Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
1. Änderungssatzung
vom ...........................zur Hauptsatzung
der Stadt Bedburg
vom 20.12.2004
Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in der Neufassung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz – vom 09.10.2007
(GV.NRW. Nr. 21 vom 16.10.2007, S. 380) hat der Rat der Stadt Bedburg am
_________________ folgende Erste Änderungssatzung vom ______________zur
Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 beschlossen:
Artikel I
Allgemeines:
Die in der Hauptsatzung verwendete Abkürzung „GO NW“ wird generell durch „GO
NRW“ ersetzt.
Artikel II
§ 3 - Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke (Ortschaften)
Die in der Hauptsatzung im § 3 verwendete Bezeichnung „Stadtbezirke“ wird ersetzt
durch die Formulierung „Ortschaften“.
Artikel III
§ 16
Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen
(1)
Der Bürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen
Entscheidungen soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 73 Abs. 3 GO
NRW).
(2)
Nachfolgende Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, sind
durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist:
- die dauerhafte externe Einstellung für Führungspositionen
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Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat die Entscheidung mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen.
Kommt eine Entscheidung des Rates nicht in der auf die erstmalige Beratung
folgenden Sitzung zu Stande, bleibt es bei der Personalkompetenz des
Bürgermeisters.
(3)
Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die
dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesen
in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen,
mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten
oder Pressereferenten (§ 73 Abs. 3 Satz 6 GO NRW).
Artikel IV
Diese Erste Änderungssatzung vom ______________________zur Hauptsatzung
der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 tritt am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
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