Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
26.03.14, 17:07
Aktualisiert
26.03.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Er/Wo
Jülich, 10.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 106/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
03.04.2014
Stadtrat
10.04.2014
TOP
Ergebnisse
Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014
Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Da die Angelegenheit bereits in Ausschüssen beraten wurde, wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Dem Antrag liegt ein Bürgerantrag (01/2013) zugrunde, über den bereits im Bürgerausschuss am
15.04.2013 (Vorlage-Nr. 55/2013) beraten wurde. Nach Verweisung in den Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss hat sich dieser in seiner Sitzung am 07.10.2013 (Vorlage-Nr. 347/2103) mit der Angelegenheit beschäftigt und den Bürgerantrag einstimmig abgelehnt.
Mit dem vorliegenden Antrag soll nunmehr der vorliegende Satzungsverstoß, der dem Bürgerantrag
zugrunde lag, durch eine Änderung der Friedhofssatzung legalisiert werden.
Ausgangspunkt hierfür ist die Tatsache, dass um eine Einzelwahlgrabstätte (1,10 m x 2,50 m) herum auf Veranlassung des Nutzungsberechtigten ein rd. 2,45 qm großer Bereich der städtischen
Friedhofsfläche, deren Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung außerhalb der Grabstätten gemäß § 25 Abs. 7 der Friedhofssatzung ausschließlich der Friedhofsverwaltung obliegt, betoniert
worden ist.
Soweit im vorliegenden Antrag Änderungen im Bereich der § 23 oder § 14 vorgeschlagen werden,
betrifft dies ausschließlich Maßnahmen auf der Grabstätte (Grabmale, baul. Anlagen) oder in Bezug
auf die Maße der Grabstätte (Erweiterung oder Einbeziehung der Zwischenwege). Zum einen handelt es sich hier nicht um ein Problem auf der Grabstätte sondern außerhalb der Grabstätte. Zum
anderen ist die Frage der Festlegung der Größe einer Grabstätte letztendlich auch nicht geeignet,
zukünftige Maßnahmen außerhalb der (in ihrer Größe ggf. . neu definierten) Grabstätte zu erfassen.
Eine ggf. neu definierte Größe der Grabstätten (Erweiterung nach individueller Wahl; eventuelle
Einbeziehung der Zwischenwege) betrifft zum einen die verwaltungstechnische Abwicklung (Friedhofs- bzw. Belegungsplanung, Gebührenkalkulation), zum anderen aber auch das ästhetische Gesamterscheinungsbild der Friedhöfe.
Auch aus der Begründung, zur Vermeidung möglicher oder bereits eingetretener Schäden auf Antrag und zu Lasten des Nutzungsberechtigten eine schriftliche Vereinbarung über entsprechende
(z.B. bauliche) Maßnahmen auf der städtischen Grünfläche zu schließen, vermag die Notwendigkeit
einer Satzungsänderung nicht ersehen werden. Für Maßnahmen außerhalb der Grabstätten ist (§ 23
Abs. 7) und kann nur die Stadt, als Eigentümerin und Friedhofsbetreiberin, zuständig und verantwortlich (auch haftungsrechtlich) sein. Insofern liegt die diesbezügliche Entscheidung (zur Durchführung einer Maßnahme, bzw. zum Abschluss einer solchen Vereinbarung) immer und ausschließlich bei der Stadt, wobei die Frage der Kostentragung eines Dritten (ob freiwillig als Spende oder
aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung) unmaßgeblich ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 106/2014
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