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Sitzungsvorlage (Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014 Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
26.03.14, 17:07
Aktualisiert
26.03.14, 17:07
Sitzungsvorlage (Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014
Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung) Sitzungsvorlage (Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014
Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Er/Wo Jülich, 10.03.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 106/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 03.04.2014 Stadtrat 10.04.2014 TOP Ergebnisse Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014 Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Da die Angelegenheit bereits in Ausschüssen beraten wurde, wird hierzu wie folgt Stellung genommen: Dem Antrag liegt ein Bürgerantrag (01/2013) zugrunde, über den bereits im Bürgerausschuss am 15.04.2013 (Vorlage-Nr. 55/2013) beraten wurde. Nach Verweisung in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat sich dieser in seiner Sitzung am 07.10.2013 (Vorlage-Nr. 347/2103) mit der Angelegenheit beschäftigt und den Bürgerantrag einstimmig abgelehnt. Mit dem vorliegenden Antrag soll nunmehr der vorliegende Satzungsverstoß, der dem Bürgerantrag zugrunde lag, durch eine Änderung der Friedhofssatzung legalisiert werden. Ausgangspunkt hierfür ist die Tatsache, dass um eine Einzelwahlgrabstätte (1,10 m x 2,50 m) herum auf Veranlassung des Nutzungsberechtigten ein rd. 2,45 qm großer Bereich der städtischen Friedhofsfläche, deren Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung außerhalb der Grabstätten gemäß § 25 Abs. 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt, betoniert worden ist. Soweit im vorliegenden Antrag Änderungen im Bereich der § 23 oder § 14 vorgeschlagen werden, betrifft dies ausschließlich Maßnahmen auf der Grabstätte (Grabmale, baul. Anlagen) oder in Bezug auf die Maße der Grabstätte (Erweiterung oder Einbeziehung der Zwischenwege). Zum einen handelt es sich hier nicht um ein Problem auf der Grabstätte sondern außerhalb der Grabstätte. Zum anderen ist die Frage der Festlegung der Größe einer Grabstätte letztendlich auch nicht geeignet, zukünftige Maßnahmen außerhalb der (in ihrer Größe ggf. . neu definierten) Grabstätte zu erfassen. Eine ggf. neu definierte Größe der Grabstätten (Erweiterung nach individueller Wahl; eventuelle Einbeziehung der Zwischenwege) betrifft zum einen die verwaltungstechnische Abwicklung (Friedhofs- bzw. Belegungsplanung, Gebührenkalkulation), zum anderen aber auch das ästhetische Gesamterscheinungsbild der Friedhöfe. Auch aus der Begründung, zur Vermeidung möglicher oder bereits eingetretener Schäden auf Antrag und zu Lasten des Nutzungsberechtigten eine schriftliche Vereinbarung über entsprechende (z.B. bauliche) Maßnahmen auf der städtischen Grünfläche zu schließen, vermag die Notwendigkeit einer Satzungsänderung nicht ersehen werden. Für Maßnahmen außerhalb der Grabstätten ist (§ 23 Abs. 7) und kann nur die Stadt, als Eigentümerin und Friedhofsbetreiberin, zuständig und verantwortlich (auch haftungsrechtlich) sein. Insofern liegt die diesbezügliche Entscheidung (zur Durchführung einer Maßnahme, bzw. zum Abschluss einer solchen Vereinbarung) immer und ausschließlich bei der Stadt, wobei die Frage der Kostentragung eines Dritten (ob freiwillig als Spende oder aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung) unmaßgeblich ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 106/2014 Seite 2