerte auf und kann demnach eine
übergemeindliche Versorgungsfunktion übernehmen.
Im nahversorgungsrelevanten Sortiment der Lebensmittel, dem (Unterhaltungs-)
Elektroniksegment, im Möbelsegment sowie beim Heimwerkerbedarf sind dagegen
Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen, die auf entsprechende Angebotslücken
hindeuten.
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Fazit Angebots- und Nachfragesituation (II)
Nicht in allen Angebotsbereichen, die heute Kaufkraftabflüsse zu verzeichnen haben,
sind zusätzliche Verkaufsflächen anzustreben. Denn neben marktseitigen
Voraussetzungen haben (neue) Einzelhandelseinrichtungen v.a. standortseitige
Anforderungen zu erfüllen: Nur am „richtigen“ Standort machen Neuansiedlungen
bzw. Umsiedlungen von Einzelhandelsbetrieben städtebaulich Sinn und stärken den
Einzelhandelsstandort Jülich.
Gleichzeitig können sich auch bei ausgeglichener bzw. positiver Umsatz-KaufkraftRelation in einer Warengruppe Handlungserfordernisse ergeben: nämlich dann,
wenn die derzeitigen Angebotsstandorte städtebauliche Anforderungen nicht
genügen.
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Vorgaben des Landesentwicklungsplans (I)
Großflächige Einzelhandelsbetriebe dürfen nur innerhalb der in den Regionalplänen
dargestellten „Allgemeinen Siedlungsbereichen“ errichtet und erweitert werden.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten
dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen errichtet werden.
Welche Sortimente als zentrenrelevant gelten, regeln die Gemeinden über
ortstypische Sortimentslisten. Bei der Festlegung der Liste sind so genannte
„zentrenrelevante Leitsortimente“ zu beachten.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten (Nahrungs- und Genussmittel, Drogeriewaren) dürfen
ausnahmsweise auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen realisiert
werden.
Dazu ist allerdings nachzuweisen, dass eine Errichtung in integrierter Lage
innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches aus städtebaulichen und
siedlungsstrukturellen Gründen nicht möglich ist, die Bauleitplanung der
Gewährleistung der wohnungsnahen Versorgung dient und zentrale
Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
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Vorgaben des Landesentwicklungsplans (II)
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten
dürfen zentrale Versorgungsbereiche nicht wesentlich beeinträchtigen.
Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten
sollen so dimensioniert werden, dass der zu erwartende Gesamtumsatz die
sortimentsbezogene Kaufkraft in der Gemeinde nicht überschreitet
(Grundsatz).
Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dürfen dann außerhalb
zentraler Versorgungsbereiche angesiedelt werden, wenn die zentrenrelevanten
Randsortimente auf max. 10 % der Verkaufsfläche beschränkt werden (Ziel). Der
Umfang des zentrenrelevanten Randsortiments soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht
überschreiten (Grundsatz).
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Vorgaben des Landesentwicklungsplans (III)
Die Gemeinden werden veranlasst, vorhandene Standorte großflächiger Betriebe
außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen über Bebauungspläne auf den
Bestand zu begrenzen, der baurechtlichen Bestandsschutz genießt.
Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn
dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche erfolgt.
Einzelhandelsagglomerationen außerhalb Allgemeiner Siedlungsbereiche und
Agglomerationen mit zentrenrelevanten Sortimenten außerhalb von zentralen
Versorgungsbereichen ist auf der Ebene der Bauleitplanung entgegenzuwirken.
Dabei ist eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche zu
vermeiden.
Zwischen Kommunen durch förmliche Beschlüsse vereinbarte Regionale
Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von Regionalplänen
zu berücksichtigen.
Die Regelungen gelten auch für vorhabenbezogene Bebauungspläne für
Vorhaben im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO.
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Regionalplan
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Erste konzeptionelle Schlussfolgerungen (I)
In Bezug auf die Versorgungsstruktur zeichnet sich die Innenstadt aufgrund der
Konzentration strukturprägender Einzelhandelsbetriebe und ergänzender
Dienstleistungseinrichtungen als wichtigster Versorgungsstandort der Stadt
Jülich aus. Weitere Stadtteil- oder Nahversorgungszentren sind nicht
vorhanden.
Angesichts der Schlüsselfunktion, die die Jülicher Innenstadt übernimmt, ist
dem Ausbau der Einzelhandelsangebote in der Innenstadt eine hohe Priorität
einzuräumen.
