Daten
Kommune
Jülich
Größe
22 kB
Datum
27.03.2014
Erstellt
27.03.14, 17:07
Aktualisiert
27.03.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 66 Az.: Sa/Gc
Jülich, 26.03.2014
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 159/2014
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
27.03.2014
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Ergebnisse
Sonderbetriebsplan 2013/03 betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis
Abbauende
Anlg.: /
SD.Net
Mitteilungstext:
Mit Schreiben vom 31.10.2013 hat die RWE Power AG den Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange Tagebau Inden bis Abbauende bei der Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6 Bergbau und Energie NRW, zur Zulassung eingereicht. Die Stadt Jülich ist zur Stellungnahme aufgefordert.
Anlass ist die 2. Änderung des Rahmenbetriebsplans. Diese Änderung betrifft die Anlage eines
Restsees statt einer Verfüllung. Gegenstand des Verfahrens war auch eine artenschutzrechtliche
Bewertung.
Im vorliegenden Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten und das
artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Betroffenheiten sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen dargelegt, dokumentiert und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt.
Zweck der artenschutzrechtlichen Maßnahmenplanung ist, artenschutzrechtliche Betroffenheiten zu
vermeiden, zeitlich vorgezogen im räumlichen Zusammenhang auszugleichen oder den Erhaltungszustand der betroffenen Arten zu wahren bzw. die Herstellung des Erhaltungszustands nicht zu behindern. Es sollen möglichst die Lebensräume und Funktionen wiederhergestellt werden, die tagebaubedingt verloren gehen.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
- Nutzung der Gehölzlebensräume in der neuen Indeaue
- Maßnahmen in den landwirtschaftlichen Rekultivierungsflächen (z.B. Wildkräutereinsaat,
Luzerneeinsaat, Ackerbrachen, Lerchenfenster, etc.)
-
Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse, Schwalben, Turmfalken, Steinkäuze, Eulen
Die Stadt Jülich hat keine Einwände gegen die geplanten Maßnahmen.
Mitteilung 159/2014
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