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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-48/2008 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
10 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-48/2008 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-48/2008 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Entwurf 1. Änderungssatzung vom ...........................zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 Aufgrund des § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in der Neufassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz – vom 09.10.2007 (GV.NRW. Nr. 21 vom 16.10.2007, S. 380) hat der Rat der Stadt Bedburg am _________________ folgende Erste Änderungssatzung vom ______________zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 beschlossen: Artikel I Allgemeines: Die in der Hauptsatzung verwendete Abkürzung „GO NW“ wird generell durch „GO NRW“ ersetzt. Artikel II § 3 - Einteilung des Stadtgebietes in Stadtbezirke (Ortschaften) Die in der Hauptsatzung im § 3 verwendete Bezeichnung „Stadtbezirke“ wird ersetzt durch die Formulierung „Ortschaften“. Artikel III § 16 Zuständigkeit für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen (1) Der Bürgermeister trifft die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 73 Abs. 3 GO NRW). (2) Nachfolgende Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, sind durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist: - die dauerhafte externe Einstellung für Führungspositionen D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2297.doc Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder treffen. Kommt eine Entscheidung des Rates nicht in der auf die erstmalige Beratung folgenden Sitzung zu Stande, bleibt es bei der Personalkompetenz des Bürgermeisters. (3) Bedienstete in Führungsfunktionen sind Leiter von Organisationseinheiten, die dem Hauptverwaltungsbeamten oder einem anderen Wahlbeamten oder diesen in der Führungsfunktion vergleichbaren Bediensteten unmittelbar unterstehen, mit Ausnahme von Bediensteten mit Aufgaben eines persönlichen Referenten oder Pressereferenten (§ 73 Abs. 3 Satz 6 GO NRW). Artikel IV Diese Erste Änderungssatzung vom ______________________zur Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 20.12.2004 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2297.doc