Demnach sollten Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten
Kernsortimenten zukünftig auf den zentralen Versorgungsbereich der Stadt
Jülich konzentriert werden. Ein Ausbau dezentraler Angebotsstandorte würde
letztlich zu einer Schwächung des zentralen Versorgungsbereiches führen, der
die mittelzentrale Versorgungsfunktion der Stadt wesentlich prägt.
Diesbezüglich ist ein Ausschluss von zentrenrelevanten
Einzelhandelsbetrieben in den Gewerbegebieten zu empfehlen. Bereits
vorhandene Betriebe sollten im Bestand festgeschrieben werden, wobei
notwendigen Maßnahmen zur betrieblichen Erneuerung Rechnung getragen
werden sollte.
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Erste konzeptionelle Schlussfolgerungen (II)
Während in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe und Sport bereits heute
Kaufkraftzuflüsse generiert werden können, sind im ebenfalls zentrenprägenden
Sortiment Unterhaltungselektronik keine adäquaten Angebote vorhanden.
Zudem befindet sich der größte Anbieter in einer nicht-integrierten Lage.
Hier ist die Ansiedlung eines größeren Fachmarktes an einem InnenstadtStandort anzustreben. Denn das vorhandene Kaufkraftpotenzial der Stadt und
ihres Einzugsgebietes erreicht eine Größenordnung, die die Ansiedlung eines
entsprechenden größeren Anbieters trotz zunehmender Marktanteile des
Online-Handels durchaus realistisch erscheinen lässt.
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Erste konzeptionelle Schlussfolgerungen (III)
Auch im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel sollte Entwicklungen
innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Priorität eingeräumt werden.
Denn neben der Versorgung der unmittelbar im Stadtzentrum lebenden
Bevölkerung tragen die vorhandenen Lebensmittel- und Drogeriemärkte
wesentlich zur Frequenz der Innenstadt bei.
Handlungsbedarf ergibt sich insbesondere daraus, dass der Kaiser´s-Markt als
einziger Lebensvollsortimenter in der Stadtmitte Schwächen im Marktauftritt
zeigt. Deshalb wird zu prüfen sein, ob eine Modernisierung am heutigen
Standort möglich erscheint.
Andernfalls sind städtebaulich sinnvolle Ersatzstandorte im Innenstadtbereich
zu identifizieren.
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Erste konzeptionelle Schlussfolgerungen (IV)
Außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs ist die Sicherung und
Entwicklung von Angebotsstandorten der Nahversorgung ausschließlich in
Lagen mit Wohngebietsbezug anzustreben. Im Umkehrschluss sollten die in den
Gewerbegebieten vorhandenen nahversorgungsrelevanten
Einzelhandelsbetriebe im Bestand festgeschrieben werden.
Neuentwicklungen/Verlagerungen im Lebensmittelsegment sind demnach
vorrangig auf innerstädtische Standorte zu lenken, um dort zur
Attraktivitätssteigerung und zur Stärkung der Besucherfrequenzen
beizutragen.
Zusätzliche Ansiedlungspotenziale im nicht-zentrenrelevanten Bereich
bestehen potenzialseitig vor allem bei Möbeln und im Heimwerkerbedarf,
wobei für ersteres die regionale Angebotssituation als limitierender Faktor
anzusehen sein dürfte.
Dabei ist eine Konzentration des nicht-zentrenrelevanten großflächigen
Einzelhandels auf wenige, städtebaulich geeignete Standorte im Stadtgebiet
zu verfolgen.
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Erste konzeptionelle Schlussfolgerungen (V)
Da es sich bei den Ergänzungsstandorten des großflächigen, nichtzentrenrelevanten Einzelhandels letztlich um Konkurrenzstandorte zur
Stadtmitte handelt, sollten zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente
an diesen Standorten künftig nur noch als betrieblich notwendige
Randsortimente zugelassen werden.
Zur genauen Untergliederung der Einzelhandelsangebote in
nahversorgungsrelevante, zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante
Sortimente ist eine „Jülicher Sortimentsliste“ zu erarbeiten und zu begründen.
Die Sortimentsliste bildet eine wesentliche Grundlage für die Steuerung des
Einzelhandels über die Bauleitplanung.
