Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
26.03.14, 17:07
Aktualisiert
26.03.14, 17:07
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

öffnen download melden Dateigröße: 118 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 26.03.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 156/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 27.03.2014 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Nr. A 24 "Heckfeld III" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Aufgrund der §§ 1 und 2 des BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 24 „Heckfeld III“ aufgestellt. Der Bebauungsplan soll den Bereich, besonders im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, städtebaulich ordnen. Es ist die Ausweisung von Gewerbegebiet vorgesehen. Der Planbereich ist im Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 dargestellt. Begründung: Ein Investor beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Jülich, Flur 6, Flurstücke 435 und 541, Margaretenstraße 18, einen Verbrauchermarkt zu errichten. Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 bereits vorgestellt. Das Vorhaben liegt im Bereich des B-Planes Jülich Nr. 28 n „Heckfeld“, welcher hier Gewerbegebiet (GE 2) festsetzt. In den mit GE 2 gekennzeichneten Baugebieten sind gem. Ziffer 1.1. der textlichen Festsetzungen Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher nicht zulässig. Deshalb ist die Verwaltung gehalten, keinen positiven Vorbescheid zu erteilen. Aufgrund der Eingaben der Bauherrin wurde ein Fachanwalt für Baurecht hinzugezogen. Er empfiehlt, das Vorhaben nach § 15 Abs. 1 BauGB für 12 Monate zurückzustellen, um in dieser Zeit planungsrechtliche Schritte einleiten zu können. Für die Zurückstellung des Vorhabens ist es erforderlich, einen Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan zu fassen. Der Bereichsgrenzenplan vom 14.03.2014 ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Aus Sicht der Stadt Jülich ist es wichtig, die Ansiedlung eines derartigen Marktes aktiv zu steuern und nicht dem Zufall und dem Interesse eines Investors zu überlassen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 156/2014 Seite 2