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Regionalplan
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Jülicher Sortimentsliste
Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
nahversorgungsrelevante Sortimente
47.11.1
Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
Sonstiger Einzelhandel mit Waren
47.11.2
verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungsund Genussmittel, Getränke und
Tabakwaren
47.73
aus
47.75
Apotheken
Drogerieartikel (ohne kosmetische
Erzeugnisse und Parfümerieartikel)
aus
47.78.9
Wasch-, Putz-, Reinigungsmittel
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Jülicher Sortimentsliste
Definition der zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
zentrenrelevante Sortimente
47.41
Datenverarbeitungsgeräte, periphere Geräten
und Software
47.42
47.43
aus
47.51
Telekommunikationsgeräte
Geräte der Unterhaltungselektronik
Haushaltstextilien (z. B. Haus- und
Tischwäsche), Kurzwaren, Schneidereibedarf,
Handarbeiten sowie Meterware für Bekleidung
und Wäsche ohne Matratzen, Lattenroste,
Ober- und Unterdecken
aus
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47.53
Heimtextilien (Gardinen, Dekorationsstoff,
Vorhänge, dekorative Decken)
Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
nicht-zentrenrelevante Sortimente
45.32.0
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör,
Autokindersitze
aus
47.51
Matratzen, Lattenroste, Ober- und Unterdecken
47.52.1
Metall- und Kunststoffwaren (u. a. Schrauben
und -zubehör, Kleineisenwaren, Bauartikel,
Dübel, Beschläge, Schlösser und Schlüssel,
Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung
und Klimatechnik, Bauelemente aus Eisen,
Metall und Kunststoff, Werkzeuge aller Art;
Werkstatteinrichtungen, Leitern, Lager- und
Transportbehälter, Spielgeräte für Garten und
Spielplatz, Drahtwaren, Rasenmäher)
47.52.3
Anstrichmittel, Elektroinstallationszubehör, Bauund Heimwerkerbedarf
aus
47.53
Tapeten und Bodenbeläge, Teppiche
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Jülicher Sortimentsliste
Definition der zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
zentrenrelevante Sortimente
aus
elektrische Kleingeräte
47.54
47.59.2
47.59.3
aus
47.59.9
47.61.0
47.62.1
47.62.2
47.63
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keramische Erzeugnisse und Glaswaren
Musikinstrumente und Musikalien
Haushaltsgegenstände (u. a. nicht elektrische
Haushaltsgeräte, Koch-, Brat- und
Tafelgeschirre, Schneidwaren, Bestecke)
Bücher
Fachzeitschriften, Unterhaltungszeitschriften
und Zeitungen
Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
nicht-zentrenrelevante Sortimente
aus
elektrische Haushaltsgeräte (Großgeräte,
47.54
„Weiße Ware“)
47.59.1
Wohnmöbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel
aus
47.59.9
Holz-, Kork- , Flecht- und Korbwaren (u. a.
Drechslerwaren, Korbmöbel, Bast- und
Strohwaren, Kinderwagen), Spiegel,
Bedarfsartikel für den Garten, Gartenmöbel,
Grillgeräte
aus
47.59.9
Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel
Schreib- und Papierwaren, Schul- und
Büroartikel
bespielte Ton- und Bildträger
30
Jülicher Sortimentsliste
Definition der zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
zentrenrelevante Sortimente
aus
47.76.1
Schnittblumen
47.77
Uhren und Schmuck
47.78.1
Augenoptiker
47.78.2
47.78.3
Foto- und optische Erzeugnisse
Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
nicht-zentrenrelevante Sortimente
Pflanzen, Saatgut und Düngemittel (u. a.
aus
Baumschul-, Topf- und Beetpflanzen,
47.76.1
Weihnachtsbäume, Blumenbindereierzeugnisse,
Blumenerde, Blumentöpfe)
47.76.2
Zoologischer Bedarf und lebende Tiere
Kunstgegenstände, Bilder, Bilderrahmen,
kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken,
Münzen und Geschenkartikel
aus
47.78.9
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Handelswaffen, Munition, Jagd- und Angelgeräte
31
Jülicher Sortimentsliste
Definition der zentren- und
nahversorgungsrelevanten Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
zentrenrelevante Sortimente
WZ 2008
Bezeichnung
nicht-zentrenrelevante Sortimente
aus
47.64.2
Sportartikel (Sportbekleidung, Sportschuhe,
Sport-Kleingeräte)
47.64.1
aus
47.64.2
47.65
47.71
Spielwaren, Bastelartikel
Bekleidung
47.72
47.74
47.75
Schuhe, Lederwaren und Reisegepäck
medizinische und orthopädische Artikel
kosmetische Erzeugnisse und
Körperpflegemittel (ohne Drogerieartikel)
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Definition der nicht-zentrenrelevanten Sortimente
Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör
Sport-Großgeräte, Boote, Campingartikel und
Campingmöbel
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Standort- und Zentrenkonzept
Welldorf
Von-Schöfer-Ring
Linnicher Str.
Koslar
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An der Leimkaul
Römerstraße
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Erste konzeptionelle Schlussfolgerungen (VI)
Konzentration (großflächiger) Ansiedlungsvorhaben mit nahversorgungs-/
zentrenrelevanten Kernsortimenten auf den zentralen Versorgungsbereich der
Stadt Jülich, dadurch
Erhöhung der Kundenfrequenz innerhalb des Zentrums,
Schaffung kompakter Nutzungsstrukturen in zentraler Lage
und somit
Vermeidung einer räumlichen Ausdehnung des Zentrums.
Vor diesem Hintergrund gilt es, die derzeitige räumliche Abgrenzung des
zentralen Versorgungsbereiches zu verifizieren.
Auch sind betreibergerechte Ergänzungsstandorte im räumlich-funktionalen
Zusammenhang der Hauptgeschäftslage zu identifizieren.
Schließlich sind konkrete Empfehlungen für standortgerechte
Einzelhandelsnutzungen auszusprechen.
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34
Innenstadtbereich – Potenzialflächen
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35
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 1
Standortbewertung:
Standort zur Aufnahme (mehrerer)
kleinerer Fachmarktkonzepte geeignet
Inwertsetzung würde den Trading
Down-Tendenzen an D‘dorfer Straße
entgegenwirken
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36
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 2
Standortbewertung:
Standort grundsätzlich zur Aufnahme
eines modernen Lebensmittelmarktes
geeignet
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Austauschbeziehungen mit
gewachsener Geschäftslage aufgrund
räumlicher Nähe und funktionaler
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Anbindung zu erwarten
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 3
Standortbewertung:
Dimensionierung grundsätzlich zur
Aufnahme eines (großflächigen)
Einzelhandelsbetriebes ausreichend
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Standort von wesentlicher Bedeutung
für zukünftige Entwicklung der Kleinen
Rurstraße
38
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 4
Standortbewertung:
Standort grundsätzlich zur Aufnahme
eines (großflächigen) Einzelhandelsbetriebes geeignet
westl. Gegenpol zur A-Lage
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Erhalt innerstädtischer Stellplätze –
wahrscheinlich – nur über
Zweigeschossigkeit möglich
39
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 5
Standortbewertung:
Hinsichtlich städtebaulicher und
verkehrlicher Aspekte nicht als
Einzelhandelsstandort zu entwickeln
=> innerstädtisches Wohnen
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40
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 6
Standortbewertung:
Nur geringes Kopplungspotenzial
aufgrund innerstädtischer Randlage
Flächenzuschnitt und verkehrliche
Anbindung problematisch
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Prioritär nicht als Einzelhandelsstandort zu entwickeln => Wohnen
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Innenstadtbereich – Potenzialfläche 7
Standortbewertung:
Aufgrund fehlendem innerstädtischem
Kopplungspotenzial nicht als
Einzelhandelsstandort zu entwickeln
Attraktiver Wohnstandort
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42
Innenstadtbereich – Potenzialfläche 8
Standortbewertung:
Mangels städtebaulicher Qualität und
aufgrund fehlender Anbindung an den
Hauptgeschäftsbereich nicht (länger)
dem zentralen Versorgungsbereich
zuzuordnen
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Konkurrenzstandort zur Innenstadt
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Zentraler Versorgungsbereich (Entwurf)
Aufgrund der weitreichenden,
bauleitplanerischen Privilegien ist
die Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereiches von
erheblicher Bedeutung und
dementsprechend sorgfältig
vorzunehmen/abzuwägen
Gutachterlicherseits wird ggü. dem
Ratsbeschluss von 2008
vorgeschlagen, die räumliche
Abgrenzung (deutlich) enger zu
fassen und auf die
Standortbereiche zu beschränken,
die in engem, funktionalem
Zusammenhang mit dem
gewachsenen Geschäftsbesatz
stehen.
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Wissen schafft Zukunft.
Einzelhandelskonzept
für die Stadt Jülich
- Zwischenergebnisse Rainer Schmidt-Illguth/ Claus Ciuraj
BBE-Handelsberatung GmbH
Niederlassung Köln
Goltsteinstraße 87 a
50968 Köln
Tel. 0221 789 41 160
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ciuraj@bbe.de
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